Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
16. Jugendhilfeausschuss am 18.07.2019, TOP 7ö
02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 10ö
05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 11ö
08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 8ö
11. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2023, TOP 8ö
Die Fachstelle für
Suchtprävention wurde 2019 vom Landkreis übernommen und in die Stelle für
Suchtprävention und -beratung im Gesundheitsamt, SG 53, integriert. Die
Aufgaben der Suchtpräventionsfachkraft sind eng verknüpft mit den
Arbeitsfeldern der kommunalen Jugendarbeit und des Jugendschutzes im
Kreisjugendamt Ebersberg, der Bildungsregion und der Gesundheitsregionplus.
Mit der Eingliederung der Suchtpräventionsfachkraft im Gesundheitsamt Ebersberg
können viele Synergien genutzt werden. Das Gesundheitsamt hat viel Erfahrung in
der Präventionsarbeit an Schulen und verfügt über gut gewachsene Kontakte und
Netzwerke.
Die Anfragesituation zur
Suchtprävention ist hoch; gerade Schulen aber auch Jugendorganisationen nehmen
das Angebot sehr gut wahr. Ziel ist eine nachhaltige Präventionsarbeit im
Landkreis Ebersberg zu gewährleisten. Neue Themen wie die Legalisierung von
Suchtmitteln, Mediensucht und Essstörungen erfordern eine breite
Angebotspalette, denen sich die Suchtprävention stellen muss.
Über die im Jahr 2018
gegründete Steuerungsgruppe Sucht, die u.a. mit Teilnehmern aus den Schulen,
den kommunalen Jugendpflegern sowie der Polizei besetzt ist, kann durch die
Integration der Suchtpräventionsfachkraft ins Sachgebiet 53 eine auf den
Landkreis abgestimmte Prüfung der suchtpräventiven Maßnahmen sichergestellt
werden.
Der öffentliche Jugendhilfeträger finanziert die Fachstelle für Suchtprävention im Gesundheitsamt mit einem jährlichen Kostenbeitrag, der im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung vom Teilhaushalt des Jugendhilfeausschusses auf den Teilhaushalt des SFB-Ausschusses transferiert wird.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien zum Haushalt
2025, dem Gesundheitsamt des Landkreises Ebersberg folgende Finanzierung:
Zuschuss lt. Antrag:
29.000,- Euro
(Veränderung zu 2024: - 8.500,- Euro (- 22,67 %)
2.
Der
genannte Betrag wird in den Haushalt 2025 in Form einer internen
Leistungsverrechnung (Belastung Teilbudget JHA, Entlastung Teilbudget
SFB-Ausschuss) eingeplant.
Auswirkung auf den Haushalt:
Interne
Leistungsverrechnung von 29.000,00 Euro und damit 8.500,00 Euro weniger als im
Haushalt 2024. Die Reduzierung wird durch eine befristete Stundenreduzierung
erwirkt.