a) Jahresabschluss 2021 der Energieagentur
b) Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
a)
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde zum vierten Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich auf:
Jahresergebnis 2021 |
0,00 € |
Das Wirtschaftsjahr 2021 mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 283.200 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 73.370 €, die noch 2022 zurückerstattet werden.
Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 21.07.2022 einstimmig beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 1a)
und Abs. 1c) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die
Verwendung des Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der
Verluste.
Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2021 der Energieagentur gGmbH vor.
b) Entlastung
des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß § 10
Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Zu a) und b)
Für die genannten
Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München
gGmbH werden der Landrat bzw. sein
Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt.
Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat bzw. sein Stellvertreter noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch die vorgelegten Beschlüsse keine.
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag
wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
a) Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:
- Der Jahresabschluss
2021 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 1.718.901 Euro
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.638.522 €,
Erträgen von 2.638.522 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der
Lagebericht 2021 werden festgestellt.
- Nach den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die
Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2021 eine
Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 283.200 €
gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt
sich ein Jahresergebnis von 0 €.
Die Ausgleichsverbindlichkeit wird um den
Betrag von 30.000 € gekürzt, da 30.000 € aus der Kostenüberdeckung für Ausbau
und Einrichtungsmaßnahmen der neuen Büroräume der Gesellschaft in der Stadt
Ebersberg verwendet werden dürfen (17. AR-Sitzung am 15.02.2022).
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von
253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über
die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November
2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis
Ebersberg beträgt 73.370 €.
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zu a)
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 73.370 €.
Zu b)
keine