Betreff
Energieagentur Ebersberg-München gGmbH; Digitaler Energienutzungsplan; weitere Ergebnisse
Vorlage
2022/0681
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV, 8.10.2020, TOP Ö 6

ULV, 30.03.2022, TOP Ö 6

 

Am 08.10.2020 beschloss der ULV-Ausschuss einstimmig die Erstellung eines digitalen Energienutzungsplans für den Landkreis Ebersberg.

 

Der ULV-Ausschuss fasst dementsprechend folgenden Beschluss:

 

1. Die Klimaschutzmanagerin holt Angebote für die Umsetzung eines Digitalen Energienutzungsplans für den gesamten Landkreis Ebersberg und seine 21 Gemeinden ein.

 

2. Der ULV-Ausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss das Netto-Budget in Höhe von 21.000 € im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen (70.000 € Aufwand, 49.000 € Zuschuss).

 

3. Der Auftrag wird an das wirtschaftlichste Angebot vergeben. Der Auftrag wird vergeben, wenn eine Förderzusage des Fördermittelgebers eingegangen ist.

 

Ziel des Projekts „Digitaler Energienutzungsplan LK EBE“ ist, den Landkreis und die Kommunen bei der Umsetzung von Projekten zur Realisierung der Energiewende zu unterstützen. Hierfür erfolgt auf Basis der erhobenen Daten, die Identifikation relevanter Projekte zusammen mit den Kommunen sowie deren technisch-wirtschaftliche Konzeption und die dazugehörige Fördermittelprüfung.

In der Sitzung des ULV-Ausschusses 30.3.2022 wurden bereits die Potenziale für die Nutzung von Windkraft und Freiflächen-PV vorgestellt. In der Sitzung am 18.5.2022 wird nun ein Überblick zu folgenden Themen gegeben: 

 

1.    Aktueller Status Windkraft Potenzial
Eine Reihe von Gemeinden (z.B. Forstinning, Anzing, Pliening…) konnten basierend auf den im März zur Verfügung gestellten Potenzialkarten zur Windkraft unterstützt werden. Der aktuelle Status hierzu wird vorgestellt. 
 

2.    Aktueller Status Freiflächen-PV
Die Potenzialkarten für Freiflächen-PV wurden im Anschluss an die Vorstellung im ULV-Ausschuss am 30.3.2022 überarbeitet und Ende April den Kommunen zur Verfügung gestellt. Am 18. Mai ist ein kurzer Überblick zu dem Austausch mit den Kommunen vorgesehen.

3.    Bestandsanalysen

a.    Bestehende Energie-Infrastruktur
Die bestehende Energie-Infrastruktur (Kraft- und Heizwerke, Strom – und Wärmenetze, große PV-Anlagen) wurden basierend auf zentralen Datenquellen erhoben und aufbereitet. Ergebnisse werden vorgestellt.

b.    Wärmenachfrage
Das gebäudescharfe Wärmekataster weist die Wärmenachfrage der Bestandsgebäude und deren bauliche Struktur im Landkreis aus.
Bei einem kompletten Umstieg auf regenerative Wärme kommt auch der Energieeinsparung bzw. Energieeffizienz eine tragende Rolle zu. Ein Blick auf das Segment der Einfamilienhäuser im Landkreis zeigt hierfür einen hohen Handlungsbedarf: 75 % aller Einfamilienhäuser im Landkreis wurden vor der dritten Wärmeschutzverordnung („ENEV“ seit 1995 in Kraft) errichtet. Ein zu beheizendes Gebäudevolumen von 36 Mio. m³ im Wohngebäudebestand und etwa 25 Mio. m³ im Nicht-Wohngebäudebestand innerhalb des Landkreises zeigt die immense Aufgabe, die mit der Wärmewende im Landkreis einhergeht.

 

4.    Potenzialanalysen Wärme

a.    Potenzial Fernwärmeausbau
Das gebäudescharfe Wärmekatasters ermöglicht eine erste Abschätzung zur Wirtschaftlichkeit von potenziellen (Fern-)Wärmenetzen für jeden Straßenzug im Landkreis. Diese Analyse unterstützt die Kommunen bei der grundsätzlichen Fragestellung, ob und wo Wärmenetze wirtschaftlich abbildbar wären.  Sie bietet die Basis für die Entwicklung weitergehender Ausbaustrategien und detaillierter Machbarkeitsstudien. Ein konkretes Beispiel zur Nutzung dieser Daten wird in der Sitzung am 18. Mai vorgestellt.

b.    Oberflächennahe Geothermie
Die oberflächennahe Geothermie bildet einen weiteren, zentralen Baustein der Wärmewende. Sie ermöglicht den hoch effizienten Einsatz von Wärmepumpen, demgegenüber steht jedoch ein erhöhter Aufwand bei Investition, Planung und Genehmigung. Um das große Potenzial der oberflächennahen Geothermie im Landkreis zu nutzen, werden über den ENP zum einen detaillierte Planungsgrundlagen bereitgestellt und zum anderen Handreichungen zur Beratung (Sanierung und Neubau) und der Gestaltung von Förderprogrammen. Weiterhin wird die aktive Einbindung von Genehmigungsbehörden und Akteuren der kommunalen Verwaltung angestrebt, um Prozesse und Zuständigkeiten klarer zu kommunizieren.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein, keine Auswirkung durch Kenntnisnahme, nur durch daraus resultierende Handlungen.

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine.