Betreff
Pauschalzuschuss Schloss Zinneberg
Vorlage
2024/1314
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

3. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

6. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

8. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 8ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 13ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 8ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 7ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 11ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 13ö

11. Jugendhilfeausschuss vom.10.10.2023, TOP 6ö

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg mit der Übernahme der Kosten für präventive Maßnahmen zur Begleitung und Förderung von externen Kindern und Jugendlichen mit Erziehungsdefiziten.

 

In einem Sachvortrag wird der Verwendungszweck auf Wunsch von einem Vertreter der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg vorgestellt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025, der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:             44.500,- Euro

(Veränderung zu 2024:            - 500,- Euro (- 1,12 %)

 

2.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2025 und 2026 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Der gestellte Zuschussantrag wurde vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage einvernehmlich reduziert. Es entstehen Ausgaben von 44.500,- Euro, und damit eine Reduzierung von 500,- Euro zum Vorjahr. Der Zuschussbetrag wird auf zwei Jahre festgeschrieben.