Betreff
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung; Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2020
Vorlage
2022/0790
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö

SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö

SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö

SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 5ö

 

Der SFB-Ausschuss fasste in seiner Sitzung vom 14.10.2020 folgenden einstimmigen Beschluss:

 

1. Bedarfsgerechte Kinderbetreuung:

 

 Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.

 

Hinsichtlich dieses Punktes gelangte der SFB-Ausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 02. Februar 2022 zu folgendem einstimmigen Ergebnis:

 

1. Der SFB-Ausschuss hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 14.10.2020 auf, da die Festlegung auf die Firma Sira im Zusammenhang mit dem Vergaberecht problematisch ist.

2. Der SFB-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Umfrage zum Bedarf der betrieblichen Kindertagesbetreuung in den landkreiseigenen Betrieben durchzuführen und über die Ergebnisse im Rahmen des nächsten Zwischenberichts zu informieren.

3. Der SFB-Ausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis. Ein neuerlicher Zwischenbericht erfolgt, sobald inhaltlich relevante Berichtsergebnisse eintreten.

 

Zur Umsetzung dieses Beschlusses führte die Verwaltung eine Mitarbeiterbefragung bei der Energieagentur Ebersberg, dem Jobcenter Ebersberg und der Kreisklinik Ebersberg durch. Die Umfrage umfasste die gleichen Fragestellungen, wie bei der Befragung der Mitarbeiter des Landratsamtes Ebersberg.

 

Die Rücklaufquote bei der Energieagentur Ebersberg betrug 56 %. Beim Jobcenter Ebersberg lag die Rücklaufquote bei 35 %. Die detaillierten Ergebnisse werden von der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring im Rahmen der Sitzung vorgestellt.

 

Bei der Kreisklinik Ebersberg betrug die Rücklaufquote in etwa 0,5 %, weshalb die Ergebnisse keinerlei Rückschlüsse auf die Bedarfssituation in der Kreisklinik zulassen und demzufolge auch nicht vorgestellt werden können.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen akuten Handlungsbedarf, eine betriebliche Kinderbetreuung als freiwillige Leistung aufzubauen. Die im Landratsamt sowie in der Energieagentur und im Jobcenter durchgeführten Abfragen ergaben einen Bedarf von insgesamt 47 Kinderbetreuungsplätzen, wovon für 18 Kinder gar keine betriebsnahe Betreuung gewünscht wurde. Außerdem wurde für keine der drei Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, Hort) die erforderliche Gruppenstärke erreicht. Zudem bleibt fraglich, ob die Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Abfrage eine Betreuung in Erwägung gezogen hatten, diese auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden.

 

Ein weiterer Aspekt, der gegen eine eigene betriebliche Kinderbetreuung spricht, liegt im eklatanten Fachkräftemangel im Sozial- und Erziehungsbereich begründet. Selbst wenn die Verwaltung mit dem Aufbau einer betriebseigenen Kinderbetreuung beauftragt werden würde, könnte dieser zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden, weil es aller Voraussicht nicht gelänge, ausreichendes Fachpersonal zu gewinnen. Im Übrigen steht zu befürchten, dass die Gewinnung von Fachkräften lediglich zulasten der Personalsituation in den bereits etablierten Kindertageseinrichtungen im Landkreis erfolgen würde und damit die Sicherstellung des Rechtsanspruchs in den dortigen Kindertageseinrichtungen gefährden könnte.

 

Aus Sicht der Verwaltung machen die Umfrageergebnisse aber insgesamt deutlich, dass das Thema Kinderbetreuung bei den Befragten einen hohen Stellenwert einnimmt. So geben 57,7 % der Befragten an, dass das Thema Kinderbetreuung bei der Auswahl des Arbeitsgebers eine wichtige oder sehr wichtige Rolle spielt. Das Thema der betrieblichen Kinderbetreuung sollte daher landratsamtsintern als Maßnahme zur Personalgewinnung im Rahmen des bestehenden „audits berufundfamilie“ weiterverfolgt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Vom Aufbau einer betrieblichen Kinderbetreuung für das Landratsamt Ebersberg und die landkreiseigenen Betriebe wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgesehen.

 

  1. Das Thema betriebliche Kinderbetreuung wird als geeignete Maßnahme zur Personalgewinnung für das Landratsamt Ebersberg erachtet und daher im zuständigen „audit berufundfamilie“ weiterentwickelt.

 

  1. Die Ziffer 1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26. September 2020 ist damit vollständig abgearbeitet.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

keine