Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
3.
Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö
6.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö
8.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 15ö
11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 8ö
14.
Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 13ö
17.
Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 12ö
02.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 14ö
05.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 17ö
08.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 8ö
11.
Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2023, TOP 5ö
Der öffentliche Träger der
Jugendhilfe unterstützt den Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Ebersberg
e.V., bei den Miet- und Verwaltungskosten. Der Zuschussbetrag ist nunmehr seit fünf
Jahren gleich.
In einem Sachvortrag wird der
Verwendungszweck auf Wunsch von einem Vertreter des Deutschen
Kinderschutzbundes Ebersberg e.V. vorgestellt.
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
- Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushalts 2025, dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband Ebersberg
e.V., folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 11.000,- Euro
(Veränderung zu 2024: 0,- Euro = 0 %)
- Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2025 eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Es entstehen
Ausgaben in Höhe von 11.000,- Euro.