Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
06. Rechnungsprüfungsausschuss am 22.03.2022, TOP 2 N
20. Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 4 Ö
Das Revisionsamt hat den Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg (Art. 88 Abs. 1 LKrO, § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik) für das Haushaltsjahr 2019 entsprechend Art. 89 Abs. 3 LKrO umfassend als Sachverständiger geprüft und legte darüber seinen Prüfungsbericht vom 24.01.2022 dem Rechnungsprüfungsausschuss vor.
Der Prüfungsbericht hat wie in den Vorjahren zur kritischen Bewertung und Einordnung von Sachverhalten geführt und enthält insgesamt 26 Prüfungsfeststellungen, die als Textziffern hervorgehoben dargestellt werden.
Diese können im Einzelnen dem
Prüfungsbericht entnommen werden.
Dieser ist im Ratsinformationssystem als Anlage der Sitzungsvorlage zu TOP 4 Ö
der KSA-Sitzung vom 10.10.2022 beigefügt oder kann bei Bedarf auch im Büro
Landrat sowie im Revisionsamt von den Mitgliedern des Kreistags eingesehen
werden.
Weiterhin wurde im Prüfungsbericht über die Erledigung bzw. Nichterledigung früherer Prüfungsfeststellungen Bericht erstattet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit dem vorgelegten Prüfungsbericht und seinen Inhalten befasst und auf dieser Grundlage in seiner Sitzung am 22.03.2022 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem Kreis-
und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Trotz der
in den Textziffern formulierten Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung
wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2019
mit den auf den Seiten 23, 33 bis 34, 41 und 53 des Berichts vom 24.01.2022
ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses
Beschlusses und Anlage Nr. 1 zur Niederschrift.
Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und
Strategieausschusses vom 27.04.2020 (TOP 5 Ö) zur Verbuchung des
Jahresüberschusses 2019 i.H.v. 11.088.741,73 € wird bestätigt.
Darüber hinaus wird dieser erwirtschaftete
Jahresüberschuss der Ergebnisrücklage zugeführt.
Korrekturen der nicht ordnungsgemäßen Buchungen und
der weiteren Fehler werden erwartet.
2. a) Der
Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreis- und Strategieausschuss die
dringende Umstellung des Rechnungswesens des Landkreises Ebersberg auf die
Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der
doppelten kommunalen Buchführung (VVKommHSyst-Doppik) des Freistaats Bayern bis
spätestens 01.01.2025.
2.
b) In der auf den Umstellungsbeschluss folgenden
Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses sollen ein Projektplan und die
weitere Projektvorgehensweise dargelegt werden.
3.
Über die Erledigung der Feststellungen aus dem
Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 des
Landkreises Ebersberg ist in der nächsten Sitzung des Kreis- und
Strategieausschusses zu berichten.
In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 10.10.2022 wurde ausschließlich über die Ziffer 1 - die Feststellung des Jahresabschlusses 2019 - beraten.
Die Beratung über die Ziffer 2 des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses (Umstellung auf die VVKommHSyst-Doppik Bayern) kann vsl. im Februar 2023 erfolgen, sobald diverse interne Klärungsprozesse der Verwaltung abgeschlossen sind, zu denen auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) zu Rate gezogen wurde bzw. wird.
Die Ziffer 3 des Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses (Bericht über die Erledigung der Feststellungen der letzten überörtlichen Prüfung) kann erst erfolgen, wenn die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zu den Erledigungsvorschlägen der Verwaltung vorliegt und die entsprechende Endbearbeitung möglich ist.
Beratungen im Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022:
Dieser Zeitschiene hat der Kreis- und Strategieausschuss in der Sitzung am 10.10.2022 zugestimmt und dem Kreistag einstimmig empfohlen, den untenstehenden Beschluss zu fassen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Trotz der in den Textziffern formulierten Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss des Landkreises Ebersberg für das Haushaltsjahr 2019 mit den auf den Seiten 23, 33 bis 34, 41 und 53 des Berichts vom 24.01.2022 ausgewiesenen Summen gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.
Diese Abschlusszahlen sind Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
2. Punkt 1 des Beschlusses des Kreis- und Strategieausschusses vom 27.04.2020 (TOP 5 Ö) zur Verbuchung des Jahresüberschusses 2019 i.H.v. 11.088.741,73 € wird bestätigt.
3. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von 11.088.741,73 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
4. Korrekturen der nicht ordnungsgemäßen Buchungen und der weiteren Textziffern werden erwartet.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch die Feststellung