Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
LSV-Ausschuss am 28.09.2022, TOP 3 Ö
ULV-Ausschuss am 05.10.2022, TOP 4 Ö
SFB-Ausschuss am 12.10.2022, TOP 3 Ö
Jugendhilfeausschuss am 20.10.2022, TOP 4 Ö
Kreis- und Strategieausschuss am 07.11.2022, TOP 10 Ö, Top 12 Ö
Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022, TOP 3 Ö
Auf den beiliegenden Haushalt 2023 mit seinen Anlagen wird Bezug genommen. Die Ergebnisse der Diskussionen im Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2022 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Kreisumlage wurde auf 48,5 % Punkte (Erhöhung um 1,5 % Punkt zum Haushaltsjahr 2022) in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses festgesetzt.
Der Kreis- und Strategieausschuss fasste folgenden Beschluss:
Dem
Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die
Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 49 Punkte festgesetzt.
(Wurde
abgelehnt mit 5 Stimmen dafür und 7 Stimmen dagegen)
2.
Die Haushaltssatzung 2023
a)
mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises
Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2024 bis
2026 und
b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
werden in
der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.
(Wurde
beschlossen mit 8 Stimmen dafür und 4 Stimmen dagegen)
3. Die
Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur
Niederschrift.
(Wurde beschlossen mit 8 Stimmen dafür und
4 Stimmen dagegen)
Weiterhin wurde über folgende Anträge während
der Sitzung abgestimmt:
1. Aus dem
höheren Ertrag der Schlüsselzuweisungen soll das Budget 2023 der Kostenstelle
des Klimaschutzmanagements um 400.000 € erhöht werden.
(Wurde abgelehnt mit 3 Stimmen dafür und 9
Stimmen dagegen)
2. Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023
wird auf 48,5 Punkte festgesetzt.
(Wurde
beschlossen mit 11 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen)
Zusammenfassende Erläuterung zum
beiliegenden Haushalt 2023:
Die Gesamtsituation des Kreishaushalts ist dem Vorbericht des Haushalts auf den Seiten 10 bis 41 zu entnehmen. Dahinter folgt das ausführliche Investitionsprogramm 2023 – 2026 einschließlich der Haushaltsreste. Die Fachausschüsse folgen einem Farbkonzept. Der Teilhaushalt des Kreis- und Strategieausschusses (KSA) ist blau, der des Jugendhilfeausschusses (JHA) ist rosa, der Teilhaushalt des Ausschusses für Soziales, Familien, Bildung (SFB) ist gelb. Der Ausschuss für Liegenschaften, Vergaben (LSV) ist grau und der Ausschuss für Umwelt, Landkreisentwicklung, Infrastruktur (ULV) ist grün.
Freiwillige Leistungen sind als solche bei den Produkten mit „FL“ gekennzeichnet. Auf den Seiten 226 und 227 findet sich die Liste der freiwilligen und gestaltbaren Leistungen des Landkreises, die von der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen 2021 ausführlich diskutiert wurde. Im hinteren Teil des Haushalts ab Seite 229 befinden sich alle Pflichtanlagen sowie der Stellenplan (Seite 236) und die Ausgleichszahlungen an die Kreisklinik (Seite 240).
Zusammenfassung der Teilhaushalte der Fachausschüsse:
Ausschuss |
Eckwert
2023 |
Haushalt
2023 |
KSA |
13.000.000 |
13.412.686 |
JHA |
19.000.000 |
19.000.000 |
SFB |
20.000.000 |
21.399.982 |
LSV |
16.500.000 |
16.524.947 |
ULV (ohne KAW) |
9.600.000 |
9.620.577 |
Summe |
78.100.000 |
79.958.192 |
Der
Eckwert, den der Kreistag vorgegeben hatte, wurde um
1.858.192
€ überschritten.
Zusammenfassung des
Gesamthaushalts:
Übersicht |
Plan
2022 |
Plan
2023 |
Abweichung |
Begründung |
Ergebnis-überschuss |
12.422.653 |
4.534.203 |
-7.888.450 |
|
Finanzierung (Kostenstelle 020) |
86.438.621 |
84.492.396 |
-1.946.225 |
Steigende Umlagekraft der Bezirksumlage, sinkende
Umlagekraft der Kreisumlage |
Investitionen:
|
Investitionen |
Zum Vergleich Investitionen |
Haushaltsreste aus |
2023 |
2022 |
2021 |
|
Kreis- und
Strategieausschuss |
6.412.716 |
7.075.134 |
387.967 |
Jugendhilfeausschuss |
38.600 |
64.450 |
87.910 |
SFB-Ausschuss
(ohne Schulen) |
2.284.642 |
266.973 |
64.931 |
SFB-Ausschuss
(Schulen) |
328.247 |
1.994.195 |
290.695 |
ULV-Ausschuss |
3.375.600 |
3.618.000 |
287.863 |
+ Kommunale Abfallwirtschaft |
172.400 |
307.200 |
347.010 |
LSV-Ausschuss |
9.227.346 |
21.133.955 |
7.556.376 |
Allgemeine
Finanzwirtschaft |
-1.600.000 |
-1.700.000 |
0 |
Summe |
20.239.551 |
32.759.907 |
9.022.752 |
Die Nettosumme der geplanten Investitionen liegt um 12.520.356 € (ohne Haushaltsreste) unter dem Vorjahr. Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste aus 2021 und der prognostizierten Haushaltsreste aus 2022 liegt das Investitionsvolumen 2023 um 1.394.687 € über dem Vorjahr.
Höchstbetrag der
Kassenkredite:
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan des Landkreises wird auf 38.000.000 € angehoben und damit in seiner maximalen Höhe ausgeschöpft um die Liquidität des Kreishaushalts zu sichern.
Bewertung aus der Sicht des
Finanzmanagements:
Der
Haushalt des Landkreises weist derzeit einen Ergebnisüberschuss in Höhe von
4,5 Mio. € aus, das liegt um rund 7,9 Mio. € unter dem geplanten
Ergebnis des Vorjahres. Das Ziel des Kreistages dauerhaft jährlich einen
Ergebnisüberschuss von 7 Mio. € zu erzielen, ist damit in der Planung 2023 nicht
erreicht. Die Empfehlung der Finanzmanagerin, angesichts der hohen
Investitionen in den nächsten Jahren diesen mit jährlich 10 Mio. € auszuweisen,
ist ebenfalls nicht gelungen.
Entwicklung
des Schuldenstandes:
Geplante Kreditaufnahmen in der
Finanzplanung:
2023: 38,7 Mio. € 2024: 19 Mio. € 2025: 11,4 Mio. € 2026:
0 Mio.€
Die
Finanzplanungsperspektive zeigt, dass im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026
das vom Kreistag selbst avisierte Ziel eines dauerhaften Ergebnisüberschusses
von 7 Mio. € nach aktueller Planlage im Jahr 2023 nicht erreicht wird. Die
Ergebnisüberschüsse von 11,75 Mio. € in den Jahren 2024 und 2025 werden für die
Rückzahlung des Kassenkredites in 2025 benötigt. Um diesen Ergebnisüberschuss
zu erreichen, wurde in der Planung 2024 und 2025 mit einer Kreisumlagenerhöhung
von ca. 5 % Punkte kalkuliert (von 48,5 % auf 53,5 %). Die Entwicklung der
Umlagekraft ist ebenso wenig bekannt wie die künftigen Herausforderungen im
Bezirkshaushalt, die über die Kreisumlage zu finanzieren sind.
Umlagekraftschwankungen bergen ein erhebliches finanzielles Risiko. Der
Landkreis ist stark auf die Finanzierung über die Kreisumlage als einer der
bedeutendsten Einnahmeposten angewiesen.
Vor
diesem Hintergrund blickt die Finanzmanagerin besorgt in die Zukunft. Die
stetig steigenden Aufwendungen in nahezu allen Teilbudgets sowie der weitere
Anstieg der freiwilligen Leistungen geben Anlass zur Sorge, denn dieses
Wachstum verkraftete der Kreishaushalt bisher ausschließlich wegen der
jährlichen Umlagekraftsteigerung. Nach dem Wegfall des Einmaleffektes im Jahr
2022 sinkt die Umlagekraft für die Kreisumlage in 2023. Aufgrund der Ukrainekrise,
der Flüchtlingsströme und der damit verbundenen unsicheren wirtschaftlichen
Lage mit der Gefahr einer Rezession sind zukünftige Umlagekraftsteigerungen
fraglich. Ein „weiter so“ im Konsum gefährdet die dauernde Leistungsfähigkeit
des Kreishaushalts in künftigen Jahren.
Investitionen sind weiterhin
positiv zu beurteilen und in einem wachsenden Landkreis von enormer Bedeutung.
Investitionen, die in 20 Jahren getilgt werden, sind generationengerecht, weil
die zugrundeliegenden Werte eine weit höhere Lebensdauer aufweisen.
Trotz
der eingetrübten Entwicklung ist der Landkreis für die Zukunft gut gerüstet, um
den aktuellen und zukünftigen Anforderung der Haushaltsbewirtschaftung
angemessen begegnen zu können. Dies liegt im Wesentlichen an folgenden
Faktoren:
- Anwendung
der Zinssicherungsinstrumente (Finanzleitlinie des Kreistags) und
generationengerechte Tilgung der Kredite in 20 Jahren
- Aktive
Steuerung des Haushalts durch die Politik im Rahmen des Eckwerteverfahrens
- Transparenz
über die möglichen Steuerungsmaßnahmen innerhalb der Fachausschüsse
- Hohe
Transparenz über die freiwilligen Aufgaben im Kreishaushalt, die auch 2023
wieder als Anlage im Haushaltsplan aufgenommen werden.
Kreisumlage:
Die Kreisumlage stellt sich für die einzelnen Gemeinden auf der Basis von 48,5 Punkten wie folgt dar:
Alle weiteren Details können direkt dem Haushalt 2023 entnommen werden, der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beiliegt. Der Stellenplan ist ebenfalls Teil des Haushalts und wird mit diesem beschlossen. Die Haushaltssatzung befindet sich in Anlage 2 sowie auch direkt im Haushalt. Anlage 3 ist der Haushalt des Sondervermögens Kreisklinik, der mit dem Kreishaushalt zu beschließen ist. Auf Anregung im Kreis- und Strategieausschuss vom 3.12.2018 ist in Anlage 4 ein Überblick über die Entwicklung der Warnkriterien aus der Finanzleitlinie für den Landkreis und den „Konzern Landkreis Ebersberg“ enthalten. Diese Tabelle wird auch in den Halbjahresberichten zur Finanzleitlinie dargestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 48,5 Punkte festgesetzt
2. Die Haushaltssatzung 2023
a) mit dem doppischen Haushaltsplan des Landkreises Ebersberg einschließlich Investitionsplan und Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 und
b) mit dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Liegenschaften der Kreisklinik Ebersberg“
werden in der Fassung des Protokolls des Kreistages beschlossen.
3. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses und Anlage zur Niederschrift.
Der Haushaltsentwurf ist auf der Basis von 48,5 Kreisumlagepunkten aufgestellt und weist einen Ergebnisüberschuss in Höhe von 4.534.203 € aus.
Für die Finanzierung der Investitionen in Höhe von netto 20.239.551 € wird im Jahr 2023 ein Ergebnisüberschuss von 4,5 Mio. € eingesetzt. Die Kreditermächtigung ist für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 18,6 Mio. € vorgesehen. Zusätzlich wird für die Finanzierung der Haushaltsreste 2022 ein Teil der Kreditermächtigung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 20,1 Mio. € in das Jahr 2023 übertragen.