Diese Angelegenheit wurde zuletzt behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 25.04.2022, TOP 7
Zur Finanzleitlinie des Landkreises ist eine halbjährliche Berichterstattung vereinbart. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 29.02.2016 die Finanzleitlinie angepasst und neu beschlossen. Die Warnindikatoren sowie die Berichterstattung blieben unverändert. Die Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen hat in mehreren Sitzungen die Finanzleitlinie erneut diskutiert und überarbeitet. Der Beschluss für die Umsetzung der neuen Finanzleitlinie steht noch aus, sodass die Warnindikatoren in dieser Sitzungsvorlage nach der bisherigen Finanzleitlinie dargestellt werden.
Die Warnindikatoren werden halbjährlich durch den Kreis- und Strategieausschuss überprüft. Darüber hinaus ist die Finanzleitlinie sowie deren Indikatoren auch Gegenstand der jährlichen Haushaltsberatung.
In der Anlage befindet sich eine Zusammenstellung der Entwicklung der einzelnen Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie für den Landkreis. Zudem werden die Warnindikatoren basierend auf den konsolidierten Jahresabschlüssen des Landkreises aus den Jahren 2015 bis 2021 auf den „Konzern Landkreis“ übertragen.
1. Aktuelle Entwicklungen in der
Zinssicherung
Im Juni 2022 war eine Adjustierung der bestehenden Zinssicherungsverträge erforderlich, um das kommunalrechtliche Prinzip der Konnexität (Verbindung abgesichertes Grundgeschäft zu Sicherungsinstrument) einzuhalten. Außerdem änderte sich für die folgende Sicherungsperiode die Zusammensetzung der abzusichernden Grundgeschäfte. Die Zinszahlungen für das Jahr 2022 wurden im Zuge der Adjustierung zum größten Teil wieder zu Gunsten der Werte bei Auflösung eingebracht. Die aktive Zinssteuerung folgt dem kommunalen Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Durch die Adjustierung wurde die Sicherungswirkung in allen betrachteten Szenarien (Zinsen steigen mit +4%/5 Jahre, +2%/2 Jahre, keine Veränderung und Zinsen sinken, -0,5%/2 Jahren) deutlich erhöht. Zinssicherungsverträge wurden mit der NORD/LB und mit dem Bankhaus Lampe vereinbart.
Nachfolgend
das aktuelle Portfolio mit dem Restschuldenstand am 31.08.2022:
Nummer |
Zinssatz |
Zinsbindung bis |
Vertragslaufzeit |
Restschuld am 31.08.2022 |
DARL0001 |
4,65 |
30.06.2028 |
30.06.2028 |
2.084.298,72 |
DARL0016 |
2,83 |
30.03.2024 |
30.03.2024 |
870.208,97 |
DARL0017 |
2,83 |
30.03.2024 |
30.03.2024 |
50.031,26 |
DARL0061 |
3,06 |
30.12.2027 |
30.12.2027 |
1.375.000,00 |
DARL0070 |
0 |
15.08.2028 |
16.11.2031 |
1.492.950,00 |
DARL0077 |
0 |
30.03.2025 |
30.03.2035 |
3.750.000,00 |
DARL0078 |
0 |
29.03.2026 |
15.02.2036 |
445.500,00 |
DARL0086 |
0 |
29.03.2026 |
15.02.2036 |
229.500,00 |
DARL0087 |
0,05 |
15.05.2026 |
15.02.2036 |
670.418,00 |
DARL0088 |
0,05 |
15.05.2026 |
15.02.2036 |
374.508,00 |
DARL0091 |
0 |
19.10.2026 |
15.08.2036 |
679.000,00 |
DARL0092 |
0 |
19.10.2026 |
15.08.2036 |
161.000,00 |
DARL0097 |
0 |
12.04.2028 |
12.04.2028 |
1.994.879,50 |
DARL0100 |
0 |
30.03.2025 |
31.03.2032 |
4.875.000,00 |
DARL0101 |
0 |
30.09.2032 |
30.09.2032 |
3.587.500,00 |
DARL0107 |
-0,34 |
15.02.2031 |
15.02.2041 |
1.471.672,00 |
DARL0109 |
-0,34 |
15.08.2031 |
15.08.2031 |
5.002.020,00 |
DARL0110 |
-0,34 |
15.08.2031 |
15.08.2031 |
1.512.000,00 |
DARL0113 |
-0,01 |
15.11.2031 |
15.11.2031 |
666.000,00 |
Summe |
|
|
|
31.291.486,45 |
Nachrichtlich |
|
|
|
|
DARLKK01 |
0 |
18.12.2025 |
18.12.2025 |
23.500.000,00 |
Kassenkredit |
|
|
|
|
PPP Kirchseeon |
4,76 |
01.09.2028 |
01.09.2028 |
3.790.098,69 |
DARL0111 - WBE |
0 |
31.12.2041 |
31.12.2041 |
1.245.400,00 |
Am 23.07.2018 hat der Landkreis den Kommunaldarlehensvertrag des Landkreises mit der SKE Gymnasium Kirchseeon GBR vom 02.05.2007 nach Ablauf von 10 Jahren gemäß § 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB mit Wirkung zum 28.02.2019 fristgerecht gekündigt. Diese Kündigung wurde von der Universal-Investment-Luxembourg mit Schreiben vom 30.07.2018 zurückgewiesen. Der Landkreis hat sich eines renommierten Fachanwalts zur Vertretung der Interessen des Landkreises bedient. Für die Restlaufzeit des Vertrages geht es um strittige Zinsverpflichtungen des Landkreises in Höhe von 1,4 Mio. €. In erster Instanz ist der Landkreis erwartungsgemäß unterlegen. Zurzeit befindet sich der Landkreis in der 2. Instanz. Im Jahr 2021 wurden die Zahlung der (unbestrittenen) Tilgungsraten inkl. der ausstehenden Raten seit März 2019 für das PPP-Kirchseeon wiederaufgenommen. Um weitere Verzugszinsen zu vermeiden wurde Ende März 2022 gemäß dem Endurteil des Oberlandesgerichts München vom 11.02.2022 Zinszahlungen in Höhe von 536.688,18 € an SKE Gymnasium Kirchseeon GBR ausgezahlt. Bei diesen Zinszahlungen handelt es sich, um die Zinsen laut Zahlungsplan von März 2019 bis einschließlich Mai 2021.
Im Dezember 2020 wurde für die Rückzahlung der Gewerbesteuer inkl. Zinsen ein Kassenkredit in Höhe von 23,5 Mio. € aufgenommen. Dieser Kredit ist mit einem Zinssatz in Höhe von 0 % zu verzinsen und zum Stichtag 18.12.2025 in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Beschluss für den Nachtragshaushalt, welcher aufgrund der Höhe des Kassenkredites erstellt werden musste, erfolgte am 14.12.2020 durch den Kreistag. In der Haushaltssatzung 2022 ist eine Kreditermächtigung von 22,8 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich steht ein Teil der Kreditermächtigung aus 2021 für die tatsächlich übertragenen Haushaltsreste 2021 in Höhe von 10 Mio. € im Jahr 2022 zur Verfügung.
Seit der letzten Berichtserstattung im April 2022 kam es zu keinen Kreditaufnahmen oder Sondertilgungen. In diesem Jahr werden für die Erweiterung und für den Umbau des Sonderpädagogischen Förderzentrums Grafing noch 1,25 Mio. € abgerufen. Weitere Kreditaufnahmen (3,3 Mio. € für die Generalsanierung, Umbau und Erweiterung der Realschule Ebersberg und 3,7 Mio. € für die Erweiterung und Umbau des Gymnasiums Vaterstetten) sind noch abhängig von den tatsächlichen Fälligkeiten der Rechnungen. Die Projektplanungen haben sich aufgrund der Lieferprobleme bezüglich des Rohstoffmangels und Corona verschoben, sodass sich auch die Kreditaufnahmen verschieben.
Insgesamt haben sich seit der letzten Berichterstattung am 25.04.2022 die Schulden des Landkreises um 1.338.480,48 € reduziert (mit Einbezug des PPP-Kirchseeon und der WBE um 1.610.175,85 reduziert).
Seit dem 29.01.2021 besteht ein inneres Darlehen zur Liquiditätsüberbrückung des Landkreises gegenüber der Kommunalen Abfallwirtschaft in Höhe von 2 Mio. €.
Die Schulden des Landkreises betragen bei einer Einwohnerzahl zum 31.12.2020 von 144.091 rund 357 € pro Einwohner. Sie liegen damit weiterhin über dem Durchschnitt Bayerns bei der Landkreisverschuldung von 172 € pro Einwohner (Stand: 31.12.2020). Die durchschnittliche Verschuldung Oberbayerns liegt bei 220 € pro Einwohner.
Mit Wirkung zum 27.07.2022 hat die europäische Zentralbank (EZB) angesichts der Rekordinflation erstmals seit 11 Jahren den Leitzins von 0 % auf 0,5 % erhöht. Außerdem entfällt der Negativzins für geparkte Gelder, d.h. Banken müssen nicht mehr draufzahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der EZB parken. Dieser Zinssatz wurde von -0,5 % auf 0 % angehoben. Nach kurzer Zeit am 08.09.2022 beschließt die EZB noch einmal den Leitzins um 0,75 %-Punkte auf 1,25 % zu erhöhen. Auch der Einlagezinssatz wurde um 0,75 %-Punkte erhöht (von 0 % auf 0,75 %). Nach aktuellen Einschätzungen ist mit weiteren Zinserhöhungen zu rechnen.
Mit der Erhöhung des Leitzinses endet die Niedrigzinspolitik der EZB und die Zinsen für Darlehen steigen. Im letzten Jahr konnten wir noch Darlehen mit negativen Zinsen abschließen, zum jetzigen Zeitpunkt sieht dies schon ganz anders aus. Bei einem Kommunaldarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einer Darlehenssumme von 1 Mio. € ist im September 2022 mit einem Zinssatz von 2,95 % zu rechnen. Bei 20 Jahren beträgt der Zinssatz 3,10 %.
Die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg und die Raiffeisenbank Ebersberg erheben immer noch sogenannte Verwahrentgelte in Höhe von 0,5 % (ab 01.05.2020). Der bisherige Freibetrag des Landkreises wurde bei der Sparkasse und bei der Raiffeisenbank mit 250.000 € festgesetzt. Was bedeutet, dass für Guthaben des Landkreises über der Summe von 250.000 € Verwahrentgelte in Höhe von 0,5 % zu leisten sind. Die Abschaffung der Verwahrentgelte aufgrund der Zinswende der EZB wurde noch nicht von den Banken eingeleitet. Damit sollte aber bald zu rechnen sein.
Aktuell befinden sich bei der Anlage von liquiden Mittel bei der LV 1871 lediglich 110.000 € für den Landkreis Ebersberg, sowie für die Kommunale Abfallwirtschaft, welche bis zum 31.03.2022 zu 0 % verzinst wurde. Ab dem 01.04.2022 erhöhte sich der Zinssatz auf 0,15 % p.a.
Dem Landkreis (inkl. Kommunaler Abfallwirtschaft) entstanden dadurch im Jahr 2021 insgesamt Verwahrentgelte (Strafzinsen) in Höhe von 61.077,81 €.
Im Jahr 2022 sind dem Landkreis bisher (Stand 01.09.2022) Verwahrentgelte in Höhe von 25.926,27 € entstanden.
Es wird weiterhin intensiv versucht die liquiden Mittel (mündel)sicher und ohne Verwahrentgelte anzulegen.
Nach wie vor verliert angespartes Vermögen täglich an Wert, dies wirkt sich sehr nachteilig auf die künftigen Altersversorgungen aus.
Die bisher erzielten Zinsrückerstattungen im Überblick:
2007 |
54.611 |
2015 |
16.741 |
2008 |
339.140 |
2016 |
0 |
2009 |
222.999 |
2017 |
0 |
2010 |
367.590 |
2018 |
0 |
2011 |
612.300 |
2019 |
0 |
2012 |
400.000 |
2020 |
0 |
2013 |
63.204 |
2021 |
0 |
2014 |
40.091 |
|
|
|
|
Summe |
2.116.676 |
2. Warnindikatoren aus der Finanzleitlinie:
Der Kassenkredit wird bei den Warnindikatoren nicht
mitberücksichtigt, da dieser ausschließlich für die Rückzahlung der
Gewerbesteuer aufgenommen wurde und somit für die Finanzierung der
Investitionen (Schaffung von längerfristigen aktivierbaren Werten) keine Rolle
spielt (sogenannter konsumtiver Kredit). Im Schuldenstand 2021 ist außerdem das
Darlehen für die WBE und die Gesamtkosten für das PPP-Kirchseeon nicht
enthalten. Die Planwerte 2022 bis 2025 entsprechen dem Haushaltsplan 2022
inklusive der tatsächlich übertragenen Haushaltsreste aus 2021.
Warnindikator Schuldenabbau: Ab 2035 darf die
Verschuldung des Landkreises höchstens 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen
der Haushaltssatzung des jeweiligen Planjahres betragen. Im Planjahr 2022
beträgt der Gesamtbetrag der Aufwendungen 178 Mio. €, würde die Regel also
bereits wirksam sein, wäre der Indikator überschritten. Am Jahresende 2022 wird
die Verschuldung bei ca. 63,5 Mio. € liegen, das wären 35,59 % und damit um
17,07 % über dem Ist des Vorjahres 2021. Diese deutliche Verschlechterung ist
auf die allgemein geplante Erhöhung des Schuldenstandes aufgrund von
Investitionen und aufgrund der Haushaltsreste 2021 zurückzuführen.
Auch die Konzernbetrachtung zeigt im Jahr 2021 eine
Überschreitung des Wertes – der Warnindikator liegt bei 20,60 %!
Darlehen werden vom Landkreis in 20 Jahren getilgt.
Der Indikator wird aber in den nächsten Jahren weiterhin deutlich überschritten
werden – es sind neue Kredite in Höhe von 29,4 Mio. € (2023 – 2025) in der
Finanzplanung aufgezeigt.
Das Finanzmanagement kann nur die bestmöglichen Zinsbedingungen mit den
Banken verhandeln, die Höhe der Kreditaufnahmen dagegen nicht, sie sind die
Folge von Investitionsentscheidungen des Kreistags.
Warnindikator Ergebnisüberschuss: Dieser Indikator muss im
Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung eingehalten werden und beeinflusst
unmittelbar die Höhe der jeweils festzulegenden Kreisumlage. Der
Ergebnisüberschuss muss mindestens 4 % der Verschuldung zum 01.01. des Vorjahres
bzw. mindestens 2 Mio. € betragen. Mit einem geplanten Ergebnisüberschuss 2022
in Höhe von 12,4 Mio. € liegt die Planung weit über dem Warnindikator. Dieser
Ergebnisüberschuss macht zudem rund 44 % der Verschuldung aus. Die Einhaltung
dieses Indikators ist 2023 nicht mehr sichergestellt. Es wird nur
noch ein Ergebnisüberschuss von 445.561 € ausgewiesen. Das bedeutet, der
Kreishaushalt läuft auf eine Verschuldung aus dem jährlichen Konsum zu – er lebt „über seine
Verhältnisse“! Um die Investitionen finanzieren zu können, muss 2023
auch ein Ergebnisüberschuss in Höhe von 10 Mio. € erwirtschaftet werden.
Aufgrund der Umlagekraftsteigerung war dies 2022 möglich. Im Jahr 2023 fallen
die einmaligen positiven Effekte erwartungsgemäß für die Kreis- und Bezirksumlage
weg. Für das Jahr 2024 und 2025 müssen Ergebnisüberschüsse in Höhe jeweils
11,75 Mio. € erwirtschaftet werden, um den Kassenkredit zurückzahlen zu können.
Warnindikator Schuldendienst: Zins und Tilgung dürfen
nicht mehr als 6,8 Mio. € in der Planung betragen. 2022 betragen Zins und
Tilgung rund 4,6 Mio. € und damit rund 1,3 Mio. € mehr als tatsächlich im Jahr
2021 angefallen sind. Verläuft die Verschuldung planmäßig, wird der Indikator
bis 2025 eingehalten. Jedoch kommt es zu einer Annäherung des Grenzwertes.
Warnindikator Schuldenstand: Er darf 65 % des
Gesamtbetrages der jährlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts nicht
überschreiten. Er beträgt am 31.12.2021 18,52 % und damit 1,7 % mehr als im
Vorjahr. Im Plan 2022 ist eine Steigerung des Schuldenstandes auf rund 35,59 %
vorgesehen.
Warnindikator
Eigenfinanzierungsanteil: Bei Investitionen dürfen nicht mehr als 75 % der
Nettoaufwendungen über Darlehen finanziert werden. Für die Planjahre 2022 bis
2025 wird der Eigenfinanzierungsanteil von 75 % nicht erreicht. Im Jahr 2022
stehen den Investitionen in Höhe von 41,8 Mio. € (Neuinvestitionen: 32,8 Mio.
€, tatsächliche Haushaltsreste 9 Mio. €) Kreditaufnahmen in Höhe von 35,1 Mio.
€ gegenüber. In den Kreditaufnahmen in Höhe von 35,1 Mio. € ist das Brutto-Investitionsvolumen
für die Haushaltsreste 2021 in Höhe von 12,3 Mio. € gemäß der Planung 2022 berücksichtigt.
Für das Jahr 2023 muss laut Finanzplanung fast das ganze Investitionsvolumen
durch Kredite finanziert werden. Ebenso stehen für die Jahre 2024 und 2025
keine Ergebnisüberschüsse für die Finanzierung des Investitionsvolumens zur
Verfügung, weil diese für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart werden
müssen.
Die Warnindikatoren,
Schuldenabbau, Schuldendienst, Schuldenstand und Eigenfinanzierungsanteil haben
sich planmäßig gegenüber dem Vorjahr verschlechtert.
Besonderes Augenmerk gilt es auf den Warnindikator Schuldenabbau zu legen, der vorsieht zu lenken, dass die Verschuldung des Landkreises 2035 noch 20 % des Gesamtbetrags der Aufwendungen betragen soll. Aufgrund der Investitionstätigkeiten in der Finanzplanung wird der vorgegebene Wert von 20 % deutlich überschritten. Gerät dieser Warnindikator „aus den Fugen“, wird das auch den Warnindikator Schuldendienst negativ beeinflussen, was durch steigende Tilgungen sichtbar wird. Auch der Warnindikator zum Schuldenstand ist im Auge zu behalten und steigt in 2025 auf 41,58 % an. Der Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil wird in den Planjahren 2022 bis 2025 ebenfalls deutlich überschritten. Ebenso wird der Warnindikator Ergebnisüberschüsse laut der jetzigen Planung in 2023 nicht eingehalten. Die Ergebnisüberschüsse in den Jahren 2024 und 2025 stehen nicht für die Finanzierung von Investitionen zur Verfügung, sondern müssen für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Den nächsten Halbjahresbericht erhält der Kreis- und Strategieausschuss in seiner Sitzung im Mai 2023.
Der
Halbjahresbericht zur Leitlinie des Kreistags für das Kommunale
Schuldenmanagement des Landkreises Ebersberg zeigt für 2022 eine kritische
Entwicklung. Das wird sich in den künftigen Jahren weiter verschärfen.