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Gibt
es Gebäudeteile, bei denen die Effizienz der Heizung weiter erhöht werden kann?
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Können
Gebäude etwa durch Homeoffice vorübergehend aus der Bewirtschaftung genommen
werden?
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Können
Brückentage zur Energieeinsparung genutzt werden?
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Kann bei
Lüftungsanlagen Wärmerückgewinnung nachgerüstet werden?
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Kann
ganzjährig anfallende Abwärme von Kühlanlagen, beispielsweise aus Serverräumen,
genutzt werden?
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Wo
kann die Beleuchtung auf ein notwendiges Minimum reduziert oder optimiert
werden?
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Können
kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten bei Heizungen umgesetzt werden, wie zum
Beispiel: hydraulischer Abgleich, Verzicht auf Zirkulationspumpen, optimierte
Einstellung der Brennwertkessel, Verbesserung der Dämmung von
Heizungsleitungen, Überprüfung von Heizungseinstellungen sowie Nutzungszeiten,
regelmäßige Durchführung energetischer Inspektionen beziehungsweise Wartung von
Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
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Umfassende
Energiesparkampagne: Bürger*innen für das Thema Energiesparen sensibilisieren
über Aktionen, Medien-Infos, Social-Media- Netzwerke und durch persönliche
Anschreiben.
Der Antrag wurde an den ULV-Ausschuss gestellt und wird aufgrund der überwiegenden Zuständigkeit in der Sitzung des LSV-Ausschusses vom 28.09.2022 behandelt. Die oben in blauer Schrift dargestellten Antragsbestandteile betreffen die Zuständigkeit des LSV-Ausschusses, wohingegen die grünen Textteile den ULV-Ausschuss betreffen können. Diese grünen Antragsbestandteile werden in der Sitzung des ULV-Ausschusses diskutiert.
Unabhängig vom Antrag wurden Maßnahmen innerhalb des Landratsamtes
bereits getroffen und nach Abstimmung mit dem Personalrat allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per E-Mail bekanntgegeben. Mit folgenden
Maßnahmen wird im Landratsamt die Energieeffizienz erhöht und der
Energieverbrauch reduziert:
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Gemeinschaftsflächen
werden nicht mehr beheizt; hierzu zählen die Flure, Treppenhäuser,
Eingangsbereiche und Technikräume
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die
Höchsttemperatur für Büroräume wird auf 19 Grad festgelegt
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die
Nutzung von Heizlüftern wird untersagt
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Abschaltung
der Warmwasserbereitung in den Teeküchen und Toiletten
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Abschaltung
der Außenbeleuchtung der Gebäude
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Abschaltung
der Parkplatzbeleuchtung ab 19 Uhr
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Auswirkung auf den Haushalt:
Abhängig von der Abstimmung.