Die Entwurfsplanung der Fachbereiche für den ULV-Ausschuss ergibt ein Teilbudget in Höhe von 11.826.159 € (+ 2.205.582 € gegenüber Plan 2023 = + 22,9 %). Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.07.2023 vorgegebene Eckwert in Höhe von 12 Mio. € wird um 173.841 € unterschritten.
Der Eckwert hat
sich gegenüber dem Vorjahr um 2.400.000 € bzw. 25 % erhöht.
Entwicklung
des Eckwertes im ULV-Ausschuss:
Bei der Eckwertsteigerung von 2021 zu 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Kostenstelle Klimaschutzmanagement ab 2022 dem ULV-Ausschuss zugeordnet wurde. Im selben Jahr wurde die Wohnungsbauförderung aus dem Budget des ULV-Ausschuss entnommen und dem SFB-Ausschuss zugeordnet.
Der Eckwert des ULV-Ausschusses wurde seit 2013 um 7.800.000 € erhöht. Das entspricht einer Steigerung in 11 Jahren um 186 %. Besonders stark steigt der Eckwert seit 2017. Dabei weist die Eckwerterhöhung für 2024 die größte Steigerung auf.
Der erste Planungsentwurf der Sachgebiete
ergab ein Budget des ULV-Ausschusses von 14,3 Mio. €. Gemäß der
Eckwertvorlage wurde die größte Einsparung im Bereich des ÖPNVs vorgenommen
bzw. erreicht. Hier war für den Eckwert ein Mehrbedarf von 3,5 Mio €
angemeldet, den die Finanzmanagerin auf 2 Mio € begrenzt hatte. Tatsächlich
wurden jetzt vom Sachgebiet aber Reduzierungen von nahezu 2 Mio € anstatt der
geforderten 1,5 Mio € vorgenommen.
Thema |
Reduzierung |
Begründung
der Reduzierung |
Wasserstoffbusse |
311.500 € |
Aufgrund günstiger
Ersatzbeschaffung und der Möglichkeit des THG-Quotenhandels, reduziert sich
der prognostizierte Mehrbedarf deutlich. Der Kostendeckel von 850.000 € wird
eingehalten. |
Ferienfahrpläne, Ersatzfahrpläne |
650.000 € |
In den Ferienzeiten wird das
Angebot der MVV Regionalbuslinien reduziert. In Ferienzeiten sind die Kostendeckungsgrade
aufgrund der geringeren Fahrgastzahlen reduziert. Die Maßnahme wird von den
Verkehrsunternehmen begrüßt, da auch das Fahrpersonal die Urlaubszeit als
Urlaub verbringen möchte. Das Angebot bleibt attraktiv und die Bedienung das
Ziel ganzjährig 24/7 zu bedienen bleibt erfüllt. Zudem werden auf
ausgewählten Linien feste Ersatzfahrpläne aufgrund von Fahrpersonalmangel
gefahren werden. |
Monatspauschale MVV GmbH |
540.000 € |
Für das Jahr 2021 hat der
Landkreis eine Rückzahlung von 450.000 € durch die MVV GmbH erhalten. Durch
die gestiegene Leistung und die Erfahrungen der letzten Jahre, besonders in
Bezug auf das Jahr 2021, kann die monatliche Pauschale an die MVV GmbH um
45.000 € auf 415.000 € reduziert werden. Ziel ist es eine schwarze Null zurreichen.
Die Maßnahme ist mit der MVV GmbH besprochen. |
Tarifstrukturreform |
243.000 € |
Die Ausgleichszahlungen zur
Tarifstrukturreform sollen im nächsten Jahr auslaufen. |
365 €-Ticket |
190.700 € |
Für das 365 €-Ticket werden
Zahlungen in 2024 anfallen. Jedoch mit einer Reduktion von ca. 1/3 aufgrund
der Einführung des Deutschlandtickets. |
Sonstige Kürzungen |
6.850 € |
Im Bereich
Reisekosten, Gutachten, Printmedien und Reparaturen hat das Finanzmanagement
aufgrund der Vorjahreswerte Kürzungen vorgenommen. |
Summe |
1.942.050 € |
|
Damit wurde der Mehrbedarf für den ÖPNV auf 1,5 Mio. € reduziert und das Ziel den Mehrbedarf auf 2 Mio. € zu begrenzen um ein Viertel übertroffen. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat das Finanzmanagement alle Kostenstellen betrachtet und die Aufwendungen sowie Erträge mit den Vorjahren sowie der bereits angefallenen Kosten verglichen und entsprechend angepasst. Mit diesem Vorgehen wurden weitere Kürzungen vorgenommen.
Entwicklung:
Darstellung der Planerfüllung seit 2016:
Ist |
Planausschöpfung in % |
Planerfüllung in % |
||
Jan - Aug |
Jan - Dez |
|||
2016 |
1.193.515 |
4.545.631 |
95,60% |
4,40% |
2017 |
3.074.383 |
4.843.676 |
98,86% |
1,14% |
2018 |
3.363.663 |
5.210.172 |
96,85% |
3,15% |
2019 |
3.100.930 |
5.206.258 |
88,03% |
11,97% |
2020 |
3.663.380 |
6.099.887 |
92,62% |
7,38% |
2021 |
3.864.666 |
6.339.766 |
80,84% |
19,16% |
2022 |
3.905.678 |
7.512.323 |
83,46% |
16,54% |
2023 |
6.373.905 |
5.688.246 |
59,13% |
40,87% |
Die IST-Ergebnisse blieben in allen Jahren hinter den Planungen zurück. Seit 2016 gab es keine Probleme bezüglich der Planeinhaltung mit einer durchschnittlichen Budgetunterschreitung von 9 %. Zwischen 2016 und 2018 ist festzustellen, dass sich die Abweichungen zwischen dem geplanten und tatsächlich erzielten Ergebnis des ULV-Budgets reduziert hatte, was für eine hohe Transparenz und damit einhergehende Haushaltsdisziplin spricht. Ab 2019 konnte dieses Ziel nicht mehr erfüllt werden, der Plan wurde deutlich unterschritten.
Die angefallenen Kosten von Januar bis August fallen 2023 im Vergleich zu 2022 höher aus, was größtenteils auf den ÖPNV zurückzuführen ist. Die Abschlagszahlungen an den MVV sind aufgrund des steigenden Angebotes gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Des Weiteren steht die Jahresabrechnung des MVVs, welche 2022 zu einer Rückerstattung führte noch aus. Außerdem ist die erste Abschlagszahlung für die Erstattungen vom Land für den ÖPNV in 2023 geringer ausgefallen.
Obwohl es auch in den Vorjahren Kürzungen
gab, ist festzustellen, dass das Budget des ULV-Ausschusses in keinem Jahr
ausgeschöpft wurde.
Kostenträgerbetrachtung:
Die teuersten bzw. steuerungsrelevantesten Produkte und Bereiche im Überblick:
Ist |
Plan |
|||||
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
|
1123+1121 MVV
Busverkehr und Tarifstrukturreform |
1.080.973 |
1.535.460 |
2.053.365 |
3.165.740 |
4.662.280 |
1.496.540 |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
2.300.878 |
1.993.618 |
2.070.632 |
1.997.570 |
2.081.203 |
83.633 |
1131-1133
Schülerbeförderung |
566.657 |
259.690 |
768.430 |
1.477.880 |
1.400.290 |
-77.590 |
097
Klimaschutzmanagement |
141.034 |
519.220 |
616.979 |
319.146 |
416.325 |
97.179 |
080
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR) |
326.467 |
305.610 |
309.492 |
350.110 |
396.820 |
46.710 |
405
Landschaftspflegeverband (LPV) |
80.589 |
79.451 |
80.293 |
79.641 |
81.142 |
1.501 |
MVV Busverkehr (ÖPNV) – Kostenträger 1123
Ausgleichsleistungen Tarifstrukturreform – Kostenträger 1121
Mehrbedarf: 1.496.540 €
Erträge: 2024 wird im
Vergleich zu 2023 insgesamt mit ca. 28.000 € weniger Erträgen gerechnet. Die
Mindereinnahmen resultieren aus der Ruftaxi-Förderung „Mobilität im ländlichen
Raum“, welche 2024 55 % der anfallenden Kosten deckt. Im Jahr 2023 wurden 65 %
der Kosten erstattet. Somit entstehen für die Ruftaxi-Förderung Mindereinnahmen
in Höhe von 72.000 €. Dagegen wird für die MVV-Betriebskostenabrechnung 2022,
welche im Jahr 2024 abgerechnet wird, mit ca. 44.000 € mehr Erträge gerechnet.
Aufwendungen: Bei den Aufwendungen wurden insgesamt ca. 1,5 Mio. € mehr Ausgaben
veranschlagt, um dem geänderten Fahrplanangebot gerecht zu werden. Das Angebot
im ÖPNV wird bzw. wurde erheblich erhöht. Ausschreibung für die Bestandslinien
413, 444, 447 und der neue Linien 414, 448 sowie die Wasserstoffbusse sind in
der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Für das 365 €-Ticket wurden
400.000 € eingeplant.
Ab Januar 2024 soll das
MVV-Gebiet um die Stadt und den Landkreis Rosenheim erweitert werden.
Schülerbeförderung weiterführende Schulen (KTR 1131-1133)
Minderbedarf: 77.590
Die pauschalen Zuweisungen
werden voraussichtlich 2024 insgesamt um 434.000 € höher ausfallen. Hierfür
wurden die Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte zur
Berechnung herangezogen. Darüber hinaus werden 89.000 € für eine Nachmeldung
der Jahresrechnungsstatistik 2021 in 2024 eingenommen.
Ab dem Januar 2024 werden
einige Schulbuslinien in den MVV integriert. Des Weiteren ist durch die
Einführung des 29 € bzw. 49 €-Tickets zum 01.05.2023 und der MVV-Erweiterung im
Gebiet der Stadt und dem Landkreis Rosenheim mit Minderausgaben bei den
Schülerfahrkarten zu rechnen. Trotz dieser Einsparungen erhöhen sich bei den
Aufwendungen die Beförderungskosten um 356.410 €:
- durch Preissteigerungen bei
den Busunternehmen in den Vertragsverhandlungen für das Schuljahr 2023/2024
-
zusätzlichen Beförderungskosten für die Berufsfachschule
Kirchseeon
-
höhere Kosten bei den Fahrtkostenrückerstattungen durch die
Senkung der Familien-belastungsgrenze von 490,00 € auf 320,00 € pro Schülerin
und Schüler zum Schuljahr 2023/2024 gemäß Gesetzesentwurf.
Kreisstraßen und -unterhalt – Kostenstell 910
Mehrbedarf: 83.633 €
Der Großteil des Mehrbedarfs
resultiert aus der Steigerung der Personalkosten (siehe Tabelle zu den
Personalaufwendungen). Des Weiteren steigt der Bedarf für den Unterhalt der
Verkehrssicherungsanlagen, weil Softwareänderungen an Ampeln durchgeführt
werden müssen sowie eine Radfahreroptimierung an den Ampeln stattfindet. Außerdem
müssen Unfallschäden beseitigt werden. Für den Straßenunterhalt werden für die
sanierungsbedürftigen Kreisstraßen mehr Budget benötigt, da diese
verkehrssicher gehalten werden müssen z.B. EBE 9 Deckensanierung nach
Jakobneuharting. Darüber hinaus müssen mehr Mittel aufgrund der gestiegenen
Energiekosten, Instandhaltungen und Wartung der Fahrzeuge berücksichtigt
werden.
Klimaschutzmanagement – Kostenstelle 097
Mehrbedarf: 97.179 €
Auch bei dieser Kostenstelle
steigen die Personalkosten (siehe Tabelle zu den Personalaufwendungen). Für das
Jahr 2024 wurde eine Förderung von 56.000 € für den European Energie Award
(EEA) eingeplant. Dieser Ertrag kompensiert komplett die Aufwandssteigerung von
17.000 €. Somit können z.B. EEA, Klima-Schulen, CO2 Zertifikate, Aktion Zukunft
+, Windprojekte realisiert werden. Es steht ein Mindestbudget für die Bewerbung
des Unternehmerbündnisses und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Dieses
wird für Klimaanpassung und Klimaschutz genutzt. Die restliche Abweichung
begründet sich durch den Wegfall der geplanten Förderung (85.550 €) für die im
November 2022 genehmigten zusätzliche Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers.
Die erhoffte Förderung kann leider nicht beantragt werden.
Aufgrund der schwierigen
Haushaltssituation können einige Projekte wie z. B. Klimakonferenzen, Umsetzung
von Projekten zur Unterstützung der Realisierung der Potentiale des
Energienutzungsplans nicht umgesetzt werden bzw. verschieben sich auf die
Folgejahre.
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement – Kostenstelle 080
Mehrbedarf: 46.710 €
Der Mehrbedarf begründet
sich ebenfalls aufgrund der Personalkostensteigerung (siehe Tabelle zu den
Personalaufwendungen). Eine Einsparung ist bei dem Werkvertrag BAUM Consult
möglich. Hier zeigen die Erfahrungswerte aus dem zurückliegenden und laufendem
Jahr, dass die externe Unterstützung im Regionalmanagement weiter abgebaut
werden kann. Bei den Beraterleistungen stellte sich heraus, dass die Einführung
des Radwegemanagementprogramms eine Investition ist, sodass dieses Budget im
Ergebnishaushalt wegfällt.
Landschaftspflegeverband – Kostenstelle 405
Der Mitgliedsbeitrag des Landschaftspflegeverbands errechnet sich anhand der
Einwohnerzahl des Landkreises und des Beitrages 0,55 € je Einwohner. Für 2024
wurden hierfür 81.000 € eingeplant.
Diese Bereiche machen rund 76 % des gesamten Teilbudgets des ULV-Ausschusses aus.
Freiwillige Leistungen werden seit 2017 als Ergebnis mehrerer Arbeitsgruppensitzungen der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen unmittelbar im Haushalt als Anlage dargestellt. Aus dem Budget des ULV-Ausschusses werden folgende freiwillige Leistungen finanziert:
Für freiwillige Leistungen des Landkreises werden im Teilbudget des ULV-Ausschusses 5.634.590 € geplant, was einem Anteil am Gesamtbudget des Fachausschusses von rund 47,7 % entspricht.
Gegenüber
dem Ansatz 2023 steigt der geplante
Mittelbedarf für freiwillige Leistungen im Budget des ULV-Ausschusses um 1.656.360 Mio. € bzw. 41,6 %.
Größtenteils aufgrund des ÖPNVs. Der Wirtschaftsförderung sowie dem
Klimaschutzmanagement stehen ebenfalls mehr Gelder zur Verfügung.
Die Unterstützung des Trägervereins Carsharing mit 7.500 € wird 2024 ausgesetzt, weil eine Konsolidierungsphase aufgrund von personellen Veränderungen sowie wegen der Überarbeitung der Zielsetzungen notwendig ist. Ab 2025 soll der Zuschuss wieder beantragt werden.
Aufgrund der
schwierigen Haushaltslage wurde kein Ansatz für den Denkmalschutz gebildet,
weil der Abruf der Gelder pro Jahr sehr unterschiedlich ist. In 2021 sowie bis
Anfang September 2023 wurden hierfür keine Gelder abgerufen. Vorsorgeansätze
werden nicht gebildet. Falls es zu Ausgaben für den Denkmalschutz in 2024
kommt, müssen anderweitig Einsparungsmaßnahmen realisiert werden.
Für die Windkraftanlagen LSG Ebersberger Forst wurden für Beraterleistungen 8.000 € bei der Kostenstelle „Klimaschutzmanagement“ eingeplant.
Die Personalaufwendungen im Teilbudget des ULV-Ausschusses (ohne KAW, eigene Darstellung wegen kostenrechnender Einrichtung) haben sich wie folgt entwickelt:
Plan |
Begründung |
|||
2023 |
2024 |
Abweichung |
||
097
Klimaschutzmanagement |
185.050 |
234.910 |
49.860 |
Für 2023 wurden 2 neue Stellen für den Klimaschutz
genehmigt und sogleich für jeweils 9 Monate geplant; für 2024 ganzjährige
Planung. |
080
Wirtschaftsförderung/ Regionalmanagement
(WR) |
173.460 |
248.470 |
75.010 |
Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen
Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie
die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel
geplant. |
112 ÖPNV/
Fernradwege |
82.150 |
129.050 |
46.900 |
Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen
Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie
die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel
geplant. |
113 Schülerbeförderung |
167.780 |
182.790 |
15.010 |
1 Höhergruppierung in 2023. |
320
KfZ-Zulassungsstelle |
816.850 |
846.020 |
29.170 |
1 Höhergruppierung für 2024 geplant. |
325
Führerscheinstelle |
505.750 |
535.240 |
29.490 |
1 Höhergruppierung in 2023. |
330
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
1.000.690 |
1.147.820 |
147.130 |
2 Stufenaufstieg in 2023. |
340
Veterinärwesen und gesundheitl.
Verbraucherschutz |
402.280 |
421.260 |
18.980 |
1 Stufenaufstieg in 2024. |
405
Landschaftspflege- verband (LPV) |
198.670 |
256.770 |
58.100 |
1 neue Mitarbeiterin (0,5) in 2023 eingestellt. |
420 Bauamt |
1.586.660 |
1.736.520 |
149.860 |
Komplette Planung eines Mitarbeiters auf KST 420. |
440
Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht,
Immissionsschutz |
448.280 |
498.210 |
49.930 |
Aufgrund längerer Krankheit wurde für 2023 eine
Vollzeitstelle für 4 Monate als Krankheitsvertretung geplant. |
450
Naturschutz, Landschaftspflege |
533.930 |
479.490 |
-54.440 |
Die Windkraftstelle (1,0) ist nicht mehr besetzt. |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
875.440 |
934.680 |
59.240 |
Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen
Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie
die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel
geplant. |
Gegenüber dem Ansatz 2023 erhöhen sich die Personalkosten im ULV-Ausschuss um 674.240 €. Dies entspricht einer Steigerung von 9,7 %.
Vertiefende Darstellung:
Der ULV-Ausschuss ist im Rahmen der Haushaltsplanung direkt zuständig für die nachfolgenden 13 Teilbudgets des Haushalts, zusätzlich noch für die Kommunale Abfallwirtschaft (720).
Ist |
Plan |
|||||
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
|
097 Klimaschutzmanagement |
|
0 |
616.979 |
319.146 |
416.325 |
97.179 |
080
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR) |
326.467 |
305.610 |
309.492 |
350.110 |
396.820 |
46.710 |
112 ÖPNV/
Fernradwege |
1.148.910 |
1.623.499 |
2.119.227 |
3.251.140 |
4.793.730 |
1.542.590 |
113 Schülerbeförderung |
714.858 |
437.143 |
774.527 |
1.483.830 |
1.406.240 |
-77.590 |
150 Kommunale
Abfallwirtschaft Sondervermögen |
-3.063 |
-4.533 |
0 |
0 |
0 |
0 |
320
KfZ-Zulassungsstelle |
-353.048 |
-337.226 |
-154.883 |
-286.702 |
-251.477 |
35.225 |
325
Führerscheinstelle |
154.132 |
202.122 |
157.128 |
225.845 |
270.998 |
45.153 |
330
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden |
472.158 |
690.636 |
387.788 |
359.003 |
514.315 |
155.312 |
340
Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz |
67.041 |
66.625 |
78.564 |
72.273 |
145.783 |
73.509 |
405
Landschaftspflegeverband (LPV) |
80.589 |
79.451 |
80.293 |
79.641 |
81.142 |
1.501 |
410
Bauleitplanung, Wohnungsbauförderung, Gutachterauss |
289.587 |
250.791 |
1.881 |
-486 |
0 |
486 |
420 Bauamt |
343.445 |
294.197 |
703.924 |
748.058 |
919.394 |
171.336 |
440
Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz |
122.651 |
256.960 |
-119.062 |
331.809 |
398.987 |
67.178 |
450
Naturschutz, Landschaftspflege |
435.281 |
480.872 |
485.833 |
689.340 |
652.700 |
-36.641 |
910
Kreisstraßen und -unterhalt |
2.300.878 |
1.993.618 |
2.070.632 |
1.997.570 |
2.081.203 |
83.633 |
Summe |
6.099.887 |
6.339.766 |
7.512.323 |
9.620.577 |
11.826.159 |
2.205.582 |
|
|
|
|
|
|
|
720 Kommunale
Abfallwirtschaft |
61.529 |
-61.529 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Summe |
61.529 |
-61.529 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gesamtsumme |
6.161.416 |
6.278.237 |
7.512.323 |
9.620.577 |
11.826.159 |
2.205.582 |
Der vom Kreistag vorgegebene Eckwert - über alle 13 Budgets betrachtet - wird eingehalten.
Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr innerhalb einzelner Budgets entstanden bei:
Klimaschutzmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
ÖPNV/ Fernradwege: s.
Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1123 + 1121)
Schülerbeförderung: s.
Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1131-1133)
KfZ-Zulassungsstelle
Bei den Einnahmen wird mit einer marginalen Steigerung (16.000 €) gerechnet. Die längst überfällige Gebührenanpassung kam mit der Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.2023 und fällt eher moderat aus. Gleichzeitig verringern sich Gebührentatbestände über die online-Anwendungen erheblich. Z. B. Außerbetriebsetzung/Abmeldung vor Ort 16,30 € - online dagegen 2,30 €. Aufgrund eines durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschriebenes Audit/Pen-Test, um die online Anwendung im Zulassungswesen weiterhin nutzen zu dürfen, fallen ca. 36.000 € an. Damit erhöht sich der Planansatz für EDV-Dienstleistungen zum Vorjahr um 28.000 € an. Eine weitere Budgeterhöhung begründet sich durch die Personalkosten. (s. Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten)
Führerscheinstelle
Der
Mehrbedarf bei der Führerscheinstelle begründet sich durch verschiedene
Sachverhalte. Die Personalkosten erhöhen sich zum Vorjahr. Die neue
Fachanwendung OK.Verkehr ist im Unterhalt deutlich teurer (+ 26.000 €) als die
Vorgängerversion. Dies liegt an den zusätzlichen Modulen. Aufgrund dieser
Investition steigen ebenfalls die Abschreibungen. Für die Windows 11 Umstellung
müssen PCs (7.000 €) ausgetauscht werden, welche unter die GWG-Grenze fallen.
Bei den Erträgen wird aufgrund der bisher angefallenen Einnahmen mit einer
Steigerung von ca. 35.000 € gerechnet. Die Pflichtumtausche der Fahrerlaubnisse
erfolgen aus unbekannten Gründen nicht wie vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt der
Haushaltsplanung haben nur 33% aller Fahrerlaubnisinhaber, deren Papierführerscheine
bereits ungültig geworden sind, ihren Führerschein bereits umgetauscht.
Öffentliche Sicherheit, Gemeinden:
s.
Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten
Veterinärwesen und gesundheitl.
Verbraucherschutz
Bei
der Kostenstelle 340 ist mit einem Mehrbedarf von 73.500 € zu rechnen. Die
Einnahmen für die Fleischbeschaugebühren wurden dem Ist 2022 angepasst, nachdem
die Einnahmen 2023 Stand Anfang September eher zurückgegangen sind. Dies
entspricht 40.000 € weniger Einnahmen und weist dennoch eine eher optimistische
Planung auf. Der restliche Betrag
begründet sich aufgrund der Personalkostensteigerung und mehrere kleinere
Mehrbedarfe z.B. bei den Reisekosten.
Bauamt
Allein
150.000 € von dem Mehrbedarf von 171.336 € begründet sich aufgrund der
Personalkosten. Außerdem fällt Budget für den Austausch der Windows 11
Umstellung und von Büroausstattung an. Darüber hinaus sinkt die Anzahl der
Grundstücksbewertungen, sodass mit weniger Einnahmen zu rechnen ist.
Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht,
Immissionsschutz
Neben den
Personalkostensteigerungen ist mehr Budget für die Ersatzvornahme Groß in
Anzing für die Grundwasserreinigung einzuplanen. Die Kosten werden zu 75 %
durch die GAB erstattet.
Kreisstraßen- und unterhalt: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung
Naturschutz, Landschaftspflege: s. Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten
Kennzahlen:
In fast allen staatlichen Sachgebieten sind Vergleiche aufgebaut. Der Landkreis nimmt seit 2006 an der Vergleichsgruppe im Bayerischen Innovationsring teil. Abgestimmte Daten sind im jeweiligen Haushaltsplan eines Jahres bzw. im Berichtswesen an die Politik dargestellt.
Steuerbarkeit der Budgets:
Zum ÖPNV hat der
ULV-Ausschuss einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass mittel- bis langfristig
ein Kostendeckungsgrad von 50 % erreicht werden soll.
Nachfolgend ein Überblick
über die Entwicklung:
Jahr Kostendeckungsgrad
2002 25,5
%
2005 38,2
%
2010 46,5
%
2011 53,1
%
2012 47,3
%
2013 49,3
%
2014 49,8
%
2015 46,8
%
2016 50,6
%
2017 51,9
%
2018 61,1
%
2019 56,6
%
2020 Aufgrund
der Corona-Pandemie
gibt
es keinen Deckungsgrad.
2021 54,2
%
2022 liegt
erst Ende des Jahres 2023 vor
Im Sinne einer strategischen Zukunftsausrichtung soll der
Kostendeckungsgrad von über 50 % nun stabilisiert und in den nächsten 10
Jahren (2016 – 2025) auf 60 % gesteigert werden. Die Grundlagen hierfür sollen
durch sehr gute Fahrplanangebote und gezielte Investitionen in den ÖPNV
erreicht werden. Dies sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und steigert die
Einnahmen der Gemeinden an der Gewerbesteuer. Gleichzeitig gilt es aber auch,
die Mittagsbetreuung an den Schulen mit einer optimalen Fahrplangestaltung
sicherzustellen. Bei schlechten Auslastungsgraden wird nach Alternativen
gesucht. So kann langfristig mehr Effizienz und Effektivität erreicht werden.
Die staatlichen Aufgaben sind durch die Politik nicht steuerbar, der Personaleinsatz dafür schon.
In der Anlage 1 sind die Pläne der einzelnen Kostenstellen beigelegt, die pro Budget die Erträge und Aufwendungen in den Ergebniskonten darstellen. Sie geben einen detaillierteren Einblick in die Finanzstruktur der einzelnen Budgets. Die letzte Zeile 300 (Ergebnis) stellt den Kreisumlagenbedarf der jeweiligen Kostenstelle (= Budget) dar sowie die Abweichung zum Vorjahr (letzte Spalte).
Investitionen:
Seit der Haushaltsplanung
2022 findet keine Neuveranschlagung von Investitionskosten mehr statt. Anstelle
der Neuveranschlagung werden zu Beginn des neuen Haushaltsjahres alle
Haushaltsreste der laufenden Investitionen aus 2023 in das Jahr 2024
übertragen. Dadurch stehen künftig Investitionsansätze, gemäß den Regelungen
der KommHV-Doppik, bis zur Fertigstellung der Maßnahme und nicht mehr nur
jahresbezogen zur Verfügung.
Investitionen für die Warteliste:
Bei der Haushaltsplanung
wurde der im Rahmen der Finanzleitlinie des Kreistages gefasste Beschluss mit
einer Ausnahme (Grunderwerb) eingehalten und nur neue Investitionen in den
Haushalt aufgenommen, deren jeweiliges Gesamtplanungsvolumen 200.000 € nicht
überschreitet oder solche, die in Vorjahren bereits von der Warteliste
heruntergenommen wurden. Projekte, die über 200.000 Euro liegen, müssen vom
ULV-Ausschuss für die Warteliste beantragt werden.
Aktuell noch nicht in der
Planung 2024 enthalten sind folgende Investitionsmaßnahmen, da über diese in
der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses im Rahmen der Warteliste am 09.10.2023 entschieden
wird.
Investitionen 2024 Straßenbau:
– Radschnellverbindung München – Markt Schwaben: 210.000 € (netto)
– EBE 2: Deckensanierung OD Poing – Westring: 300.000 €
– EBE 2: ZEB Deckensanierung Neufarn-Purfing: 750.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)
– EBE 12: Erneuerung Brücke Moosach-Altenburg: 450.000 €
– EBE 12: ZEB Deckensanierung Buch-Moosach: 700.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)
– EBE 13: ZEB Deckensanierung OD Glonn Richtung Norden: 250.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)
– Radweg ST2351 Grafing-Bahnhof-Taglaching: 255.000 € (netto) (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)
In der folgenden Tabelle sind die eingeplanten Investitionen für die Radwege und Straßen mit der Investitionsnummer aufgeführt. Abweichende Budgets zu der Beschlussfassung des Radwege- und Straßenbauprogramms vom 19.07.2023 sind jeweils unter der entsprechenden Investition aufgeführt.
|
Plan |
Zuschuss |
Gesamt |
Gesamt |
|||
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2024 |
Brutto |
Netto |
|
910-0001 Kleingeräte, Kleinmaßnahmen |
85.000 |
85.000 |
85.000 |
85.000 |
|
|
|
910-0005 Winterdienst: Schneepflug, Streu-Automaten |
25.000 |
|
|
|
|
|
|
910-0006 Stramotfahrzeuge u. Manschaftsfahrzeuge |
|
|
|
35.000 |
|
|
|
910-0007 Lichtsignalanlagen |
15.000 |
15.000 |
15.000 |
15.000 |
|
|
|
910-0016 Transporter (Mannschaftswagen) |
35.000 |
|
|
|
|
|
|
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
0 |
|
|
|
Die Gesamtsumme 85.000 € stimmen mit dem StrB-Prog. überein. Es ist aber nur ein HHRest von 50.000 € übertragbar. |
||
910-0018 LKW |
500.000 |
|
|
|
|
|
|
910-01-013 EBE1: Deckensanierung in der OD Poing |
1.609.758 |
90.000 |
-520.000 |
|
|
2.540.000 |
1.270.000 |
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
1.609.758 |
490.000 |
-520.000 |
|
Im StrB-Prog. wurde ausversehen der Anteil der Gemeinde Poing mit eingeplant, welches zur Haushaltsplanung korrigiert wurde. |
||
910-05-005
EBE5: Neubau Geh- u. Radweg Schwaberwegen-Anzing |
|
1.895.000 |
350.000 |
-800.000 |
|
3.260.000 |
1.310.000 |
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
15.000 |
2.095.000 |
450.000 |
-800.000 |
Im StrB-Prog. wurden ausversehen die Mehr- Kosten für die Entsorgung der teerhaltigen Materialien doppelt veranschlagt. |
||
910-05-006 EBE5: ZEB Deckensanierung OD Forstinning |
500.000 |
|
|
|
|
500.000 |
500.000 |
910-05-007 EBE5: Deckensanierung Schwaberwegen-Anzing |
|
550.000 |
|
|
|
550.000 |
550.000 |
910-05-008 EBE5: Querungshilfe OD Forstinning |
60.000 |
|
|
|
|
60.000 |
60.000 |
910-06-003 EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt" |
|
-80.000 |
-220.000 |
|
|
801.881 |
281.881 |
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
500.000 |
-80.000 |
-220.000 |
|
Budget in 2024 wird als HH-Rest übernommen. D.h. kein Ansatz 2024 |
||
910-09-007 EBE9: Ausb. zw. Haging u. Jakobneuh. b. Schaurach |
1.590.000 |
290.000 |
-450.000 |
|
|
2.620.000 |
1.470.000 |
910-13-011 EBE13: Radweg Glonn -Westerndorf |
|
930.000 |
20.000 |
-390.000 |
|
1.620.000 |
650.000 |
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
90.000 |
930.000 |
20.000 |
-390.000 |
Budget in 2024 wird als HH-Rest übernommen. D.h. kein Ansatz 2024 |
||
910-13-033 EBE13: Verbreiterung Feldkirchner Str. in Glonn |
410.000 |
-165.000 |
|
|
|
455.000 |
290.000 |
910-13-034 EBE13: ZEB Deckensanierung KVP Schammach-Grafing |
|
300.000 |
|
|
|
300.000 |
300.000 |
910-13-035 EBE 13: ZEB Deckensanierung bei Bruck |
|
300.000 |
|
|
|
300.000 |
300.000 |
910-14-007 EBE14: Straßenentwässerung OD Kastensee |
270.000 |
|
|
|
|
310.000 |
310.000 |
910-14-009 EBE14: ZEB Deckenbau OD Kastenseeon |
150.000 |
|
|
|
|
|
|
910-14-014 EBE14: Radweg Egmating nach Kastenseeon |
50.000 |
900.000 |
400.000 |
|
|
1.350.000 |
1.350.000 |
910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze |
-420.000 |
353.000 |
|
|
770.000 |
2.252.709 |
965.709 |
Lt. StrB-Prog. 19.07.2023 |
-770.000 |
353.000 |
|
|
Zuschuss (350.000) von 2023 wird als HH-Rest übernommen. D.h. Ansatz 2024 wird Um 350.000 vermindert |
||
910-G-001 Grunderwerb |
200.000 |
|
|
|
|
|
|
910-ZEB Straßensanierungen der nächsten Jahre |
|
|
650.000 |
650.000 |
|
|
|
Gesamtinvestitionen Summe Kreisstraßen |
5.079.758 |
5.463.000 |
330.000 |
-405.000 |
|
|
|
Für folgenden Investitionen wurde 2024 kein Budget veranschlagt, weil die Mittel für das Jahr 2024 aus dem Haushaltsresten 2023 bestritten werden.
– 910-08-004 EBE 8: Umbau der Kreuzung/ST2089: 10.000 € netto
– 910-08-007 EBE8: Ausbau zw. Nettelk. Und ST2089: 84.269 € netto
– 910-09-010 EBE9: OD Grafing, Abstufung zw.St2080 u. St2089: 137.000 € netto
– 910-20-017 EBE20: ZEB Sanierung bei Gersdorf: 200.000 € netto
– 910-10-003 EBE10: ZEB Sanierung OD Emmering: 450.000 € netto
Sonstige Investitionen der
Kostenstellen:
HH-Rest |
Plan |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
|
080-0001
Planungsmodul für Radwege Inkl. App |
|
|
19.000 |
19.000 |
080-0002
Datenbanksystem f. die Pflege und Verw. Tourismus |
|
|
6.000 |
6.000 |
113-0001
EDV-Ausstattung, Software, Medientechnik |
|
|
30.000 |
30.000 |
320-0003
Aufrufanlage Zusatzmodul Terminreservierung |
|
|
12.495 |
12.495 |
325-0080
Software, Software, Module zu OK-EFA |
|
6.600 |
|
-6.600 |
340-0006 EDV, Software,
Medientechnik |
23.987 |
10.000 |
10.418 |
418 |
340-0043
Tablet LÜ |
2.000 |
6.000 |
|
-6.000 |
340-0044
Ausstattung Verwahrstelle Eglharting |
|
12.000 |
|
-12.000 |
340-0045
Tablet für Sachgebietsleitung Nachfolge |
|
1.000 |
|
-1.000 |
340-0046
Tablet im Rahmen der ASP Vorbereitung |
|
1.000 |
1.000 |
|
420-0012
Software |
48.513 |
|
|
|
420-0060
EDV-Hardware |
5.770 |
|
4.209 |
4.209 |
420-0061
Büroausstattung |
3.000 |
|
3.600 |
3.600 |
420-0063
Prosoz Elan Behördenbeteiligung |
|
40.000 |
28.200 |
-11.800 |
440-008
EDV-Hardware |
|
|
18.239 |
18.239 |
440-0012
Software |
47.998 |
|
|
|
450-0009
Prämie Brucker Moos |
2.299 |
|
|
|
450-0011
Biberfalle und Melder auf das Handy |
|
2.000 |
|
-2.000 |
450-0012
Tablets für den Außendienst |
|
5.000 |
|
-5.000 |
450-0014
Flächenankauf durch Moorberatung |
|
50.000 |
20.000 |
-30.000 |
450-0015
Bohrstock für das Moormanagement |
|
|
3.000 |
3.000 |
450-0061
EDV-Hardware und Medien |
|
|
15.433 |
15.433 |
Gesamtsumme
sonstige Investitionen |
133.568 |
133.600 |
171.594 |
37.994 |
Gesamtsumme
Investitionen ULV (ohne KAW) |
1.269.801 |
3.375.600 |
5.251.352 |
1.875.752 |
Der komplette
Investitionsplan des ULV-Ausschusses findet sich in Anlage 2. Das Investitionsvolumen liegt damit um 1.875.752 € über dem des
Vorjahres (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste). Ob Investitionen, die
sich zurzeit auf der Warteliste befinden noch hinzukommen, wird am 09.10.2023
im Kreis- und Strategieausschuss und am 23.10.2023 im Kreistag entschieden. Darüber
hinaus werden Anfang 2024 Haushaltsreste für die Investitionen 2023 in das
nächste Jahr übertragen und sind bei dem Mittelabfluss ebenfalls über Kredite
zu finanzieren. Ende Oktober erfolgt eine Schätzung für die Höhe der zu
übertragenen Haushaltsreste.
Kommunale Abfallwirtschaft
(Kostenrechnende Einrichtung):
Die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW) wird im Kreishaushalt als sog. kostenrechnende Einrichtung abgebildet.
Ist |
Plan |
|||||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
||
720 Kommunale Abfallwirtschaft |
Ertrag |
-6.569.147 |
-6.595.392 |
-8.430.537 |
-8.134.291 |
-8.358.901 |
-10.153.698 |
-1.794.797 |
Aufwand |
6.569.147 |
6.656.921 |
8.369.008 |
8.134.291 |
8.358.901 |
10.153.698 |
1.794.797 |
Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft wurde für 2024 ein Defizit von 1.272.376 € eingeplant. Dieses Defizit wird mit der vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.911 € am Ende des Jahres ausgeglichen. In der obenstehenden Tabelle wurde die Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage bereits berücksichtigt, sodass die Höhe der Erträge die Höhe der Aufwendungen entsprechen. Insgesamt wurden 8.881.322 € Erträge (522.421 € mehr als im Vorjahr) und 10.153.698 € Aufwendungen (1.794.797 € mehr als im Vorjahr) eingeplant. Die Differenz ergibt das Defizit in Höhe von 1.272.376 €, welches als Ertrag bei den Auflösungen von Rückstellungen eingeplant wurde.
Der Planung liegt, die ab dem Jahr 2021 gültige Gebührenkalkulation zugrunde.
Aktuell verfügt die Abfallwirtschaft über eine Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.911 €.
Die detaillierte Auflistung der Kostenträger der KAW kann der Anlage 3 entnommen werden. Hier eine zusammengefasste Übersicht:
Erläuterungen zur Kalkulation der Erträge und
Kosten 2024:
Alle Berechnungen stützten sich auf das Gebührengutachten anlässlich der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.
Die Kosten für die Sach- und Produktleistungen sind stark gestiegen. Zum Beispiel steigen die Kosten für Hausmüll, Rest- und Sperrmüll durch die Erhöhung der Entsorgungspreise, durch die Anpassung der Transportpreise nach Index und durch die Einführung der Preisgleitklausel nach dem Marktgeschehen. Beim Biomüll ist eine Kostensteigerung von durchschnittlich 25 % zu verzeichnen. Außerdem gibt es Preisanpassungen beim Problemmüll, Asbest und künstliche Mineralfasern. Einige Abfallfraktionen werden gemeindescharf abgerechnet und haben somit wenig Auswirkungen auf das Ergebnis.
Die Kostensteigerungen können nicht mit der aktuell gültigen Gebührenkalkulation ausgeglichen werden, sodass für 2024 die Rücklagen aufgebraucht werden. Die nächste Gebührenkalkulation wird 2024 vorgenommen und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ein starker Anstieg der Müllgebühren ist zu erwarten, da die Kosten für die Hausmüllentsorgung stark steigen und ab 2025 Zertifikatskosten zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zzgl. Umsatzsteuer anfallen.
Für die die Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 steht keine Gebührenausgleichsrücklage mehr zur Verfügung. Die neue Gebührenordnung gilt erst ab 01.01.2025. Da die Kommunale Abfallwirtschaft eine kostenrechnende Einheit ist und somit keine Auswirkungen auf die Kreisumlage bestehen darf, wurde planerisch das Defizit in den Jahren 2025 bis 2027 mit einem entsprechenden Ertrag ausgeglichen. Dies ist möglich, weil ab 2025 die Kommunale Abfallwirtschaft aus dem Landkreishaushalt ausgegliedert werden soll. Somit bestehen keine Auswirkungen auf die Kreisumlage.
Folgende Investitionen sind in der Kommunalen Abfallwirtschaft geplant:
HH-Rest |
Plan |
|||
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
|
720-00010
Investitionen Garagengebäude |
65.000 |
20.000 |
|
-20.000 |
720-00011
Asphaltfläche Deponiegelände |
80.000 |
50.000 |
30.000 |
-20.000 |
720-00012
Sickerwasser Schaltschrank |
15.000 |
3.000 |
|
-3.000 |
720-00017
Pumpen |
31.000 |
6.600 |
|
-6.600 |
720-00022
Umladestation - Buchten |
40.000 |
8.000 |
|
-8.000 |
720-00023
Carport mit Photovoltaikanlage |
150.000 |
30.000 |
|
-30.000 |
720-00027
Landkreis PPK-Container |
10.000 |
2.400 |
|
-2.400 |
720-00029
Sonstige BGA Entsorgungszentrum |
5.332 |
4.800 |
4.800 |
|
720-00030
Bedachung Papiercontainer |
8.000 |
1.600 |
|
-1.600 |
720-00100
Fahrzeuge und Zubehör |
18.200 |
|
|
|
720-00201
Parkplatz gegenüber Altdeponie |
100.000 |
20.000 |
|
-20.000 |
720-00204
Betriebstechnische Anlagen Deponienachsorge |
130.000 |
26.000 |
|
-26.000 |
Gesamtinvestitionen
Summe KAW |
652.532 |
172.400 |
34.800 |
-137.600 |
Für
das Jahr 2024 werden Investitionen in Höhe von 34.800 € geplant. Zusätzlich
werden für die geplanten Investitionen 2023 Haushaltsreste in das Jahr 2024
übertragen, sofern sich die Ausgaben in das Jahr 2024 verschieben.
Investitionen für die Warteliste:
Für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes inklusive einer PV-Anlage werden insgesamt 420.000 € für die Warteliste angemeldet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Für den Teilhaushalt des ULV-Ausschusses (13 Budgets) werden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von netto 11.826.159 € eingeplant.
2. Für Investitionen werden Mittel in Höhe von netto 5.251.352 € eingeplant.
3. Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.881.322 € Erträge und 10.153.698 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2024 ein Jahresdefizit von 1.272.376 € ausgewiesen, welches durch die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen wird.
4. Für Investitionen der Kommunalen Abfallwirtschaft werden 34.800 € geplant.
Ist |
Plan |
|||||||
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Abweichung |
|
ULV (ohne KAW) |
5.210.172 |
5.206.258 |
6.099.887 |
6.339.766 |
7.512.323 |
9.620.577 |
11.826.159 |
2.205.582 |
Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des ULV-Ausschusses werden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von netto 11.826.159 € eingeplant, das liegt um 173.841 € unter dem Eckwert und um 2.205.58 € über dem Ansatz des Vorjahres (+ 22,9 %).
Für Investitionen 2024 sind insgesamt 5.286.152 € (Summe aus ULV 5.251.352 € und KAW 34.800 € im Beschluss unter 2. und 4. separater Beschluss zu beiden) eingeplant, das sind 1.738.152 € mehr als im Vorjahr (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste).
Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.881.322 € Erträge und 10.153.698 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2024 ein Jahresdefizit in der kostenrechnenden Einrichtung von 1.272.376 € geplant, welches bei den Erträgen bei den Auflösungen von Rückstellungen planerisch ausgeglichen wurde. Somit löst das Defizit keine Auswirkungen auf die Kreisumlage aus.