a) Jahresabschluss 2021 der Energieagentur
b) Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 5 Ö
a)
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2021
Der Jahresabschluss 2021 wurde zum vierten Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich auf:
Jahresergebnis 2021 |
0,00 € |
Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 283.200 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 73.370 €, die noch 2022 zurückerstattet werden.
Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 21.07.2022 einstimmig beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 1a)
und Abs. 1c) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die
Verwendung des Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der
Verluste.
Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2021 der Energieagentur gGmbH vor.
Diskussion im Kreis- und Stategieausschuss am 10.10.2022:
Auf die Nachfrage von Herrn Kreisrat Bauer, aus welchem Grund sich die Personalkosten von 2019 auf 2021 fast verdoppelt haben, obwohl es 2019 19 Mitarbeiter*innen waren und 2021 26 Mitarbeiter*innen, wird seitens der Energieagentur wie folgt ausgeführt:
Der eigentliche starke Personalkostenanstieg erfolgte
von 2019 (867.307,96 €) auf 2020 (1.426.969,34 €); die Zahlen im
Management-Summary-Bericht wurden nochmals überprüft und liegen in der Anlage
aktualisiert vor. Hierfür gibt es nachfolgend genannte Gründe. Vom Jahr 2020
auf das Jahr 2021 (1.604.634,97 €) stiegen die Personalkosten nur leicht an.
1. Die für das Jahr 2019 gezeigte
Mitarbeiter*innen-Anzahl i. H. v. 19 Mitarbeiter*innen war unzutreffend.
Hierbei handelte es sich um den Stand zum 31.12.2019 (Jahresendwert),
wohingegen es sich bei den für die Jahre 2020 (22 Mitarbeiter*innen) und 2021
(26 Mitarbeiter*innen) gezeigten Werten um Jahresdurchschnittswerte handelt.
Der zutreffende Jahresdurchschnittswert für das Jahr 2019 liegt tatsächlich bei
15 Mitarbeiter*innen. Jahresdurchschnittswerte erlauben jedoch keine
Rückschlüsse auf unterjährige Entwicklungen (Einstellungszeitpunkte, Anzahl
unterjähriger Zugänge sowie Abgänge).
2. Im Laufe des Jahres 2019 wurden fünf neue
Mitarbeiter*innen eingestellt, drei davon in Vollzeit, zwei davon in Teilzeit.
Die Personalkosten für diese Personen machten sich im Jahr 2019 nur wenig
bemerkbar (da vier der fünf Einstellungen in der 2. Jahreshälfte erfolgten,
zwei davon wiederum im November und Dezember des Jahres), im Jahr 2020 jedoch
in voller Höhe.
3. Im Laufe des Jahres 2020 wurden fünf neue
Mitarbeiter*innen eingestellt, vier davon in Vollzeit, eine davon in Teilzeit.
Der Anteil an Teilzeitkräften verringerte sich dadurch weiter in Richtung
Vollzeitstellen.
4. Die Urlaubs- sowie Überstundenrückstellungen erhöhten
sich vom Jahr 2019 (74.769,55 €) auf das Jahr 2020 (141.762,19 €) deutlich. Der
Anstieg der Rückstellungen im Jahr 2020 ist im Anstieg der Personalkosten 2020
enthalten.
5. Die durchschnittliche Eingruppierung der
Mitarbeiter*innen (gem. TVÖD VKA) der Energieagentur veränderte sich vom Jahr
2019 auf das Jahr 2020 leicht nach oben aufgrund des Konkurrenzverhältnisses
der Energieagentur mit dem freien Markt.
6. Es erfolgten einige Stufenaufstiege (Erfahrungsstufe)
Laufe des Jahres 2020.
7. Es erfolgte eine Tarifsteigerung im April 2020.
8. Es erfolgte eine Überstundenauszahlung Ende des Jahres
2020.
Für eine zukünftige bessere
Transparenz wird der jährliche Management-Summary-Bericht der Energieagentur
die Ausweisung von Vollzeitäquivalent-Jahres-Durchschnittswerten („Kosten je
Vollkraft“) der jeweiligen Berichtsjahre enthalten
b) Entlastung
des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung
Gemäß § 10
Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung
über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.
Zu a) und b)
Für die genannten
Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München
gGmbH werden der Landrat bzw. sein
Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt.
Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat bzw. sein Stellvertreter noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).
Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 5 Ö erfolgte einstimmig.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch die vorgelegten Beschlüsse keine.
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
a) Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:
- Der Jahresabschluss
2021 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 1.718.901 Euro
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.638.522 €,
Erträgen von 2.638.522 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der
Lagebericht 2021 werden festgestellt.
- Nach den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die
Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2021 eine
Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 283.200 €
gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt
sich ein Jahresergebnis von 0 €.
Die Ausgleichsverbindlichkeit wird um den
Betrag von 30.000 € gekürzt, da 30.000 € aus der Kostenüberdeckung für Ausbau
und Einrichtungsmaßnahmen der neuen Büroräume der Gesellschaft in der Stadt
Ebersberg verwendet werden dürfen (17. AR-Sitzung am 15.02.2022).
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von
253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über
die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November
2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis
Ebersberg beträgt 73.370 €.
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Zu a)
Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 73.370 €.
Zu b)
keine