Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
SFB-Ausschuss am 14.10.2020, TOP 12ö
SFB-Ausschuss am 10.03.2021, TOP 7ö
SFB-Ausschuss am 13.10.2021, TOP 11ö
SFB-Ausschuss am 02.02.2022, TOP 5ö
SFB-Ausschuss am 12.05.2022, TOP 5ö
Der SFB-Ausschuss fasste in seiner Sitzung vom 14.10.2020 folgenden einstimmigen Beschluss:
1.
Bedarfsgerechte Kinderbetreuung:
Die Firma Sira-Kinderbetreuung soll in den Prüfprozess der bedarfsgerechten Kinderbetreuung eingebunden werden.
Hinsichtlich dieses Punktes gelangte der SFB-Ausschuss im Rahmen seiner Sitzung am 02. Februar 2022 zu folgendem einstimmigen Ergebnis:
1. Der SFB-Ausschuss hebt die Ziffer 1 seines Beschlusses vom 14.10.2020
auf, da die Festlegung auf die Firma Sira im Zusammenhang mit dem Vergaberecht
problematisch ist.
2. Der SFB-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Umfrage zum Bedarf
der betrieblichen Kindertagesbetreuung in den landkreiseigenen Betrieben
durchzuführen und über die Ergebnisse im Rahmen des nächsten Zwischenberichts
zu informieren.
3. Der SFB-Ausschuss nimmt den
Zwischenbericht zur Kenntnis. Ein neuerlicher Zwischenbericht erfolgt, sobald
inhaltlich relevante Berichtsergebnisse eintreten.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses führte die Verwaltung eine
Mitarbeiterbefragung bei der Energieagentur Ebersberg, dem Jobcenter Ebersberg und
der Kreisklinik Ebersberg durch. Die Umfrage umfasste die gleichen
Fragestellungen, wie bei der Befragung der Mitarbeiter des Landratsamtes
Ebersberg.
Die Rücklaufquote bei der Energieagentur Ebersberg betrug 56 %.
Beim Jobcenter Ebersberg lag die Rücklaufquote bei 35 %. Die detaillierten
Ergebnisse werden von der Fachstelle für Sozial- und Bildungsmonitoring im
Rahmen der Sitzung vorgestellt.
Bei der Kreisklinik Ebersberg betrug die Rücklaufquote in
etwa 0,5 %, weshalb die Ergebnisse keinerlei Rückschlüsse auf die
Bedarfssituation in der Kreisklinik zulassen und demzufolge auch nicht
vorgestellt werden können.
Empfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keinen akuten
Handlungsbedarf, eine betriebliche Kinderbetreuung als freiwillige Leistung
aufzubauen. Die im Landratsamt sowie in der Energieagentur und im Jobcenter durchgeführten
Abfragen ergaben einen Bedarf von insgesamt 47 Kinderbetreuungsplätzen, wovon für
18 Kinder gar keine betriebsnahe Betreuung gewünscht wurde. Außerdem wurde für
keine der drei Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, Hort) die erforderliche
Gruppenstärke erreicht. Zudem bleibt fraglich, ob die Mitarbeiter, die zum
Zeitpunkt der Abfrage eine Betreuung in Erwägung gezogen hatten, diese auch
tatsächlich in Anspruch nehmen werden.
Ein weiterer Aspekt, der gegen eine eigene betriebliche
Kinderbetreuung spricht, liegt im eklatanten Fachkräftemangel im Sozial- und
Erziehungsbereich begründet. Selbst wenn die Verwaltung mit dem Aufbau einer
betriebseigenen Kinderbetreuung beauftragt werden würde, könnte dieser zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden, weil es aller Voraussicht nicht
gelänge, ausreichendes Fachpersonal zu gewinnen. Im Übrigen steht zu
befürchten, dass die Gewinnung von Fachkräften lediglich zulasten der
Personalsituation in den bereits etablierten Kindertageseinrichtungen im
Landkreis erfolgen würde und damit die Sicherstellung des Rechtsanspruchs in
den dortigen Kindertageseinrichtungen gefährden könnte.
Aus Sicht der Verwaltung machen die Umfrageergebnisse aber insgesamt
deutlich, dass das Thema Kinderbetreuung bei den Befragten einen hohen
Stellenwert einnimmt. So geben 57,7 % der
Befragten an, dass das Thema Kinderbetreuung bei der Auswahl des Arbeitsgebers
eine wichtige oder sehr wichtige Rolle spielt. Das Thema der betrieblichen Kinderbetreuung sollte
daher landratsamtsintern als Maßnahme zur Personalgewinnung im Rahmen des
bestehenden „audits berufundfamilie“ weiterverfolgt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Vom Aufbau einer betrieblichen Kinderbetreuung für das Landratsamt
Ebersberg und die landkreiseigenen Betriebe wird zum gegenwärtigen
Zeitpunkt abgesehen.
- Das Thema betriebliche Kinderbetreuung wird als geeignete Maßnahme
zur Personalgewinnung für das Landratsamt Ebersberg erachtet und daher im
zuständigen „audit berufundfamilie“ weiterentwickelt.
- Die Ziffer 1 des Antrags der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 26. September 2020 ist damit vollständig abgearbeitet.
Auswirkung auf den Haushalt:
keine