Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV, 8.10.2020, TOP Ö 6
ULV, 30.03.2022, TOP Ö 6
Am 08.10.2020 beschloss der ULV-Ausschuss einstimmig die Erstellung eines digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Ebersberg.
Der ULV-Ausschuss fasst dementsprechend folgenden Beschluss:
1. Die Klimaschutzmanagerin holt Angebote für die Umsetzung eines
Digitalen Energienutzungsplans für den gesamten Landkreis Ebersberg und seine
21 Gemeinden ein.
2. Der ULV-Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss das
Netto-Budget in Höhe von 21.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen
(70.000 € Aufwand, 49.000 € Zuschuss).
3. Der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Der
Auftrag wird vergeben, wenn eine Förderzusage des Fördermittelgebers
eingegangen ist.
Ziel des Projekts „Digitaler Energienutzungsplan LK EBE“ ist, den Landkreis und die Kommunen bei der Umsetzung von Projekten zur Realisierung der Energiewende zu unterstützen. Hierfür erfolgt auf Basis der erhobenen Daten, die Identifikation relevanter Projekte zusammen mit den Kommunen sowie deren technisch-wirtschaftliche Konzeption und die dazugehörige Fördermittelprüfung.
In der Sitzung des ULV-Ausschusses 30.3.2022 wurden bereits die Potenziale für die Nutzung von Windkraft und Freiflächen-PV vorgestellt. In der Sitzung am 18.5.2022 wird nun ein Überblick zu folgenden Themen gegeben:
1.
Aktueller Status Windkraft Potenzial
Eine Reihe von Gemeinden (z.B. Forstinning, Anzing, Pliening…) konnten basierend
auf den im März zur Verfügung gestellten Potenzialkarten zur Windkraft
unterstützt werden. Der aktuelle Status hierzu wird vorgestellt.
2.
Aktueller Status Freiflächen-PV
Die Potenzialkarten für Freiflächen-PV wurden im Anschluss an die Vorstellung
im ULV-Ausschuss am 30.3.2022 überarbeitet und Ende April den Kommunen zur
Verfügung gestellt. Am 18. Mai ist ein kurzer Überblick zu dem Austausch mit
den Kommunen vorgesehen.
3.
Bestandsanalysen
a.
Bestehende
Energie-Infrastruktur
Die bestehende Energie-Infrastruktur (Kraft- und Heizwerke, Strom – und
Wärmenetze, große PV-Anlagen) wurden basierend auf zentralen Datenquellen
erhoben und aufbereitet. Ergebnisse werden vorgestellt.
b.
Wärmenachfrage
Das gebäudescharfe Wärmekataster weist die Wärmenachfrage der Bestandsgebäude
und deren bauliche Struktur im Landkreis aus.
Bei einem kompletten Umstieg auf regenerative Wärme kommt auch der
Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz eine tragende Rolle zu. Ein Blick auf
das Segment der Einfamilienhäuser im Landkreis zeigt hierfür einen hohen
Handlungsbedarf: 75 % aller Einfamilienhäuser im Landkreis wurden vor der
dritten Wärmeschutzverordnung („ENEV“ seit 1995 in Kraft) errichtet. Ein zu
beheizendes Gebäudevolumen von 36 Mio. m³ im Wohngebäudebestand und etwa 25
Mio. m³ im Nicht-Wohngebäudebestand innerhalb des Landkreises zeigt die immense
Aufgabe, die mit der Wärmewende im Landkreis einhergeht.
4.
Potenzialanalysen Wärme
a.
Potenzial
Fernwärmeausbau
Das gebäudescharfe Wärmekatasters ermöglicht eine erste Abschätzung zur
Wirtschaftlichkeit von potenziellen (Fern-)Wärmenetzen für jeden Straßenzug im
Landkreis. Diese Analyse unterstützt die Kommunen bei der grundsätzlichen
Fragestellung, ob und wo Wärmenetze wirtschaftlich abbildbar wären. Sie bietet die Basis für die Entwicklung
weitergehender Ausbaustrategien und detaillierter Machbarkeitsstudien. Ein
konkretes Beispiel zur Nutzung dieser Daten wird in der Sitzung am 18. Mai
vorgestellt.
b.
Oberflächennahe
Geothermie
Die oberflächennahe Geothermie bildet einen weiteren, zentralen Baustein der
Wärmewende. Sie ermöglicht den hoch effizienten Einsatz von Wärmepumpen,
demgegenüber steht jedoch ein erhöhter Aufwand bei Investition, Planung und
Genehmigung. Um das große Potenzial der oberflächennahen Geothermie im
Landkreis zu nutzen, werden über den ENP zum einen detaillierte
Planungsgrundlagen bereitgestellt und zum anderen Handreichungen zur Beratung
(Sanierung und Neubau) und der Gestaltung von Förderprogrammen. Weiterhin wird
die aktive Einbindung von Genehmigungsbehörden und Akteuren der kommunalen
Verwaltung angestrebt, um Prozesse und Zuständigkeiten klarer zu kommunizieren.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.