Betreff
Veränderung der Richtlinie für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Vorlage
2024/1257
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und die Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen (SaS) wurde im Landkreis Ebersberg seit 2003 kontinuierlich ausgebaut und ist inzwischen an allen Schulen ab der fünften Klasse ein fester Bestandteil. Teilweise erhalten die Jugendhilfe und der Sachaufwandsträger eine finanzielle Förderung durch die Regierung von Oberbayern (derzeit 16360.-€ pro Vollzeitstelle). Die derzeit aktuelle Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS-Richtlinie) des Freistaates Bayern gilt noch bis zum 31.12.2024. Deshalb ist es notwendig eine Nachfolge-Richtlinie aufzusetzen. Dieser Entwurf wurde seitens des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im April zugesandt und es wurde um Stellungnahme gebeten. Die geplanten Neuerungen werden in der Sitzung erläutert.

 

Dazu gehört u.a. die Ausweitung der beruflichen Anforderungen an die JaS-Fachkraft. Bisher ist eine Staatlich anerkannte Sozialpädagogin oder ein Staatlich anerkannter Sozialpädagoge einzusetzen. Für wenige andere Qualifikationen kann eine Ausnahmegenehmigung durch die Regierung erteilt werden. Diese strikte Festlegung auf einen Personenkreis wird nun aufgeweicht, so können ab 2025 an Grundschulen auch staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen oder staatlich anerkannte Kindheitspädagogen eingesetzt werden. Weitere Ausnahmen sind im neuen JaS-Handbuch festgelegt.

 

Außerdem werden Gymnasien und berufliche Oberschulen neu in die Förderung aufgenommen. Jugendsozialarbeit ist an den Gymnasien und Realschulen im Landkreis Ebersberg bereits seit 2011 in Form des Programms SaS (Sozialpädagogische Arbeit an weiterführenden Schulen) etabliert. Die SaS-Verträge wurden vor kurzem mit den beiden Trägern um ein weiteres Jahr bis zum 31.08.2025 verlängert. Auf Grund des Maßnahmebeginns 2011 ist eine Förderung durch die Regierung im Landkreis Ebersberg nicht möglich.

 

Die Konzeption für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Ebersberg, erstmalig aufgesetzt im Jahr 2018, wird an den aktuellen Stand angepasst und mit den Unterlagen zur Durchsicht verschickt. Die Förderrichtlinie für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Ebersberg muss im nächsten Jahr aufgrund der neuen JaS-Richtlinien des Freistaates Bayern aktualisiert werden. Für die JaS-Träger werden Musterkonzeptionen erstellt und nach und nach die Kooperationsvereinbarungen aktualisiert.

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Die Darstellung des Sachstands zur Jugendsozialarbeit an Schulen wird zur Kenntnis genommen. Die Konzeption und Richtlinie für die Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis Ebersberg wird mit Gültigkeit ab 01.01.2025 aktualisiert.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Keine