Betreff
Pauschalzuschuss Caritas; Erziehungsberatungsstelle, Familiengerichtliche Beratung "Ebersberger Modell" und Schreibabyberatung
Vorlage
2024/1321
Aktenzeichen
6
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 7ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 6ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

05. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2021, TOP 15ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 20.10.2022, TOP 6ö

 

Die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist eine Pflichtaufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers und vertraglich seit Anfang der 90-iger Jahre auf das Caritaszentrum Ebersberg übertragen.

 

Nachdem das aus dem Jahr 1993 datierende Vertragswerk ausschließlich den Umfang der Bezuschussung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe regelte, jedoch keinerlei Festlegungen über die quantitative und inhaltliche Erbringung der Hilfe zur Erziehung in Form der Erziehungsberatung enthielt, vereinbarten das Caritaszentrum Ebersberg und das Kreisjugendamt Ebersberg Ende 2020, die bestehende, ausschließlich fiskalisch geprägte Vereinbarung durch ein neues Regelwerk zu ersetzen, das die zu erbringenden Leistungen, ausgerichtet an den Standards und Erwartungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers, beschreibt und die zur Leistungserbringung aufzuwenden personellen und finanziellen Ressourcen detailliert festlegt. Hierdurch wird der Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch seiner Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung nach § 79 SGB VIII gerecht, das Angebot der Erziehungsberatung im Landkreis Ebersberg angemessen und bedarfsorientiert zu erbringen und laufend zu evaluieren.

 

Der bisherige Pauschalzuschuss inkludierte bis 2023 neben der Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII auch weitere Leistungen, wie z.B. die ISEF-Beratung, die gerichtsnahe Beratung nach §§ 17 und 18 SGB VIII sowie die Aufgaben, die dem Caritaszentrum Ebersberg aus der Mitwirkung am „Ebersberger Modell“ erwachsen.

 

Das neu ausgearbeitete Vertragswerk ermöglicht, alle Leistungen einschließlich der dafür aufzuwendenden personellen Ressourcen getrennt voneinander zu betrachten und so jeden Bereich aus dem umfangreichen Leistungsportfolio des Caritaszentrums Ebersberg inhaltlich eigenständig anzupassen und mit einem eigenen Finanzmittelbedarf zu versehen.

 

a)    Der Finanzmittelbedarf des Caritaszentrums Ebersberg zur Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII einschließlich der aufsuchenden Erziehungsberatung sowie der präventiven Erziehungsberatung gemäß § 16 SGB VIII, den Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII und der Beratung für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII beläuft sich auf 365.045,37 €. Dies sind vor allem auf Grund sinkender Fallzahlen in der Erziehungsberatung 43.977,21 € (etwa 10%) weniger als 2024. Vom Finanzbedarf ist der Regierungszuschuss in Höhe von 62.582.- € abzuziehen, da dieses Geld durch die Regierung und nicht durch den Landkreis Ebersberg getragen wird. Eine weitere Beschränkung ist nicht möglich, da es sich um eine Pflichtleistung handelt.

 

HH-Jahr

2024

2025

beantragter
Landkreis-zuschuss

       353.766,86 €

     310.204,22 €

%-Veränderung
zum Vorjahr

 

-12,33%

Differenz

 - €

 - €

Spitzab-rechnung

 Spitzabrechnung in 2025

 Spitzabrechnung in 2026

%-Veränderung zum Vorjahr

 

 

 

 

b)    Der Finanzmittelbedarf für die gerichtsnahen Beratungen gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII einschließlich den Aufgaben und Leistungen nach dem „Ebersberger Modell“ umfasst 162.137,63 € und damit rund 23.115,39 € (etwa 16%) mehr als 2024. Da die Caritas hier Aufgaben nach dem FamFG leistet ist eine Reduzierung nur möglich, wenn das Kreisjugendamt Stellen aufbaut, was nicht möglich und beabsichtigt ist.

HH-Jahr

2024

2025

beantragter
Landkreis-zuschuss

       139.137,63 €

     162.137,63 €

%-Veränderung
zum Vorjahr

 

16,53%

Differenz

 - €

 - €

Spitzab-rechnung

 Spitzabrechnung in 2025

 Spitzabrechnung in 2026

%-Veränderung zum Vorjahr

 

 

 

 

c)    Für die Beratung von Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren („Schreibabyberatung“) fallen Ausgaben von insgesamt 0.- Euro an. Dies sind 44.672,17 Euro weniger als 2024. Auf Grund der angespannten Haushaltslage und in Absprache mit der Amtsleitung hat die Verwaltung beschlossen diesen Posten zu kündigen. Trotz der unbestritten fachlich sinnvollen Arbeit handelt es sich nicht um Pflichtleistungen. Das Kreisjugendamt muss nun ggf. auf andere Dienste verweisen.

 

HH-Jahr

2024

2025

beantragter
Landkreis-zuschuss

            44.672,17 €

                         -  

%-Veränderung
zum Vorjahr

325,81%

-100,00%

Differenz

 - €

 - €

Spitzab-rechnung

 Spitzabrechnung in 2025

 Spitzabrechnung in 2026

%-Veränderung zum Vorjahr

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Wenn ja, negativ:

            Bestehen alternative Handlungsoptionen?   ja*    nein*

 

Welche?

Dem Jugendhilfeausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

  1. Der Finanzmittelbedarf in Höhe von 310.204,22 Euro für die Erbringung der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII, den Gruppenangeboten gemäß § 29 SGB VIII und der Beratung für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen nach § 8a Abs. 4 SGB VIII wird zur Kenntnis genommen.

 

Kostenbeteiligung:                           310.204,22 Euro

(Veränderung zu 2024:                   -   43.559,64 Euro = - 12,33 %)

 

  1. Der Finanzmittelbedarf in Höhe von 162.137,63 Euro für die Erbringung die gerichtsnahen Beratungen gemäß §§ 17 und 18 SGB VIII einschließlich den Aufgaben und Leistungen nach dem „Ebersberger Modell“ wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2025, bewilligt.

 

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          162.137,63 Euro

(Veränderung zu 2024:                     23.115,93 Euro = 16 %)

 

3.    Die Beratung für Kinder von 0-3 Jahren (Schreibabyberatung) wird auf Grund der angespannten Haushaltslage eingestellt. Es fallen an dieser Stelle keine Kosten mehr an.

 

Kostenbeteiligung lt. Vertragsanlage:       43.902,89 Euro

Bewilligter Zuschuss                                   0.- Euro

(Veränderung zu 2024:                                 44.672,17 Euro = -100 %)

 

4.    Die genannten Beträge werden in den Haushalt 2025 eingeplant.

Auswirkung auf den Haushalt:

 

Es fallen Ausgaben in Höhe von insgesamt 472.121,96 € an. Diese liegen durch die Streichung der Maßnahme Schreibabyberatung um 65.339,31 € bzw. 12,16 % unter dem Zuschussbedarf des Vorjahres.

 

HH-Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

beantragter
Landkreis-zuschuss

445.615,13 €

473.094,95 €

498.201,92 €

552.885,33 €

560.266,93 €

562.922,21 €

537.461,27 €

472.121,96 €

%-Veränderung
zum Vorjahr

5,40%

6,17%

5,31%

10,98%

1,34%

0,47%

-4,52%

-12,16%

Differenz

816,04 €

8.568,18 €

- 9.363,86 €

- 57.846,96 €

- 53.824,99 €

- 70.562,30 €

Spitzabrechnung in 2025

Spitzabrechnung in 2026

Spitzab-rechnung

446.431,17 €

481.663,13 €

488.838,06 €

495.038,37 €

506.441,94 €

492.359,91 €

%-Veränderung zum Vorjahr

7,20%

7,89%

1,47%

1,25%

2,25%

-2,86%