Betreff
Erweiterung des Angebotes Pflege-Berufsausbildung im Landkreis Ebersberg; Prüfantrag der CSU/FDP-Kreistagsfraktion vom 14.11.2021
Vorlage
2022/0606
Aktenzeichen
Abt. 6 / Demografie
Art
Sitzungsvorlage

Die im Antrag beschriebene Personalknappheit im Bereich der Pflege im Landkreis Ebersberg ist spürbar.

 

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse aus dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept sowie nach Rücksprache mit dem zuständigen Pflegedirektor der Kreisklinik Ebersberg, Herrn Dr. Peter Huber, kann jedoch eine erste Einschätzung aus Sicht der Verwaltung erfolgen. Hierbei wird zunächst auf die Ausbildungssituation in der stationären und ambulanten Pflege eingegangen und anschließend wird die Situation an der Berufsfachschule in Trägerschaft der Kreisklinik Ebersberg erläutert.

 

Im Rahmen der jüngst beschlossenen Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (SPGK) erfolgte eine Vollbefragung aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Diese belegt den Mangel an Fachkräften, gibt aber auch einen ersten Aufschluss hinsichtlich der Ausbildung in diesem Bereich. Die Anzahl der potentiellen Auszubildenden (15- bis 17- Jährige) im Landkreis Ebersberg wird die, durch Renteneintritte, entstehende Lücke kaum schließen können. Zur Besetzung einer offenen Stelle stehen demnach anteilig immer weniger Auszubildende zur Verfügung. Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer höheren Anzahl an Auszubildenden in der Pflege führen, ist demnach erforderlich (siehe SPGK, S. 195 ff.: https://demografie.lra-ebe.de/dox/media.aspx?data=VYVm1SOjJ2pz0%2bX5DzMS1vku7jerVvLUagMhJrQ62YH%2fWrwmul5DXKC4hIa7BwnYVk7RX9y31QeAhRnBVfvNwH8HZfmwPCD7A%2fQWMfXafqsxIQNZ%2betpMQ%3d%3d).

 

Es gilt jedoch zu beachten, dass ein direkter kausaler Zusammenhang zwischen der Zahl der Ausbildungsplätze in einem Landkreis (Angebot) und der Summe der Ausbildungswilligen (Nachfrage) nicht zwangsläufig besteht. Keine der befragten Einrichtungen gab beispielsweise an, Ausbildungsanwärter aufgrund fehlender Ausbildungsplätze abweisen zu müssen. Auch in den weiteren Austauschformaten, wie dem „runden Tisch Pflege“ wurde von Seiten der Pflegeeinrichtung noch nie auf fehlende Ausbildungsplätze im Landkreis Ebersberg hingewiesen. Dies liegt auch daran, dass große Träger der Altenhilfe über eigene Ausbildungsstätten verfügen. Überdies befinden sich neun der 13 stationären Pflegeinrichtungen in den Versorgungsregionen „Nord“ und „Zentrum-West“. Dem Landkreis angrenzende Ausbildungsbetriebe, beispielsweise in Haar oder Berg-am-Laim sind demnach häufig leichter und schneller zu erreichen, als dies bei einer Umsetzung, der im Antrag genannten Bündelung aller Auszubildenden, am Standort Ebersberg der Fall wäre. Es ist daher zumindest fraglich, ob eine Bündelung aller Auszubildenden des Landkreises am Standort Ebersberg, wie im Antrag der CSU/FDP – Fraktion beschrieben, auch den Bedarfen und Wünschen der Pflegeeinrichtungen entspricht.

Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

(Abb.: Lage der stationären Pflegeinrichtungen im Landkreis) 

Um die Situation der Berufsfachschule für Pflege in Trägerschaft der Kreisklinik Ebersberg besser beurteilen zu können, hat die Verwaltung Rücksprache mit dem zuständigen Pflegedirektor, Herrn Dr. Huber, gehalten.

 

Auf Basis der Rückmeldung von Herrn Dr. Huber sowie auf Basis der Erkenntnisse aus der Fortschreibung des SPGK nimmt die Verwaltung zu den einzelnen Punkten des Antrags der CSU/FDP-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Zu a:

Nach Rückmeldung der Kreisklinik wäre es durchaus möglich, einen weiteren Jahrgang (Kurs) pro Ausbildungsjahr anzubieten. Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen ist in letzter Zeit gestiegen, zudem könnten, im Falle einer Erweiterung, ausländische Kräfte bereits für eine Ausbildung akquiriert werden. Einzelne Plätze könnten überdies an Auszubildende mit einem Anstellungsträger im Pflegebereich gehen, sofern dies gewünscht wird. Die Erweiterung der Berufsfachschule scheitert bisher an geeigneten Räumlichkeiten. Mögliche Optionen haben sich immer wieder zerschlagen. Ein erster Schritt zur Erweiterung müsste demzufolge die Gewinnung einer passenden Liegenschaft sein. Hier liegt die Zuständigkeit bei der Kreisklinik als Träger der Berufsfachschule.

 

Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass der genannte Antrag der CSU/FDP- Fraktion aus dem Jahr 2018 explizit die Errichtung einer Krankenpflegehelferschule beinhaltete und nicht die Aufstockung der nun geforderten Ausbildungsplätze in der generalisierten Pflegeausbildung. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzung des SFB-Ausschusses am 21.März.2018 unter TOP 10 final behandelt (Siehe Anlage 2 und 3). Die Situation der Krankenpflegehelferschule wird unter Punkt „c“ beschrieben.

 

Zu b:

Laut Rückmeldung der Kreisklinik beginnen jedes Jahr 25 Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung. Ein weiterer Kurs in etwa der gleichen Stärke erscheint möglich.

 

Zu c:

Laut Rückmeldung der Klinik besteht kein Bedarf, eine eigene Krankenpflegehelferschule zu gründen. Die bestehende gute Kooperation mit Erding hat nach wie vor Bestand. In der Praxis ist der einjährige Blockunterricht in Erding gut umsetzbar. Die Etablierung einer eigenen Krankenpflegehelferschule wurde daher auch in der Vergangenheit aufgrund fehlender Räumlichkeiten i.V.m. fehlendem Bedarf nicht weiterverfolgt.

 

Zu d:

Zum Zeitpunkt der Ladung kann noch keine Stellung bezogen werden. Die Verwaltung ist jedoch bemüht im Rahmen der Sitzung erste Ergebnisse zu liefern.

 

Aufgrund der beschriebenen Situation empfiehlt die Verwaltung zunächst, den konkreten Bedarf bei allen betroffenen Ausbildungsbetrieben im Landkreis abzufragen, um eine belastbare Planungsgrundlage zur weiteren Beratung zu erhalten.

 

Die Nutzung des ehemaligen Sparkassengebäudes sollte an die Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude Landratsamt (AG VgL) verwiesen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag der CSU-FDP-Fraktion vom 14.11.2021.

Vorschlag der Verwaltung:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbildungssituation im Bereich der Pflege im Landkreis Ebersberg bei allen Ausbildungsträgern zu erfragen und die Ergebnisse im SFB-Ausschuss vorzustellen.

2.    Die weitere Beratung des Antrags der CSU/FDP- Fraktion vom 14.11.2021 erfolgt im Anschluss auf Basis der ermittelten Bedarfssituation.

3.    Die generelle Nutzbarkeit des ehemaligen Sparkassengebäudes für eine Berufsfachschule für Pflege wird an die Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude Landratsamt (AG VgL) verwiesen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch den Antrag.