Betreff
Vorstellung der Aufgaben des Pflegekinderdienstes im Kreisjugendamt Ebersberg
Vorlage
2022/0719
Art
Sitzungsvorlage

Das Team Steuerung und Entwicklung im Kreisjugendamt Ebersberg umfasst neben der Adoption, den jungen Volljährigen/Unbegleiteten minderjährige Ausländer und den Servicediensten auch den Fachbereich des Pflegekinderdienstes.

 

Die Vollzeitpflege nach § 33 Sozialgesetzbuch-Achtes Buch (SGB VIII) gehört zu den Hilfen zur Erziehung. Sie untergliedert sich in die beiden Bereiche Vollzeit- und Bereitschaftspflege. Die Arbeit des Pflegekinderdienstes beinhaltet die Aufgabe, Kindern oder Jugendlichen, entsprechend ihrem Alter, Entwicklungsstand und ihren persönlichen Bindungen, ein auf Dauer angelegtes oder befristetes Aufwachsen in einer anderen Familie zu ermöglichen. Notwendig wird dies, wenn eine Erziehung in der Herkunftsfamilie, die dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entspricht, nicht gewährleistet werden kann. Die familienrechtlichen Beziehungen zwischen dem Pflegekind und seinen Herkunftseltern erlöschen im Regelfall nicht.

 

Der Pflegekinderdienst bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen den beiden Familiensystemen, der Herkunfts- und der Pflegefamilie. Zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Pflegekinderdienst gehören weitere Fachbereiche wie die Bezirkssozialarbeit, das Familiengericht, die Wohlfahrtsverbände, weitere öffentliche Träger der Jugendhilfe, sonstige Bildungsinstitutionen, Spezialambulanzen und therapeutische Fachstellen.

 

Mit einer Präsentation werden die Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes, Frau Amrei Bastin und Frau Alice Szabo-Zitzmann, näher auf die gesetzlichen Aufgaben des Pflegekinderdienstes und deren pädagogische Ausgestaltung im Landkreis Ebersberg eingehen und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses damit einen weiteren Fachbereich des Kreisjugendamtes Ebersberg vorstellen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

keine