Betreff
Beteiligungsmanagement; Beteiligungsberichte 2020 und 2021
Vorlage
2022/0806
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreis- und Strategieausschuss am 12.10.2021, TOP 10 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2022, TOP 6 Ö

 

 

Art. 82 Abs. 3 LKrO bestimmt, dass der Landkreis jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen hat. Die Höhe der jeweiligen Beteiligungen sind als Anlagevermögen nach § 98 Nr. 4 i. V. m § 85 Abs. 2 Nr. 1 KommHV-Doppik auszuweisen.

Der Beteiligungsbericht soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz Ausgliederung in Gesellschaften des Privatrechts für die Kommune und den Bürger transparent bleibt. Mit dem Erlass einer Beteiligungsrichtlinie durch den Kreistag wird das Beteiligungsmanagement innerhalb der Landkreisverwaltung gestärkt und Regeln zwischen den Beteiligten aufgestellt.

Berichtspflichtig sind nur Beteiligungen von mindestens 5 %.

Der Kreistag regte an, auch Zahlen zur Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg im Beteiligungsbericht aufzunehmen.

Der Beteiligungsbericht ist dem Kreistag vorzulegen. Die Verwaltung hat die Landkreisbürger über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten, dies geschieht über die Veröffentlichungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen. Darüber hinaus wird der Beteiligungsbericht im Internet veröffentlicht.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wurde der Beteiligungsbericht 2020 am 12.10.2021 und der Beteiligungsbericht 2021 am 10.10.2022 vorgelegt, er hatte keine Anmerkungen.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Die Beteiligungsberichte 2020 und 2021 des Landkreises Ebersberg werden beschlossen. Sie sind Bestandteil der Niederschrift und Anlage zum Protokoll. Sie werden im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.

 

 

Auswirkung auf den Haushalt:

Keine unmittelbaren durch den Beteiligungsbericht.