Betreff
Klimaschutzmanagement; Windenergie im Landkreis Ebersberg, Aktueller Stand der Planungen der Gemeinden
Vorlage
2022/0684
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 30.03.2022, TOP Ö8

 

Die Gemeinden wurden von Seiten der Verwaltung des Landkreises zu deren Standortplanung für Windenergieanlagen befragt.

 

Die Fragen waren:

 

1.    Sind die aktualisierten Wind-Potenzialflächendaten aus dem vorgestellten ENP für Sie hilfreich? (ja/nein)

2.    Planen Sie die Standortsuche für Windräder in Ihrer Gemeinde, bzw. haben Sie mit der Suche bereits begonnen? (ja/nein)

3.    Handeln Sie bei der derzeitigen Untersuchung gemeinsam mit Ihrem Teilraum, gemeinsam mit anderen (Nachbar-) Kommunen oder individuell? (Teilraum/allein/ mit Gemeinde(n): ….)

4.    Falls Sie keine Potenzialflächen in Ihrem Gemeindegebiet erkennen können, sind Sie/Ihre Kommune an einer Beteiligung bei Nachbarkommunen interessiert (siehe Beispiel Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit Egmating und Oberpframmern)? (ja/nein)

5.    Stehen Sie bezüglich Ihrer Windenergieplanung bereits in Kontakt mit unserer Energieagentur oder haben Sie mit einer anderen Institution/ Dienstleister diesbezüglich Kontakt aufgenommen? (ja/nein/andere Agentur)

6.    Möchten Sie zeitnah (bis Ende 1. Halbjahr 2022) das vorgestellte Unterstützungsangebot der Energieagentur zu Ihrer Unterstützung und Begleitung im Themenfeld Windenergie für Ihre weiteren planerischen sowie bürgerinformellen Schritte sowie Vorgehen annehmen? (ja/nein)

7.    Planen Sie mit anderweitiger Unterstützung der Energieagentur? Falls ja, wie viele Stunden ungefähr? (ja/nein, Anzahl Stunden)

8.    Wo stehen Sie im Prozess, was ist bisher geschehen?

9.    Falls relevant: Haben Sie bereits eine Indikation, wie groß ein mögliches Potenzialgebiet auf dem Gebiet Ihrer Kommune sein könnte bzw. geg. bereits eine Abschätzung über die mögliche Anzahl von Windenergieanlagen? (ja, Anzahl/nein)

10.  Was sind Ihre nächsten Schritte im Prozess?

 

Die Antworten werden in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 18.05.2022 vorgestellt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur wenige Gemeinden bereits konkrete Standorte planen. Insgesamt werden bisher deutlich weniger als die mindestens notwendigen 21 Standorte in Betracht gezogen, nämlich maximal 11 im Landkreis Ebersberg. Laut den Ergebnissen des Energienutzungsplanes sind unter Berücksichtigung harter Ausschlusskriterien und bei einem Siedlungsabstand von 750m, welcher in der Regel ausreicht um alle imissionsschutzrechtlichen Schranken sowie die optisch bedrängende Wirkung zu berücksichtigen, 220 Standorte im Landkreis möglich. Ein Teil dieser potenziell möglichen Standorte wird durch weiche Ausschlussfaktoren wegfallen. Da jedoch allein 10% der möglichen Standorte ausreichen, steht dem Erreichen des Ziels von mindestens 26 Windrädern im Landkreis grundsätzlich nichts im Wege.

Umsetzungswillen zeigen bereits die Gemeinden, welche an konkreten Standorten eine mögliche Realisierung vorantreiben (z.B. Bruck, Egmating und Oberpframmern, Moosach) bzw. welche Planungen fokussierend konkretisieren um Potenzialflächen auszuweisen (z.B. Grafing, Poing, Vaterstetten und Zorneding).

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein, durch Kenntnisnahme keine Auswirkung, nur durch daraus resultierende Handlungen (z.B. Aktivwerden bei der Standortplanung hat eine positive Auswirkung)

Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Keiner, Kenntnisnahme.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine