Betreff
Kreisstraße EBE 13 Glonn, Feldkirchener Straße; Verbesserung der Verkehrssituation bauliche Veränderungen im Straßenbereich- und Gehwegbereich
Vorlage
2023/0892
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

ULV- Ausschuss am 09.02.2022, TOP Ö3

ULV- Ausschuss am 06.07.2022, TOP Ö6

 

In der Sitzung am 06.07.2022 fasste der ULV-Ausschuss folgenden Beschluss:

 

1.   Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2022 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Möglichkeiten eine Verbreiterung des Gehwegs in der Feldkirchner Straße zu prüfen und umzusetzen.

 

Die möglichen baulichen Maßmaßnahmen für die Verbreiterung der Fahrbahn in der Feldkirchner Straße in Glonn wurden im ULV-Ausschuss im letzten Jahr bereits vorgestellt. Nach Beschluss des Gremiums wurde nun noch zusätzlich eine Verbreiterung des Gehweges, durch das Ingenieurbüro Gruber- Buchecker geprüft.

 

Grundsätzlich ist aber vorauszuschicken, dass nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), für Gehwege die jeweilige Gemeinde der zuständige Straßenbaulastträger ist. In diesem Fall müsste also der Markt Glonn die Mehrkosten für die Gehwegverbreiterung tragen. Eine Umsetzung der Maßnahme müsste zusammen mit der Straßenverbreiterung, als gemeinsames Projekt vom Markt Glonn und dem Landkreis erfolgen.

 

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen für die Gehwegverbreiterung sind in den nachfolgenden Darstellungen zur Information:

 

Im Bereich der Kurvenaufweitung kann der Gehweg auf einer Länge von 80 m auf 1,80 m aufgeweitet werden. Die Aufweitung ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.

 

Für eine Gehwegaufweitung ist es erforderlich, den bestehenden Bordstein mit vorgesetzter Einzeiler- Rinne komplett auszubauen und zu versetzen. Das Gehwegpflaster muss dementsprechend angepasst und ergänzt werden. Die Fahrbahn ist um rund 30 cm Richtung Westen zu verschieben. Die geplante Hangsicherung für die Straßenverbreiterung ist um ca. 8 m zu verlängern.

 

Im Bereich der Einfahrt Mattenhofener Straße besteht die Möglichkeit, den Gehweg Richtung Osten zu verbreitern bzw. zu verschieben. Im Norden ist dazu allerdings ein Eingriff auf Privatgrund notwendig. Inwiefern diese Möglichkeit besteht, müsste mit dem Grundeigentümer geklärt werden. Der Granit-Dreizeiler in der Einmündung Mattenhofener Straße könnte nach Osten verschoben werden und damit eine Kurvenaufweitung erreicht werden.

 

Kostenschätzung

Die Mehrkosten wären durch den Markt Glonn zu tragen und wurden mittels Schätz-LV (Leistungsverzeichnis) durchgeführt. Für die Gehwegverbreiterung ist mit Kosten von ca. 273.000 € (incl. Nebenkosten, Planungskosten) zu rechnen.

 

Die Kosten, nur für die Fahrbahnverbreiterung, wären vom Landkreis zu tragen und wurden im Januar 2022 auf 271.000 € brutto geschätzt, rein für die Baumaßnahme ohne Neben-kosten.

 

Hinweise zur Kostenschätzung:

 

- Im Bereich der Fahrbahn befindet sich teerhaltiges Material, d.h. hier können kosten-intensive Entsorgungskosten anfallen.

 

- Auf Grund der Baumaßnahme wird eventuell die komplette Neu- Asphaltierung der Fahrbahndecke im Baustellenbereich nötig werden. Die Kosten hierfür sind noch nicht in der Schätzung enthalten.

 

Bei der Regierung von Oberbayern wurde die Förderfähigkeit der Maßnahmen angefragt, ein Ergebnis lag bis Ladungsschluss noch nicht vor.

 

Der Marktgemeinderat Glonn, wird in seiner Sitzung am 31.01.2023 über das Vorhaben beraten. Ein Ergebnis daraus wird in der ULV- Sitzung vorgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem ULV- Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Die Maßnahme Verbreiterung der Fahrbahn, Feldkirchener Straße wird umgesetzt.

 

  1. Sollte die Marktgemeinde Glonn die Gehwegverbreiterung ebenfalls beschließen, erfolgt die bauliche Umsetzung in einer gemeinsamen Maßnahme mit dem Landkreis Ebersberg.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Für die Verbreiterung der Fahrbahn (Zuständigkeit des Landkreises) sind im Haushalt 2023 für Grunderwerb, Planungs- und Baukosten 345.000 € eingeplant.

 

Das Finanzmanagement weist darauf hin, dass im Jahr 2023 äußerste Haushaltsdisziplin besteht und von - durch eine Umplanung verursachten - Mehrkosten abgeraten wird. In diesem Fall wird eine Verschiebung der Maßnahme und Einplanung in Folgejahre dringend empfohlen.

 

Da die betroffenen Bürger aber schon lange auf eine Lösung des Problems und damit auf eine Erhöhung der Sicherheit an dieser Engstelle warten, empfiehlt die Amtsleitung die Maßnahme 2023 in der bisher beschlossenen Form durchzuführen. Sollte der Markt Glonn die Kosten für eine Gehwegverbreiterung übernehmen, wird eine entsprechende gemeinsame Umsetzung empfohlen.