Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV-Ausschuss am 09.02.2022, TOP Ö5

 

1.    Hintergrund:

 

Am 09.02.2022 hat der ULV-Ausschuss beschlossen, dass ab dem 01.06.2022 mit der Prüfung „Klimarelevanz und Alternativen“ Vorhaben auf ihre Auswirkung auf das Klima und auf klimafreundlichere Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden sollen. Der ULV-Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschluss:

 

1.   Spätestens ab dem 01.06.2022 wird bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung Klimarelevanz und Alternativen“ für alle im weitest gehenden Sinn klimarelevanten Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt.

2.   Dem ULV-Ausschuss ist in der ersten Sitzung des Jahres 2023 über die Erfahrung des ersten halben Jahres zu berichten.

3.   Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 wird dann erneut beraten.

 

Hierfür soll ein Tool (Anlage 1) genutzt werden, welches von der Klimaschutzmanagerin erstellt und zur Verfügung gestellt wurde. Mit dem Tool ist die Durchführung der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung sehr simpel (10 Fragen bei denen man aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählt, um zu ermitteln, ob es eine positive, negative oder keine Auswirkung auf das Klima gibt und 3 Fragen, um zu skizzieren, ob es klimafreundlichere Möglichkeiten der Umsetzung gibt). Das Dokument soll der Sitzungsvorlage angehängt werden, so dass die Kreisräte sich bewusst für oder gegen die klimafreundlichere Umsetzung entscheiden können. 

 

Der Beschluss basiert auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den ULV-Ausschuss (18.01.2022, Anlage 2), der fordert, dass alle Sachgebiete die Klimarelevanzprüfung durchführen sollen. Dieser Antrag entspricht dem Beschluss des Kreistags vom 29.07.2019 (TOP ö13, einstimmig, Anlage 3), der besagt: 

 

„Der Kreistag … berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.“

 

2.    Feedback aus den betroffenen Sachgebieten

 

Zunächst wurde die Klimarelevanzprüfung mit dem Tool nur im ULV-Ausschuss durchgeführt und Ende des Jahres 2022 sollte das Tool und dessen Anwendung evaluiert werden. Feedback erfolgte von folgenden Sachgebieten:

 

·         Abfallwirtschaft & Kreisstraßen

·         Naturschutz- und Landschaftspflege

·         AL 4, Bau & Umwelt

·         Personalservice

·         Bildung & IT

·         Zentrale Vergabestelle

·         Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement

 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass nicht bei allen Vorhaben die Durchführung der Klimarelevanzprüfung einen großen Mehrwert schafft. Bei der Vorstellung von Berichten und wenn kein Beschluss gefasst werden soll, ist die Ausführung der Klimarelevanzprüfung in der Regel nicht notwendig. Es wurde berichtet, dass die erste Anwendung zeitintensiver war, danach jedoch „leicht und stereotyp“. In der Regel wurde die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung den Sitzungsvorlagen angehängt, so dass es für Kreisräte ersichtlich war, welche Auswirkung ein Vorhaben auf das Klima hat und wie es klimafreundlicher durchgeführt werden könnte. Wurde das Prüfungsdokument nicht angehängt, war nicht klar, dass das gewünscht ist. Dieses Missverständnis konnte nun behoben werden. Die Durchführung der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung führte nicht zu zusätzlichen Diskussionen in den Sitzungen. Teilweise gab es Unklarheit beim Sachbearbeiter, was die Abgrenzung zum Thema nachhaltige Beschaffung betrifft.

 

3.    Ausweitung auf alle Sachgebiete?

 

Die Anwendung einer Klimarelevanz- und Alternativenprüfung ist nur sinnvoll bei Sachgebieten, welche auch klimarelevante Vorhaben umsetzen, zu denen Beschlüsse in Kreisgremien gefasst werden:

 

o   Kreishochbau & Liegenschaften

o   Bildung & IT  

o   Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement

o   Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

o   Naturschutz / Landschaftspflege

o   Klimaschutzmanagement

 

Nach Rücksprache mit dem Sachgebiet Kreishochbau & Liegenschaften ist jedoch klar, dass hier die Anwendung der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung aus verschiedenen Gründen keinen Mehrwert schafft, denn alle Bauvorhaben haben eine negative Auswirkung auf das Klima und klimafreundlichere Alternativen werden vom Sachgebiet stets geprüft und in den Sitzungsvorlagen dargelegt.

 

Zunächst werden bei Bauvorhaben die Leitziele Bau angewandt, welche bereits für eine klimafreundlichere Umsetzung der Vorhaben sorgen. Diese Leitziele ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und Normen wie z. B. das Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Gesetz zur Einsparung zur Energie und zur Nutzung erneuerbaren Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden“), das die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden regelt und zum 01.01.2023 wieder verschärft wurde. Im Rahmen der Vorplanung (LP 2) werden dem zuständigen Ausschuss zusätzlich klimarelevante Optionen aufgezeigt, die dann zur Diskussion gestellt werden und bei Zustimmung zur Ausführung kommen. Hier gibt es aber kein einheitliches Strickmuster. Bei jedem Gebäude herrschen völlig andere Rahmenbedingungen vor. All die klimarelevanten Punkte müssen in diesem Kontext einzeln betrachtet werden (Reduzierung des Flächenverbrauchs, Reduzierung der Versiegelungen, Einsatz welcher Gebäudetechnik, mit welcher Gebäudetechnik kann weniger CO2 –Ausstoß erzielt werden, Lebenszyklusbetrachtungen, Ausbildung der Fassaden usw.). Bei großen Bauvorhaben sind das viele komplexe Themen.

 

4.    Fazit

 

Die Anwendung des Tools ist nur in den im folgenden genannten Sachgebieten sinnvoll:

 

o   Bildung & IT

o   Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement

o   Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

o   Naturschutz / Landschaftspflege

o   Klimaschutzmanagement

 

Der Aufwand ist vertretbar und der Mehrwert dadurch gegeben, dass die Auswirkung von Vorhaben auf das Klima korrekt bestimmt und deutlich wird und bei Beschlüssen klimafreundliche Alternativen bedacht werden. Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung sollte in den oben genannten Sachgebieten (weiterhin) durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

ja, positiv, wenn klimafreundlichere Alternativen beschlossen werden

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung wird in den folgend genannten Sachgebieten bei Beschluss-Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen angehängt.

 

·         Bildung & IT

·         Wirtschaftsförderung / Regionalmanagement

·         Abfallwirtschaft, Kreisstraßen

·         Naturschutz / Landschaftspflege

·         Klimaschutzmanagement

 

  1. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

Keine durch die Berichterstattung.