Betreff
Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG); Tätigkeitsbericht
Vorlage
2022/0593
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 9 ö

 

In der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Ebersberg schließen sich alle an der Gestaltung von Angeboten für psychisch kranke und suchtkranke Menschen Beteiligten im Landkreis Ebersberg in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen, um eine gute Qualität des regionalen Versorgungs– und Hilfesystems zu erreichen. Die Arbeitsgemeinschaft ist verbindlich in jedem Landkreis vorzuhalten, die Geschäftsführung obliegt dem Gesundheitsamt.

 

Seit dem letzten Bericht im Herbst 2021 fanden 3 Sitzungen statt.

 

Folgende Facharbeitskreise sind derzeit aktiv:

 

·         Arbeitskreis Wohnen

·         Arbeitskreis Arbeit und Beschäftigung

·         Arbeitskreis Selbsthilfe im Trialog

·         Steuerungsgruppe Sucht

·         Gerontopsychiatrischer Arbeitskreis

 

Erfreulicherweise konnte nach langer Pause wieder der Gerontopsychiatrische Arbeitskreis aktiviert werden. Hier zeigt sich auch gleich ein großer Gesprächsbedarf – gerade in Hinsicht der Versorgung mit beschützten Plätzen für dementiell Erkrankte und entsprechend auch in der Psychiatrie.

 

Beständiges Thema der PSAG-Sitzungen ist das neue Bedarfsermittlungsinstrument im BTHG (BIBay). Das Instrument soll im sogenannten Gesamtplan gem. §§ 117 ff. SGB IX die aktive und selbstbestimmte Mitwirkung der Menschen mit Behinderungen bei der Planung, Auswahl und Umsetzung der Hilfen sicherstellen.

 

Die PSAG Ebersberg hat im November 2022 eine Stellungnahme zu diesem Instrument an den Bayerischen Bezirketag gesandt, da der dort vorgesehene Sozialbericht und auch die notwendigen ärztlichen Stellungnahmen als sehr unpraktikabel und benachteiligend für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit geistigen Behinderungen angesehen wurde. Die Kritikpunkte waren bereits in letztem Bericht an den SFB-Ausschuss Thema. Das Bedarfsermittlungsinstrument Bayern (BIBay) sollte ab Juli 2022 bayernweit zum Einsatz kommen.

Das neue Verfahren konnte jedoch zum 01.07.2022 nicht eingeführt werden, sondern soll nun erst Ende des Jahres in einzelnen Modellbereichen umgesetzt werden.

 

In Zusammenarbeit mit der Inklusionsbeauftragten konnte für November 2022 eine kostenlose Schulung zum ICF (standardisierte Sprache zur Beschreibung des funktionalen Gesundheitszustandes, der Behinderung, der sozialen Beeinträchtigung und der relevanten Umgebungsfaktoren eines Menschen) organisiert werden, die für die Nutzung des BiBay erforderlich ist.

 

Ein wichtiges Thema war natürlich weiterhin die Auswirkungen der Pandemie. Gerade hier gab es die massivsten Einschnitte. Die Schließung von Werkstätten, Beschäftigungsangeboten, die Kontaktbeschränkungen in der Beratung oder die Besuchsverbote in den Heimen haben vor allem die Schwächsten der Gesellschaft getroffen. Die Auswirkungen sind bis jetzt spürbar.

 

Demgegenüber stehen neue Modelle der Beratung, Kontaktaufnahme und Information.

 

Im Mai 2022 fand in Zusammenarbeit mit der Gesundheitsregion Plus und dem Arbeitskreis Selbsthilfe im Trialog ein Selbsthilfefachtag an mit dem Motto „zwei. drei. viele. Gemeinsam Neues wagen“ mit Vorträgen, Workshops und der Gelegenheit zur Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen statt.

 

Weitere Themen waren:

 

  • Die Fortentwicklung des Psychiatrischen Krisendienstes
  • Vortrag: „Begleitet Sterben dürfen. Vom assistierten Suizid in sozialen Einrichtungen.“, Dr. Michael Frieß Diakonie München
  • Erster Bayerischer Psychiatriebericht
  • Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

 

Ausblick auf 2023:

Trotz neuem PsychKHG und dem Ausbau vorgreifender Hilfen (Psychiatrischer Krisendienst) steigt die Zahl der Unterbringungen (zivilrechtlich wie auch öffentlich-rechtlich) beständig an. Dies betrifft vor allem die Älteren (ab 65 Jahre). Hier ist z.B. ein Zuwachs von fast 80 % bei den zivilrechtlichen Unterbringungen seit 2017 zu verzeichnen (181 in 2017; 324 in 2021). Dies zeigt sich auch in der Verfügbarkeit von Plätzen für die beschützte Unterbringung.

 

Rückmeldung zur Anregung aus dem SFB in der Sitzung vom 13.10.21:

 

Die PSAG ist ein nicht-öffentliches Gremium. Betroffene werden durch den Einbezug der Selbsthilfeorganisationen im Gremium vertreten. Hierzu ist auch eine eigene Facharbeitsgruppe eingerichtet (Selbsthilfe im Trialog), die durch eigene Aktionen auch öffentlich auf sich aufmerksam macht (z.B. o.g. Selbsthilfetag). Auch in anderen Bereichen finden immer wieder in Kooperation mit Gruppen, Trägern und Einrichtungen Veranstaltungen und Aktionen im öffentlichen Raum statt (z.B. Fachtag Kinder- und Jugendpsychiatrie, Projektgruppe Demenz mit vielen Veranstaltungen), die die Hilfs- und Beratungsangebote für psychisch Erkrankte und Suchtkranke bekannt machen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine