Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
3.
Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö
6.
Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö
8.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 8ö
11.
Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 13ö
14.
Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 8ö
17.
Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 7ö
02.
Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 11ö
05.
Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 13ö
11.
Jugendhilfeausschuss vom.10.10.2023, TOP 6ö
Der
öffentliche Jugendhilfeträger bezuschusst die Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg mit der Übernahme der Kosten für
präventive Maßnahmen zur Begleitung und Förderung von externen Kindern und
Jugendlichen mit Erziehungsdefiziten.
In einem Sachvortrag wird der
Verwendungszweck auf Wunsch von einem Vertreter der Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg vorgestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der Landkreis
bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2025, der Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtung Schloss Zinneberg folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 44.500,- Euro
(Veränderung zu 2024: - 500,- Euro (-
1,12 %)
2.
Der genannte Betrag
wird in den Haushalt 2025 und 2026 eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Der gestellte Zuschussantrag wurde vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage einvernehmlich reduziert. Es entstehen Ausgaben von 44.500,- Euro, und damit eine Reduzierung von 500,- Euro zum Vorjahr. Der Zuschussbetrag wird auf zwei Jahre festgeschrieben.