Betreff
Besetzung des Jugendhilfeausschusses; Änderung bzgl. der Vertretung der katholischen Kirche
Vorlage
2023/0935
Art
Sitzungsvorlage

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus beschließenden und aus beratenden Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder werden von den im Gesetz genannten Stellen benannt und vom Kreistag bestellt. Bei einer Umbesetzung der beratenden Mitglieder im Laufe der Wahlperiode kann der Jugendhilfeausschuss nach derzeitiger Beschlusslage die neuen Mitglieder selbst bestätigen.

 

Dazu fasste der Kreistag in seiner Sitzung am 27.07.2020 unter TOP 6 Ö Ziffer 5 folgenden Beschluss:

 

„[…] Der Kreistag bestellt die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlperiode 2020 – 2026 grundsätzlich in seiner konstituierenden Sitzung. Bei Änderungen während der Wahlperiode gilt:

 

Es kann immer dann von der Bestellung nachrückender beratender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses im Sinne von Art. 17 Abs. 1 AGSG durch den Kreistag ausgegangen werden, wenn der Jugendhilfeausschuss der Bestellung nach dem Vorschlag der entsendenden Stelle zustimmt und auf diese Weise die Nachfolge regelt. […]“

 

Nach Art. 19 Absatz 1 Ziffer 9 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied ein Vertreter oder eine Vertreterin der katholischen Kirche an.

 

Bisher war Frau Elisabeth Englhart als stellvertretendes beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten. Auf Vorschlag des Erzbischöflichen Jugendamtes München und Freising vom 06.12.2022 (vgl. Anlage 1) soll künftig Frau Agnes Arnold deren Sitz im Jugendhilfeausschuss einnehmen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Frau Elisabeth Englhart scheidet mit Wirkung vom 06.12.2022 als stellvertretendes beratendes Mitglied aus dem Jugendhilfeausschuss aus.

 

  1. Den stellvertretenden beratenden Sitz für die katholische Kirche (Art. 19 Absatz 1 Ziffer 9 AGSG in Verbindung mit § 3 Absatz 3 der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Ebersberg) nimmt mit Wirkung vom 30.03.2023 Frau Agnes Arnold ein.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine