Am 04.07.2022 stellte die AfD-Kreistagsfraktion den Antrag, der Kreis- und Strategieausschuss möge empfehlen und der Kreistag möge beschließen:
Vor der Beschlussfassung
über die Vorrang-Investition „Berufsschulzentrum Grafing- Bhf oder Gymnasium
Poing“ und jedenfalls vor der Verabschiedung des Kreishaushaltes 2023 sind alle
Kreistagsmitglieder in einer ergebnisoffenen Informations- und
Transparenzoffensive lückenlos über die objektive Fakten- und Rechtslage im
Interesse gesicherter Entscheidungsgrundlagen aufzuklären. Außerdem ist eine
nachvollziehbare Bedarfsermittlung für beide Objekte vorzunehmen.
In der Begründung wird darauf Bezug genommen, dass „in den bisherigen Vorberatungen zu der anstehenden Investitions-Grundsatzentscheidung (...) weitgehend unwidersprochen die irrige Ansicht vertreten (worden sei), die Errichtung eines Gymnasiums in Poing würde eine Pflichtaufgabe des Landkreises erfüllen, hingegen ein Berufsschulzentrum in Grafing-Bahnhof lediglich eine freiwillige Leistung des Landkreises darstellen.“
Nach Art. 4 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKrO) steht den Landkreisen „die Erfüllung der auf das Kreisgebiet beschränkten öffentlichen Aufgaben zu, die über die Zuständigkeit oder das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen, soweit es sich nicht um Staatsaufgaben handelt.“
Im sogenannten „eigenen Wirkungskreis“ verpflichtet Art. 51 Abs. 1 und 2 LKrO die Landkreise „in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Kreisgebiets erforderlich sind“.
Art. 8 Abs. 1 und 2 Ziffern 1 und 2 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) weist die Zuständigkeit als Träger des Schulaufwands bei Berufsschulen und den übrigen Schulen (ohne Grund- und Mittelschulen, also auch den Gymnasien) ausdrücklich den Landkreisen zu, die den Schulsprengel bilden bzw. in deren Gebiet die Schulen ihren Sitz haben.
Bei der Priorisierung der beiden anstehenden Schulgründungen kann also nicht zwischen freiwilliger und Pflichtaufgabe unterschieden werden, vielmehr muss der jeweilige Bedarf und die Auswirkung auf die Bildungslandschaft berücksichtigt werden. Im ersten Zuge ist dies im Rahmen des Masterplan Schulen erfolgt.
Zur „Informations- und Transparenzoffensive“ hat der Kreis- und Strategieausschuss am 21.02.2022 bezüglich des Gymnasium Poing bereits u.a. beschlossen, eine „Machbarkeitsstudie für ein Gymnasium mit 1000 Schülern und die Errichtung einer Dreifachhalle“ zu beauftragen und dem LSV-Ausschuss vorzulegen: „Der Kreistag entscheidet am 26.10.2022 darüber, ob und wie die Finanzierung des Gymnasiums Poing im Haushalt des Landkreises dargestellt werden kann, ohne die dauernde Leistungsfähigkeit des Kreishaushalts zu gefährden.“
Zum Berufsschulzentrum, bzw. der vorgezogenen Einrichtung des geplanten Berufsschulzentrum Grafing-Bahnhof im Berufsbildungswerk St.Zeno in Kirchseeon hat der SFB-Ausschusses am 12.05.2022 die Verwaltung beauftragt, „mit der Stiftung St. Zeno zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang das geplante staatliche Berufsschulzentrum vorläufig gegründet und bis zur Errichtung des Gebäudes am Standort Grafing-Bahnhof am Standort des Berufsbildungswerk Kirchseeon untergebracht werden kann und welche Kosten der Landkreis zu tragen hätte.“
Die übrigen Anregungen des Antrags nehmen mehr Zeit in Anspruch. Wenn der Kreis- und Strategieausschuss dem zustimmt, können die Informationen bis zur Herbstsitzung erarbeitet werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Abstimmung über den Antrag
Auswirkung auf den Haushalt:
keine