Betreff
Beteiligungsmanagement;
a) Jahresabschluss 2021 der Energieagentur
b) Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Vorlage
2021/0566
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

a) Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2021

Der Jahresabschluss 2021 wurde zum vierten Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich auf:

Jahresergebnis 2021

0,00 €

 

Das Wirtschaftsjahr 2021 mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 283.200 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 73.370 €, die noch 2022 zurückerstattet werden.

Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 21.07.2022 einstimmig beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 1a) und Abs. 1c) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der Verluste.

Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2021 der Energieagentur gGmbH vor.

 

b) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

 

Zu a) und b)

Für die genannten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden der Landrat bzw. sein Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt.

Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat bzw. sein Stellvertreter noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Durch die vorgelegten Beschlüsse keine.

 

 

 

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

a) Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

 

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 1.718.901 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.638.522 €, Erträgen von 2.638.522 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2021 werden festgestellt.

 

  1. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2021 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 283.200 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

 

Die Ausgleichsverbindlichkeit wird um den Betrag von 30.000 € gekürzt, da 30.000 € aus der Kostenüberdeckung für Ausbau und Einrichtungsmaßnahmen der neuen Büroräume der Gesellschaft in der Stadt Ebersberg verwendet werden dürfen (17. AR-Sitzung am 15.02.2022).

 

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 73.370 €.

 

b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zu a)

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 73.370 €.

 

Zu b)

keine