Betreff
Energiesparprogramm, Antrag Bündnis 90 / Die Grünen, Antrag vom 07.09.2022
Vorlage
2022/0779/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellten mit Schreiben vom 07.09.2022 folgenden Antrag zum Thema Energiesparprogramm:

 

·         Gibt es Gebäudeteile, bei denen die Effizienz der Heizung weiter erhöht werden kann?

·         Können Gebäude etwa durch Homeoffice vorübergehend aus der Bewirtschaftung genommen werden?

·         Können Brückentage zur Energieeinsparung genutzt werden?

·         Kann bei Lüftungsanlagen Wärmerückgewinnung nachgerüstet werden?

·         Kann ganzjährig anfallende Abwärme von Kühlanlagen, beispielsweise aus Serverräumen, genutzt werden?

·         Wo kann die Beleuchtung auf ein notwendiges Minimum reduziert oder optimiert werden?

·         Können kurzfristige Optimierungsmöglichkeiten bei Heizungen umgesetzt werden, wie zum Beispiel: hydraulischer Abgleich, Verzicht auf Zirkulationspumpen, optimierte Einstellung der Brennwertkessel, Verbesserung der Dämmung von Heizungsleitungen, Überprüfung von Heizungseinstellungen sowie Nutzungszeiten, regelmäßige Durchführung energetischer Inspektionen beziehungsweise Wartung von Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen.

·         Umfassende Energiesparkampagne: Bürger*innen für das Thema Energiesparen sensibilisieren über Aktionen, Medien-Infos, Social-Media- Netzwerke und durch persönliche Anschreiben.

 

Der Antrag wurde an den ULV-Ausschuss gestellt und wird aufgrund der überwiegenden Zuständigkeit in der Sitzung des LSV-Ausschusses vom 28.09.2022 behandelt. Die oben in blauer Schrift dargestellten Antragsbestandteile betreffen die Zuständigkeit des LSV-Ausschusses, wohingegen die grünen Textteile den ULV-Ausschuss betreffen können. Diese grünen Antragsbestandteile werden in der Sitzung des ULV-Ausschusses diskutiert.

 

Unabhängig vom Antrag wurden Maßnahmen innerhalb des Landratsamtes bereits getroffen und nach Abstimmung mit dem Personalrat allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern per E-Mail bekanntgegeben. Mit folgenden Maßnahmen wird im Landratsamt die Energieeffizienz erhöht und der Energieverbrauch reduziert:

 

-          Gemeinschaftsflächen werden nicht mehr beheizt; hierzu zählen die Flure, Treppenhäuser, Eingangsbereiche und Technikräume

-          die Höchsttemperatur für Büroräume wird auf 19 Grad festgelegt

-          die Nutzung von Heizlüftern wird untersagt

-          Abschaltung der Warmwasserbereitung in den Teeküchen und Toiletten

-          Abschaltung der Außenbeleuchtung der Gebäude

-          Abschaltung der Parkplatzbeleuchtung ab 19 Uhr

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Abhängig von der Abstimmung.