Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
ULV-Ausschuss am 09.02.2022, TOP Ö5
1. Hintergrund:
Am 09.02.2022
hat der ULV-Ausschuss beschlossen, dass ab dem 01.06.2022 mit der Prüfung
„Klimarelevanz und Alternativen“ Vorhaben auf ihre Auswirkung auf das Klima und
auf klimafreundlichere Umsetzungsmöglichkeiten geprüft werden sollen. Der
ULV-Ausschuss fasste hierzu folgenden Beschluss:
1.
Spätestens ab dem
01.06.2022 wird bei der Erstellung von Sitzungsvorlagen die „Prüfung
Klimarelevanz und Alternativen“ für alle im weitest gehenden Sinn klimarelevanten
Vorhaben durchgeführt und den Sitzungsvorlagen beigefügt.
2.
Dem ULV-Ausschuss
ist in der ersten Sitzung des Jahres 2023 über die Erfahrung des ersten halben
Jahres zu berichten.
3.
Der Antrag der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 wird dann erneut beraten.
Hierfür soll
ein Tool (Anlage 1) genutzt werden, welches von der Klimaschutzmanagerin
erstellt und zur Verfügung gestellt wurde. Mit dem Tool ist die Durchführung
der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung sehr simpel (10 Fragen bei denen man
aus vorgegebenen Antwortmöglichkeiten auswählt, um zu ermitteln, ob es eine
positive, negative oder keine Auswirkung auf das Klima gibt und 3 Fragen, um zu
skizzieren, ob es klimafreundlichere Möglichkeiten der Umsetzung gibt). Das
Dokument soll der Sitzungsvorlage angehängt werden, so dass die Kreisräte sich
bewusst für oder gegen die klimafreundlichere Umsetzung entscheiden
können.
Der Beschluss
basiert auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den ULV-Ausschuss
(18.01.2022, Anlage 2), der fordert, dass alle Sachgebiete die
Klimarelevanzprüfung durchführen sollen. Dieser Antrag entspricht dem Beschluss
des Kreistags vom 29.07.2019 (TOP ö13, einstimmig, Anlage 3), der besagt:
„Der Kreistag … berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das
Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv
auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken.“
2. Feedback aus den betroffenen
Sachgebieten
Zunächst wurde
die Klimarelevanzprüfung mit dem Tool nur im ULV-Ausschuss durchgeführt und Ende
des Jahres 2022 sollte das Tool und dessen Anwendung evaluiert werden. Feedback
erfolgte von folgenden Sachgebieten:
·
Abfallwirtschaft
& Kreisstraßen
·
Naturschutz-
und Landschaftspflege
·
AL 4,
Bau & Umwelt
·
Personalservice
·
Bildung
& IT
·
Zentrale
Vergabestelle
·
Wirtschaftsförderung
/ Regionalmanagement
Zusammenfassend lässt sich
sagen, dass nicht bei allen Vorhaben die Durchführung der Klimarelevanzprüfung
einen großen Mehrwert schafft. Bei der Vorstellung von Berichten und wenn kein
Beschluss gefasst werden soll, ist die Ausführung der Klimarelevanzprüfung in
der Regel nicht notwendig. Es wurde berichtet, dass die erste Anwendung
zeitintensiver war, danach jedoch „leicht und stereotyp“. In der Regel wurde
die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung den Sitzungsvorlagen angehängt, so
dass es für Kreisräte ersichtlich war, welche Auswirkung ein Vorhaben auf das
Klima hat und wie es klimafreundlicher durchgeführt werden könnte. Wurde das
Prüfungsdokument nicht angehängt, war nicht klar, dass das gewünscht ist.
Dieses Missverständnis konnte nun behoben werden. Die Durchführung der
Klimarelevanz- und Alternativenprüfung führte nicht zu zusätzlichen
Diskussionen in den Sitzungen. Teilweise gab es Unklarheit beim Sachbearbeiter,
was die Abgrenzung zum Thema nachhaltige Beschaffung betrifft.
3. Ausweitung auf alle Sachgebiete?
Die Anwendung einer
Klimarelevanz- und Alternativenprüfung ist nur sinnvoll bei Sachgebieten,
welche auch klimarelevante Vorhaben umsetzen, zu denen Beschlüsse in
Kreisgremien gefasst werden:
o
Kreishochbau & Liegenschaften
o
Bildung
& IT
o
Wirtschaftsförderung
/ Regionalmanagement
o
Abfallwirtschaft,
Kreisstraßen
o
Naturschutz
/ Landschaftspflege
o
Klimaschutzmanagement
Nach
Rücksprache mit dem Sachgebiet Kreishochbau & Liegenschaften ist jedoch
klar, dass hier die Anwendung der Klimarelevanz- und Alternativenprüfung aus
verschiedenen Gründen keinen Mehrwert schafft, denn alle Bauvorhaben haben eine
negative Auswirkung auf das Klima und klimafreundlichere Alternativen werden
vom Sachgebiet stets geprüft und in den Sitzungsvorlagen dargelegt.
Zunächst
werden bei Bauvorhaben die Leitziele Bau angewandt, welche bereits für eine
klimafreundlichere Umsetzung der Vorhaben sorgen. Diese Leitziele ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und
Normen wie z. B. das
Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Gesetz zur Einsparung zur Energie und zur Nutzung
erneuerbaren Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden“),
das die energetischen Anforderungen an Neubau
und Sanierung von Gebäuden regelt und zum 01.01.2023 wieder verschärft wurde. Im Rahmen der Vorplanung (LP 2) werden dem
zuständigen Ausschuss zusätzlich klimarelevante Optionen aufgezeigt,
die dann zur Diskussion gestellt werden und bei Zustimmung zur Ausführung
kommen. Hier gibt es aber kein einheitliches Strickmuster. Bei jedem Gebäude
herrschen völlig andere Rahmenbedingungen vor. All die klimarelevanten Punkte
müssen in diesem Kontext einzeln betrachtet werden (Reduzierung des
Flächenverbrauchs, Reduzierung der Versiegelungen, Einsatz welcher
Gebäudetechnik, mit welcher Gebäudetechnik kann weniger CO2 –Ausstoß
erzielt werden, Lebenszyklusbetrachtungen, Ausbildung der Fassaden usw.). Bei
großen Bauvorhaben sind das viele komplexe Themen.
4. Fazit
Die Anwendung des Tools ist
nur in den im folgenden genannten Sachgebieten sinnvoll:
o
Bildung
& IT
o
Wirtschaftsförderung
/ Regionalmanagement
o
Abfallwirtschaft,
Kreisstraßen
o
Naturschutz
/ Landschaftspflege
o
Klimaschutzmanagement
Der Aufwand ist vertretbar
und der Mehrwert dadurch gegeben, dass die Auswirkung von Vorhaben auf das
Klima korrekt bestimmt und deutlich wird und bei Beschlüssen klimafreundliche
Alternativen bedacht werden. Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung sollte
in den oben genannten Sachgebieten (weiterhin) durchgeführt und den
Sitzungsvorlagen beigefügt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Die Klimarelevanz- und Alternativenprüfung wird in den folgend
genannten Sachgebieten bei Beschluss-Vorhaben durchgeführt und den
Sitzungsvorlagen angehängt.
·
Bildung & IT
·
Wirtschaftsförderung /
Regionalmanagement
·
Abfallwirtschaft, Kreisstraßen
·
Naturschutz / Landschaftspflege
·
Klimaschutzmanagement
- Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 18.01.2022 ist
damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine durch die Berichterstattung.