Betreff
Suchtpräventionsfachkraft; interne Verrechnung mit dem Gesundheitsamt
Vorlage
2024/1315
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

16. Jugendhilfeausschuss am 18.07.2019, TOP 7ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 10ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 11ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 8ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2023, TOP 8ö

 

Die Fachstelle für Suchtprävention wurde 2019 vom Landkreis übernommen und in die Stelle für Suchtprävention und -beratung im Gesundheitsamt, SG 53, integriert. Die Aufgaben der Suchtpräventionsfachkraft sind eng verknüpft mit den Arbeitsfeldern der kommunalen Jugendarbeit und des Jugendschutzes im Kreisjugendamt Ebersberg, der Bildungsregion und der Gesundheitsregionplus. Mit der Eingliederung der Suchtpräventionsfachkraft im Gesundheitsamt Ebersberg können viele Synergien genutzt werden. Das Gesundheitsamt hat viel Erfahrung in der Präventionsarbeit an Schulen und verfügt über gut gewachsene Kontakte und Netzwerke.

 

Die Anfragesituation zur Suchtprävention ist hoch; gerade Schulen aber auch Jugendorganisationen nehmen das Angebot sehr gut wahr. Ziel ist eine nachhaltige Präventionsarbeit im Landkreis Ebersberg zu gewährleisten. Neue Themen wie die Legalisierung von Suchtmitteln, Mediensucht und Essstörungen erfordern eine breite Angebotspalette, denen sich die Suchtprävention stellen muss.

 

Über die im Jahr 2018 gegründete Steuerungsgruppe Sucht, die u.a. mit Teilnehmern aus den Schulen, den kommunalen Jugendpflegern sowie der Polizei besetzt ist, kann durch die Integration der Suchtpräventionsfachkraft ins Sachgebiet 53 eine auf den Landkreis abgestimmte Prüfung der suchtpräventiven Maßnahmen sichergestellt werden.

 

Der öffentliche Jugendhilfeträger finanziert die Fachstelle für Suchtprävention im Gesundheitsamt mit einem jährlichen Kostenbeitrag, der im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung vom Teilhaushalt des Jugendhilfeausschusses auf den Teilhaushalt des SFB-Ausschusses transferiert wird.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien zum Haushalt 2025, dem Gesundheitsamt des Landkreises Ebersberg folgende Finanzierung:

Zuschuss lt. Antrag:                         29.000,- Euro

(Veränderung zu 2024:                     - 8.500,- Euro (- 22,67 %)

 

2.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2025 in Form einer internen Leistungsverrechnung (Belastung Teilbudget JHA, Entlastung Teilbudget SFB-Ausschuss) eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Interne Leistungsverrechnung von 29.000,00 Euro und damit 8.500,00 Euro weniger als im Haushalt 2024. Die Reduzierung wird durch eine befristete Stundenreduzierung erwirkt.