Betreff
Vorplanung Haushalt 2024 für das Teilbudget des ULV-Ausschusses und die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW)
Vorlage
2023/0875
Art
Sitzungsvorlage

Cockpit:

Die Entwurfsplanung der Fachbereiche für den ULV-Ausschuss ergibt ein Teilbudget in Höhe von 11.826.159 € (+ 2.205.582 € gegenüber Plan 2023 = + 22,9 %). Der vom Kreistag in seiner Sitzung am 24.07.2023 vorgegebene Eckwert in Höhe von 12 Mio. € wird um 173.841 € unterschritten.

Der Eckwert hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.400.000 € bzw. 25 % erhöht.

Entwicklung des Eckwertes im ULV-Ausschuss:

Bei der Eckwertsteigerung von 2021 zu 2022 ist zu berücksichtigen, dass die Kostenstelle Klimaschutzmanagement ab 2022 dem ULV-Ausschuss zugeordnet wurde. Im selben Jahr wurde die Wohnungsbauförderung aus dem Budget des ULV-Ausschuss entnommen und dem SFB-Ausschuss zugeordnet.

Der Eckwert des ULV-Ausschusses wurde seit 2013 um 7.800.000 € erhöht. Das entspricht einer Steigerung in 11 Jahren um 186 %. Besonders stark steigt der Eckwert seit 2017. Dabei weist die Eckwerterhöhung für 2024 die größte Steigerung auf.

Der erste Planungsentwurf der Sachgebiete ergab ein Budget des ULV-Ausschusses von 14,3 Mio. €. Gemäß der Eckwertvorlage wurde die größte Einsparung im Bereich des ÖPNVs vorgenommen bzw. erreicht. Hier war für den Eckwert ein Mehrbedarf von 3,5 Mio € angemeldet, den die Finanzmanagerin auf 2 Mio € begrenzt hatte. Tatsächlich wurden jetzt vom Sachgebiet aber Reduzierungen von nahezu 2 Mio € anstatt der geforderten 1,5 Mio € vorgenommen.

Thema

Reduzierung

Begründung der Reduzierung

Wasserstoffbusse

311.500 €

Aufgrund günstiger Ersatzbeschaffung und der Möglichkeit des THG-Quotenhandels, reduziert sich der prognostizierte Mehrbedarf deutlich. Der Kostendeckel von 850.000 € wird eingehalten.

Ferienfahrpläne, Ersatzfahrpläne

650.000 €

In den Ferienzeiten wird das Angebot der MVV Regionalbuslinien reduziert. In Ferienzeiten sind die Kostendeckungsgrade aufgrund der geringeren Fahrgastzahlen reduziert. Die Maßnahme wird von den Verkehrsunternehmen begrüßt, da auch das Fahrpersonal die Urlaubszeit als Urlaub verbringen möchte. Das Angebot bleibt attraktiv und die Bedienung das Ziel ganzjährig 24/7 zu bedienen bleibt erfüllt. Zudem werden auf ausgewählten Linien feste Ersatzfahrpläne aufgrund von Fahrpersonalmangel gefahren werden.

Monatspauschale MVV GmbH

540.000 €

Für das Jahr 2021 hat der Landkreis eine Rückzahlung von 450.000 € durch die MVV GmbH erhalten. Durch die gestiegene Leistung und die Erfahrungen der letzten Jahre, besonders in Bezug auf das Jahr 2021, kann die monatliche Pauschale an die MVV GmbH um 45.000 € auf 415.000 € reduziert werden. Ziel ist es eine schwarze Null zurreichen. Die Maßnahme ist mit der MVV GmbH besprochen.

Tarifstrukturreform

243.000 €

Die Ausgleichszahlungen zur Tarifstrukturreform sollen im nächsten Jahr auslaufen.

365 €-Ticket

190.700 €

Für das 365 €-Ticket werden Zahlungen in 2024 anfallen. Jedoch mit einer Reduktion von ca. 1/3 aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets.

Sonstige

Kürzungen

6.850 €

Im Bereich Reisekosten, Gutachten, Printmedien und Reparaturen hat das Finanzmanagement aufgrund der Vorjahreswerte Kürzungen vorgenommen.

Summe

 

1.942.050 €

 

Damit wurde der Mehrbedarf für den ÖPNV auf 1,5 Mio. € reduziert und das Ziel den Mehrbedarf auf 2 Mio. € zu begrenzen um ein Viertel übertroffen. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage hat das Finanzmanagement alle Kostenstellen betrachtet und die Aufwendungen sowie Erträge mit den Vorjahren sowie der bereits angefallenen Kosten verglichen und entsprechend angepasst. Mit diesem Vorgehen wurden weitere Kürzungen vorgenommen.

Entwicklung:

Darstellung der Planerfüllung seit 2016:

Ist

Planausschöpfung

in %

Planerfüllung in %

Jan - Aug

Jan - Dez

2016

1.193.515

4.545.631

95,60%

4,40%

2017

3.074.383

4.843.676

98,86%

1,14%

2018

3.363.663

5.210.172

96,85%

3,15%

2019

3.100.930

5.206.258

88,03%

11,97%

2020

3.663.380

6.099.887

92,62%

7,38%

2021

3.864.666

6.339.766

80,84%

19,16%

2022

3.905.678

7.512.323

83,46%

16,54%

2023

6.373.905

5.688.246

59,13%

40,87%

Die IST-Ergebnisse blieben in allen Jahren hinter den Planungen zurück. Seit 2016 gab es keine Probleme bezüglich der Planeinhaltung mit einer durchschnittlichen Budgetunterschreitung von 9 %. Zwischen 2016 und 2018 ist festzustellen, dass sich die Abweichungen zwischen dem geplanten und tatsächlich erzielten Ergebnis des ULV-Budgets reduziert hatte, was für eine hohe Transparenz und damit einhergehende Haushaltsdisziplin spricht. Ab 2019 konnte dieses Ziel nicht mehr erfüllt werden, der Plan wurde deutlich unterschritten.

Die angefallenen Kosten von Januar bis August fallen 2023 im Vergleich zu 2022 höher aus, was größtenteils auf den ÖPNV zurückzuführen ist. Die Abschlagszahlungen an den MVV sind aufgrund des steigenden Angebotes gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Des Weiteren steht die Jahresabrechnung des MVVs, welche 2022 zu einer Rückerstattung führte noch aus. Außerdem ist die erste Abschlagszahlung für die Erstattungen vom Land für den ÖPNV in 2023 geringer ausgefallen.

Obwohl es auch in den Vorjahren Kürzungen gab, ist festzustellen, dass das Budget des ULV-Ausschusses in keinem Jahr ausgeschöpft wurde.

 

Kostenträgerbetrachtung:

Die teuersten bzw. steuerungsrelevantesten Produkte und Bereiche im Überblick:

Ist

Plan

2020

2021

2022

2023

2024

Abweichung

1123+1121 MVV Busverkehr und Tarifstrukturreform

1.080.973

1.535.460

2.053.365

3.165.740

4.662.280

1.496.540

910 Kreisstraßen und -unterhalt

2.300.878

1.993.618

2.070.632

1.997.570

2.081.203

83.633

1131-1133 Schülerbeförderung

566.657

259.690

768.430

1.477.880

1.400.290

-77.590

097 Klimaschutzmanagement

141.034

519.220

616.979

319.146

416.325

97.179

080 Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR)

326.467

305.610

309.492

350.110

396.820

46.710

405 Landschaftspflegeverband (LPV)

80.589

79.451

80.293

79.641

81.142

1.501

 

MVV Busverkehr (ÖPNV) – Kostenträger 1123

Ausgleichsleistungen Tarifstrukturreform – Kostenträger 1121

Mehrbedarf: 1.496.540 €


Erträge: 2024 wird im Vergleich zu 2023 insgesamt mit ca. 28.000 € weniger Erträgen gerechnet. Die Mindereinnahmen resultieren aus der Ruftaxi-Förderung „Mobilität im ländlichen Raum“, welche 2024 55 % der anfallenden Kosten deckt. Im Jahr 2023 wurden 65 % der Kosten erstattet. Somit entstehen für die Ruftaxi-Förderung Mindereinnahmen in Höhe von 72.000 €. Dagegen wird für die MVV-Betriebskostenabrechnung 2022, welche im Jahr 2024 abgerechnet wird, mit ca. 44.000 € mehr Erträge gerechnet.

Aufwendungen: Bei den Aufwendungen wurden insgesamt ca. 1,5 Mio. € mehr Ausgaben veranschlagt, um dem geänderten Fahrplanangebot gerecht zu werden. Das Angebot im ÖPNV wird bzw. wurde erheblich erhöht. Ausschreibung für die Bestandslinien 413, 444, 447 und der neue Linien 414, 448 sowie die Wasserstoffbusse sind in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Für das 365 €-Ticket wurden 400.000 € eingeplant.

Ab Januar 2024 soll das MVV-Gebiet um die Stadt und den Landkreis Rosenheim erweitert werden.

 

Schülerbeförderung weiterführende Schulen (KTR 1131-1133)

Minderbedarf: 77.590

Die pauschalen Zuweisungen werden voraussichtlich 2024 insgesamt um 434.000 € höher ausfallen. Hierfür wurden die Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Vorjahreswerte zur Berechnung herangezogen. Darüber hinaus werden 89.000 € für eine Nachmeldung der Jahresrechnungsstatistik 2021 in 2024 eingenommen.

Ab dem Januar 2024 werden einige Schulbuslinien in den MVV integriert. Des Weiteren ist durch die Einführung des 29 € bzw. 49 €-Tickets zum 01.05.2023 und der MVV-Erweiterung im Gebiet der Stadt und dem Landkreis Rosenheim mit Minderausgaben bei den Schülerfahrkarten zu rechnen. Trotz dieser Einsparungen erhöhen sich bei den Aufwendungen die Beförderungskosten um 356.410 €:

-       durch Preissteigerungen bei den Busunternehmen in den Vertragsverhandlungen für das Schuljahr 2023/2024

-       zusätzlichen Beförderungskosten für die Berufsfachschule Kirchseeon

-       höhere Kosten bei den Fahrtkostenrückerstattungen durch die Senkung der Familien-belastungsgrenze von 490,00 € auf 320,00 € pro Schülerin und Schüler zum Schuljahr 2023/2024 gemäß Gesetzesentwurf.

 

Kreisstraßen und -unterhaltKostenstell 910

Mehrbedarf: 83.633 €

Der Großteil des Mehrbedarfs resultiert aus der Steigerung der Personalkosten (siehe Tabelle zu den Personalaufwendungen). Des Weiteren steigt der Bedarf für den Unterhalt der Verkehrssicherungsanlagen, weil Softwareänderungen an Ampeln durchgeführt werden müssen sowie eine Radfahreroptimierung an den Ampeln stattfindet. Außerdem müssen Unfallschäden beseitigt werden. Für den Straßenunterhalt werden für die sanierungsbedürftigen Kreisstraßen mehr Budget benötigt, da diese verkehrssicher gehalten werden müssen z.B. EBE 9 Deckensanierung nach Jakobneuharting. Darüber hinaus müssen mehr Mittel aufgrund der gestiegenen Energiekosten, Instandhaltungen und Wartung der Fahrzeuge berücksichtigt werden.

Klimaschutzmanagement – Kostenstelle 097

Mehrbedarf: 97.179 €

Auch bei dieser Kostenstelle steigen die Personalkosten (siehe Tabelle zu den Personalaufwendungen). Für das Jahr 2024 wurde eine Förderung von 56.000 € für den European Energie Award (EEA) eingeplant. Dieser Ertrag kompensiert komplett die Aufwandssteigerung von 17.000 €. Somit können z.B. EEA, Klima-Schulen, CO2 Zertifikate, Aktion Zukunft +, Windprojekte realisiert werden. Es steht ein Mindestbudget für die Bewerbung des Unternehmerbündnisses und für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Dieses wird für Klimaanpassung und Klimaschutz genutzt. Die restliche Abweichung begründet sich durch den Wegfall der geplanten Förderung (85.550 €) für die im November 2022 genehmigten zusätzliche Stelle des Klimafolgenanpassungsmanagers. Die erhoffte Förderung kann leider nicht beantragt werden.

Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation können einige Projekte wie z. B. Klimakonferenzen, Umsetzung von Projekten zur Unterstützung der Realisierung der Potentiale des Energienutzungsplans nicht umgesetzt werden bzw. verschieben sich auf die Folgejahre. 

 

Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement – Kostenstelle 080

Mehrbedarf: 46.710 €

Der Mehrbedarf begründet sich ebenfalls aufgrund der Personalkostensteigerung (siehe Tabelle zu den Personalaufwendungen). Eine Einsparung ist bei dem Werkvertrag BAUM Consult möglich. Hier zeigen die Erfahrungswerte aus dem zurückliegenden und laufendem Jahr, dass die externe Unterstützung im Regionalmanagement weiter abgebaut werden kann. Bei den Beraterleistungen stellte sich heraus, dass die Einführung des Radwegemanagementprogramms eine Investition ist, sodass dieses Budget im Ergebnishaushalt wegfällt. 

Landschaftspflegeverband Kostenstelle 405 Der Mitgliedsbeitrag des Landschaftspflegeverbands errechnet sich anhand der Einwohnerzahl des Landkreises und des Beitrages 0,55 € je Einwohner. Für 2024 wurden hierfür 81.000 € eingeplant.

Diese Bereiche machen rund 76 % des gesamten Teilbudgets des ULV-Ausschusses aus.

Freiwillige Leistungen werden seit 2017 als Ergebnis mehrerer Arbeitsgruppensitzungen der Arbeitsgruppe freiwillige Leistungen unmittelbar im Haushalt als Anlage dargestellt. Aus dem Budget des ULV-Ausschusses werden folgende freiwillige Leistungen finanziert:

 

 

Für freiwillige Leistungen des Landkreises werden im Teilbudget des ULV-Ausschusses 5.634.590 € geplant, was einem Anteil am Gesamtbudget des Fachausschusses von rund 47,7 % entspricht.

 

Gegenüber dem Ansatz 2023 steigt der geplante Mittelbedarf für freiwillige Leistungen im Budget des ULV-Ausschusses um 1.656.360 Mio. € bzw. 41,6 %. Größtenteils aufgrund des ÖPNVs. Der Wirtschaftsförderung sowie dem Klimaschutzmanagement stehen ebenfalls mehr Gelder zur Verfügung.

Die Unterstützung des Trägervereins Carsharing mit 7.500 € wird 2024 ausgesetzt, weil eine Konsolidierungsphase aufgrund von personellen Veränderungen sowie wegen der Überarbeitung der Zielsetzungen notwendig ist. Ab 2025 soll der Zuschuss wieder beantragt werden.

Aufgrund der schwierigen Haushaltslage wurde kein Ansatz für den Denkmalschutz gebildet, weil der Abruf der Gelder pro Jahr sehr unterschiedlich ist. In 2021 sowie bis Anfang September 2023 wurden hierfür keine Gelder abgerufen. Vorsorgeansätze werden nicht gebildet. Falls es zu Ausgaben für den Denkmalschutz in 2024 kommt, müssen anderweitig Einsparungsmaßnahmen realisiert werden.

Für die Windkraftanlagen LSG Ebersberger Forst wurden für Beraterleistungen 8.000 € bei der Kostenstelle „Klimaschutzmanagement“ eingeplant.

Die Personalaufwendungen im Teilbudget des ULV-Ausschusses (ohne KAW, eigene Darstellung wegen kostenrechnender Einrichtung) haben sich wie folgt entwickelt:

Plan

Begründung

2023

2024

Abweichung

097 Klimaschutzmanagement

185.050

234.910

49.860

Für 2023 wurden 2 neue Stellen für den Klimaschutz genehmigt und sogleich für jeweils 9 Monate geplant; für 2024 ganzjährige Planung.

2023: 3,0000 VZÄ
2024: 3,0000 VZÄ

080 Wirtschaftsförderung/

Regionalmanagement

(WR)

173.460

248.470

75.010

Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel geplant.

2023: 2,5000 VZÄ
2024: 3,0000 VZÄ

112 ÖPNV/ Fernradwege

82.150

129.050

46.900

Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel geplant.

2023: 1,0000 VZÄ
2024: 1,5000 VZÄ

113 Schülerbeförderung

167.780

182.790

15.010

1 Höhergruppierung in 2023.
1 Stufenaufstieg in 2023.

2023: 2,4500 VZÄ
2024: 2,4000 VZÄ

320 KfZ-Zulassungsstelle

816.850

846.020

29.170

1 Höhergruppierung für 2024 geplant.
3 Stufenaufstiege in 2024.
1 Person in Altersteilzeit ist ausgeschieden.

2023: 12,1607 VZÄ
2024: 11,7760 VZÄ

325 Führerscheinstelle

505.750

535.240

29.490

1 Höhergruppierung in 2023.
3 Stufenaufstiege in 2023.
3 Stufenaufstiege in 2024.

2023: 8,1024 VZÄ
2024: 7,8803 VZÄ

330 Öffentliche Sicherheit,

Gemeinden

1.000.690

1.147.820

147.130

2 Stufenaufstieg in 2023.
4 Stufenaufstiege in 2024.
1 Beförderung für 2024 geplant.

2023: 14,8439 VZÄ
2024: 15,1773 VZÄ

340 Veterinärwesen und

gesundheitl. Verbraucherschutz

402.280

421.260

18.980

1 Stufenaufstieg in 2024.

2023: 2,6922 VZÄ
2024: 2,6922 VZÄ

405 Landschaftspflege-

verband (LPV)

198.670

256.770

58.100

1 neue Mitarbeiterin (0,5) in 2023 eingestellt.
1 Stufenaufstieg in 2023.
1 Stufenaufstieg in 2024.

2023: 2,6408 VZÄ
2024: 3,1408 VZÄ

420 Bauamt

1.586.660

1.736.520

149.860

Komplette Planung eines Mitarbeiters auf KST 420.
3 Arbeitsmarktzulagen in 2023.
6 Stufenaufstiege in 2023.
1 Stufenaufstieg in 2024.

2023: 20,3526 VZÄ
2024: 20,6652 VZÄ

440 Wasserrecht, Staatl.

Abfallrecht, Immissionsschutz

448.280

498.210

49.930

Aufgrund längerer Krankheit wurde für 2023 eine Vollzeitstelle für 4 Monate als Krankheitsvertretung geplant.
In 2023 neue Teilzeitstelle Sachbearbeitung Wasserrecht.
1 Stufenaufstieg in 2023.

2023: 6,6756 VZÄ
2024: 6,1256 VZÄ

450 Naturschutz,

Landschaftspflege

533.930

479.490

-54.440

Die Windkraftstelle (1,0) ist nicht mehr besetzt.
Ein Mitarbeiter in Altersteilzeit ist bis 30.09.24 in ATZ (-0,1089).
1 Stufenaufstieg in 2023.
1 Stufenaufstieg in 2024.

2023: 6,5062 VZÄ
2024: 5,3973 VZÄ

910 Kreisstraßen

und -unterhalt

875.440

934.680

59.240

Aufgrund der Umstrukturierung (Einrichtung eines neuen Sachgebiets Wirtschaft und Mobilität) wird die Sachgebietsleitung (1,0) sowie die Teamassistenz (0,5) des neuen Sachgebiets jeweils zu einem Drittel geplant.

2023: 13,1935 VZÄ
2024: 13,0297 VZÄ

Gegenüber dem Ansatz 2023 erhöhen sich die Personalkosten im ULV-Ausschuss um 674.240 €. Dies entspricht einer Steigerung von 9,7 %.

 


Vertiefende Darstellung:

Der ULV-Ausschuss ist im Rahmen der Haushaltsplanung direkt zuständig für die nachfolgenden 13 Teilbudgets des Haushalts, zusätzlich noch für die Kommunale Abfallwirtschaft (720).

Ist

Plan

2020

2021

2022

2023

2024

Abweichung

097 Klimaschutzmanagement

 

0

616.979

319.146

416.325

97.179

080 Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement (WR)

326.467

305.610

309.492

350.110

396.820

46.710

112 ÖPNV/ Fernradwege

1.148.910

1.623.499

2.119.227

3.251.140

4.793.730

1.542.590

113 Schülerbeförderung

714.858

437.143

774.527

1.483.830

1.406.240

-77.590

150 Kommunale Abfallwirtschaft Sondervermögen

-3.063

-4.533

0

0

0

0

320 KfZ-Zulassungsstelle

-353.048

-337.226

-154.883

-286.702

-251.477

35.225

325 Führerscheinstelle

154.132

202.122

157.128

225.845

270.998

45.153

330 Öffentliche Sicherheit, Gemeinden

472.158

690.636

387.788

359.003

514.315

155.312

340 Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz

67.041

66.625

78.564

72.273

145.783

73.509

405 Landschaftspflegeverband (LPV)

80.589

79.451

80.293

79.641

81.142

1.501

410 Bauleitplanung, Wohnungsbauförderung, Gutachterauss

289.587

250.791

1.881

-486

0

486

420 Bauamt

343.445

294.197

703.924

748.058

919.394

171.336

440 Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz

122.651

256.960

-119.062

331.809

398.987

67.178

450 Naturschutz, Landschaftspflege

435.281

480.872

485.833

689.340

652.700

-36.641

910 Kreisstraßen und -unterhalt

2.300.878

1.993.618

2.070.632

1.997.570

2.081.203

83.633

Summe

6.099.887

6.339.766

7.512.323

9.620.577

11.826.159

2.205.582

 

 

 

 

 

 

 

720 Kommunale Abfallwirtschaft

61.529

-61.529

0

0

0

0

Summe

61.529

-61.529

0

0

0

0

Gesamtsumme

6.161.416

6.278.237

7.512.323

9.620.577

11.826.159

2.205.582


Der vom Kreistag vorgegebene Eckwert - über alle 13 Budgets betrachtet - wird eingehalten.

Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr innerhalb einzelner Budgets entstanden bei:

 

Klimaschutzmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

 

Wirtschaftsförderung/Regionalmanagement: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

 

ÖPNV/ Fernradwege: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1123 + 1121)

 

Schülerbeförderung: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung (KTR 1131-1133)

 

KfZ-Zulassungsstelle

Bei den Einnahmen wird mit einer marginalen Steigerung (16.000 €) gerechnet. Die längst überfällige Gebührenanpassung kam mit der Novellierung der Fahrzeugzulassungsverordnung am 01.09.2023 und fällt eher moderat aus. Gleichzeitig verringern sich Gebührentatbestände über die online-Anwendungen erheblich. Z. B. Außerbetriebsetzung/Abmeldung vor Ort 16,30 € - online dagegen 2,30 €. Aufgrund eines durch das Kraftfahrtbundesamt vorgeschriebenes Audit/Pen-Test, um die online Anwendung im Zulassungswesen weiterhin nutzen zu dürfen, fallen ca. 36.000 € an. Damit erhöht sich der Planansatz für EDV-Dienstleistungen zum Vorjahr um 28.000 € an. Eine weitere Budgeterhöhung begründet sich durch die Personalkosten. (s. Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten)

 

Führerscheinstelle

Der Mehrbedarf bei der Führerscheinstelle begründet sich durch verschiedene Sachverhalte. Die Personalkosten erhöhen sich zum Vorjahr. Die neue Fachanwendung OK.Verkehr ist im Unterhalt deutlich teurer (+ 26.000 €) als die Vorgängerversion. Dies liegt an den zusätzlichen Modulen. Aufgrund dieser Investition steigen ebenfalls die Abschreibungen. Für die Windows 11 Umstellung müssen PCs (7.000 €) ausgetauscht werden, welche unter die GWG-Grenze fallen. Bei den Erträgen wird aufgrund der bisher angefallenen Einnahmen mit einer Steigerung von ca. 35.000 € gerechnet. Die Pflichtumtausche der Fahrerlaubnisse erfolgen aus unbekannten Gründen nicht wie vorgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung haben nur 33% aller Fahrerlaubnisinhaber, deren Papierführerscheine bereits ungültig geworden sind, ihren Führerschein bereits umgetauscht.

 

Öffentliche Sicherheit, Gemeinden: s. Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten

 

Veterinärwesen und gesundheitl. Verbraucherschutz

Bei der Kostenstelle 340 ist mit einem Mehrbedarf von 73.500 € zu rechnen. Die Einnahmen für die Fleischbeschaugebühren wurden dem Ist 2022 angepasst, nachdem die Einnahmen 2023 Stand Anfang September eher zurückgegangen sind. Dies entspricht 40.000 € weniger Einnahmen und weist dennoch eine eher optimistische Planung auf.  Der restliche Betrag begründet sich aufgrund der Personalkostensteigerung und mehrere kleinere Mehrbedarfe z.B. bei den Reisekosten.

 

Bauamt

Allein 150.000 € von dem Mehrbedarf von 171.336 € begründet sich aufgrund der Personalkosten. Außerdem fällt Budget für den Austausch der Windows 11 Umstellung und von Büroausstattung an. Darüber hinaus sinkt die Anzahl der Grundstücksbewertungen, sodass mit weniger Einnahmen zu rechnen ist.

 

Wasserrecht, Staatl. Abfallrecht, Immissionsschutz

Neben den Personalkostensteigerungen ist mehr Budget für die Ersatzvornahme Groß in Anzing für die Grundwasserreinigung einzuplanen. Die Kosten werden zu 75 % durch die GAB erstattet.

 

Kreisstraßen- und unterhalt: s. Begründung Kostenträgerbetrachtung

 

Naturschutz, Landschaftspflege: s. Tabelle zu den Aufwendungen der Personalkosten

Kennzahlen:

In fast allen staatlichen Sachgebieten sind Vergleiche aufgebaut. Der Landkreis nimmt seit 2006 an der Vergleichsgruppe im Bayerischen Innovationsring teil. Abgestimmte Daten sind im jeweiligen Haushaltsplan eines Jahres bzw. im Berichtswesen an die Politik dargestellt.

Steuerbarkeit der Budgets:

Zum ÖPNV hat der ULV-Ausschuss einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass mittel- bis langfristig ein Kostendeckungsgrad von 50 % erreicht werden soll.

 

Nachfolgend ein Überblick über die Entwicklung:

 

Jahr                                         Kostendeckungsgrad

2002                                                    25,5 %

2005                                                    38,2 %

2010                                                    46,5 %

2011                                                    53,1 %

2012                                                    47,3 %

2013                                                    49,3 %

2014                                                    49,8 %

2015                                                    46,8 %

2016                                                    50,6 %

2017                                                    51,9 %

2018                                                   61,1 %

2019                                                   56,6 %

2020                                                   Aufgrund der Corona-Pandemie

                                                           gibt es keinen Deckungsgrad.

2021                                                   54,2 %

2022                                                   liegt erst Ende des Jahres 2023 vor

 

Im Sinne einer strategischen Zukunftsausrichtung soll der Kostendeckungsgrad von über 50 % nun stabilisiert und in den nächsten 10 Jahren (2016 – 2025) auf 60 % gesteigert werden. Die Grundlagen hierfür sollen durch sehr gute Fahrplanangebote und gezielte Investitionen in den ÖPNV erreicht werden. Dies sichert Arbeits- und Ausbildungsplätze und steigert die Einnahmen der Gemeinden an der Gewerbesteuer. Gleichzeitig gilt es aber auch, die Mittagsbetreuung an den Schulen mit einer optimalen Fahrplangestaltung sicherzustellen. Bei schlechten Auslastungsgraden wird nach Alternativen gesucht. So kann langfristig mehr Effizienz und Effektivität erreicht werden.

Die staatlichen Aufgaben sind durch die Politik nicht steuerbar, der Personaleinsatz dafür schon.

In der Anlage 1 sind die Pläne der einzelnen Kostenstellen beigelegt, die pro Budget die Erträge und Aufwendungen in den Ergebniskonten darstellen. Sie geben einen detaillierteren Einblick in die Finanzstruktur der einzelnen Budgets. Die letzte Zeile 300 (Ergebnis) stellt den Kreisumlagenbedarf der jeweiligen Kostenstelle (= Budget) dar sowie die Abweichung zum Vorjahr (letzte Spalte).

Investitionen:

Seit der Haushaltsplanung 2022 findet keine Neuveranschlagung von Investitionskosten mehr statt. Anstelle der Neuveranschlagung werden zu Beginn des neuen Haushaltsjahres alle Haushaltsreste der laufenden Investitionen aus 2023 in das Jahr 2024 übertragen. Dadurch stehen künftig Investitionsansätze, gemäß den Regelungen der KommHV-Doppik, bis zur Fertigstellung der Maßnahme und nicht mehr nur jahresbezogen zur Verfügung.

 

Investitionen für die Warteliste:

Bei der Haushaltsplanung wurde der im Rahmen der Finanzleitlinie des Kreistages gefasste Beschluss mit einer Ausnahme (Grunderwerb) eingehalten und nur neue Investitionen in den Haushalt aufgenommen, deren jeweiliges Gesamtplanungsvolumen 200.000 € nicht überschreitet oder solche, die in Vorjahren bereits von der Warteliste heruntergenommen wurden. Projekte, die über 200.000 Euro liegen, müssen vom ULV-Ausschuss für die Warteliste beantragt werden.

 

Aktuell noch nicht in der Planung 2024 enthalten sind folgende Investitionsmaßnahmen, da über diese in der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses im Rahmen der Warteliste am 09.10.2023 entschieden wird.

 

Investitionen 2024 Straßenbau:

         Radschnellverbindung München – Markt Schwaben: 210.000 € (netto)

         EBE 2: Deckensanierung OD Poing – Westring: 300.000 €

         EBE 2: ZEB Deckensanierung Neufarn-Purfing: 750.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)

         EBE 12: Erneuerung Brücke Moosach-Altenburg: 450.000 €

         EBE 12: ZEB Deckensanierung Buch-Moosach: 700.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)

         EBE 13: ZEB Deckensanierung OD Glonn Richtung Norden: 250.000 € für 2025 (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)

         Radweg ST2351 Grafing-Bahnhof-Taglaching: 255.000 € (netto) (Anmeldung einer Verpflichtungsermächtigung in 2024)

 

In der folgenden Tabelle sind die eingeplanten Investitionen für die Radwege und Straßen mit der Investitionsnummer aufgeführt. Abweichende Budgets zu der Beschlussfassung des Radwege- und Straßenbauprogramms vom 19.07.2023 sind jeweils unter der entsprechenden Investition aufgeführt.

 

 

Plan

Zuschuss

Gesamt

Gesamt

2024

2025

2026

2027

 2024

Brutto 

Netto 

910-0001 Kleingeräte, Kleinmaßnahmen

85.000

85.000

85.000

85.000

 

 

 

910-0005 Winterdienst: Schneepflug, Streu-Automaten

25.000

 

 

 

 

 

 

910-0006 Stramotfahrzeuge u. Manschaftsfahrzeuge

 

 

 

35.000

 

 

 

910-0007 Lichtsignalanlagen

15.000

15.000

15.000

15.000

 

 

 

910-0016 Transporter (Mannschaftswagen)

35.000

 

 

 

 

 

 

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

0

 

 

 

Die Gesamtsumme 85.000 € stimmen mit dem

StrB-Prog. überein. Es ist aber nur ein HHRest

von 50.000 € übertragbar. 

910-0018 LKW

500.000

 

 

 

 

 

 

910-01-013 EBE1: Deckensanierung in der OD Poing

1.609.758

90.000

-520.000

 

 

2.540.000

1.270.000

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

1.609.758

490.000

-520.000

 

Im StrB-Prog. wurde ausversehen der Anteil

der Gemeinde Poing mit eingeplant, welches

zur Haushaltsplanung korrigiert wurde. 

910-05-005 EBE5: Neubau Geh- u. Radweg Schwaberwegen-Anzing

 

1.895.000

350.000

-800.000

 

3.260.000

1.310.000

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

15.000

2.095.000

450.000

-800.000

Im StrB-Prog. wurden ausversehen die Mehr-

Kosten für die Entsorgung der teerhaltigen

Materialien doppelt veranschlagt. 

910-05-006 EBE5: ZEB Deckensanierung OD Forstinning

500.000

 

 

 

 

500.000

500.000

910-05-007 EBE5: Deckensanierung Schwaberwegen-Anzing

 

550.000

 

 

 

550.000

550.000

910-05-008 EBE5: Querungshilfe OD Forstinning

60.000

 

 

 

 

60.000

60.000

910-06-003 EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt"

 

-80.000

-220.000

 

 

801.881

281.881

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

500.000

-80.000

-220.000

 

Budget in 2024 wird als HH-Rest

übernommen. D.h. kein Ansatz 2024

910-09-007 EBE9: Ausb. zw. Haging u. Jakobneuh. b. Schaurach

1.590.000

290.000

-450.000

 

 

2.620.000

1.470.000

910-13-011 EBE13: Radweg Glonn -Westerndorf

 

930.000

20.000

-390.000

 

1.620.000

650.000

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

90.000

930.000

20.000

-390.000

Budget in 2024 wird als HH-Rest

übernommen. D.h. kein Ansatz 2024 

910-13-033 EBE13: Verbreiterung Feldkirchner Str. in Glonn

410.000

-165.000

 

 

 

455.000

290.000

910-13-034 EBE13: ZEB Deckensanierung KVP Schammach-Grafing

 

300.000

 

 

 

300.000

300.000

910-13-035 EBE 13: ZEB Deckensanierung bei Bruck

 

300.000

 

 

 

300.000

300.000

910-14-007 EBE14: Straßenentwässerung OD Kastensee

270.000

 

 

 

 

310.000

310.000

910-14-009 EBE14: ZEB Deckenbau OD Kastenseeon

150.000

 

 

 

 

 

 

910-14-014 EBE14: Radweg Egmating nach Kastenseeon

50.000

900.000

400.000

 

 

1.350.000

1.350.000

910-18-004 EBE18: Ausbau Markt Schwaben - Lkrs.grenze

-420.000

353.000

 

 

770.000

2.252.709

965.709

Lt. StrB-Prog. 19.07.2023

-770.000

353.000

 

 

Zuschuss (350.000) von 2023 wird als

HH-Rest übernommen. D.h. Ansatz 2024 wird

Um 350.000 vermindert

910-G-001 Grunderwerb

200.000

 

 

 

 

 

 

910-ZEB Straßensanierungen der nächsten Jahre

 

 

650.000

650.000

 

 

 

Gesamtinvestitionen Summe Kreisstraßen

5.079.758

5.463.000

330.000

-405.000

 

 

 

 

Für folgenden Investitionen wurde 2024 kein Budget veranschlagt, weil die Mittel für das Jahr 2024 aus dem Haushaltsresten 2023 bestritten werden.

         910-08-004 EBE 8: Umbau der Kreuzung/ST2089: 10.000 € netto

         910-08-007 EBE8: Ausbau zw. Nettelk. Und ST2089: 84.269 € netto

         910-09-010 EBE9: OD Grafing, Abstufung zw.St2080 u. St2089: 137.000 € netto

         910-20-017 EBE20: ZEB Sanierung bei Gersdorf: 200.000 € netto

         910-10-003 EBE10: ZEB Sanierung OD Emmering: 450.000 € netto

 

Sonstige Investitionen der Kostenstellen:

HH-Rest

Plan

2022

2023

2024

Abweichung

080-0001 Planungsmodul für Radwege Inkl. App

 

 

19.000

19.000

080-0002 Datenbanksystem f. die Pflege und Verw. Tourismus

 

 

6.000

6.000

113-0001 EDV-Ausstattung, Software, Medientechnik

 

 

30.000

30.000

320-0003 Aufrufanlage Zusatzmodul Terminreservierung

 

 

12.495

12.495

325-0080 Software, Software, Module zu OK-EFA

 

6.600

 

-6.600

340-0006 EDV, Software, Medientechnik

23.987

10.000

10.418

418

340-0043 Tablet LÜ

2.000

6.000

 

-6.000

340-0044 Ausstattung Verwahrstelle Eglharting

 

12.000

 

-12.000

340-0045 Tablet für Sachgebietsleitung Nachfolge

 

1.000

 

-1.000

340-0046 Tablet im Rahmen der ASP Vorbereitung

 

1.000

1.000

 

420-0012 Software

48.513

 

 

 

420-0060 EDV-Hardware

5.770

 

4.209

4.209

420-0061 Büroausstattung

3.000

 

3.600

3.600

420-0063 Prosoz Elan Behördenbeteiligung

 

40.000

28.200

-11.800

440-008 EDV-Hardware

 

 

18.239

18.239

440-0012 Software

47.998

 

 

 

450-0009 Prämie Brucker Moos

2.299

 

 

 

450-0011 Biberfalle und Melder auf das Handy

 

2.000

 

-2.000

450-0012 Tablets für den Außendienst

 

5.000

 

-5.000

450-0014 Flächenankauf durch Moorberatung

 

50.000

20.000

-30.000

450-0015 Bohrstock für das Moormanagement

 

 

3.000

3.000

450-0061 EDV-Hardware und Medien

 

 

15.433

15.433

Gesamtsumme sonstige Investitionen

133.568

133.600

171.594

37.994

Gesamtsumme Investitionen ULV (ohne KAW)

1.269.801

3.375.600

5.251.352

1.875.752

 

Der komplette Investitionsplan des ULV-Ausschusses findet sich in Anlage 2. Das Investitionsvolumen liegt damit um 1.875.752 € über dem des Vorjahres (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste). Ob Investitionen, die sich zurzeit auf der Warteliste befinden noch hinzukommen, wird am 09.10.2023 im Kreis- und Strategieausschuss und am 23.10.2023 im Kreistag entschieden. Darüber hinaus werden Anfang 2024 Haushaltsreste für die Investitionen 2023 in das nächste Jahr übertragen und sind bei dem Mittelabfluss ebenfalls über Kredite zu finanzieren. Ende Oktober erfolgt eine Schätzung für die Höhe der zu übertragenen Haushaltsreste.

Kommunale Abfallwirtschaft (Kostenrechnende Einrichtung):

Die Kommunale Abfallwirtschaft (KAW) wird im Kreishaushalt als sog. kostenrechnende Einrichtung abgebildet.

Ist

Plan

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Abweichung

720 Kommunale

Abfallwirtschaft

Ertrag

-6.569.147

-6.595.392

-8.430.537

-8.134.291

-8.358.901

-10.153.698

-1.794.797

Aufwand

6.569.147

6.656.921

8.369.008

8.134.291

8.358.901

10.153.698

1.794.797

Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft wurde für 2024 ein Defizit von 1.272.376 € eingeplant. Dieses Defizit wird mit der vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.911 € am Ende des Jahres ausgeglichen. In der obenstehenden Tabelle wurde die Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage bereits berücksichtigt, sodass die Höhe der Erträge die Höhe der Aufwendungen entsprechen. Insgesamt wurden 8.881.322 € Erträge (522.421 € mehr als im Vorjahr) und 10.153.698 € Aufwendungen (1.794.797 € mehr als im Vorjahr) eingeplant. Die Differenz ergibt das Defizit in Höhe von 1.272.376 €, welches als Ertrag bei den Auflösungen von Rückstellungen eingeplant wurde.

 

Der Planung liegt, die ab dem Jahr 2021 gültige Gebührenkalkulation zugrunde.

 

Aktuell verfügt die Abfallwirtschaft über eine Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 1.559.911 €.

 

Die detaillierte Auflistung der Kostenträger der KAW kann der Anlage 3 entnommen werden. Hier eine zusammengefasste Übersicht:

 

 

Erläuterungen zur Kalkulation der Erträge und Kosten 2024:

 

Alle Berechnungen stützten sich auf das Gebührengutachten anlässlich der Gebührenkalkulation für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2024.

 

Die Kosten für die Sach- und Produktleistungen sind stark gestiegen. Zum Beispiel steigen die Kosten für Hausmüll, Rest- und Sperrmüll durch die Erhöhung der Entsorgungspreise, durch die Anpassung der Transportpreise nach Index und durch die Einführung der Preisgleitklausel nach dem Marktgeschehen. Beim Biomüll ist eine Kostensteigerung von durchschnittlich 25 % zu verzeichnen. Außerdem gibt es Preisanpassungen beim Problemmüll, Asbest und künstliche Mineralfasern. Einige Abfallfraktionen werden gemeindescharf abgerechnet und haben somit wenig Auswirkungen auf das Ergebnis.

 

Die Kostensteigerungen können nicht mit der aktuell gültigen Gebührenkalkulation ausgeglichen werden, sodass für 2024 die Rücklagen aufgebraucht werden. Die nächste Gebührenkalkulation wird 2024 vorgenommen und soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ein starker Anstieg der Müllgebühren ist zu erwarten, da die Kosten für die Hausmüllentsorgung stark steigen und ab 2025 Zertifikatskosten zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zzgl. Umsatzsteuer anfallen.

 

Für die die Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 steht keine Gebührenausgleichsrücklage mehr zur Verfügung. Die neue Gebührenordnung gilt erst ab 01.01.2025. Da die Kommunale Abfallwirtschaft eine kostenrechnende Einheit ist und somit keine Auswirkungen auf die Kreisumlage bestehen darf, wurde planerisch das Defizit in den Jahren 2025 bis 2027 mit einem entsprechenden Ertrag ausgeglichen. Dies ist möglich, weil ab 2025 die Kommunale Abfallwirtschaft aus dem Landkreishaushalt ausgegliedert werden soll. Somit bestehen keine Auswirkungen auf die Kreisumlage.

 

Folgende Investitionen sind in der Kommunalen Abfallwirtschaft geplant:

HH-Rest

Plan

2022

2023

2024

Abweichung

720-00010 Investitionen Garagengebäude

65.000

20.000

 

-20.000

720-00011 Asphaltfläche Deponiegelände

80.000

50.000

30.000

-20.000

720-00012 Sickerwasser Schaltschrank

15.000

3.000

 

-3.000

720-00017 Pumpen

31.000

6.600

 

-6.600

720-00022 Umladestation - Buchten

40.000

8.000

 

-8.000

720-00023 Carport mit Photovoltaikanlage

150.000

30.000

 

-30.000

720-00027 Landkreis PPK-Container

10.000

2.400

 

-2.400

720-00029 Sonstige BGA Entsorgungszentrum

5.332

4.800

4.800

 

720-00030 Bedachung Papiercontainer

8.000

1.600

 

-1.600

720-00100 Fahrzeuge und Zubehör

18.200

 

 

 

720-00201 Parkplatz gegenüber Altdeponie

100.000

20.000

 

-20.000

720-00204 Betriebstechnische Anlagen Deponienachsorge

130.000

26.000

 

-26.000

Gesamtinvestitionen Summe KAW

652.532

172.400

34.800

-137.600

 

Für das Jahr 2024 werden Investitionen in Höhe von 34.800 € geplant. Zusätzlich werden für die geplanten Investitionen 2023 Haushaltsreste in das Jahr 2024 übertragen, sofern sich die Ausgaben in das Jahr 2024 verschieben.

 

Investitionen für die Warteliste:

Für die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes inklusive einer PV-Anlage werden insgesamt 420.000 € für die Warteliste angemeldet.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Für den Teilhaushalt des ULV-Ausschusses (13 Budgets) werden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von netto 11.826.159 € eingeplant.

2.    Für Investitionen werden Mittel in Höhe von netto 5.251.352 € eingeplant.

3.    Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.881.322 € Erträge und 10.153.698 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2024 ein Jahresdefizit von 1.272.376 € ausgewiesen, welches durch die vorhandene Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen wird.

4.    Für Investitionen der Kommunalen Abfallwirtschaft werden 34.800 € geplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

Ist

Plan

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

Abweichung

ULV (ohne KAW)

5.210.172

5.206.258

6.099.887

6.339.766

7.512.323

9.620.577

11.826.159

2.205.582

 

Für den Teilhaushalt (Ergebnishaushalt) des ULV-Ausschusses werden im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von netto 11.826.159 € eingeplant, das liegt um 173.841 € unter dem Eckwert und um 2.205.58 über dem Ansatz des Vorjahres (+ 22,9 %).

Für Investitionen 2024 sind insgesamt 5.286.152 € (Summe aus ULV 5.251.352 € und KAW 34.800 € im Beschluss unter 2. und 4. separater Beschluss zu beiden) eingeplant, das sind 1.738.152 € mehr als im Vorjahr (ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste).

Für die kostenrechnende Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft werden 8.881.322 € Erträge und 10.153.698 € Aufwendungen eingeplant. Damit wird 2024 ein Jahresdefizit in der kostenrechnenden Einrichtung von 1.272.376 € geplant, welches bei den Erträgen bei den Auflösungen von Rückstellungen planerisch ausgeglichen wurde. Somit löst das Defizit keine Auswirkungen auf die Kreisumlage aus.