a) Klimathon
b) Dezentrales Klimaschutzmanagement
c) Anfrage KR Niklas Fent vom 29.11.2021; Update Zukunftsaktie/Moore
a.
Klimathon
Vom 01.03.2022 bis zum
11.04.2022 führt der Landkreis Ebersberg den Klimathon durch.
Der Klimathon ist eine
App-basierte Aktion die 42 Tage dauert und die Bürger (Vereine, Unternehmen,
Gemeinden, etc.) dazu motivieren soll ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.
Die App Klimakompass
kann man kostenfrei herunterladen und mit Hilfe dieser App sehr einfach den
eigenen CO2-Fussabdruck berechnen. Zudem bietet die App die Aktion Klimathon
an. Zum Klimathon kann man sich als Einzelteilnehmer oder als Team anmelden.
Im Klimathon werden
verschiedene Challenges angeboten, die man im Alltag ausführen kann (z.B.
kürzer duschen) und mit jeder geschafften Challenge sammelt man Klimapunkte.
Die Einzelteilnehmer und Teams mit den meisten Punkten gewinnen einen Preis
(ähnlich wie beim Stadtradeln). Jede der 6 Wochen ist einem Thema gewidmet
(Ernährung, Wohnen, Mobilität, Konsum/Shopping, Freizeit, digitales Leben).
Zusätzlich zu den
Challenges, werden Aktionen und Angebote angeboten. So können z.B. Aktivgruppen
eine Aktion anbieten (z.B. die solidarische Landwirtschaft Grafing bietet eine
Führung und eine Pflanzaktion an, die Agenda21 Gruppe wird einen Film zum Thema
Klimaschutz zeigen, etc.). Klimafreundliche Unternehmen im Landkreis werden in
der App ebenfalls mit ihren Angeboten erscheinen und können so auf sich
aufmerksam machen (z.B. Biomarkt Korn bietet Klimathon-Teilnehmern mit einer
gewissen Anzahl an erreichten Klimapunkten x% Rabatt beim nächsten Einkauf).
Durch die Aktionen und Angebote wird der Klimathon noch „lebendiger“ und
Teilnehmer erfahren von den Angeboten zum Thema Klimaschutz im Landkreis.
Ziel des Klimathons ist
es, Bewusstsein zu schaffen und Verhaltensänderung hin zu einer
klimafreundlicheren Lebensweise zu motivieren.
Alle Gemeinden wurden
eingeladen, sich aktiv am Klimathon zu beteiligen. Sechs Gemeinden nehmen aktiv
am Klimathon teil: Ebersberg, Grafing, Aßling, Frauenneuharting, Poing und
Moosach. Teilnehmer mit Wohnsitz in den anderen Gemeinden, können sich als
Landkreis Ebersberg registrieren. Teilnehmer außerhalb des Landkreises können
sich ebenfalls registrieren, als nicht zugehörig zum Landkreis. Am Ende des
Klimathons wird es eine Auswertung geben.
Auch der Landkreis
München hat den Klimathon im Herbst 2021 durchgeführt. Allerdings basiert der
Klimathon des Landkreises Ebersberg auf einer neuen, verbesserten Version der
App.
Die Bewerbung der
Aktion, sowie die Durchführung und Koordination übernimmt die
Klimaschutzmanagerin. Ab Mitte Februar wird es auf verschiedenen Kanälen
(Website, Social Media, Poster) Werbung geben. Ziel ist es, möglichst viele
Teilnehmer zu gewinnen.
Hierbei können auch Kreisräte helfen, indem Sie die
Informationen und das Werbematerial in Ihren Netzwerken teilen.
b. Dezentrales Klimaschutzmanagement
Am 28.07.2021 stellte
die Klimaschutzmanagerin den aktualisierten Meilensteinplan vor und stellte
fest, dass die Erreichung des Klimaziels ohne zusätzliche Ressourcen (Personal,
Budget) schwierig wird. Die Verwaltung regte daraufhin an, dass die
Klimaschutzmanagerin einen Plan entwerfen soll, wie man das Klimaziel mit
vorhanden Ressourcen erreichen könne.
Hierzu wurde folgender
Beschluss gefasst:
- Der
Landkreis hält am gesteckten Ziel fest, dass der Landkreis Ebersberg bis
zum Jahr 2030 klimaneutral ist. Um das Ziel erreichen zu können, ist es
notwendig, dass neben den Kommunen auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie
die Unternehmen deren Beitrag dazu leisten.
- Die
Klimaschutzmanagerin wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu
erarbeiten, das dieses Ziel zunächst ohne die Bereitstellung weiterer Personalressourcen
ermöglicht.
- Eine
weitere Ausweitung der personellen Ressourcen ist derzeit angesichts der
schwierigen Haushaltssituation nicht möglich.
& |
angenommen |
Ja 9 Nein 5 |
Zusätzlich stellte die
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 11.09.2021 einen Antrag zur Stärkung des
Klimaschutzmanagements 2021 (Anlage 1). In der Diskussion dieses Antrags in der
Sitzung des ULV-Ausschusses am 06.10.2021 stellte die Klimaschutzmanagerin
bereits in groben Zügen ein dezentrales Klimaschutzmanagement vor, ein Konzept,
das der Idee der Grünen ähnelt und welches auf Basis des Beschlusses vom
28.07.2021 entwickelt wurde.
Klimaschutz ist eine
Querschnittsaufgabe, denn Klimaschutz muss in alle Tätigkeiten integriert sein,
wenn das Klimaziel erreicht und den Klimawandel aufgehalten werden soll. Die
Idee des dezentralen Klimaschutzmanagements ist, dass jedes Sachgebiet Klimaschutz
betreibt. Die Klimaschutzmanagerin bietet jedem Sachgebiet die Option an, einen
Workshop mit ihr durchzuführen. Innerhalb dieses Workshops wird gemeinsam mit
den Mitarbeitern des Sachgebiets überlegt, wie Klimaschutz in die Tätigkeiten
des Sachgebiets integriert werden kann. Gemeinsam wird ein Plan mit Zeitschiene
erstellt. Jedes Sachgebiet bestimmt eine/n Klimaschutzbeauftragte/n, der/die
die Umsetzung koordiniert und mit der Klimaschutzmanagerin in Kontakt steht.
Die Klimaschutzmanagerin steht unterstützend zur Seite um Prozesse zu
verbessern und Probleme zu lösen.
Im Februar wird das
Konzept den Abteilungsleitern vorgestellt, im März den Führungskräften in der
Führungskräftebesprechung. Daraufhin können die Sachgebiete Termine für die
Workshops mit der Klimaschutzmanagerin vereinbaren. Erste Sachgebiete haben
bereits ihr Interesse bekundet.
c. Auftrag KR Niklas Fent: Update Zukunftsaktie
Am 19.01.2022 bat
Kreisrat Niklas Fent um Informationen zur Zukunftsaktie im Hinblick auf eine
mögliche finanzielle Unterstützung der Renaturierung der Moore durch die
Zukunftsaktie (Anlage 2). Im Folgenden wird nun der aktuelle Stand zu den
beiden Themen berichtet.
Bericht Renaturierung der Moore
In der Sitzung des
ULV-Ausschusses am 29.11.2021 wurde bereits ein Bericht zum Thema Moore
gegeben. Nach wie vor sucht die uNB in Zusammenarbeit der Klimaschutzmanagerin
nach Wegen, wie die Renaturierung der Moore vorangetrieben werden kann. Eine
Möglichkeit ist es, möglichst schnell möglichst viele Ausgleichsflächen zur
Verfügung zu haben, um so die Besitzer der Moorflächen zum Tausch zu
motivieren. Dieser Prozess dauert bereits 30 Jahre an und das Moor ist noch
nicht wiedervernässt, da immer noch Grundstücke fehlen.
Eine Alternative ist es,
den Grundbesitzern andere Einkommensquellen zu ermöglichen. Dies könnte durch
Moorzertifikate geschehen. Ein trockenes Moor setzt CO2 frei, während ein
vernässtes Moor CO2 speichert. Moorzertifikate sind CO2 Zertifikate für Moore. Derzeit
wird ein Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Ebersberg erstellt, welches
einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Moore legt. Es soll untersucht
werden, wieviel CO2 momentan ausgestoßen wird und wieviel CO2 bei welcher
Bewirtschaftungsform gespeichert werden kann.
Theoretisch könnte auch
Einkommen über Paludikulturen oder Photovoltaik-freiflächenanlagen generiert
werden. Inwieweit dies Optionen für die Moorflächen im Landkreis Ebersberg sein
können wird in einer der nächsten Sitzungen, voraussichtlich der übernächsten
Sitzung, vorgetragen werden. Auch wird die Energieagentur dann über ihre
Recherche zu dem Thema berichten.
Bericht Zukunftsaktie
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt
im
ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 11ö
KSA-Ausschuss am 02.12.2019, TOP 11ö
ULV-Ausschuss am 01.04.2019, TOP 4ö
ULV-Ausschuss am 25.05.2020, TOP 5ö
Die
Zukunftsaktie wird noch nicht umgesetzt, da einige Sachverhalte noch juristisch
geprüft werden. Erst wenn bestätigt wurde, dass die Zukunftsaktie im ideellen
Bereich bei der Energieagentur läuft und dass die Landkreise München und
Ebersberg die Energieagentur mit der Zukunftsaktie betrauen dürfen, kann die
Zukunftsaktie tatsächlich umgesetzt werden. Der Landkreis München bereitet
bereits alles vor, damit es möglichst schnell nach Abschluss der juristischen
Prüfung zur Umsetzung kommen kann. Der Landkreis Ebersberg wartet vorerst den
Ausgang der juristischen Prüfungen ab. Im Folgenden werden die Details
erläutert.
Planung Landkreis München
Für
den Sommer des Jahres 2022 plant der Landkreis München zusammen mit dem
operativen Umsetzer, der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, die
Etablierung der „Zukunftsaktie“ (Arbeitstitel) mit dem Ziel, kurzfristig
umsetzbare und nachweislich wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis München
anzustoßen.
Um
jedermann die Teilhabe am Klimaschutz zu ermöglichen, soll mit der
„Zukunftsaktie“ ein Fördermechanismus etabliert werden, mit dem jeder Bürger
und jede Bürgerin sowie Unternehmen und öffentliche Institutionen die Möglichkeit
erhalten, Klimaschutz durch das Finanzieren von Klimaschutzprojekten
voranzutreiben. Der Fördermechanismus besteht aus zwei Komponenten: Mit einem
Teil des gespendeten Geldes werden ausgewählte Klimaschutzprojekte im Landkreis
München finanziert; mit einem weiteren Teil werden Projekte in Entwicklungs-
und Schwellenländern unterstützt.
Konkrete Ausgestaltung des
Fördermechanismus
Eine
„Zukunftsaktie“ kann für 10,00 € erworben werden und entspricht einer Tonne CO2.
Über den Erwerb von „Zukunftsaktien“ können spendende Personen entscheiden, in
welcher Höhe der persönliche CO2-Fußabdruck bzw. die nicht
vermeidbaren CO2-Emissionen ausgeglichen werden sollen und
Klimaschutzprojekte finanziell unterstützt werden (= Spenden-Crowdfunding).
Dabei fließen immer zu gleichen Teilen Gelder in lokale Klimaschutzprojekte in
den Landkreis München und in globale Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und
Schwellenländern
Der
Crowdfunding-Charakter der „Zukunftsaktie“ ermöglicht es, ein Fördermechanismus
zu betreiben, das sich zu großen Teilen finanziell selbst trägt und skalierbar
ist. Je gekaufter Zukunftsaktie im Wert von 10,00 € werden 1,40 € als Pauschale
für Personalkosten und laufende Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Je mehr
Zukunftsaktien gekauft werden, desto mehr personelle Ressourcen können demnach
für die weitere Umsetzung der „Zukunftsaktie“ bei der Energieagentur Ebersberg-München
geschaffen werden.
Lokale
Klimaschutzprojekte
Den
spendenden Personen soll im Falle der lokalen Klimaschutzprojekte die
Möglichkeit gegeben werden, selbst darüber zu bestimmen, für welches
Klimaschutzprojekt das Geld der „Zukunftsaktien“ verwendet wird. Hierfür kann
die spendende Person gezielt ein oder mehrere Klimaschutzprojekte aus einem
Angebotsportfolio auswählen. Wenn ein Projekt das Zielbudget erreicht hat,
werden die gemeinschaftlich gesammelten Gelder von der Energieagentur Ebersberg-München
gGmbH an das Projekt ausgegeben (= Spenden-Crowdfunding). Im Angebotsportfolio
werden nur solche Projekte angeboten, die zuvor von der Energieagentur
Ebersberg-München gGmbH anhand öffentlich einsehbarer Kriterien geprüft und vom
sog. Lenkungsbeirat freigegeben wurden. Die Umsetzung der Projekte wird von der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH überwacht.
Globale
Klimaschutzprojekte
Die
Förderung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern
erfolgt durch Finanzierung von registrierten Klimaschutzprojekten des
freiwilligen Emissionshandels. Hierfür sollen CO2-Zertifikate von der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH erworben und stillgelegt werden. Externe
Zertifizierungsstellen garantieren die Minderung bzw. Bindung einer Tonne CO2
je verkauftem CO2-Zertifikat. Im Fall der globalen Klimaschutzprojekte soll der
spendenden Person die Möglichkeit gegeben werden, den thematischen Schwerpunkt
selbst zu wählen (etwa Energie- oder Waldprojekte), für den das Geld verwendet
werden soll.
Zusammenarbeit mit der
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH
Die
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH übernimmt die operative Umsetzung der
„Zukunftsaktie“. Zu den operativen Aufgaben gehört die Ausgabe der
„Zukunftsaktien“, die Auswahl, Prüfung und Begleitung geeigneter
Klimaschutzprojekte im Landkreis München (lokale KIimaschutzprojekte) sowie die
Auswahl, der Kauf, die Buchhaltung und Stilllegung der CO2-Zertifikate
auf dem Freiwilligen Markt (globale KIimaschutzprojekte). Außerdem übernimmt
die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH die Abwicklung des CO2-Ausgleichs
von Unternehmen. Bei der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH wurden hierfür
zwei Stellen geschaffen. Eine Vollzeitstelle verantwortet den Fördermechanismus
für die lokalen KIimaschutzprojekte. Eine weitere Vollzeitstelle übernimmt die
Unternehmensbetreuung und steuert den Einkauf der CO2-Zertifikate am
freiwilligen Markt (globale Klimaschutzprojekte).
Juristische Prüfungen
Der
Landkreis München und die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH können das
Projekt erst starten, wenn Rechtssicherheit bezüglich steuerlicher und
beihilferechtlicher Fragestellungen hergestellt werden konnte.
Zuordnung
der Aktion Zukunft+ zum steuerfreien ideellen Bereich der Energieagentur
Ebersberg-München gGmbH
Die
Einnahmen durch die „Zukunftsaktie“ sollen als zweckgebundene Mittel zur
Durchführung der satzungsgemäßen Förderung des Umweltschutzes durch die
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH eingesetzt werden. Hierfür soll die
Satzung um folgenden Satzungszweck ergänzt werden:
k) Aufbau und Durchführung
eines Treibhausgas-Ausgleichsmechanismus in den Landkreisen Ebersberg und
München durch die Förderung von lokalen Klimaschutzprojekten in Kombination mit
dem CO2-Ausgleich am freiwilligen Markt;
Die
angestrebte Satzungsänderung wurde bei der Finanzverwaltung eingereicht. Zur
besseren Nachvollziehbarkeit wird der zeitliche Ablauf kurz skizziert, der der
Einreichung der Satzung bei der Finanzverwaltung zugrunde liegt.
·
Per 08.02.2021 bzw. 19.02.2021: jeweilige
Einreichung des Satzungsentwurfs durch die beiden Landkreise Ebersberg und
München als Gesellschafter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH bei der
Rechtsaufsicht für den Regierungsbezirk Oberbayern.
·
Erfolgte Vorlage der Entwürfe bei
den Kreisausschüssen der beteiligen beiden Landkreise Ebersberg und München.
Hier ist Zustimmung zu den Entwürfen erfolgt.
·
Per 15.03.2021 bzw. 22.02.2021:
Vorlage des Satzungsentwurfs bei den Kreistagen bzw. Kreistagsausschüssen der
Landkreise. Hier ist Zustimmung in beiden Gremien zu den Entwürfen erfolgt
(Anlage 4).
·
25.05.2021: Einreichung des
Satzungsentwurfs beim Sitzfinanzamt zur Prüfung der satzungsmäßigen
Voraussetzungen zum Erhalt bzw. zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit.
Gemeinsam mit der Satzungsänderung wurde ein Antrag
auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingereicht. Das besondere steuerliche
Interesse der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH auf die Erteilung einer
verbindlichen Auskunft besteht in der rechtsverbindlichen Klarstellung, ob die
Zahlung für eine „Zukunftsaktie“ als Spende bzw. Zuwendung einzuordnen ist.
Danach würde die Ausgabe und anschließende Mittelverwendung von
„Zukunftsaktien“ für Klimaschutzprojekte
- keine Steuerschädlichkeit im Sinne des
Gemeinnützigkeitsrechtes hervorrufen und
- keine Umsatzsteuerbarkeit nach sich ziehen.
Auf
die geänderte Satzung aufbauend sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzamts
mittels verbindlicher Auskunft soll die Umsetzung des Projekts erfolgen.
Zuordnung
der Aktion Zukunft+ zum DAWI-Bereich
Die
beiden Landkreise haben die Energieagentur Ebersberg München gGmbH mit einem
Betrauungsakt mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes
betraut. Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH wird sowohl auf der
Grundlage ihres Gesellschaftsvertrages in Gestalt ihrer Satzung wie auch
aufgrund eines Betrauungsaktes tätig.
Die
Fragestellung, ob die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit o.g. Ergänzung
der Satzung betraut werden kann, wird aktuell noch bearbeitet und kann noch
nicht abschließend bewertet werden. Rückenwind kommt aktuell von der Regierung
von Oberbayern und vom Innenministerium, die positive Signale gesendet und
potenzielle kommunalrechtliche Problemfelder ausgeräumt haben. Die Aktion
Zukunft+ kann aus kommunalrechtlicher Sicht gemäß Bayerisches Klimaschutzgesetz
(BayKlimaG) umgesetzt werden. Die Behörde stützt sich dabei insbesondere auf
Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayKlimaG, aber auch Art. 3 und Art. 4 BayKlimaG. Eine
beihilferechtliche Einschätzung konnte die Regierung von Oberbayern und das
Innenministerium allerdings nicht geben. Für diesen Zweck wird eine Anfrage
beim Wirtschaftsministerium angestrebt, die erst nach Rückmeldung vom Finanzamt
hinsichtlich der steuerlichen Einordnung gestellt werden kann.
Zeitplan
Die
„Zukunftsaktie“ soll im Sommer 2022 für den allgemeinen Verkauf geöffnet
werden. Bis zum Start des Fördermechanismus gestaltet sich die zeitliche
Planung wie folgt:
Wort-Bild-Marke des Projekts
Die
Verwaltung des Landkreises München hat im Zuge einer europaweiten Ausschreibung
die Kommunikationsagentur Saint Elmos mit Sitz in München mit der Konzeption,
Planung und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne beauftragt.
Die Zusammenarbeit mit der Agentur hat Anfang Mai 2020 begonnen. In der
Zwischenzeit wurde eine Wort-Bild-Marke entwickelt, unter der das Projekt zum
Start beworben werden soll. Darauf aufbauend wurde umfangreiches
KommunikationsmateriaI konzipiert.
Der
Kampagnenname des Projekts ist „Aktion Zukunft+“. Der Begriff „Aktion“
verdeutlicht, dass hier gemeinsam Großes geschaffen werden soll und bietet die
Grundlage für ein starkes Storytelling in der Kommunikation.
Während
der Kampagnenname „Aktion Zukunft+“ das gesamte Vorhaben des Landkreises
umfasst
(Förderung von lokalen und globalen KIimaschutzprojekten, Bewusstseinsbildung,
Mobilisierung
der Öffentlichkeit für den Klimaschutz etc.), steht die „Zukunftsaktie“ für das
konkrete „Produkt“ (= Zertifikat mit Bescheinigung über eine Spende für
KIimaschutzprojekte), welches Unterstützer*innen der „Aktion Zukunft+“ erhalten.
Folglich wird die gesamte Kampagne im Jahr 2022 unter dem Namen „Aktion
Zukunft+“ beworben werden und nicht wie bisher unter dem Namen „Zukunftsaktie“.
Der Name „Zukunftsaktie“ wird zudem durch einen neuen Namen ersetzt. Die
Sicherung der Namensrechte ist noch nicht abgeschlossen, somit ist der neue
Name des Zertifikats noch nicht öffentlich bekannt gemacht worden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der Klimathon waren im Haushalt 2021 insgesamt 5.500 € veranschlagt.