Die Arbeitsgruppe Finanzleitlinie und Investitionen hat die Finanzleitlinie vom 29.02.2016 an folgenden Terminen ausführlich diskutiert und überarbeitet:

 

09.07.2021

24.09.2021

29.10.2021

11.02.2022

08.03.2022

05.05.2022

23.06.2022

15.09.2022

Die Anlage 1 beinhaltet die Finanzleitlinie. Die gelben Markierungen erklären die Änderungen und sind nicht Teil der endgültigen Version.

Die Anlage 2 zeigt eine Übersicht mit den neuen Warnindikatoren. Die Übersicht basiert auf folgenden Prognosewerten:

 

Zu dem Haushaltsplan 2022 wird ab 2023 bis 2031 von einem zusätzlichen Investitionsvolumen in Höhe von 200 Mio. € (gleichmäßig verteilt) ausgegangen. Des Weiteren wird ab 2026 von einer durchschnittlichen jährlichen Abschreibung von 7 Mio. € ausgegangen und ab 2032 werden zusätzlich die zuvor genannten 200 Mio. € über 40 Jahre abgeschrieben. Die Tilgungsdauer der Darlehen beträgt 20 Jahre. Die Aufwendungen entsprechen den Planwerten aus dem Haushaltsplan 2022 und werden ab 2026 mit einer 6%igen Steigerung fortgeschrieben. Die Ergebnisüberschüsse sind ebenfalls gemäß Haushaltsplan 2022 dargestellt und ab 2026 wurden 10 Mio. € angesetzt. Der Ergebnisüberschuss in Höhe von 11,75 Mio.€ in den Jahren 2024 und 2025 wird für die Rückzahlung des Kassenkredites angespart, sodass in diesen Jahren das gesamte Investitionsvolumen durch Kredite finanziert werden muss. Ab 2026 stehen 10 Mio. € Ergebnisüberschuss für die Finanzierung der Investitionen zur Verfügung.

In der Anlage 3 befindet sich die Endfassung der überarbeiteten Finanzleitlinie, die zum Beschluss vorgelegt wird.

Bis zum 26.09.2022 erhielt die Verwaltung keine Rückmeldung aus den Fraktionen. In den Fraktionssprechervorbesprechungen wird über die Neufassung der Finanzleitlinie beraten. Je nach deren Ausgang, wird entschieden, ob die überarbeitete Finanzleitlinie im Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022 zum Beschluss vorgelegt wird.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Die überarbeitete Finanzleitlinie (Anlage 3) tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Auswirkung auf Haushalt:

Die Einhaltung der Warnindikatoren stellen den Landkreises Ebersberg vor große Herausforderungen.