Diese
Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss
am 30.03.2022, TOP Ö8
Die Gemeinden wurden von Seiten der Verwaltung des Landkreises zu deren Standortplanung
für Windenergieanlagen befragt.
Die Fragen waren:
1.
Sind
die aktualisierten Wind-Potenzialflächendaten aus dem vorgestellten ENP für Sie
hilfreich? (ja/nein)
2.
Planen
Sie die Standortsuche für Windräder in Ihrer Gemeinde, bzw. haben Sie mit der
Suche bereits begonnen? (ja/nein)
3.
Handeln
Sie bei der derzeitigen Untersuchung gemeinsam mit Ihrem Teilraum, gemeinsam
mit anderen (Nachbar-) Kommunen oder individuell? (Teilraum/allein/ mit
Gemeinde(n): ….)
4.
Falls
Sie keine Potenzialflächen in Ihrem Gemeindegebiet erkennen können, sind
Sie/Ihre Kommune an einer Beteiligung bei Nachbarkommunen interessiert (siehe
Beispiel Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit Egmating und Oberpframmern)? (ja/nein)
5.
Stehen
Sie bezüglich Ihrer Windenergieplanung bereits in Kontakt mit unserer
Energieagentur oder haben Sie mit einer anderen Institution/ Dienstleister
diesbezüglich Kontakt aufgenommen? (ja/nein/andere Agentur)
6.
Möchten
Sie zeitnah (bis Ende 1. Halbjahr 2022) das vorgestellte Unterstützungsangebot
der Energieagentur zu Ihrer Unterstützung und Begleitung im Themenfeld
Windenergie für Ihre weiteren planerischen sowie bürgerinformellen Schritte
sowie Vorgehen annehmen? (ja/nein)
7.
Planen
Sie mit anderweitiger Unterstützung der Energieagentur? Falls ja, wie viele
Stunden ungefähr? (ja/nein, Anzahl Stunden)
8.
Wo
stehen Sie im Prozess, was ist bisher geschehen?
9.
Falls
relevant: Haben Sie bereits eine Indikation, wie groß ein mögliches
Potenzialgebiet auf dem Gebiet Ihrer Kommune sein könnte bzw. geg. bereits eine
Abschätzung über die mögliche Anzahl von Windenergieanlagen? (ja, Anzahl/nein)
10.
Was
sind Ihre nächsten Schritte im Prozess?
Die Antworten werden in der Sitzung des ULV-Ausschusses am 18.05.2022
vorgestellt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nur wenige Gemeinden bereits
konkrete Standorte planen. Insgesamt werden bisher deutlich weniger als die
mindestens notwendigen 21 Standorte in Betracht gezogen, nämlich maximal 11 im
Landkreis Ebersberg. Laut den Ergebnissen des Energienutzungsplanes sind unter
Berücksichtigung harter Ausschlusskriterien und bei einem Siedlungsabstand von
750m, welcher in der Regel ausreicht um alle imissionsschutzrechtlichen
Schranken sowie die optisch bedrängende Wirkung zu berücksichtigen, 220
Standorte im Landkreis möglich. Ein Teil dieser potenziell möglichen Standorte
wird durch weiche Ausschlussfaktoren wegfallen. Da jedoch allein 10% der
möglichen Standorte ausreichen, steht dem Erreichen des Ziels von mindestens 26
Windrädern im Landkreis grundsätzlich nichts im Wege.
Umsetzungswillen zeigen bereits die Gemeinden, welche an konkreten
Standorten eine mögliche Realisierung vorantreiben (z.B. Bruck, Egmating und
Oberpframmern, Moosach) bzw. welche Planungen fokussierend konkretisieren um
Potenzialflächen auszuweisen (z.B. Grafing, Poing, Vaterstetten und Zorneding).
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine