Am 22.01.2022 stellte die AfD-Fraktion einen Antrag zur Prüfung von Subventionen für örtliche Pfarrgemeinden und Weltanschauungsgemeinschaften aufgrund der Information des SFB-Ausschusses am 13.10.2021 über die Ablehnung eines Kulturförderantrages der „Pfarrkirche Straußdorf“ durch die Verwaltung.
Am 31.08.2021 stellte die „Pfarrkirche Straußdorf“ einen Antrag zur Kulturförderung für das Jahr 2022 in Höhe von 40.000,00 EUR. Als zu förderndes Projekt wurde die Erneuerung der maroden Orgel in der Pfarrkirche Straußdorf angegeben.
Im SFB-Ausschuss am 13.10.2021 wurde das Gremium darüber informiert, dass der Kulturförderantrag 2022 der „Pfarrkirche Straußdorf“ vom 31.08.2021 zur Förderung des Baus einer neuen Kirchenorgel im vollem Umfang abgelehnt wurde (Protokoll des SFB-Ausschusses vom 13.10.2021; TOP 08ö, Protokollanlage 9 Seite 2).
Am 11.11.2021 wurde der Antragsteller darüber informiert, dass seinem Antrag auf Kulturförderung nicht entsprochen werden konnte, da die Erneuerung der Orgel in der Pfarrkirche Straußdorf nicht unter die in den Kulturförderrichtlinien vorgesehenen kulturellen Aktivitäten fällt.
II. Stellungnahme der Kulturförderung:
Der Landkreis Ebersberg fördert die Kulturpflege auf
freiwilliger Basis im Rahmen der Kulturförderrichtlinien entsprechend seiner
Aufgabenstellung gemäß Art. 51 Abs. 1 Landkreisordnung (LKrO).
Gefördert werden kulturell wertvolle Maßnahmen, die einen
unmittelbaren Mehrwert für das kulturelle Angebot im Landkreis Ebersberg haben.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Gefördert werden bedeutende, auch neue, Projekte im
Landkreis Ebersberg, die zum Ausbau eines attraktiven Kulturangebotes für alle
Landkreisbürgerinnen und – bürger beitragen. Hierzu zählen Projekte aller
Kultursparten, wie bildende und darstellende Kunst, Fotografie, Musik, Heimat-
und Brauchtumspflege, Kulturgeschichte, Museen, Literatur und neue Medien.
Neben den o.g. Maßnahmen können Projekte mit
grundsätzlich überörtlicher Bedeutung gefördert werden. Überörtlichkeit ist
gegeben, wenn Inhalte, Ausstrahlung, Mitwirkende bzw. Veranstaltungen sich auf
mehrere Gemeinden des Landkreises Ebersberg beziehen bzw. überörtliche
Besucherpotentiale ansprechen.
Nicht gefördert werden Projekte, die ausschließlich oder überwiegend
parteipolitischen, weltkirchlichen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen.
Der Landkreis Ebersberg gewährt weder den örtlichen Kirchengemeinden der röm.-kath. und der evang.-luth. Kirche noch anderen religiösen oder Weltanschauungsgemeinschaften irgendwelche Subventionen. Gefördert werden auch hier gegebenenfalls kulturelle Veranstaltungen wie z.B. Konzerte. Nicht betroffen hiervon sind Gegenleistungen oder Kostenerstattungen für vom Landkreis Ebersberg übertragene Beratungs- und ähnliche Dienstleistungen dieser Organisationen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.