Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
18. Sitzung des JHA am
20.06.2013 Top 7ö
08. Sitzung des JHA am
13.10.2016 Top 21ö
12. Sitzung des JHA am
15.03.2018 Top 7ö
15. Sitzung des JHA am
04.04.2019 Top 8.1ö
2. Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö
7. Sitzung des JHA am 30.06.2024, Top 6ö
Die Kindertagespflege ist ein
Angebot zur Betreuung von Kindern im Alter von 1 – 14 Jahren. Mit den
familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für Kinder unter drei Jahren
geeignet, die in einem für sie überschaubaren Rahmen erste Erfahrungen mit
Gleichaltrigen sammeln. Die Entwicklung des Kindes wird individuell von der
Tagespflegeperson gemäß des bayrischen Bildungs- und Erziehungsplanes gefördert
und unterstützt.
Das Kreisjugendamt Ebersberg
ist für alle Angebote und Leistungen in der öffentlich geförderten
Kindertagespflege zuständig. Das Kreisjugendamt Ebersberg gewährt den Tagespflegepersonen
eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung und die Eltern
erbringen eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung an das Kreisjugendamt
Ebersberg. Eine Zuzahlung der Eltern an die Tagespflegepersonen ist nicht
vorgesehen.
Zuletzt wurden zum 30.06.2024
die Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht. Der Ausschuss
erteilte dabei den Auftrag an die Verwaltung sogenannte betreuungsfreie Tage in
den Richtlinien umzusetzen.
Die Richtlinien sollen deshalb
um den Zusatz: „Dieser wird, um die
Möglichkeit von betreuungsfreien Tagen zu schaffen vor der Auszahlung mit dem
Faktor 1,087 multipliziert. Ob und in welchem Umfang die
Kindertagespflegepersonen betreuungsfreie Tage tatsächlich in Anspruch nehmen
liegt in deren eigenen Verantwortung.“ ergänzt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Welche?
Dem
Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt
den Änderungen der Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt den
beigefügten Entwurf für Richtlinien über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege
im Landkreis Ebersberg nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Bayerischen
Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).
Auswirkung auf den Haushalt:
Durch die Erhöhung der
Geldleistungen und unter Berücksichtigung der kommunalen und staatlichen
Förderung werden Mehrkosten in Höhe von
ca. 50.000.- € pro Jahr veranschlagt und das zu erwartende Defizit in
diesem Bereich erhöht sich auf bis zu 273.000.- jährlich.