Betreff
Gymnasium Poing Raumkonzept;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.11.2022
Vorlage
2022/0839
Aktenzeichen
11/2
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Kreistag am 18.12.2017, TOP 5ö

SFB-Ausschuss am 27.06.2019, TOP 8ö

SFB-Ausschuss am 20.05.2020, TOP 5ö

 

1. Raumprogramm

 

Den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 23.10.2022 nahm der Kreistag am 24.10.2022 unter TOP 10ö gegen 2 Stimmen an.

 

„1. Die dargestellten Kosten der vorgestellten Machbarkeitsstudie sind zu hoch, Raum­programm und pädagogisches Konzept werden einer Prüfung unterzogen im Hinblick auf die Optimierung des Raumprogramms (was ist tatsächlich zwingend not-wendig für Unterricht) und des pädagogischen Konzepts. Dabei wird auch das sog. „Münchner Lernhauskonzept“ einer Effizienzprüfung unterzogen.“

 

Bezugnehmend auf den Antrag der CSU-Fraktion vom 23.10.22 und der SPD-Fraktion vom 13.10.22 stellt die Kreistagsfraktion der Grünen folgenden Antrag:

 

„1. Es wird keine weitere Reduzierung des Raumprogramms vorgenommen. Das vorliegende Raumkonzept wurde vom Ministerialbeauftragten OberbayernOst und der Regierung von Oberbayern geprüft und für angemessen sowie pädagogisch sinnvoll befunden. Der Umfang des vorliegenden Flächennutzungskonzepts wird Bildungsexperten zufolge bereits als Minimum für die Errichtung eines zeitgemäßen Schulgebäudes erachtet.

 

2. Lernlandschaften und flexible Raumgestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten werden als fester Bestandteil des pädagogischen Konzepts eingeplant. Ein*e erfahrenere(r) Schulleiter*in im Bereich von Lernlandschaften, Lernhauskonzepten oder Clusterkonzepten an weiterführenden Schulen sowie ein auf diesem Gebiet erfahrenes Architekturbüro erläutern in einer Kreistagssitzung den Mehrwert des Konzeptes und beraten die Liegenschaften sowie die Schulabteilung im Landratsamt bei den weiteren Planungen für den Neubau. Nach Aussagen von im neueren Schulbau erfahrenen Architekturbüros (z.B. Köhler Architekten + Beratende Ingenieure GmbH Gauting) ist die Planung einer Schule mit Lernlandschaften, die wie Klassenzimmer gefördert werden, nicht mit höheren Kosten verbunden.

 

3. Beim Neubau des Gymnasiums Poing sollen Raumkonzept, Infrastruktur und mediale Ausstattung konsequent auf ein Konzept zur Vollausstattung der Schüler mit vollwertigen digitalen Endgeräten ausgerichtet sein, die auch im Informatikunterricht eingesetzt werden können. Auf die Errichtung von zusätzlichen Computerfachräumen kann daher verzichtet und die Baukosten so verringert werden. Nach Auskunft der medienpädagogischen Berater digitale Bildung des Ministerialbeauftragten OberbayernOst kann ein solcher zukunftsweisende Ansatz den Anforderungen der Lehrpläne voll gerecht werden. Der Landkreis spart damit nicht nur Kosten, sondern liefert auch ein weiteres Argument für eine „Innovationspartnerschaft“. Er gestaltet damit ein vorbildhaftes Pilotmodell mit einer positiven Außenwirkung für den Landkreis.

 

U.a. in der Sitzung vom 20.05.2020 (TOP 5ö) hat sich der SFB-Ausschuss ausführlich mit dem Raumprogramm auseinandergesetzt. Die schulaufsichtlich notwendigen Flächenband-breiten werden insgesamt eingehalten:

 

        Im Bereich der Unterrichtsräume liegen wir mit den geplanten 5.746 m² - inklusive der nachträglich aufgenommenen IT-Räume (5 x 70 m²) - deutlich unter den früheren Standardwerten, die für 34 Klassen - Klassen- und Fachraumflächen von 6.433 m² vorsahen, aber über den neuen Flächenbandbreiten für die Unterrichtsräume von 4.513 m² bis 5.477 m².

 

        Entsprechend der Erfahrungen unserer anderen Schulen schöpfen wir mit den 483 m² das Maximum der Flächenbandbreite von 405 m² bis 483 m² für den „Arbeitsbereich des pädagogischen Personals“.

 

        Auch die Flächen für die „Verwaltung“ erreichen mit den 325 m² - auch ausgehend von unseren bisherigen Erfahrungen an den übrigen Gymnasien - den oberen Bereich der Flächenbandbreite von 273 m² bis 328 m².

 

        Der „Arbeitstechnische Bereich und Aufenthaltsbereich“ liegt mit 570 m² unter den früher anerkannten Sollflächen von 668 m², die aus unseren Erfahrungen bereits bei keiner Schule ausreichend waren. Hier müssen wir die Maximalfläche von 537 m² bewusst überschreiten, um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

        Mit einer Gesamtfläche von 515 m² liegt der „Küchen- und Speisebereich“ innerhalb der Bandbreiten von 450 m² bis 585 m².

 

        Aufgrund der beabsichtigten Angebotsvielfalt liegen wir mit 300 m² auch mit der „Ganztagsbetreuung“ (bei 145 Zählschülern) im oberen Bereich der förderfähigen Bandbreiten von 145 m² bis 362 m².

 

        Mangels Flächenbandbreiten haben wir den Raumbedarf im „Sport“ (Halle und Frei-flächen) nach dem früheren Sollraumprogramm ermittelt.

 

Im Anschluss haben die Schulaufsicht an der Regierung von Oberbayern und der Ministerial-beauftragter für die Gymnasien in Oberbayern – Ost sowohl mit dem Pädagogischen Raum-konzept als auch mit dem Raumprogramm geprüft und festgestellt „die geplante Clusterbil-dung (Jahrgangscluster/Naturwissenschaftscluster) wirkt stimmig und ermöglicht eine flexible Nutzung der Räume vor dem Hintergrund moderner pädagogischer Methoden.“ Ziel der Kompartmentlösung, die dem Raumprogramm zugrunde liegt, ist eine flexible und damit intensivere Raumnutzung, als dies im konventionellen Lehrer- bzw. Klassen­raum­prinzip möglich wäre.

 

Auf die Umsetzungsaspekte („Innovationspartnerschaft“, „Einfach bauen“, ...) wird im zuständigen LSV-Ausschuss eingegangen.

 

 

2. Vorläuferklassen

 

Den Antrag der CSU-FDP-Kreistagsfraktion vom 23.10.2022 nahm der Kreistag am 24.10.2022 unter TOP 10ö gegen 2 Stimmen an.

 

„5. Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere mit der Gemeinde Poing (und ggf. auch Markt Schwaben) räumliche Möglichkeiten für Vorläuferklassen in bestehenden Gebäuden zu prüfen, um Containerlösungen zu vermeiden.“

 

Bezugnehmend auf den Antrag der CSU-Fraktion vom 23.10.22 und der SPD-Fraktion vom 13.10.22 stellt die Kreistagsfraktion der Grünen folgenden Antrag:

 

„4. Die Vorläuferklassen für das Gymnasium Poing werden direkt am Gymnasium Markt Schwaben oder in unmittelbarer Nähe in Markt Schwaben untergebracht. Dafür können ggf. auch Räumlichkeiten der Realschule Markt Schwaben genutzt werden. Nur so ist eine reibungslose Versorgung der Vorläuferklassen mit Lehr­kräften des Gymnasiums Markt Schwaben und eine volle Integration der Schüler*innen in das Schulleben am Gymnasium Markt Schwaben mit Teilnahme an der OGTS, an Wahlkursen usw. möglich.“

 

Bereits am 21.02.2022 hat der SFB-Ausschuss die „Verwaltung (...) beauftragt, die Einrich-tung von Vorläuferklassen zu planen, sobald der Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes absehbar ist. Nach Möglichkeiten sollen Vorläuferklassen am Schulstandort Markt Schwaben berücksichtigt werden.“

 

Wie in verschiedenen Sitzungen berichtet, sind die Vorläuferklassen am Franz-Marc-Gym­nasium vorgesehen. Die Schule hat ihre Bereitschaft zur Aufnahme erklärt und die räumliche Nähe zum späteren Schulstandort (eine S-Bahnhaltestelle weiter) ist aus schulentwickle­rischer Sicht sinnvoll.

 

Würden Vorläuferklassen nicht am Franz-Marc-Gymnasium eingerichtet, sondern ein Stand­ort in Poing gewählt, müssten dort Parallelstrukturen (Verwaltung, Lehrerzimmer, ...) errichtet werden, was zusätzliche Kosten verursacht und Lehrkräfte müssten zwischen Poing und Markt Schwaben pendeln.

 

Laut einer Pressemitteilung vom 06.10.2022 befürchtet die Gemeinde Poing „teure provi­sorische Notlösungen mit Containern an den bestehenden Gymnasien“ und dement­sprechend „eine zusätzliche Belastung des Kreishaushaltes“. Eine Containerlösung für die Vorläuferklassen ist aber weder in Poing noch in Markt Schwaben geplant.

 

Vorläuferklassen können erst 2-3 Jahre vor der Bezugsfertigkeit der neuen Schule eingerich­tet werden. Sie setzen daher einen belastbaren Zeitplan bis zur Bezugsfertigkeit des Neubaues voraus.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem SFB-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 20.11.2022 wird – ebenso wie der Antrag der CSU-FDP Fraktion vom 23.10.2022 – in den Sitzungen des SFB-Ausschusses am 15.02.2023 und des LSV-Ausschusses am 08.03.2023 themenbezogen mit behandelt.