Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Mitglieder im Laufe der Wahlperiode kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.
Dazu fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 27.07.2020 unter TOP 6 Ö Ziffer 5 folgenden Beschluss:
„[…] Der
Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die
Wahlperiode 2020 – 2026 grundsätzlich in seiner konstituierenden Sitzung. Bei
Änderungen während der Wahlperiode gilt:
Es kann immer
dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch den Kreistag ausgegangen werden, wenn
der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden
Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt. […]“
Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 9 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied ein Vertreter oder eine Vertreterin der katholischen Kirche an.
Bisher war Frau Elisabeth Englhart als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Auf Vorschlag des Erzbischöflichen Jugendamtes München und Freising vom 06.12.2022 (vgl. Anlage 1) soll künftig Frau Agnes Arnold deren Sitz im Jugendhilfeausschuss einnehmen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Frau Elisabeth Englhart scheidet mit Wirkung vom 06.12.2022 als stellvertretendes
beratendes Mitglied aus dem Jugendhilfeausschuss aus.
- Den stellvertretenden beratenden Sitz für die katholische Kirche
(Art. 19 Absatz 1 Ziffer 9 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung
für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 30.03.2023
Frau Agnes Arnold ein.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine