Betreff
Pauschalzuschuss Caritas; Jugendsuchtberatung
Vorlage
2024/1318
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 6ö

01. Jugendhilfeausschuss vom 29.07.2020, TOP 6ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 14ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2023, TOP 9ö

 

Der Bezirk Oberbayern übernimmt die Finanzierung der Beratungsangebote für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Für Beratungen der unter 18-jährigen jungen Menschen, die mit Substanzmitteln experimentieren oder Gefahr laufen, eine Abhängigkeit zu entwickeln, besteht seitens des Bezirks keine Möglichkeit der finanziellen Förderung von Beratungsleistungen.

 

Es bestand daher die Notwendigkeit der Schaffung einer Fachstelle speziell für Jugendliche und junge Erwachsene mit riskantem Substanzgebrauch, nachdem die Anzahl der suchtmittelkonsumierenden Jugendlichen im Landkreis Ebersberg stetig zugenommen hatte und junge Menschen, im Gegensatz zu Erwachsenen, einer anderen und intensiveren Form von Betreuung und Beratung bedürfen. Gerade bei Jugendlichen ist die Früherkennung und Frühintervention von zentraler Bedeutung. Eine langfristige Betreuung, der Aufbau von Vertrauen und der partnerschaftliche Umgang mit den Jugendlichen, verbunden mit einer pragmatischen Herangehensweise, sind für eine zielführende Intervention und Unterstützung von jungen Menschen unabdingbar.

 

Auf Grund der angespannten Haushaltslage wurde die Arbeitszeit von 30 auf 25 Wochenstunden reduziert. Dies entspricht einer Reduktion des Haushaltsansatzes auf 85.543,47 €. Die Kürzung kann durch die Caritas mitgetragen werden. Allerdings bittet die Caritas um eine Laufzeit von zwei Jahren, um eine bessere Planungssicherheit zu erreichen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Vorschlag unterbreitet:

 

1.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien zum Haushalt 2025, dem Caritas Zentrum Grafing für die Jugendsuchtberatung folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:                           85.543,47 Euro

(Veränderung zu 2024:                     - 8.956,49 Euro = - 9,5 %)

 

2.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2025 eingeplant.

 

3.    Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Zustimmung der Kreisgremien zum Haushalt 2026, dem Caritas Zentrum Grafing für die Jugendsuchtberatung folgenden Zuschuss:

 

Zuschuss lt. Antrag:                         85.543,47 Euro

(Veränderung zu 2025:                     0 = 0%)

 

4.    Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2026 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es entstehen Ausgaben in Höhe von 85.543,47 €, das sind -8.956,49 € bzw. 9,5 % weniger als im Vorjahr.