Betreff
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 15.09.2024
Vorlage
2024/1305
Art
Sitzungsvorlage

Mit Schreiben vom 15.09.2024 wurde von Bündnis 90/Die Grünen folgender Antrag gestellt:

 

„Der Kreisausschuss möge beschließen:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 soll mit folgenden Faktoren aufgestellt werden:

 

1) Es wird für den Berechnungszeitraum ein jährlicher Überschuss aus dem Ergebnishaushalt von jeweils 2,5 Mio € eingeplant.

2) Für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon wird eine Investition von 19 Mio € als Annahme eingesetzt.

3) Für das Jahr 2027 wird der Verlustausgleich an die Kreisklinik aus ihrem Jahresergebnis von 2022 über 2.76 Mio € eingeplant und eigens ausgewiesen.

4) Für das Jahr 2028 wird der Verlustausgleich an die Kreisklinik aus ihrem Jahresergebnis von 2023 über 10 Mio € eingeplant und eigens ausgewiesen.“

 

Das Finanzmanagement nimmt wie folgt Stellung:

 

Zu Nr. 1

Für den Berechnungszeitraum 2026-2028 wird ein Überschuss von 7 Mio. € pro Jahr eingeplant. Dieser wird benötigt, um zum einen die Defizite der Kreisklinik nach fünf Jahren auszugleichen (§ 18 Abs. 2 Satzung Kreisklinik) und die dafür notwendigen Rückstellungen zu bilden. Zum anderen ist weiterhin das Ziel zu verfolgen, die Warnindikatoren der Finanzleitline einzuhalten. Es handelt sich insbesondere um Folgende:

1. Warnindikator Ergebnisüberschuss: Das bereinigte Jahresergebnis (ohne Abschreibungen) begleicht mindestens die Tilgung und den Eigenfinanzierungsanteil für die Investitionen.

2. Warnindikator Eigenfinanzierungsanteil: Die Gesamtsumme der Investitionen pro Jahr muss mindestens zu 25% aus Eigenmitteln finanziert werden. Die einzelne Investition kann

davon abweichen.

 

Zu Nr. 2

Für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchseeon sind 2024 ff 15 Mio. € Auszahlungen und 4,725 Mio. € Zuschüsse eingeplant zzgl. 600.000 € für die Erstausstattung mit Schulmöbel und Tafeln.

 

Inwieweit ein höherer Betrag im Haushalt 2025 ff eingestellt werden soll, ist eine Entscheidung des Kreistags. Aussagen über die tatsächlichen Kosten liegen nicht vor und können erst getroffen werden, wenn das Ergebnis der Funktionalausschreibung vorliegt. Aktuell wird geprüft, in welcher Höhe das Budget für die Maßnahme eingeplant werden muss, damit aus vergaberechtlicher Sicht keine Schadensersatzpflicht entstehen kann.

 

Zu Nr. 3

Bereits bei der Haushaltsplanung 2024 wurde der Defizitausgleich der Kreisklinik in Höhe von 2.766.252 € auf das Sachkonto 531510 unter der Kostenstelle 041 in das Haushaltsjahr 2027 eingeplant, das Haushaltsrecht sieht das so vor, es ist immer die 3jährige Finanzplanung zu berücksichtigen. In der Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am 06.11.2023 berichtete die Verwaltung unter TOP Ö6 über den Defizitausgleich (Siehe Sitzungsvorlage Seite 4, Anlage 1 DAWI 2024 KK gGmbH „Verlustausgleich“, Anlage 2 Ausgleichszahlungen Landratsamt Kreisklinik 2016-2028 „Verlustausgleich“). Ebenso wird im Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2024 berichtet.

 

Zu Nr. 4

Bei der Haushaltsplanung 2025 wird der Verlustausgleich an die Kreisklinik aus ihrem Jahresergebnis 2023 über 10.056.301 € auf das Sachkonto 531510 unter der Kostenstelle 041 in das Haushaltsjahr 2028 eingeplant. Das schreibt das Haushaltsrecht so vor, es ist immer eine 3jährige Finanzplanung zu erstellen.

 

Am 07.10.2024 wird im Kreis- und Strategieausschuss unter dem TOP „Wirtschaftsplan 2025 für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH; Ausgleichszahlungen und andere Begünstigungen durch den Landkreis“ in bekannter Form über den Defizitausgleich berichtet.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Abstimmung über den Antrag

 

Vorschlag der Verwaltung:

Der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.09.2024 ist geschäftsordnungsmäßig erledigt.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Durch den Antrag keine Auswirkung, da die Beschlussfassung über Punkt 1 – 3 regelhaft unter den jeweiligen Tagesordnungspunkten in den Sitzungen des Kreis- und Strategieausschuss und des Kreistags erfolgt.