Betreff
Teilfortschreibung Landesentwicklungsplan (LEP); Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 23.01.2022
Vorlage
2022/0609
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Schreiben vom 23.01.2022 beantragen Bündnis 90/ Die Grünen, die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans in den Kreisgremien zu diskutieren (Anlage 1):

 

Antrag:

 

-       Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans (LEP) wird als Tagesordnungspunkt aufgenommen.

-       Falls es schon einen Entwurf einer Stellungnahme seitens der Verwaltung gibt, wird diese vorgestellt.

-       Den Mitgliedern des ULV und des KSA wird die Möglichkeit gegeben, eigene Beurteilungen und Anregungen vorzustellen und zu diskutieren.

-       Nach gemeinsamer Abstimmung gibt letztendlich der Kreisausschuss eine Empfehlung an die Verwaltung, die Anregungen seitens des Ausschusses bei der Stellungnahme zur Teilfortschreibung des LEP zu berücksichtigen.

 

Durch die Teilfortschreibung sollen in der Verordnung über das LEP, in den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen werden:

 

1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen

 

2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt

 

3. Für nachhaltige Mobilität

 

Auffällig sind u.a. die vorgesehene Ausweitung der Aufgaben für die Regionalen Planungsverbände, die angedachten Streichungen von Ausnahmen zum Anbindegebot sowie das nicht weiter konkretisierte Bekenntnis zum dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien.

 

Das Landesentwicklungsprogramm ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Es trifft landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze). Die mit (Z) gekennzeichneten Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für raumbedeutsame Planungen eine Berücksichtigungs- bzw. Anpassungspflicht. Grundsätze (G) sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Wie in der Vergangenheit beabsichtigt auch der Bayerische Landkreistag, eine eigene Stellungnahme abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 14.01.2022 gab der Bayerische Landkreistag den Landkreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Landkreistag.

 

Unbeschadet der hierzu vorgesehenen Gremienbehandlung besteht die Möglichkeit, Anregungen zum LEP-E bis möglichst zum 4. März 2022 per E-Mail an den Bayerischen Landkreistag zu senden.

 

Daraufhin wurden im Auftrag von Herrn Landrat Niedergesäß mit E-Mail vom 17.01.2022 insgesamt 22 Fachstellen im Landratsamt sowie die Energieagentur, die EBERWerke und das Jobcenter um Stellungnahme bis zum 28.02.2022 gebeten. Danach werden diese Stellungnahmen als Anregungen zusammengefasst und gegenüber dem Bayerischen Landkreistag bis zum 04.03.2022 abgegeben.

 

Unabhängig davon hat jeder Landkreis die Möglichkeit, bis zum 1. April 2022 unmittelbar schriftlich an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) oder per E-Mail an lep-beteiligung@stmwi.bayern.de  Stellung zu nehmen.

 

Entsprechend dem Antrag könnte die Verwaltung die Vorschläge der Fraktionen sammeln und direkt an das StMWi weiterleiten.

 

Die Unterlagen zur Entwurfsfassung der LEP-Teilfortschreibung sowie eine zur besseren Nachvollziehbarkeit bereitgestellte Lesefassung der vorgeschlagenen Änderungen können unter https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/

abgerufen werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.