Betreff
Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH 2018
Vorlage
2022/0639/2
Art
Sitzungsvorlage

Die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses fand am 22.03.2022 statt. Das Gremium nahm den Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg gemeinnützige GmbH einstimmig zur Kenntnis

 

Das Revisionsamt hat die Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg gemeinnützige GmbH nach Art. 92 Abs. 4 LKrO geprüft. Der sich daraus ergebende Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 kann nun vorgelegt werden.

 

Während die Gesellschaft zum 01.09.2014 als Energieagentur Ebersberg gGmbH den Betrieb aufgenommen hat, firmiert sie seit dem 01.11.2017 als Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH mit den beiden jeweiligen Landkreisen als gleichberechtigte Gesellschafter.

 

Mit der Ausdehnung der Geschäftstätigkeit der Energieagentur auf einen weiteren Landkreis, einer im Laufe der Jahre stetig gestiegenen Beschäftigtenzahl verbunden mit einem kontinuierlichen Wachstum der Bilanzsumme sowie anderer maßgeblicher Kenngrößen unterliegt die Gesellschaft einem stetigen Bedeutungswachstum.

 

Parallel dazu entwickeln sich auch die Zuschusszahlungen des Landkreises Ebersberg kontinuierlich steigend (2015: 142.000; 2016: 160.000; 2017: 157.000; 2018: 290.000; 2019: 196.000; 2020: 410.000; 2021: 445.000; 2022: 567.000 €).

 

Hervorzuheben ist, dass in § 22 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags entgegen Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LKrO hinsichtlich der Übernahme der Jahresfehlbeträge keine Haftungsbegrenzung vorgesehen ist.

 

Der Jahresabschluss 2018 wurde erstmals von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Bitzer Luthardt Rupp Partnerschaft“ einer Jahresabschlussprüfung unterzogen, die mit einem Bestätigungsvermerk abgeschlossen wurde.

 

Im Übrigen wird auf die Inhalte des Betätigungsprüfungsberichts vom 18.02.2022 verwiesen.

 

Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 25.04.2022 erfolgte einstimmig.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Bericht über die Prüfung der Betätigung des Landkreises Ebersberg bei der Energieagentur Ebersberg-München gemeinnützige GmbH für das Geschäftsjahr 2018 vom 18.02.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine durch den Betätigungsbericht. Die tatsächlichen Zuschusszahlen ergeben sich aus den jährlichen Jahresabschlussberichten des Landkreises.