Betreff
Beteiligungsmanagement;
a) Jahresabschluss 2021 der Energieagentur
b) Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung
Vorlage
2021/0566/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 5 Ö

a) Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Lagebericht 2021

Der Jahresabschluss 2021 wurde zum vierten Mal durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Christian Rupp, Neu-Ulm, geprüft. Das Jahresergebnis 2021 beläuft sich auf:

 

Jahresergebnis 2021

0,00 €

 

Das Wirtschaftsjahr 2021 wurde mit einer schwarzen Null abgeschlossen. Tatsächlich entstand ein Überschuss in Höhe von 283.200 €. Dieser wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags auf die Gesellschafter aufgeteilt, auf den Landkreis Ebersberg entfallen 73.370 €, die noch 2022 zurückerstattet werden.

Der Vorschlag zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung wurde gemäß § 14 Abs. 3 Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH vom Aufsichtsrat der Energieagentur in seiner Sitzung am 21.07.2022 einstimmig beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 1a) und Abs. 1c) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie den Vortrag oder die Abdeckung der Verluste.

Vertreter der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH tragen die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2021 der Energieagentur gGmbH vor.

Diskussion im Kreis- und Stategieausschuss am 10.10.2022:

Auf die Nachfrage von Herrn Kreisrat Bauer, aus welchem Grund sich die Personalkosten von 2019 auf 2021 fast verdoppelt haben, obwohl es 2019 19 Mitarbeiter*innen waren und 2021 26 Mitarbeiter*innen, wird seitens der Energieagentur wie folgt ausgeführt:

 

Der eigentliche starke Personalkostenanstieg erfolgte von 2019 (867.307,96 €) auf 2020 (1.426.969,34 €); die Zahlen im Management-Summary-Bericht wurden nochmals überprüft und liegen in der Anlage aktualisiert vor. Hierfür gibt es nachfolgend genannte Gründe. Vom Jahr 2020 auf das Jahr 2021 (1.604.634,97 €) stiegen die Personalkosten nur leicht an.

 

1.    Die für das Jahr 2019 gezeigte Mitarbeiter*innen-Anzahl i. H. v. 19 Mitarbeiter*innen war unzutreffend. Hierbei handelte es sich um den Stand zum 31.12.2019 (Jahresendwert), wohingegen es sich bei den für die Jahre 2020 (22 Mitarbeiter*innen) und 2021 (26 Mitarbeiter*innen) gezeigten Werten um Jahresdurchschnittswerte handelt. Der zutreffende Jahresdurchschnittswert für das Jahr 2019 liegt tatsächlich bei 15 Mitarbeiter*innen. Jahresdurchschnittswerte erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf unterjährige Entwicklungen (Einstellungszeitpunkte, Anzahl unterjähriger Zugänge sowie Abgänge).

2.    Im Laufe des Jahres 2019 wurden fünf neue Mitarbeiter*innen eingestellt, drei davon in Vollzeit, zwei davon in Teilzeit. Die Personalkosten für diese Personen machten sich im Jahr 2019 nur wenig bemerkbar (da vier der fünf Einstellungen in der 2. Jahreshälfte erfolgten, zwei davon wiederum im November und Dezember des Jahres), im Jahr 2020 jedoch in voller Höhe.

3.    Im Laufe des Jahres 2020 wurden fünf neue Mitarbeiter*innen eingestellt, vier davon in Vollzeit, eine davon in Teilzeit. Der Anteil an Teilzeitkräften verringerte sich dadurch weiter in Richtung Vollzeitstellen.

4.    Die Urlaubs- sowie Überstundenrückstellungen erhöhten sich vom Jahr 2019 (74.769,55 €) auf das Jahr 2020 (141.762,19 €) deutlich. Der Anstieg der Rückstellungen im Jahr 2020 ist im Anstieg der Personalkosten 2020 enthalten.

5.    Die durchschnittliche Eingruppierung der Mitarbeiter*innen (gem. TVÖD VKA) der Energieagentur veränderte sich vom Jahr 2019 auf das Jahr 2020 leicht nach oben aufgrund des Konkurrenzverhältnisses der Energieagentur mit dem freien Markt.

6.    Es erfolgten einige Stufenaufstiege (Erfahrungsstufe) Laufe des Jahres 2020.

7.    Es erfolgte eine Tarifsteigerung im April 2020.

8.    Es erfolgte eine Überstundenauszahlung Ende des Jahres 2020.

 

Für eine zukünftige bessere Transparenz wird der jährliche Management-Summary-Bericht der Energieagentur die Ausweisung von Vollzeitäquivalent-Jahres-Durchschnittswerten („Kosten je Vollkraft“) der jeweiligen Berichtsjahre enthalten

 

b) Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung

 

Gemäß § 10 Abs. 1b) Satzung Energieagentur Ebersberg-München gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung.

 

Zu a) und b)

Für die genannten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH werden der Landrat bzw. sein Stellvertreter vom Kreistag ermächtigt.

Zu beachten ist, dass bei dem Ermächtigungsbeschluss des Kreistags für den Gesellschafter weder der Landrat bzw. sein Stellvertreter noch die in den Aufsichtsrat entsandten Mitglieder wegen persönlicher Beteiligung mitstimmen dürfen (Art. 43 Abs. 1 LKrO).

 

Die Beschlussfassung im Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 5 Ö erfolgte einstimmig.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Durch die vorgelegten Beschlüsse keine.

 

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

a) Der Landrat bzw. sein Stellvertreter werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH folgende Beschlüsse zu erwirken:

 

  1. Der Jahresabschluss 2021 der Energieagentur Ebersberg-München gGmbH mit einer Bilanzsumme von 1.718.901 Euro sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Aufwand von 2.638.522 €, Erträgen von 2.638.522 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro und der Lagebericht 2021 werden festgestellt.

 

  1. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags wird der Überschuss auf die Gesellschafter aufgeteilt, so dass im Jahresabschluss 2021 eine Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe der Kostenüberdeckung i.H.v. 283.200 € gegenüber den Gesellschaftern eingestellt wurde. Aufgrund dessen ergibt sich ein Jahresergebnis von 0 €.

 

Die Ausgleichsverbindlichkeit wird um den Betrag von 30.000 € gekürzt, da 30.000 € aus der Kostenüberdeckung für Ausbau und Einrichtungsmaßnahmen der neuen Büroräume der Gesellschaft in der Stadt Ebersberg verwendet werden dürfen (17. AR-Sitzung am 15.02.2022).

 

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Die Rückzahlung an den Landkreis Ebersberg beträgt 73.370 €.

 

b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung der Energieagentur Ebersberg München gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Zu a)

Die Ausgleichsverbindlichkeit in Höhe von 253.200 € wird nach Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Beschluss über die Ergebnisverwendung 2021 durch die Gesellschafterversammlung im November 2022 an die Gesellschafter ausgezahlt. Der Landkreis Ebersberg erhält 73.370 €.

 

Zu b)

keine