a) Hospizinsel
b) Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 13.11.2017, TOP 10ö
SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 9ö
SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15ö
SFB-Ausschuss am 29.05.2019, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 01.10.2019, TOP 13ö
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 6ö
SFB-Ausschuss am 04.05.2021, TOP 5ö
SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 5ö
Der SFB-Ausschuss fasste im Rahmen seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 folgenden einstimmigen Beschluss:
- Das Marienheim in Glonn erhält einen einmaligen
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 65.000 Euro.
- Die ausgehandelte Vereinbarung über den Defizitausgleich für den
Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten
Palliativversorgung (SAPV) im Landkreis Ebersberg wird genehmigt. Die Vereinbarung
ist Anlage zur Niederschrift und Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Caritasverband München und Freising e.V. berichtet den
Mitgliedern des SFB-Ausschusses einmal jährlich zum Sachstand der
Hospizinsel und der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Die Hospizinsel im Marienheim Glonn wurde am 10. Mai 2022 im Rahmen eines Festaktes feierlich eröffnet und hat zwischenzeitlich ihren Betrieb aufgenommen.
Für den gemeinsamen Betrieb der Hospizinsel und der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) stellt der Landkreis Ebersberg jährlich bis zu 65.000,- Euro als Defizitausgleich zur Verfügung. Dieser Betrag war ursprünglich im Beteiligungsmanagement lediglich als Defizitausgleich für die SAPV vorgesehen. Durch Abschluss einer Vereinbarung gleicht dieser Betrag auch das Defizit für den Betrieb der Hospizinsel aus und wird demzufolge im Budget des SFB-Ausschusses und nicht mehr im Budget des Kreis-und Strategieausschusses veranschlagt.
Wie in der Ziffer 3 des oben angeführten Beschlusses festgelegt, erstatten zwei Mitarbeiter des Caritasverbandes München und Freising e.V. den Mitgliedern des SFB-Ausschusses Bericht über die Arbeit der SAPV und der Hospizinsel.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner, Kenntnisnahme
Auswirkung auf den Haushalt:
Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ist der Defizitausgleich für den Betrieb der Hospizinsel sowie der SAPV vertraglich auf 65.000 Euro festgelegt. Im Sinne einer transparenten Haushaltsführung ist der Defizitausgleich dem Teilbudget des SFB-Ausschusses zugeordnet.