Betreff
Vorstellung des Modells der häuslichen Kurzzeitpflege durch die Sozialagentur Oberbayern
Vorlage
2022/0751
Aktenzeichen
6-62
Art
Sitzungsvorlage

Der Landkreis Ebersberg weist, wie nahezu alle Regionen in Bayern, eine ungenügende Versorgung mit Kurzzeitpflegeplätzen auf. Bei der Schaffung neuer stationärer Kurzzeitpflegeplätze ist der Landkreis sowie seine Gemeinden auf die Kooperationsbereitschaft der Pflegeeinrichtungen angewiesen. Die Möglichkeiten einer direkten Einflussnahme aufgrund staatlicher Vorgaben besteht nicht.

Die bisher auf freiwilliger Basis angebotenen Kurzzeitpflegeplätze reichen nicht aus, um den Bedarf im Landkreis Ebersberg decken zu können. Aus diesem Grund hat der Landkreis Ebersberg im Jahr 2020 einen finanziellen Anreiz für die Schaffung von stationären Kurzzeitpflegeplätzen geschaffen, der allerdings den erhofften Erfolg verfehlte und deren Fortführung daher im Rahmen dieser Sitzung unter Tagesordnungspunkt 6ö zur Entscheidung ansteht.

Als Alternative zur stationären Kurzzeitpflege und um der Bevölkerung eine weitere Möglichkeit der Versorgung unterbreiten zu können, wurde das Modell der „häuslichen Kurzzeitpflege“ entwickelt. Hierbei ziehen Betreuungskräfte für die Dauer von mindestens vier Wochen in die Wohnung bzw. das Haus des Patienten ein, um ihn vor Ort versorgen und betreuen zu können. Ein solches Modell wird von der Sozialagentur Oberbayern bereits in den Landkreisen Garmisch-Partenkirchen, Weilheim, Starnberg, Landsberg am Lech und Bad Tölz-Wolfratshausen erfolgreich angeboten. Eine Ausweitung auf den Landkreis Ebersberg ist mit keinen Kosten verbunden, nachdem die Finanzierung auf privatrechtlicher Basis zwischen Patienten und der Sozialagentur Oberbayern erfolgt. Sofern Patienten über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, ist eine Kostenübernahme durch den Bezirk Oberbayern möglich.  

Der Geschäftsführer der Sozialagentur Oberbayern, Herr Horschig, wird den Mitgliedern des SFB-Ausschusses sein Modell der häuslichen Kurzzeitpflege im Rahmen der Sitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner, Kenntnisnahme

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine