Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

KSA-Ausschuss am 07.05.2012, TOP 8ö

KSA-Ausschuss am 03.12.2012, TOP 3ö

KSA-Ausschuss am 29.04.2013, TOP 18ö

SFB-Ausschuss am 01.07.2015, TOP 6ö

Kreistag am 29.02.2016, TOP 3ö

SFB-Ausschuss am 30.06.2016, TOP 4ö

SFB-Ausschuss am 04.10.2017, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 6ö

 

Der Kreistag des Landkreises Ebersberg hat in seiner Sitzung am 29. Februar 2016 auf Antrag der CSU-Fraktion aus dem Jahr 2013 ein demografisches Gesamtkonzept beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt (vgl. Anlage 1).

 

Seit der organisatorischen Umstrukturierung des Landratsamtes im Jahr 2017 ist der Fachbereich Demografie innerhalb der Abteilung 6 „Jugend, Familie & Demografie“ federführend mit der Umsetzung der insgesamt 62 Projekte aus den Themenbereichen Inklusion, Integration, Familien, Senioren sowie Ehrenamt betraut. Der Umsetzungsplan war von Beginn an sehr ambitioniert angesetzt und ließ sich mit den bestehenden personellen Ressourcen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht realisieren. Die Verwaltung sah sich daher im Jahr 2017 veranlasst, der Politik anhand dreier möglicher Umsetzungsszenarien die Entscheidung zu überlassen, mit welchen finanziellen Mitteln, mit wieviel Personal und bis zu welchem Zeithorizont alle Projekte umgesetzt werden sollen.

 

Im Rahmen seiner Sitzung am 21. März 2018 hat der SFB-Ausschuss den einstimmigen Beschluss gefasst, dass Demografiekonzept nach dem vorgeschlagenen Szenario 3 umzusetzen.

 

  1. Der SFB-Ausschuss genehmigt die Umsetzung des Demografiekonzeptes nach Szenario 3, hierfür stehen 2018 insgesamt 485.519 € zur Verfügung
  2. Der Umsetzungsplan wird im Rahmen zukünftiger Sitzungen des SFB-Ausschusses angepasst, sofern mehr als zwei neue oder kostenintensive Projekte von mehr als 80.000 € pro Kalenderjahr initiiert werden.

 

Das Szenario 3 sah im Wesentlichen eine Ausdehnung des Umsetzungszeitraums bis ins Jahr 2025 bei gleichbleibendem Personalkörper vor. Bis heute blieben die personellen Ressourcen der mit der Umsetzung betrauten Fachstellen unverändert. Darüber hinaus wurden die einzelnen Projektvorhaben stets im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel realisiert.

 

Das Demografiekonzept aus dem Jahr 2015 wurde zwischenzeitlich erfolgreich abgearbeitet. Der Großteil der Projektvorhaben ist bereits realisiert oder befindet sich aktuell in der Realisierung. Die wenigen Vorhaben, die bis dato noch nicht umgesetzt wurden, sind nach Auffassung der Verwaltung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr bedarfsgerecht und sollten vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises nicht weiterverfolgt werden. Der Umsetzungsstand der einzelnen Projekte lässt sich der als Anlage 2 beigefügten Übersicht entnehmen.

 

Damit der Landkreis auch in den kommenden Jahren über eine klare konzeptionelle Ausrichtung verfügt und den drängenden Problemen, die sich aus den (geo)politischen Entwicklungen und den sich immer stärker abzeichnenden demografisch bedingten Veränderungen ergeben, zielgerichtet und bedarfsgerecht begegnen kann, empfiehlt die Verwaltung neue und aktuelle Projektschwerpunkte zu setzen und diese unter Berücksichtigung der jüngsten Sozialdaten gemeinsam mit der Politik festzulegen. Nachdem der SFB-Ausschuss in seiner Sitzung am 14. Oktober 2020 die Verwaltung ohnehin damit beauftragt hatte, geeignete Maßnahmen aus den verschiedenen Bereichen des jüngsten Sozialberichts (vgl. Anlage 3) abzuleiten und im Rahmen eines interfraktionell besetzten Impulsgremiums zu erarbeiten, ließe sich hier, zusammen mit der Politik, ein überparteilich ausgerichtetes Konzept entwickeln, wie die anstehenden Problemen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich in den kommenden Jahre wirkungsvoll in Angriff genommen werden können.

 

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre allerdings deutlich machten, empfiehlt es sich, die neuen Maßnahmen bzw. Handlungsfelder jeweils mit einem konkretem finanziellen Rahmen zu versehen, um einer unkontrollierten finanziellen Ausweitung der freiwilligen Leistungen entgegen zu wirken. Der Politik als auch der Verwaltung bietet dieses Vorgehen die erforderliche Handlungssicherheit und Kostentransparenz. Darüber hinaus sollten die zukünftigen Maßnahmen und Handlungsfelder nicht allzu konkret auf operativer Ebene beschrieben sein, um Politik und Verwaltung noch den für aktuelle Entwicklungen erforderlichen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Das im Jahr 2021 durch den Kreistag beschlossene Seniorenpolitische Gesamtkonzept (SPGK) einschließlich aller darin enthaltenen Projektvorhaben müssen in dieses Konzept ebenfalls einfließen.

 

Herr Specht wird den Ausschussmitgliedern im Rahmen der Sitzung einen Vorschlag zur Erarbeitung eines neuen Konzepts unterbreiten, das nach Vorstellung der Verwaltung bis zur Frühjahrssitzung 2023 final entwickelt sein könnte und zeitgerecht in die Haushaltsplanung für den Kreishaushalt 2024 einfließen würde.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Das Demografiekonzept aus dem Jahr 2015 wurde erfolgreich abgearbeitet.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein interfraktionell besetztes Impulsgremium einzuberufen und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Sozialberichts 2019 ein neues Konzept für den Landkreis Ebersberg zu entwickeln.

3.    Das Konzept soll bis Frühjahr 2023 erarbeitet sein und dem SFB-Ausschuss anschließend zur Entscheidung vorgelegt werden.

4.    Die Ziffer 2 des Beschlusses des SFB-Ausschusses vom 14.10.2020, TOP 8ö wird aufgehoben, nachdem die Ziffer 2 dieses Beschlusses bei der Erarbeitung des neuen Konzepts ebenfalls die Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Sozialbericht 2019 vorsieht.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Den finanziellen Rahmen für die Umsetzung des Demografiekonzepts bilden die derzeitigen Sachmittel der Kostenstelle 203, die perspektivisch nicht ausgebaut werden sollen.

 

Die finanziellen Auswirkungen der neuen Handlungsfelder und Maßnahmen auf zukünftige Haushalte lassen sich erst nach deren Erarbeitung genau beziffern.