Betreff
Neufassung der Richtlinie in der Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg
Vorlage
2024/1320
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

18. Sitzung des JHA am 20.06.2013 Top 7ö

08. Sitzung des JHA am 13.10.2016 Top 21ö

12. Sitzung des JHA am 15.03.2018 Top 7ö

15. Sitzung des JHA am 04.04.2019 Top 8.1ö

2. Sitzung des JHA am 13.10.2020, Top 7ö

7. Sitzung des JHA am 30.06.2024, Top 6ö

Die Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung von Kindern im Alter von 1 – 14 Jahren. Mit den familienähnlichen Strukturen ist sie besonders gut für Kinder unter drei Jahren geeignet, die in einem für sie überschaubaren Rahmen erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen sammeln. Die Entwicklung des Kindes wird individuell von der Tagespflegeperson gemäß des bayrischen Bildungs- und Erziehungsplanes gefördert und unterstützt.

Das Kreisjugendamt Ebersberg ist für alle Angebote und Leistungen in der öffentlich geförderten Kindertagespflege zuständig. Das Kreisjugendamt Ebersberg gewährt den Tagespflegepersonen eine leistungsgerechte und angemessene laufende Geldleistung und die Eltern erbringen eine sozialverträgliche Kostenbeteiligung an das Kreisjugendamt Ebersberg. Eine Zuzahlung der Eltern an die Tagespflegepersonen ist nicht vorgesehen.

Zuletzt wurden zum 30.06.2024 die Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen erhöht. Der Ausschuss erteilte dabei den Auftrag an die Verwaltung sogenannte betreuungsfreie Tage in den Richtlinien umzusetzen.

Die Richtlinien sollen deshalb um den Zusatz: „Dieser wird, um die Möglichkeit von betreuungsfreien Tagen zu schaffen vor der Auszahlung mit dem Faktor 1,087 multipliziert. Ob und in welchem Umfang die Kindertagespflegepersonen betreuungsfreie Tage tatsächlich in Anspruch nehmen liegt in deren eigenen Verantwortung.“ ergänzt werden.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Änderungen der Richtlinien in der Kindertagespflege zu und genehmigt den beigefügten Entwurf für Richtlinien über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Ebersberg nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG).

Auswirkung auf den Haushalt:

Durch die Erhöhung der Geldleistungen und unter Berücksichtigung der kommunalen und staatlichen Förderung werden Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000.- € pro Jahr veranschlagt und das zu erwartende Defizit in diesem Bereich erhöht sich auf bis zu 273.000.- jährlich.