Der Jahresbericht des Sachgebiets Kreishochbau und
Liegenschaften erscheint bereits in der 13. Auflage und wird jährlich für das
vorherige Haushaltsjahr erstellt.
Er soll Einblicke in die alltägliche Arbeit sowie einen
Rück- und Ausblick der breit gefächerten Themen- und Aufgabenfelder geben.
Bisher wurde dieser Bericht jährlich im
LSV-Ausschuss vorgestellt. Um auch dem ULV-Ausschuss in die umfangreichen
Klimaschutzaktivitäten an den Gebäuden des Landkreises einen Einblick zu
gewähren, wird der Bericht erstmals auch diesem Ausschuss präsentiert.
Bau- und
Sanierungsmaßnahmen an den kreiseigenen Schulen und Gebäuden sowie des
Landratsamtes gehören zu den Aufgaben des Kreishochbaus und der Liegenschaften.
Die Berichte hierzu sollen einen Einblick über geplante, laufende und bereits
abgeschlossene Baumaßnahmen vermitteln. Des Weiteren wird im Jahresbericht die
Entwicklung der Bauunterhalts- und Bewirtschaftungskosten der landkreiseigenen
Gebäude aufgezeigt.
Zusätzlich wird auf den wichtigen Themenkomplex
Klimaschutz aufmerksam gemacht. Klimaschutz ist keine Option, sondern eine
Notwendigkeit und eine Chance verbunden mit einer Vielzahl von sinnvollen
Handlungsmöglichkeiten, die wir vorstellen möchten.
Des Weiteren findet sich eine Darstellung über die
solare Stromerzeugung an unseren kreiseigenen Photovoltaikanlagen und unseren
Liegenschaften sowie die Verbrauchswerte der kreiseigenen Gebäude der letzten
10 Jahre.
Die Berichte gliedert sich auf folgenden
Themenkomplexe:
- Klimaschutzmaßnahmen
- Bauunterhalt und Bewirtschaftung
- Photovoltaikanlagen
- Energieverbrauch Strom und Wärme
- Wasserverbrauch an den Schulen
- Abfallaufkommen an den Schulen
Eine genauere Erörterung des Berichts wird in der
Sitzung durch eine Präsentation erfolgen.
Vorab kann der Bericht unter folgenden
Links eingesehen werden:
-
Internet: Jahresberichte
Kreishochbau und Liegenschaften - Unsere Fachbereiche | Landratsamt Ebersberg
(lra-ebe.de)
Direkter Link zum Bericht: media.aspx (lra-ebe.de)
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem ULV-Ausschuss wird folgender Beschluss
vorgeschlagen:
Keiner,
Kenntnisnahme.
Auswirkung auf den Haushalt:
Keine.