Betreff
Überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben
Vorlage
2024/1328
Art
Sitzungsvorlage

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt:

LSV 12.03.2024, N 10

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) führte beim Landkreis Ebersberg die überörtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 bis 2019 gemäß Art. 91 Abs. 1, Art. 92 Abs. 1 LKrO für das Prüfungsgebiet des Bauwesens, insbesondere der Bauausgaben durch.

Die Prüfung erfolgte durch Frau Dipl.-Ing. Univ. Heide von Günther und Herrn Dipl.-Ing. Univ. Reinhard Mende im Zeitraum vom 26.03.2021 bis 17.03.2022.

            Prüfungsumfang lt. Prüfbericht:

Die stichprobenartige Prüfung der Bauausgaben, wurde auf nachfolgend aufgeführte Maßnahmen beschränkt:

Maßnahme und jeweilige Prüfungsfelder

Zeitraum der Bauabwicklung

 

Gesamtkosten brutto

Gymnasium Grafing

Teilgeneralsanierung Altbau

- Planungsleistungen

- Bauleistungen

2017 bis 2020

7,4 Mio. € (lt. Auskunft Verwaltung)

Gymnasium Grafing,

Umbau Pausenhalle („Badewanne“)

- Planungsleistungen

- Bauleistungen

2017 und 2018

0,5 Mio. € (lt. Auskunft Verwaltung)

Gymnasium Markt Schwaben

Trennung Löschwasserleitung

- Planungsleistungen

- Bauleistungen

2017 und 2018

0,5 Mio. € (lt. Auskunft Verwaltung)

Gymnasium Markt Schwaben

Dreifachturnhalle

Sanierung des Umkleidetraktes

- Planungsleistungen

- Bauleistungen

2019 und 2020

0,5 Mio. € (lt. Auskunft Verwaltung)

 

Der als Anlage 1 aufgeführte Endbericht wurde im April 2023 Herrn Landrat Niedergesäß übersandt.

Der Endbericht wurde in der nicht öffentlichen Sitzung des LSV-Ausschusses am 12.03.2024 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, Frau Heide von Günther und Herr Reinhard Mende, im Rahmen einer Präsentation dem Gremium vorgestellt. Der Prüfbericht wurde dem Gremium vorab mit der Sitzungsvorlage übermittelt.

Die einzelnen Textziffern wurden hinsichtlich der öffentlichen Behandlung durch den Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass 8 Textziffern öffentlich behandelt werden können und 20 Textziffern auf Grund datenschutzrechtlicher Belange nicht für die Veröffentlichung zugänglich gemacht werden können.

Die einzelnen Prüfungsfeststellungen, die sogenannten Textziffern, wurden nochmals als Anlage 2 in einer Excel-Datei zusammengestellt und von der Verwaltung kommentiert.

In der Zusammenfassung kommt der BKPV zu folgendem Prüfungsergebnis:

„Die Prüfung der Jahresabschlüsse für das Prüfungsgebiet der Bauausgaben umfasste die Jahresabschlüsse 2012   bis 2019 mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rd. 86,3 Mio. € brutto.

Die Wahrnehmung der Bauherrnaufgaben erfolgte im Wesentlichen sachgerecht. Verbesserungsbedarf sehen wir bei der Vereinbarung und Abwicklung von Verträgen mit Planern (Anbahnung, Abrufe von Leistungsstufen, Leistungsnachweise, Honorarberechnungen) und der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen (u.a. Umlagen, Beachtung von Vergabevorschriften [produktneutrale Ausschreibung], Voraussetzungen für Abschlagszahlungen).

Auch sehen wir Handlungsbedarf im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten für die Billigung von Planungsschritten (Vorplanung, Entwurfsplanung …) und der Beauftragung von Nachträgen und der Vereinbarung von Änderungen bereits geschlossener Verträge durch die Verwaltung.“

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Die Empfehlungen des BKPV zu Planungs- und Bauleistungen werden aufgegriffen   und soweit nicht ohnehin schon angewandt, auch bei zukünftigen Baumaßnahmen umgesetzt bzw. berücksichtigt;

                 Zuständig: SG 13.

  • Die Empfehlung des BKPV zur eindeutigen Regelung der Zuständigkeiten (insbesondere Unterschriftsbefugnisse) in der Geschäftsordnung des Landkreises werden bei der nächsten Aktualisierung der Geschäftsordnung umgesetzt;

            Zuständig: Geschäftsführung Kreistag.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Der Prüfbericht des BKPV vom 06.04.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Auswirkung auf den Haushalt:

keine