Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss vom 16.06.2021, TOP Ö 4
Am
16.06.2021 beschloss der ULV-Ausschuss das Maßnahmenprogramm für das Jahr 2021
des European Energy Awards (EEA). Teil dieses Beschlusses war die Erstellung
eines PV-Konzepts für die Liegenschaften des Landkreises, welches der ULV-Ausschuss
mit einer Gegenstimme beschloss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel
die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zu unterstützen:
1.
Erstellung
eines PV-Konzepts für die Liegenschaften des Landkreises
Die Energieversorgung der eigenen Liegenschaften ist
im Hinblick auf die Erreichung des Klimaziels von hoher Bedeutung, da diese im
direkten Einflussbereich des Landkreises steht. Zudem entspricht der Landkreis
seiner gesetzlich verankerten Vorbildfunktion, indem die Emissionen der eigenen
Gebäude reduziert und verfügbare Potenziale genutzt werden. Daher wurde bereits
im Jahr 2010 ein PV-Konzept erstellt. Da sich die Rahmenbedingungen für
Photovoltaik seit 2010 in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher
Hinsicht deutlich verändert haben, wurde eine neue Betrachtung erarbeitet. Des
Weiteren ist inzwischen insgesamt eine konsequentere Maßnahmenumsetzung
erforderlich, um die Klimaschutzziele des Landkreises zu erreichen, was für die
eigenen Liegenschaften ebenso wie für andere Handlungsfelder gilt. Das Konzept
aus 2010 hatte zum Ziel, die geeignetsten Dächer zu identifizieren, weshalb
nicht alle Liegenschaften betrachtet wurden. Es wurden Anlagen vorgeschlagen,
die dem technisch-wirtschaftlichem Optimum zum damaligen Zeitpunkt entsprachen,
aber nicht auf eine Ausschöpfung des Potenzials hinwirken. Viele darin
vorgeschlagene Anlagen wurden inzwischen umgesetzt. Nun stellt sich die Frage
danach, die übrigen Dachflächenpotenziale der Liegenschaften gänzlich zu
identifizieren und eine Ausnutzung technisch möglicher und wirtschaftlich
vertretbarer Potenziale anzustreben.
Hierzu wurde eine Potenzialanalyse von der
Energieagentur Ebersberg-München im Austausch mit den Liegenschaften des
Landratsamtes erstellt. Es wurden zunächst alle 16 kreiseigenen Liegenschaften
auf Ihr PV-Ertrags-Potenzial unter Berücksichtigung der bekannten Gegebenheiten
überprüft. Obwohl bereits in den letzten Jahren laufend PV-Anlagen errichtet
wurden, ist weiterhin ein hohes Potenzial verfügbarer Dachflächen vorhanden.
Insgesamt stehen Flächen für die Installation von bis zu 2,8 MWP zur Verfügung,
womit ca. 2,5 GWh PV-Strom erzeugt werden könnten, was wiederum in etwa dem
Strombedarf von 620 Haushalten entspricht (Annahme: Jahresverbrauch pro
Haushalt: 4.000 kWh). Dabei ist dringend zu beachten, dass die Bewertung nur
als erste Orientierung dient, denn die genauen technischen Prüfungen
(z. B. Statik, Brandschutz, Netzverträglichkeit, Zustand und
Aufnahmekapazität der Niederspannungshauptverteiler etc.) wurden in diesem
Schritt nicht durchgeführt. Im Sinne eines effizienten und effektiven
Personaleinsatzes werden diese Aspekte erst unmittelbar im Vorfeld der
jeweiligen Umsetzung geprüft, um die aktuellen Gegebenheiten zu ermitteln.
Erst, wenn die detaillierten Prüfungen vorliegen, können belastbare
Kostenermittlungen erfolgen und entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnungen
erstellt werden. Deshalb ist zu erwarten, dass sich das Potenzial in der
sukzessiven Detailbetrachtung der einzelnen Liegenschaften reduzieren wird.
Um einen großen Teil der identifizierten Potenziale in
Umsetzung zu bringen, sollten technische Prüfungen nicht nur im Hinblick auf
den Ist-Zustand durchgeführt, sondern stets beleuchtet werden, welche Maßnahmen
ggf. nötig wären, um die nötigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Dies
ist insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn Sanierungsmaßnahmen am Dach in
Aussicht stehen.
Hinweis des
Sachgebiets Kreishochbau und Liegenschaften:
Im Jahre 2020 wurden auf den Flächen des Landkreises Ebersberg durch PV-Anlagen 3.769.475 kwh Strom erzeugt. Der Stromverbrauch aller Liegenschaften des Landkreises
lag für diesen Betrachtungszeitraum bei ca. 2.100.000 kwh, somit wurde ein Überschuss von 44 % aus umweltfreundlicher Sonnenenergie erzielt.
Für das Jahr 2021 werden die Stromerträge derzeit im Sachgebiet Kreishochbau und Liegenschaften ermittelt. Da bei allen Neubauten, Erweiterungen und Sanierungen die Errichtung von PV-Anlagen vorgesehen ist, ist mit einer weiteren Steigerung der Stromproduktion durch PV-Anlagen zu rechnen. Parallel dazu erfolgt die Untersuchung der Eignung von Bestandsdächern, an denen keine Baumaßnahmen in den nächsten Jahren geplant sind.
Bereits jetzt erzeugt der Landkreis Ebersberg mehr Strom auf seinen Flächen als durch seine Liegenschaften verbraucht werden. Durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien werden fossile Energieträger verdrängt, Emissionen reduziert und die PV-Anlagen auf den Flächen des Landkreises Ebersberg tragen bereits jetzt und zukünftig erheblich zum Klimaschutz bei.
Fazit:
Auf den Liegenschaften des Landkreises steht ein hohes
Dachflächenpotenzial für die Errichtung von PV-Anlagen zur Verfügung. Der
vorliegende Bericht ist dienlich, um das Gesamtpotenzial grob abzuschätzen, die
Dächer zu priorisieren und die Ressourcenplanung für die Umsetzung zu
unterstützen.
Zu beachten ist, dass erst, wenn alle erforderlichen technischen
Prüfungen vorliegen, abschließende Aussagen zum umsetzbaren Potenzial im
Hinblick auf Leistung, Stromertrag und Wirtschaftlichkeit getroffen werden können.
Derzeit fehlen sämtliche technische Prüfungen wie etwa Statik, Brandschutz,
Netzverträglichkeit, Zustand und Aufnahmekapazität der
Niederspannungshauptverteiler. Sie wurden in diesem Schritt nicht durchgeführt.
Zum Verständnis: Bei älteren
Gebäuden sind die Elektroverteiler nicht für so große Strommengen ausgelegt, d.
h. diese müssen dann u. U. getauscht werden, was Einfluss auf die Amortisation
hat. Man muss sich dann die Frage stellen, ob nicht durch eine andere bauliche
Maßnahme mehr Effizienz im Klimaschutz erreicht wird.
Weitere Informationen zur Potenzialanalyse sind dem
Bericht inkl. Anlagen im Anhang zu entnehmen. Der Bericht wird dem
ULV-Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Für Beschlüsse im Hinblick auf die Umsetzung und dafür
notwendige Ressourcenplanung ist der LSV-Ausschuss zuständig, der insbesondere
dann auch die gebäudebezogenen Aspekte, die Amortisation sowie die effiziente
Umsetzung von baulichen Maßnahmen im Klimaschutz im Auge haben wird. Wichtig
ist, mit den verfügbaren Mitteln den maximalen Effekt für das Klima zu
erreichen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht Potenzialanalyse
Photovoltaik auf Dachflächen – Liegenschaften des Landkreises Ebersberg von der
Energieagentur Ebersberg-München zur Kenntnis.
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch die Kenntnisnahme entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt, erst durch die Umsetzung.