Betreff
Gymnasium Poing - Schulentwicklung; Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 14.02.2022
Vorlage
2022/0630/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 20.05.2020

SFB-Ausschuss am 02.07.2020

Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022

 

Am 14.02.2022 hat die SPD-Kreistagsfraktion den beiliegenden Antrag gestellt. Aufgrund der kurzfristigen Einreichung und der notwendigen Vorbereitung hat der LSV-Ausschuss am 09.03.2022 den Antrag angenommen und die Beantwortung im SFB-Ausschuss am 23.03.2022 und im LSV-Ausschuss am 06.04.2022 vorgesehen. 

 

Zur Resolution des Gemeinderats Poing vom 11.11.2021 und zur Petition der Interessens­gruppe Gymnasium Poing JETZT! hat der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 folgenden Beschluss gefasst:

1.    Der Landkreis nimmt die Resolution der Gemeinde Poing und die Petition der Interessengruppe „Gymnasium Poing Jetzt“ zur Kenntnis.

2.    Die Machbarkeitsstudie für ein Gymnasium mit 1000 Schülern und die Er­richtung einer Dreifachhalle wird beauftragt und dem LSV-Ausschuss vorgelegt.

3.    Der Kreistag entscheidet am 26.10.2022 darüber, ob und wie die Finanzierung des Gymnasiums Poing im Haushalt des Landkreises dargestellt werden kann, ohne die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts zu gefährden.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von Vorläuferklassen zu planen, sobald der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist. Nach Möglichkeiten sollen Vorläuferklassen am Schulstandort Markt Schwaben berücksichtigt werden.

5.    Einem regelmäßigen Austausch mit der Gemeinde Poing und der Interessen­gruppe „Gymnasium Poing Jetzt“ über den Stand der Planungen wird zuge­stimmt.

 

Die Fragen der SPD-Kreistagsfraktion können ergänzend wie folgt beantwortet werden:

 

1. Schulentwicklung/-prognose

„Der Landkreis beauftragt umgehend ein Schülergutachten für den gesamten Landkreis, um aktuell die Entwicklung der Schülerzahlen mindestens in den nächsten 10 bis 15 Jahren festzustellen.“

 

Nach Abschluss der laufenden Datenermittlung wird die Fachstelle Bildungsmonitoring dem SFB-Ausschuss in der Mai-Sitzung eine aktuelle Schülerzahlenprognose, basierend auf dem Hildesheimer Modell, vorstellen.

 

2. Zeitschiene/Warteliste

„Der Landkreis stellt einen Zeitplan für die Vorläuferklassen, die Planung, den Bau und die Fertigstellung sowie die Inbetriebnahme des Gymnasiums Poing auf.“

 

Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus werden die Vorläuferklassen regelmäßig zwei bis maximal drei Jahre vor der Bezugsfertigkeit des Schulge­bäudes eingerichtet. Ausgehend von einer aktuell vorsichtig geschätzten Planungs- und Realisierungszeit von bis zu maximal fünf Jahren starten die Vorläufer­klassen also zwei Jahre nachdem die Maßnahme von der Warteliste genommen wurde. Wann dies erfolgt, entscheidet der Kreistag (erstmals am 26.10.2022).

 

Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie für ein Gymnasium mit 1.000 Schülern und die Errichtung einer Dreifachhalle beauftragt und dem zuständigen LSV-Ausschuss vorgelegt.

 

3. Vorläuferklassen:

„Der Landkreis prüft die Machbarkeit sog. Vorläuferklassen für das Gymnasium Poing. Dabei sind neben möglichen Platzkapazitäten am Gymnasium Markt Schwaben auch der Standort Poing einzubeziehen.“

 

Für die Einrichtung von Vorläuferklassen hat es schon frühzeitig Gespräche mit dem Franz-Marc-Gymnasium gegeben, das nicht nur einen Teil der künftig in Poing zu unterrichteten Schülerinnen und Schüler stellt, sondern derzeit auch „aufnahmebereit“ für die Vorläuferklassen wäre.

 

An der Dominik-Brunner-Realschule und der Seerosenschule SFZ Poing sind dagegen keine Kapazitäten für Vorläuferklassen erkennbar. Außerdem müssten die eingesetzten Lehrkräfte dort zwischen dem Markt Schwabener Gymnasium und den Poinger „Außenklassen“ pen­deln.

 

Der Kreis- und Strategieausschuss hat inzwischen die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung von Vorläuferklassen nach Möglichkeit am Schulstandort Markt Schwaben zu planen, sobald der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist.

 

4. Kostenvergleich

„Der Landkreis ermittelt die sog. „Mehrkosten“ für alle Schüler an den Gymnasien im Landkreis und außerhalb des Landkreises (Gastschulbeiträge), die im Planfall die Vorläuferklassen für das Gymnasium Poing besuchen würden.“

 

Der Bedarfsermittlung von SAGS für das Gymnasium Poing lässt die Gastschüler (Einpend­ler) zunächst außer Acht: „Für die Berechnung der möglichen Schülerzahlen eines fünften Gymnasiums im Landkreis Ebersberg an einem Standort in der Gemeinde Poing wurde davon ausgegangen, dass mindestens 90% der Gymnasiasten aus Poing in Zukunft auch ein Gymnasium in Poing besu­chen werden. Für die Gemeinden Anzing und Pliening für die sowohl das bestehende Gymnasium in Markt Schwaben, als auch ein neues Gymnasium in Poing primär in Frage kämen, wurde ein Besuchsanteil von 40% für ein Gymnasium in Poing angenommen.“

 

Grundsätzlich ist eine Einschätzung, ob durch ein Gymnasium in Poing bzw. insgesamt mehr Gastschüler aus den (nordwestlichen) Nachbarlandkreisen einpendeln, oder sich die Gastschüler nur von den dann entlasteten Gymnasien anteilig auf das Gymnasium in Poing verlagern, kaum möglich.

 

Aktuell besuchen 156 Gastschüler (Gastschüler sind nach Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BaySchFG) Schülerinnen und Schüler, die außerhalb des Gebiets des Sachaufwandsträgers ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. außerhalb des Sprengels wohnen/arbeiten) das Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben und 329 das Humboldt-Gymnasium Vaterstetten. Der pauschale Gastschulbeitrag für Gymnasien beträgt aktuell: 950 €, sodass den Herkunftslandkreisen insgesamt 460.750 € in Rechnung gestellt wird. Gastschulbeiträge für Gymnasien sind bei weitem nicht kostendeckend, sie berücksichtigen insbesondere nicht die hohen Kosten der Gebäudeabschreibung.

Bis zur Sitzung wird in der Präsentation auch dargestellt, wie sich die Poinger Gymnasiasten derzeit auf die Gymnasien verteilen.

 

5. Personalressourcen

„Der Landkreis berichtet über den derzeitigen Personalstand im Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften (SG 13). Darüber hinaus zeigt der Landkreis bei personellen Engpässen die konkreten Konsequenzen für vorhandene und geplante Baumaßnahmen auf.“

 

Es wird bei den Personalressourcen darauf hingewiesen, dass diese unmittelbar im Doppi­schen Haushalt des Landkreises (grauer Teil) für jede Kostenstelle in Jahres­arbeitsstunden und im Zeitverlauf ausgewiesen sind. 1.600 Jahresarbeitsstunden entsprechen dabei einem Vollzeitäquivalent.

 

Personelle Engpässe können schlecht ausgewiesen werden, sie zeigen sich in Über­stunden und entstehen durch nicht planbare Ereignisse bei den derzeit laufenden Erweiterungs- und Unterhaltsmaßnahmen.  Ursächlich hierfür können beispielsweise Lieferschwierigkeiten, Preissteigerungen, Nachträge, Firmenkonkurse, Mängel, Rechts­streitigkeiten, Folgen von Vandalismus, Krankheitsfälle, Arbeitsmarktprobleme bei Stellennachbesetzungen sein.

 

Coronabedingte Arbeitsmehrleistungen zum Schutze der Bevölkerung, die durch die Staats­regierung an das Landratsamt herangetragen werden wie beispielsweise die Einrichtung von Impfzentren und einem Diagnostikzentrum können nicht prognostiziert werden, ebenso wenig wie unvorhersehbare Schäden und damit Reparaturen/Sanie­rungen an den (Schul-) Gebäuden (z.B. Sturm- u. Wasserschäden, Vandalismus, …), aber auch Aufträge aus dem Kreistag oder sonstige unvorhersehbare Arbeiten.

 

Es muss immer die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gewährleistet werden, damit der Unterricht stattfinden kann. Diese Prämisse ist immer im Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften sicherzustellen.

 

Aufgrund des Krieges in der Ukraine wird derzeit mit sehr vielen Kriegsflüchtlingen gerechnet. Demgemäß kann derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Personalressourcen hier kurzfristig zur Verfügung gestellt werden müssen und welche neuen Aufgaben durch die Staatsregierung an das Landratsamt herangetragen werden.

 

Unabhängig davon hat der Landrat im Rahmen der Stellenplanbewirtschaftung des gültigen Stellenplans 2022 im Februar entschieden, der Liegenschaftsverwaltung eine zusätzliche Stelle zuzuordnen, die derzeit ausgeschrieben wird. Diese soll dazu beitragen, den enormen aktuellen Arbeitsaufwand besser bewältigen zu können.

 

5. Finanzierung:

„Der Landkreis stellt einen Kosten- und Finanzierungsplan für das Gymnasium Poing auf.“

 

Ein Finanzierungsplan wird erstellt, wenn die Machbarkeitsstudie vorliegt und die Maßnahme von der Warteliste genommen wird.

 

6. Übergangsweise Unterbringung der Schüler, für die das Gymnasium Poing genehmigt wurde

„Der Landkreis zeigt alle machbaren und sinnvollen Alternativvorschläge mit allen Vor-und Nachteilen auf. Dies sind insbesondere Containerlösungen, Anmietungen, Umbauten, Klassenstärken, Nutzung von Fachräumen, Erweiterung von Standorten, Kosten-/Nutzenvergleich, usw.“

 

Eine Alternativlösung zu einem Gymnasium Poing ist langfristig nicht möglich, da vor allem, das Humboldt-Gymnasium Vaterstetten nicht über die angestrebte Kapazität von 1.500 Schülern erweitert werden kann und auch die umliegenden Gymnasien (u.a. Markt Schwa­ben) allein durch die zusätzliche neunte Jahrgangsstufe aus- bzw. überlastet sein werden.

 

Kurzfristige Alternativen wären:

-       Vorläuferklassen am Franz-Marc-Gymnasium (für 2-3 Jahre)
Eine Erweiterung am Gymnasium Markt Schwaben wäre nur eine kurzfristige Alternative. Daher beinhaltet die derzeitige Machbarkeitsstudie von BT 1 nur die Generalsanierung! Sollte dennoch jetzt kurzfristig eine Generalsanierung mit Erweiterung in Betracht gezogen werden, ist auch hier mit einer Planungs- und Bauzeit von mind. 4 Jahren zu rechnen. Zudem müssen auch hier Auslagerungen von Klassen des Gymnasiums stattfinden. D. h. sollte der Kreistag die notwendigen Finanzmittel ab dem HH-Jahr 2023 zur Verfügung stellen (Planungsstart) würde das Gebäude frühestens im Jahr 2026 bezugsfertig sein. Durch die Synergien am Markt Schwabener Standort entstehen kaum Zusatzkosten, bzw. entlasten in gleicher Höhe den Sachaufwand für das Humboldt-Gymnasium.

-       Erweiterung des Franz-Marc-Gymnasiums (insbesondere ab G9)
Ob, in welchem Umfang und mit welchen Kosten eine Erweiterung realisiert werden könnte, müsste im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft werden.

-       Container sind allenfalls als kurzfristige Notlösung sinnvoll, wenn ein vorübergehender Raumbedarf, z.B. während einer Baumaßnahme, etc. kompensiert werden soll. Ausgehend von 34 Klassen in der Unter- und Mittelstufe und 8 Räumen für die Ober­stufe müssten allein für die Klassenräume 42 Container aufgestellt werden. Zu den Kosten einer Containerlösung für die Vorläuferklassen kann derzeit keine Aussage getroffen werden, da keine aktuellen Ausschreibungsergebnisse von Containerklassen vorliegen. Einen kostenfreien Standort für Containerlösungen hat die Gemeinde Poing grundsätzlich angeboten.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Abstimmung über den Antrag.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Sollten die Alternativen „Erweiterung des Franz-Marc-Gymnasiums“ bzw. Container/Miet-lösungen detaillierter untersucht werden, müsste ein entsprechender Beschluss gefasst und die Kosten (Machbarkeitsstudie, ...) bereitgestellt werden.