Betreff
Förderung der durchwachsenen Silphie; Fortführung und Weiterentwicklung des Projektes
Vorlage
2022/0690
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 03.05.2018, TOP 5

ULV-Ausschuss am 09.07.2019, TOP 6

ULV-Ausschuss am 30.06.2020, TOP 5

 

1.    Historie

Die CSU-FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.04.2018 beantragt, den Anbau der „Durchwachsene Silphie“ als alternative Energiepflanze zu bezuschussen.

 

Der ULV-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.05.2018 (TOP 5) beschlossen, den Anbau der Durchwachsenen Silphie ab einer Fläche von 0,50 bis max. 5,00 ha je Antragsteller mit 500,- €/ha zu fördern. Das Programm wurde zunächst auf ein Jahr begrenzt und im Anschluss bis einschließlich 2022 verlängert. Der ULV-Ausschuss hat beschlossen, im ersten Halbjahr 2022 erneut über die Fortführung zu entscheiden.

 

In den Jahren 2018 / 2019 wurden 5 Anträge gestellt. 2020 wurde 1 Antrag gestellt. Im Jahr 2021 wurde kein Antrag gestellt. Die Anträge werden zentralisiert über den Maschinenring Ebersberg eingereicht. In den letzten beiden Jahren (2020 und 2021) wurde das Projekt insbesondere durch die Pandemie erheblich gebremst. Im Wesentlichen lag dies an dem Ausfall persönlicher Treffen, Versammlungen und Veranstaltungen, da hierdurch die umfangreiche persönliche Beratung wegfiel.

 

2.    Erfahrungen und Erkenntnisse der vergangenen Jahre:

 

Grundsätzlich erzielt man je nach Qualität des bepflanzten Bodens mit der Silphie ca. 20 % weniger Ertrag als mit einem herkömmlichen Silomais (weniger Gasausbeute). Als Ackerboden eignen sich insb. Standorte, die erosionsgefährdet sind oder schwer(er) zu bewirtschaftende Grundstücke (z.B. weite Entfernung). Der geringere Ertrag gleicht sich dadurch aus, dass in den weiteren Jahren keine Bodenbearbeitung mehr nötig ist und nur einmal Kosten für das Saatgut anfallen. Die Silphie wird von den Landwirten als pflegeleicht bezeichnet. Im 1. und 2. Anbaujahr wird meist ein Pflanzenschutzmittel eingesetzt, jedoch kann in den folgenden Jahren auf ein Pflanzenschutzmittel verzichtet werden und es erfolgt eine Düngung mittels Gülle aus der Biogasanlage. Als Nachteil wird bezeichnet, dass die Fläche 10 - 15 Jahre mit dieser einen Pflanze gebunden ist und somit aus der Fruchtfolge fällt.

 

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Silphie im Vergleich zum Silomais aus folgenden Gründen zu begrüßen:

-       ganzjährige Bodendeckung, Verminderung der Erosion

-       Silphie blüht, ist somit für Bienen und einige Insekten nützlich

-       weniger Pestizid- und Düngereinsatz

-       Restnitratwert im Boden nach der Ernte sehr gering

 

Zwischenfazit:

 

Die UNB spricht sich daher für eine Fortführung des Projektes aus, da die Vorteile insgesamt die Nachteile überwiegen.

 

Jedoch sollten aus Sicht der UNB mit Blick auf das Ziel der Förderung der Biodiversität und der Verbesserung der Vernetzungsstrukturen in der Kulturlandschaft die Fördermöglichkeiten für die Maisalternativen um Biogas aus Wildpflanzen erweitert und die eine differenzierte Grünlandbewirtschaftung ebenfalls gefördert werden:

 

3.    Weitere förderwürdige Optionen

a.    Biomasseproduktion aus mehrjährigen Wildpflanzen

b.    Differenzierte Grünlandbewirtschaftung

 

a.)   Biomasseproduktion aus mehrjährigen Wildpflanzen als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme

 

In die Förderung mit aufgenommen werden soll der Anbau mehrjähriger Wildpflanzen zur Nutzung in Biogasanlagen.

 

Ziel der Zuwendung ist die Entwicklung und Etablierung einer Ergänzung zum Anbau von konventionellen Energiepflanzen. Dadurch können arten- und strukturreiche Lebensräume für Insekten und Wildtiere bei gleichzeitigen ressourcenschonender Biomasseproduktion entstehen. Gefördert würde die Anlage und Pflege von mehrjährigen Blühflächen mit vierjähriger Nutzung auf Ackerland (Biomasse aus Wildpflanzen) als Ausgleich von Bewirtschaftungs- bzw. Nutzungsverlust.

 

Die Wildpflanzen stellen eine neue Kultur zur Fruchtfolgeerweiterung dar und vereinen viele Vorteile: Die Humusbilanz verbessert sich und Nitratausträge in das Grundwasser werden verhindert. Zusätzlich beugt die ganzjährige Begrünung Bodenerosion vor und verbessert die Biodiversität in der Agrarkulturlandschaft.

 

Diese artenreichen mehrjährigen Blühmischungen zur Energiegewinnung erhöhen nachhaltig die Biodiversität in den Ackerbauregionen und produzieren Blüten von Ende Mai bis zur Ernte Ende Juli. Die Nachblüte beginnt ca. 3 bis 4 Wochen nach der Ernte und liefert somit eine wichtige Nahrungsquelle für Blütenbesucher vor allem im Zeitraum August bis September, in der das Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten, inzwischen verschärft durch den Klimawandel, sehr begrenzt ist. Außerdem bieten die Mischungen Nahrung und Deckung für Wildtiere im Winter.

 

Bisherige Untersuchungen zeigen, dass die Saatgutmischungen für die Biomasseproduktion in der Ertragsleistung ca. 30% hinter dem Maisertrag liegen. Allerdings benötigen die Wildpflanzen außer der Düngung und Ernte keine weiteren Arbeitseinsätze, so dass jedes weitere Standjahr die Rentabilität erhöht. Zudem tragen die Blühmischungen nachhaltig zur Reduzierung der Nitratwerte im Boden bei, wodurch sie sich besonders für die Sanierung von nitratbelasteten Böden und den Anbau in Wasserschutzgebieten empfehlen.

 

Förderfähig wären Maßnahmen zur Etablierung mehrjähriger Mischkulturen aus Wild- und Kulturpflanzen auf Ackerflächen mit anschließend mindestens vierjähriger Nutzung des Aufwuchses (Basisförderung mit 500 Euro/ha, begrenzt auf Höchstflächen pro Landwirt und pro Jahr, wie bei der Förderung der Silphie).

 

b.)   Initiative Artenvielfalt im Grünland

 

In die Förderung mit aufgenommen werden sollen außerdem dauerhaft artenreiche Grünflächen zur Verbesserung der Artenvielfalt.

 

Um sehr eiweißhaltiges, zartes Gras als Futter für Milchkühe zu erzeugen, werden Wiesen immer früher und häufiger, meist fünf Mal im Jahr gemäht. Diese Form der Nutzung lässt eine Blüte vieler Wiesenpflanzen nicht zu.

 

Der Ansatz: Das Grünland wird in seiner Gesamtheit wirtschaftlich genutzt. Auf einer Teilfläche wird eine Blühmischung mit hohen Kräuteranteil eingesät. Dieser Wiesenteil wird nur zwei- bis dreimal, frühestens zum zweiten Schnitt des intensiv bewirtschafteten Grünlandes gemäht. Die Düngung auf dieser Teilfläche wird deutlich verringert oder ganz eingestellt. So kommen Wiesenpflanzen zur Blüte und können Samen bilden.

 

Ein artenreicher Pflanzenbestand stellt sich ein, worin viele Insekten, Vögel und andere Tiere ihren Lebensraum finden. Mit abnehmender Bewirtschaftungsintensität steigt in der Regel die Artenvielfalt, womit ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung bzw. Steigerung der Biodiversität geleistet wird.

 

Geeignete Flächen für Blühwiesen gibt es viele, z.B. Gewässerrandstreifen, Teilflächen mit ungünstiger Ausformung, Flächen mit betriebsferner Lage, ertragsärmere Bereiche wie staunasse oder trockene Standorte, Waldränder oder steile Hänge. Die Menge des Aufwuchses auf den Blühstreifen ist zwar geringer, kann aber als gesundes strukturreiches Futter für trockenstehende Kühe oder Jungvieh sinnvoll verwertet werden.

 

Seit 2020 besteht eine Kooperation mit dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), dem Maschinenring und dem Bauernverband. Bereits 6,1 ha Blumenwiesen wurden auf diese Weise freiwillig angesät.

 

Die untere Naturschutzbehörde stellt ein gebietseigenes, hochwertiges Saatgut (Blühmischung) zur Verfügung und übernimmt zusätzlich 50 % der Herstellungskosten. Ein großer Vorteil dieser Flächen ist, dass sie als Grünland dauerhaft angelegt werden bzw. erhalten bleiben.

 

Kosten für die Herstellung und Einsaat pro ha Blühwiese: ca. 1800 € (davon 50% Förderung 900 €), Blühwiesenmischung 50 % Kräuter/ 50 % Gräser pro ha: ca. 3000 €.

 

Insgesamt liegen die Kosten bei ca. 3.900,- €/ha.

 

 

4.    Fazit und Empfehlung der UNB

 

Mais produziert in kurzer Zeit sehr viel Biomasse und braucht dafür sehr viel Stickstoff und mineralische Düngung. Aufgrund der langsamen Jugendentwicklung bleiben Böden beim Maisanbau längere Zeit ungeschützt (Gefahr durch Bodenerosion). Mais wird als Futtermittel benötigt. Es ist bekannt, dass der Maisanbau in unseren Regionen sehr praktikabel ist, somit wird man in absehbarer Zeit nicht komplett vom Maisanbau wegkommen.

 

Jedoch möchte man für Landwirte durch das Angebot eines breiteren Maßnahmenkatalogs eine attraktive und ökologische Alternative zum Maisanbau schaffen, denn wie oben beschrieben gibt es zahlreiche Flächen, wie z.B. steile Hänge, wo der Maisanbau schwieriger ist. Hier sollte ein attraktiver Anreiz geschaffen werden, um auf eine Alternative zum Maisanbau ausweichen zu können. Die reduzierte Ertragsleistung würde mit der Förderung ausgeglichen. Durch die ergänzenden Förderungen hat jeder Landwirt die Möglichkeit, die sinnvollste Förderung für seinen Betriebszweig zu wählen.

 

Die untere Naturschutzbehörde empfiehlt, die Förderung des Anbaus der Durchwachsenen Silphie fortzuführen und außerdem um weitere Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität und des Engagements der Landwirte für mehr Naturschutz zu ergänzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der ULV-Ausschuss nimmt den Bericht der unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis.

2.    Das Förderprogramm wird um zwei Jahre verlängert. Der Anbau der Durchwachsenen Silphie (Silphium perfoliatum) wird durch den Landkreis Ebersberg ab einer Fläche von 0,5 bis max. 5,0 ha je Antragsteller mit 500 Euro/ha als einmaligem Initialzuschuss gefördert.

3.    Das Förderprogramm der Durchwachsenen Silphie wird um die ökologisch wertvollen Alternativen Biomasse aus Wildpflanzen und Artenvielfalt im Grünland ergänzt.

a)    Biomasse aus Wildpflanzen: die Beschaffung mehrjähriger Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion als Agrarumwelt- und Klimamaßnahme als Maisersatz wird durch den Landkreis Ebersberg, bis max. 5,0 ha je Antragsteller mit 500 Euro/ha als einmaligen Initialzuschuss gefördert.

b)   Artenvielfalt im Grünland: gebietseigenes, hochwertiges Saatgut (Blühmischung) zur Einsaat und 50 % der Herstellungskosten werden gefördert.

4.    Eine Antragstellung ist bis 30.06. eines Jahres möglich. Die Förderung ist pro Haushaltsjahr auf die im jeweiligen Haushalt zur Verfügung gestellte Summe begrenzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür 25.000,- € in im Haushalt 2023 und 2024 zu veranschlagen.

5.    Im ersten Halbjahr 2024 wird erneut entschieden, ob das Förderprogramm fortgesetzt wird.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Im Haushalt 2022 sind Mittel i.H.v. 25.000 € eingeplant. Wird das Projekt verlängert, müssten in den HH-Jahren 2023 und 2024 jeweils erneut Mittel in dieser Höhe als freiwillige Leistung des Landkreises eingeplant werden.