Betreff
Informationen des Klimaschutzmanagement;
a) Klimathon
b) Dezentrales Klimaschutzmanagement
c) Anfrage KR Niklas Fent vom 29.11.2021; Update Zukunftsaktie/Moore
Vorlage
2022/0603
Art
Sitzungsvorlage

a.    Klimathon

 

Vom 01.03.2022 bis zum 11.04.2022 führt der Landkreis Ebersberg den Klimathon durch.

Der Klimathon ist eine App-basierte Aktion die 42 Tage dauert und die Bürger (Vereine, Unternehmen, Gemeinden, etc.) dazu motivieren soll ihren CO2-Fußabdruck zu verringern.

Die App Klimakompass kann man kostenfrei herunterladen und mit Hilfe dieser App sehr einfach den eigenen CO2-Fussabdruck berechnen. Zudem bietet die App die Aktion Klimathon an. Zum Klimathon kann man sich als Einzelteilnehmer oder als Team anmelden.

Im Klimathon werden verschiedene Challenges angeboten, die man im Alltag ausführen kann (z.B. kürzer duschen) und mit jeder geschafften Challenge sammelt man Klimapunkte. Die Einzelteilnehmer und Teams mit den meisten Punkten gewinnen einen Preis (ähnlich wie beim Stadtradeln). Jede der 6 Wochen ist einem Thema gewidmet (Ernährung, Wohnen, Mobilität, Konsum/Shopping, Freizeit, digitales Leben).

Zusätzlich zu den Challenges, werden Aktionen und Angebote angeboten. So können z.B. Aktivgruppen eine Aktion anbieten (z.B. die solidarische Landwirtschaft Grafing bietet eine Führung und eine Pflanzaktion an, die Agenda21 Gruppe wird einen Film zum Thema Klimaschutz zeigen, etc.). Klimafreundliche Unternehmen im Landkreis werden in der App ebenfalls mit ihren Angeboten erscheinen und können so auf sich aufmerksam machen (z.B. Biomarkt Korn bietet Klimathon-Teilnehmern mit einer gewissen Anzahl an erreichten Klimapunkten x% Rabatt beim nächsten Einkauf). Durch die Aktionen und Angebote wird der Klimathon noch „lebendiger“ und Teilnehmer erfahren von den Angeboten zum Thema Klimaschutz im Landkreis.

Ziel des Klimathons ist es, Bewusstsein zu schaffen und Verhaltensänderung hin zu einer klimafreundlicheren Lebensweise zu motivieren.

Alle Gemeinden wurden eingeladen, sich aktiv am Klimathon zu beteiligen. Sechs Gemeinden nehmen aktiv am Klimathon teil: Ebersberg, Grafing, Aßling, Frauenneuharting, Poing und Moosach. Teilnehmer mit Wohnsitz in den anderen Gemeinden, können sich als Landkreis Ebersberg registrieren. Teilnehmer außerhalb des Landkreises können sich ebenfalls registrieren, als nicht zugehörig zum Landkreis. Am Ende des Klimathons wird es eine Auswertung geben.

Auch der Landkreis München hat den Klimathon im Herbst 2021 durchgeführt. Allerdings basiert der Klimathon des Landkreises Ebersberg auf einer neuen, verbesserten Version der App.

Die Bewerbung der Aktion, sowie die Durchführung und Koordination übernimmt die Klimaschutzmanagerin. Ab Mitte Februar wird es auf verschiedenen Kanälen (Website, Social Media, Poster) Werbung geben. Ziel ist es, möglichst viele Teilnehmer zu gewinnen.

Hierbei können auch Kreisräte helfen, indem Sie die Informationen und das Werbematerial in Ihren Netzwerken teilen.

b.    Dezentrales Klimaschutzmanagement

Am 28.07.2021 stellte die Klimaschutzmanagerin den aktualisierten Meilensteinplan vor und stellte fest, dass die Erreichung des Klimaziels ohne zusätzliche Ressourcen (Personal, Budget) schwierig wird. Die Verwaltung regte daraufhin an, dass die Klimaschutzmanagerin einen Plan entwerfen soll, wie man das Klimaziel mit vorhanden Ressourcen erreichen könne.

Hierzu wurde folgender Beschluss gefasst:

  1. Der Landkreis hält am gesteckten Ziel fest, dass der Landkreis Ebersberg bis zum Jahr 2030 klimaneutral ist. Um das Ziel erreichen zu können, ist es notwendig, dass neben den Kommunen auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen deren Beitrag dazu leisten.
  2. Die Klimaschutzmanagerin wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten, das dieses Ziel zunächst ohne die Bereitstellung weiterer Personalressourcen ermöglicht.
  3. Eine weitere Ausweitung der personellen Ressourcen ist derzeit angesichts der schwierigen Haushaltssituation nicht möglich.

&

angenommen

Ja 9   Nein 5

 

Zusätzlich stellte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 11.09.2021 einen Antrag zur Stärkung des Klimaschutzmanagements 2021 (Anlage 1). In der Diskussion dieses Antrags in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 06.10.2021 stellte die Klimaschutzmanagerin bereits in groben Zügen ein dezentrales Klimaschutzmanagement vor, ein Konzept, das der Idee der Grünen ähnelt und welches auf Basis des Beschlusses vom 28.07.2021 entwickelt wurde.

Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, denn Klimaschutz muss in alle Tätigkeiten integriert sein, wenn das Klimaziel erreicht und den Klimawandel aufgehalten werden soll. Die Idee des dezentralen Klimaschutzmanagements ist, dass jedes Sachgebiet Klimaschutz betreibt. Die Klimaschutzmanagerin bietet jedem Sachgebiet die Option an, einen Workshop mit ihr durchzuführen. Innerhalb dieses Workshops wird gemeinsam mit den Mitarbeitern des Sachgebiets überlegt, wie Klimaschutz in die Tätigkeiten des Sachgebiets integriert werden kann. Gemeinsam wird ein Plan mit Zeitschiene erstellt. Jedes Sachgebiet bestimmt eine/n Klimaschutzbeauftragte/n, der/die die Umsetzung koordiniert und mit der Klimaschutzmanagerin in Kontakt steht. Die Klimaschutzmanagerin steht unterstützend zur Seite um Prozesse zu verbessern und Probleme zu lösen.

Im Februar wird das Konzept den Abteilungsleitern vorgestellt, im März den Führungskräften in der Führungskräftebesprechung. Daraufhin können die Sachgebiete Termine für die Workshops mit der Klimaschutzmanagerin vereinbaren. Erste Sachgebiete haben bereits ihr Interesse bekundet.

c.    Auftrag KR Niklas Fent: Update Zukunftsaktie

Am 19.01.2022 bat Kreisrat Niklas Fent um Informationen zur Zukunftsaktie im Hinblick auf eine mögliche finanzielle Unterstützung der Renaturierung der Moore durch die Zukunftsaktie (Anlage 2). Im Folgenden wird nun der aktuelle Stand zu den beiden Themen berichtet.

 

Bericht Renaturierung der Moore

In der Sitzung des ULV-Ausschusses am 29.11.2021 wurde bereits ein Bericht zum Thema Moore gegeben. Nach wie vor sucht die uNB in Zusammenarbeit der Klimaschutzmanagerin nach Wegen, wie die Renaturierung der Moore vorangetrieben werden kann. Eine Möglichkeit ist es, möglichst schnell möglichst viele Ausgleichsflächen zur Verfügung zu haben, um so die Besitzer der Moorflächen zum Tausch zu motivieren. Dieser Prozess dauert bereits 30 Jahre an und das Moor ist noch nicht wiedervernässt, da immer noch Grundstücke fehlen.

Eine Alternative ist es, den Grundbesitzern andere Einkommensquellen zu ermöglichen. Dies könnte durch Moorzertifikate geschehen. Ein trockenes Moor setzt CO2 frei, während ein vernässtes Moor CO2 speichert. Moorzertifikate sind CO2 Zertifikate für Moore. Derzeit wird ein Klimaanpassungskonzept für den Landkreis Ebersberg erstellt, welches einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Moore legt. Es soll untersucht werden, wieviel CO2 momentan ausgestoßen wird und wieviel CO2 bei welcher Bewirtschaftungsform gespeichert werden kann.

Theoretisch könnte auch Einkommen über Paludikulturen oder Photovoltaik-freiflächenanlagen generiert werden. Inwieweit dies Optionen für die Moorflächen im Landkreis Ebersberg sein können wird in einer der nächsten Sitzungen, voraussichtlich der übernächsten Sitzung, vorgetragen werden. Auch wird die Energieagentur dann über ihre Recherche zu dem Thema berichten.

Bericht Zukunftsaktie

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 20.11.2019, TOP 11ö

KSA-Ausschuss am 02.12.2019, TOP 11ö

ULV-Ausschuss am 01.04.2019, TOP 4ö

ULV-Ausschuss am 25.05.2020, TOP 5ö

 

Die Zukunftsaktie wird noch nicht umgesetzt, da einige Sachverhalte noch juristisch geprüft werden. Erst wenn bestätigt wurde, dass die Zukunftsaktie im ideellen Bereich bei der Energieagentur läuft und dass die Landkreise München und Ebersberg die Energieagentur mit der Zukunftsaktie betrauen dürfen, kann die Zukunftsaktie tatsächlich umgesetzt werden. Der Landkreis München bereitet bereits alles vor, damit es möglichst schnell nach Abschluss der juristischen Prüfung zur Umsetzung kommen kann. Der Landkreis Ebersberg wartet vorerst den Ausgang der juristischen Prüfungen ab. Im Folgenden werden die Details erläutert.

 

Planung Landkreis München

Für den Sommer des Jahres 2022 plant der Landkreis München zusammen mit dem operativen Umsetzer, der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH, die Etablierung der „Zukunftsaktie“ (Arbeitstitel) mit dem Ziel, kurzfristig umsetzbare und nachweislich wirksame Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis München anzustoßen.

 

Um jedermann die Teilhabe am Klimaschutz zu ermöglichen, soll mit der „Zukunftsaktie“ ein Fördermechanismus etabliert werden, mit dem jeder Bürger und jede Bürgerin sowie Unternehmen und öffentliche Institutionen die Möglichkeit erhalten, Klimaschutz durch das Finanzieren von Klimaschutzprojekten voranzutreiben. Der Fördermechanismus besteht aus zwei Komponenten: Mit einem Teil des gespendeten Geldes werden ausgewählte Klimaschutzprojekte im Landkreis München finanziert; mit einem weiteren Teil werden Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern unterstützt.

 

Konkrete Ausgestaltung des Fördermechanismus

Eine „Zukunftsaktie“ kann für 10,00 € erworben werden und entspricht einer Tonne CO2. Über den Erwerb von „Zukunftsaktien“ können spendende Personen entscheiden, in welcher Höhe der persönliche CO2-Fußabdruck bzw. die nicht vermeidbaren CO2-Emissionen ausgeglichen werden sollen und Klimaschutzprojekte finanziell unterstützt werden (= Spenden-Crowdfunding). Dabei fließen immer zu gleichen Teilen Gelder in lokale Klimaschutzprojekte in den Landkreis München und in globale Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern

 

Der Crowdfunding-Charakter der „Zukunftsaktie“ ermöglicht es, ein Fördermechanismus zu betreiben, das sich zu großen Teilen finanziell selbst trägt und skalierbar ist. Je gekaufter Zukunftsaktie im Wert von 10,00 € werden 1,40 € als Pauschale für Personalkosten und laufende Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Je mehr Zukunftsaktien gekauft werden, desto mehr personelle Ressourcen können demnach für die weitere Umsetzung der „Zukunftsaktie“ bei der Energieagentur Ebersberg-München geschaffen werden.

 

Lokale Klimaschutzprojekte

 

Den spendenden Personen soll im Falle der lokalen Klimaschutzprojekte die Möglichkeit gegeben werden, selbst darüber zu bestimmen, für welches Klimaschutzprojekt das Geld der „Zukunftsaktien“ verwendet wird. Hierfür kann die spendende Person gezielt ein oder mehrere Klimaschutzprojekte aus einem Angebotsportfolio auswählen. Wenn ein Projekt das Zielbudget erreicht hat, werden die gemeinschaftlich gesammelten Gelder von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH an das Projekt ausgegeben (= Spenden-Crowdfunding). Im Angebotsportfolio werden nur solche Projekte angeboten, die zuvor von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH anhand öffentlich einsehbarer Kriterien geprüft und vom sog. Lenkungsbeirat freigegeben wurden. Die Umsetzung der Projekte wird von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH überwacht.

 

Globale Klimaschutzprojekte

 

Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern erfolgt durch Finanzierung von registrierten Klimaschutzprojekten des freiwilligen Emissionshandels. Hierfür sollen CO2-Zertifikate von der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH erworben und stillgelegt werden. Externe Zertifizierungsstellen garantieren die Minderung bzw. Bindung einer Tonne CO2 je verkauftem CO2-Zertifikat. Im Fall der globalen Klimaschutzprojekte soll der spendenden Person die Möglichkeit gegeben werden, den thematischen Schwerpunkt selbst zu wählen (etwa Energie- oder Waldprojekte), für den das Geld verwendet werden soll.

 

Zusammenarbeit mit der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH übernimmt die operative Umsetzung der „Zukunftsaktie“. Zu den operativen Aufgaben gehört die Ausgabe der „Zukunftsaktien“, die Auswahl, Prüfung und Begleitung geeigneter Klimaschutzprojekte im Landkreis München (lokale KIimaschutzprojekte) sowie die Auswahl, der Kauf, die Buchhaltung und Stilllegung der CO2-Zertifikate auf dem Freiwilligen Markt (globale KIimaschutzprojekte). Außerdem übernimmt die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH die Abwicklung des CO2-Ausgleichs von Unternehmen. Bei der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH wurden hierfür zwei Stellen geschaffen. Eine Vollzeitstelle verantwortet den Fördermechanismus für die lokalen KIimaschutzprojekte. Eine weitere Vollzeitstelle übernimmt die Unternehmensbetreuung und steuert den Einkauf der CO2-Zertifikate am freiwilligen Markt (globale Klimaschutzprojekte).

 

Juristische Prüfungen

Der Landkreis München und die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH können das Projekt erst starten, wenn Rechtssicherheit bezüglich steuerlicher und beihilferechtlicher Fragestellungen hergestellt werden konnte.

 

Zuordnung der Aktion Zukunft+ zum steuerfreien ideellen Bereich der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH

 

Die Einnahmen durch die „Zukunftsaktie“ sollen als zweckgebundene Mittel zur Durchführung der satzungsgemäßen Förderung des Umweltschutzes durch die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH eingesetzt werden. Hierfür soll die Satzung um folgenden Satzungszweck ergänzt werden:

 

k) Aufbau und Durchführung eines Treibhausgas-Ausgleichsmechanismus in den Landkreisen Ebersberg und München durch die Förderung von lokalen Klimaschutzprojekten in Kombination mit dem CO2-Ausgleich am freiwilligen Markt;

 

Die angestrebte Satzungsänderung wurde bei der Finanzverwaltung eingereicht. Zur besseren Nachvollziehbarkeit wird der zeitliche Ablauf kurz skizziert, der der Einreichung der Satzung bei der Finanzverwaltung zugrunde liegt.

 

·         Per 08.02.2021 bzw. 19.02.2021: jeweilige Einreichung des Satzungsentwurfs durch die beiden Landkreise Ebersberg und München als Gesellschafter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH bei der Rechtsaufsicht für den Regierungsbezirk Oberbayern.

·         Erfolgte Vorlage der Entwürfe bei den Kreisausschüssen der beteiligen beiden Landkreise Ebersberg und München. Hier ist Zustimmung zu den Entwürfen erfolgt.

·         Per 15.03.2021 bzw. 22.02.2021: Vorlage des Satzungsentwurfs bei den Kreistagen bzw. Kreistagsausschüssen der Landkreise. Hier ist Zustimmung in beiden Gremien zu den Entwürfen erfolgt (Anlage 4).

·         25.05.2021: Einreichung des Satzungsentwurfs beim Sitzfinanzamt zur Prüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen zum Erhalt bzw. zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit.

 

Gemeinsam mit der Satzungsänderung wurde ein Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingereicht. Das besondere steuerliche Interesse der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH auf die Erteilung einer verbindlichen Auskunft besteht in der rechtsverbindlichen Klarstellung, ob die Zahlung für eine „Zukunftsaktie“ als Spende bzw. Zuwendung einzuordnen ist. Danach würde die Ausgabe und anschließende Mittelverwendung von „Zukunftsaktien“ für Klimaschutzprojekte

  • keine Steuerschädlichkeit im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechtes hervorrufen und
  • keine Umsatzsteuerbarkeit nach sich ziehen.

 

Auf die geänderte Satzung aufbauend sowie vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzamts mittels verbindlicher Auskunft soll die Umsetzung des Projekts erfolgen.

 

Zuordnung der Aktion Zukunft+ zum DAWI-Bereich

 

Die beiden Landkreise haben die Energieagentur Ebersberg München gGmbH mit einem Betrauungsakt mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes betraut. Die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH wird sowohl auf der Grundlage ihres Gesellschaftsvertrages in Gestalt ihrer Satzung wie auch aufgrund eines Betrauungsaktes tätig.

 

Die Fragestellung, ob die Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit o.g. Ergänzung der Satzung betraut werden kann, wird aktuell noch bearbeitet und kann noch nicht abschließend bewertet werden. Rückenwind kommt aktuell von der Regierung von Oberbayern und vom Innenministerium, die positive Signale gesendet und potenzielle kommunalrechtliche Problemfelder ausgeräumt haben. Die Aktion Zukunft+ kann aus kommunalrechtlicher Sicht gemäß Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) umgesetzt werden. Die Behörde stützt sich dabei insbesondere auf Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BayKlimaG, aber auch Art. 3 und Art. 4 BayKlimaG. Eine beihilferechtliche Einschätzung konnte die Regierung von Oberbayern und das Innenministerium allerdings nicht geben. Für diesen Zweck wird eine Anfrage beim Wirtschaftsministerium angestrebt, die erst nach Rückmeldung vom Finanzamt hinsichtlich der steuerlichen Einordnung gestellt werden kann.

 

Zeitplan

Die „Zukunftsaktie“ soll im Sommer 2022 für den allgemeinen Verkauf geöffnet werden. Bis zum Start des Fördermechanismus gestaltet sich die zeitliche Planung wie folgt:

 

 

 

Wort-Bild-Marke des Projekts

Die Verwaltung des Landkreises München hat im Zuge einer europaweiten Ausschreibung die Kommunikationsagentur Saint Elmos mit Sitz in München mit der Konzeption, Planung und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne beauftragt. Die Zusammenarbeit mit der Agentur hat Anfang Mai 2020 begonnen. In der Zwischenzeit wurde eine Wort-Bild-Marke entwickelt, unter der das Projekt zum Start beworben werden soll. Darauf aufbauend wurde umfangreiches KommunikationsmateriaI konzipiert.

 

Der Kampagnenname des Projekts ist „Aktion Zukunft+“. Der Begriff „Aktion“ verdeutlicht, dass hier gemeinsam Großes geschaffen werden soll und bietet die Grundlage für ein starkes Storytelling in der Kommunikation.

 

Während der Kampagnenname „Aktion Zukunft+“ das gesamte Vorhaben des Landkreises

umfasst (Förderung von lokalen und globalen KIimaschutzprojekten, Bewusstseinsbildung,

Mobilisierung der Öffentlichkeit für den Klimaschutz etc.), steht die „Zukunftsaktie“ für das konkrete „Produkt“ (= Zertifikat mit Bescheinigung über eine Spende für KIimaschutzprojekte), welches Unterstützer*innen der „Aktion Zukunft+“ erhalten. Folglich wird die gesamte Kampagne im Jahr 2022 unter dem Namen „Aktion Zukunft+“ beworben werden und nicht wie bisher unter dem Namen „Zukunftsaktie“. Der Name „Zukunftsaktie“ wird zudem durch einen neuen Namen ersetzt. Die Sicherung der Namensrechte ist noch nicht abgeschlossen, somit ist der neue Name des Zertifikats noch nicht öffentlich bekannt gemacht worden.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv, durch die Umsetzung der im Sachvortrag genannten Aktionen

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der Klimathon waren im Haushalt 2021 insgesamt 5.500 € veranschlagt.