Betreff
Haushalt 2024; Über- und außerplanmäßige Genehmigungen von Teilbudgets
Vorlage
2025/1381
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im

Jugendhilfeausschuss am 03.04.2025, TOP 3 ö

SFB-Ausschuss am 08.04.2025, TOP 3 ö

ULV-Ausschuss am 29.04.2025, TOP 3 ö

Diese Angelegenheit wird (nach der Ladung) behandelt im

LSV-Ausschuss am 06.05.2025, TOP 3 ö

 

 

1.    Überschreitungen der Fachausschüsse (zwischen 100.000 € und 200.000 €)

 

Gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreis- und Strategieausschuss über die getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Fachausschüsse bezüglich der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € bis 200.000 € zu informieren.

 

Die Überschreitungen vom JHA-, SFB- und ULV-Ausschuss wurden bereits vom jeweiligen Fachausschuss beschlossen. Die Überschreitungen des LSV-Ausschusses werden am 06.05.2025 nach Ladung dieser Sitzungsvorlage behandelt. Etwaige Änderungen werden in der Sitzung aufgeführt. Nähere Erläuterungen zu den Überschreitungen sind in den entsprechenden Sitzungsvorlagen, Haushalt 2024; Bericht über das Jahresergebnis 2024, der jeweiligen Fachausschüsse nachzulesen.

 

Fachausschuss

Kostenstelle/

Beschreibung

Überschreitung

Investitionsnr.

SFB

850

Gymnasium Vaterstetten

102.012 €

865

Gymnasium Kirchseeon

119.473 €

896

Berufsfachschule Kirchseeon

110.011 €

835-SO-026

PV-Anlage

174.556 €

ULV

910-13-033

EBE13: Verbreiterung Feldkirchner Str. in Glonn

155.825 €

910-06-003

EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt"

183.412 €

LSV

958

Gebäude Gymnasium Markt Schwaben (incl. Außen-u.Sportflächen)

158.279 €

Folgende Überschreitungen wurden aufgrund von Periodenverschiebung der Zuschusseingänge verursacht, welche die entsprechenden Fachausschüsse zur Kenntnis genommen haben.

LSV

941-0028

Wettbewerb KommunalDigital

119.803 €

SFB

820-0021

RS Ebersberg: Digital Pakt Schule

184.270 €

840-0021

Gym Grafing: Digital Pakt Schule

192.592 €

890-0021

SFZ Poing: Digital Pakt Schule

123.785 €

 

Die überplanmäßige Ausgabe der Investition des Kreis- und Strategieausschusses wurde im vorherigen Top behandelt.

KSA

035-VS-001

WBE: Von-Scala-Straße

139.852 €

 

 

2.    Genehmigungspflichtige Sachverhalte Kreis- und Strategieausschuss (bis 200.000 €)

Überschreitungen, die den gesamten Teilhaushalt betreffen, sind bis zu 200.000 € vom Kreis- und Strategieausschuss zu genehmigen.

 

Die überplanmäßige Ausgabe des Teilhaushaltes Allgemeine Finanzwirtschaft (Kostenstelle 020 (Finanzierung)) in Höhe von 122.399 € wurde im vorherigen Top behandelt.

 

Weitere genehmigungspflichtige Sachverhalte für die Überschreitung der Teilhaushalte bis 200.000 € sind nicht eingetreten.

 

3.    Genehmigungspflichtige Sachverhalte Kreistag (über 200.000 €)

 

Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.

 

Die Überschreitungen vom LSV-Ausschuss und vom Kreis- und Strategieausschuss werden aufgrund der Ausschusstermine erst nach der Ladung dieser Sitzungsvorlage zum Beschluss vorgelegt. Etwaige Änderungen werden in der Sitzung mitgeteilt.

3.1  Jugendhilfeausschuss

In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 232 Hilfe für junge Volljährige – Überschreitung 697.525 €

Die Überschreitung resultiert im Wesentlichen aufgrund höherer Fallzahlen im Bereich der stationären Eingliederungshilfe (Plan: 10 Fälle, Ist 22 Fälle). Gerade kostenintensive Fälle z.B. mit schweren psychischen Krankheitsbildern oder Essstörungen sind massiv angestiegen. Bisher lässt sich keine Stagnation der Fallzahlen feststellen, sodass auch im Jahr 2025 mit einem weiteren Anstieg gerechnet werden muss.

 

Teilbudget des Jugendhilfeausschusses – Überschreitung 280.153 €

Innerhalb der Kostenstellen des Jugendhilfeausschusses werden verschiedene Kostenträger bewirtschaftet. Bei den verschiedenen Kostenträgern kommt es zu Plan-Ist-Abweichungen aufgrund abweichender Fallzahlen und Produktkosten der verschiedenen Hilfearten und aufgrund des Wechsels von Zuständigkeiten durch den Zuzug bzw. Wegzug der Hilfeempfänger. Die große Überschreitung der Kostenstelle 232 konnten die restlichen Kostenstellen durch Planunterschreitungen „nur“ minimieren, aber nicht komplett kompensieren. Der Mehrbedarf in 2024 begründet sich hauptsächlich aufgrund steigender Fallzahlen.  Ebenso nehmen aber auch die schwere der Fälle zu. Hinzukommt die Erhöhung der Unterbringungskosten, da die Tagessätze in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe massiv gestiegen sind.

 

3.2  SFB-Ausschuss

In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 210: Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangel. – Überschreitung 550.944 €

Allein 444.200 € sind zusätzlich für Personalkosten angefallen. Das SG 21 bekam 8 neue Stellen von den genehmigten Reservestellen, welche auf der Kostenstelle 021 (Gemeinkostentopf) geplant wurden. Von der einmalig ausgezahlten Integrationspauschale wurden dieser Kostenstelle 200.000 € als Ertrag für die anteiligen Personalkosten gutgeschrieben. Für die Bildung und Teilhabe wurden die Planansätze überschritten. Allein für die Mittagsverpflegung sind 124.000 € mehr angefallen als geplant. Es gehen immer mehr Anträge ein und durch die neu eingestellten Mitarbeiter konnten 2024 einige Rückstände aufgearbeitet werden. Die bewilligten Anträge sind stark gestiegen. Zum Vergleich im Jahr 2023 waren es 884 Fälle und 2024 waren es 1353 Fälle, ein Plus von 53 %! Darüber hinaus steigen die Kosten für das Essen weiterhin an. Zur Haushaltsplanung wurde zwar ein Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung berücksichtigt, jedoch nicht in dem Ausmaß. Für Kostenerstattungen im Bereich der Bildung und Teilhabe (BuT) werden 7,3 % (ab Juni 2024 7,9 %) des Erstattungsbetrages für die Kosten der Unterkunft (siehe Kst. 250) dieser Kostenstelle gutgeschrieben. An sich übersteigen die tatsächlichen Erstattungsbeiträge die Planwerte, weil mehr Bedarfsgemeinschaften als geplant abgerechnet wurden. Diesen Erstattungsbeiträgen unterliegt jedoch eine Revision und Umverteilung. Aus dieser Nachberechnung ergab sich für BuT eine Nachzahlung in Höhe von 300.500 €, welche nicht in der Planung berücksichtigt werden konnte.

 

Kostenstelle 114 Gastschüler – Überschreitung 796.978 €

Unter Berücksichtigung der Auflösung und Neubildung von Rückstellungen fielen insgesamt 813.405 € mehr als geplant für Gastschulbeiträge an. Der größte Posten bei der Überschreitung spiegelt sich bei den Berufsschulen (+ 985.208 €) wider. Der Kostenersatz pro Schüler ist stark gestiegen. Die Berufsschulen erheben keine Gastschulbeitragspauschale, sondern rechnen den angefallenen Schulaufwand kostendeckend ab. Die Höhe des Kostenersatzes ist somit schwer planbar und es wird zur Haushaltsplanung mit dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre gerechnet. Hingegen die Fach-/Berufsoberschulen eine Unterschreitung in Höhe von 214.538 € aufweisen. Die abgerechneten Schülerzahlen blieben hinter den Planzahlen zurück und der Kostenersatz war niedriger als geplant. Bei den Gymnasien kam es zu einer Planüberschreitung in Höhe von 83.600 €. Die Gastschulbeitragspauschale hat sich wie geplant zwar nicht erhöht, aber für das Gymnasium Kirchheim wurden 100 Schüler mehr als geplant abgerechnet. Bei den Wirtschaftsschulen kam es zu einer Unterschreitung von 44.275 €, weil 11 Schüler weniger als geplant abgerechnet wurden.

 

Hinzu kommt, dass die Rückstellung aus 2023 nicht komplett aufgelöst werden konnten, weil die Abrechnung von der FOS/BOS Wasserburg mit 116 Schülern noch aussteht. Insgesamt wurden lediglich 36.000 € an Rückstellungen aus 2023 aufgelöst, hingegen für 2024 366.000 € neu gebildet werden mussten. Größtenteils betraf dies die Berufsschulen.

 

Die Differenz von dem Mehrbedarf aufgrund der Gastschulbeiträge (813.405 €) und der Überschreitung der Kostenstelle begründet sich an Hand der Personalkosten. Aufgrund der zeitverzögerten Nachbesetzung von Stellen wurden die geplanten Personalkosten um 17.800 € unterschritten.

 

 

Laut der Geschäftsordnung Kreistag §29 Abs. 2 Nr. 5 muss der Kreistag über die fehlenden Einnahmen der vier folgenden Investitionen informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht nötig, da es sich um eine Periodenverschiebung handelt.

 

830-0021 RS MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 237.659 € (zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 237.659 €)

850-0021 Gym Vat: Digital Pakt Schule – Überschreitung 223.808 € (zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 317.285 €)

860-0021 Gym MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 253.729 € (zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 246.747 €)

865-0021 Gym Kirchseeon: Digital Pakt Schule – Überschreitung 290.237 € (zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 290.237 €)

 

Trotz rechtzeitiger Vorlage des Verwendungsnachweises für den DigitalPakt 2019 - 2024, sind die Zuweisung vom Kultusministerium für die Digitalisierung nicht wie erwartet in 2024 eingegangen. Dies führt wie im Jahr 2023 zu einer Planüberschreitung.

 

3.3  ULV-Ausschuss

In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.

 

Kostenstelle 910 Kreisstraßen und -unterhalt – Überschreitung 419.183 €

Die geplanten Abschreibungen wurden 2024 um 241.300 € überschritten. Gerade die Inbetriebnahme der EBE 18 Geh- und Radweg und EBE 5 Fahrbahnerneuerung OD Forstinning sorgen für höhere Abschreibungen. Der Planansatz des Winterdienstes weist eine Überschreitung in Höhe von 99.600 € auf. Die Winterdienstabrechnung für 2021 und 2022 in Höhe von 228.572 € ist erst Ende Januar 2024 gekommen und wurde fälschlicherweise in das Jahr 2024 gebucht. Darüber hinaus gab es schwerere Wintereinbrüche. 16.200 € sind mehr für Instandhaltungen angefallen. So mussten Ersatzteile für das Anbaumähgerät und für den Schneepflug beschafft werden. Des Weiteren verschiebt sich der Verkauf des Stramotfahrzeuges nach 2025. Außerdem wurden die Planansätze für die ZEB Befahrung 2023-2024, für die Reparaturen am Fuhrpark und für die Beseitigung von Unwetterschäden überschritten. 

 

Der Teilhaushalt der Kommunale Abfallwirtschaft bzw. Kostenstelle 720 Kommunale Abfallwirtschaft wurde um 1.137.347 € überschritten.

Geplant war für das Jahr 2024 auf Grundlage der 2021 kalkulierten Gebührensätze mit einem ausgeglichenen Haushalt für die kommunale Abfallwirtschaft. Das geplante Defizit sollte durch die Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Jedoch wurde die gesamte Gebührenausgleichsrücklage bereits für das Defizit 2023 aufgelöst, sodass für 2024 kein Ausgleich mehr möglich war. In 2024 weist die Kostenstelle eine Überschreitung in Höhe von 1.137.347 € auf. Mit der neuen Gebührenkalkulation ab 2025 sind die Defizite aus 2023 und 2024 bereits einkalkuliert, sodass diese Verluste nachträglich wieder erwirtschaftet werden.

 

Laut der Geschäftsordnung Kreistag §29 Abs. 2 Nr. 5 muss der Kreistag über die fehlenden Einnahmen der folgenden Investition informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht nötig, da es sich um eine Periodenverschiebung handelt.

 

910-06-003 EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt" – Überschreitung 403.412 €

Ein Teil des Budgets (183.412 €), welches in 2025 eingeplant war, wurde bereits in 2024 benötigt. Der Radwegebau konnte auf Grund einer optimierten Planung bereits nach 6 Wochen Bauzeit abgeschlossen werden, ursprünglich war eine Bauzeit von 3 Monaten angedacht. Geplant waren 220.000 € in 2025. Des Weiteren sind die geplanten Zuschüsse in 2024 in Höhe von 220.000 € nicht eingegangen. Diese werden in 2025 erwartet.

 

Die Überschreitung des Ausgabebudgets in Höhe von 183.412 € ist vom ULV-Ausschuss zu genehmigen. Der Kreistag muss über die fehlenden Einnahmen in Höhe von 220.000 € informiert werden, weil es sich um eine Periodenverschiebung handelt. Die Gesamtkosten der Maßnahme über alle Planjahre werden nicht überschritten.

 

3.4  LSV-Ausschuss

 

In diesem Teilhaushalt ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt für den Kreistag eingetreten.

 

3.5  Kreis- und Strategieausschuss

In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.

 

Kreisklinik gGmbH (041) – Überschreitung 285.377 €

Die Überschreitung der Kostenstelle für die Kreisklinik begründet sich durch die höheren Abschreibungen und niedrigeren Zinserträge. Die Zinserträge für die Betriebsmittelkredite wurden mit 2 % für 10 Mio. € geplant. Die tatsächlichen Zahlungen fanden während des Jahres gestaffelt statt, sodass insgesamt rund 111.000 € weniger Zinsen eingingen. Die geplanten Abschreibungen von Investitionszuschüssen an die Klinik wurden insgesamt um rund 168.700 € überschritten. Die Abschreibungen für den Zuschuss der medizinischen Geräte und EDV kann von der Kreisklinik nicht für das kommende Jahr geplant werden. Es ist im Voraus nicht zu ersehen, welche Art der Investitionen in welcher Höhe realisiert werden können. Des Weiteren sind 5.300 € für die Beraterleistung bezüglich der Grundsteuerreform angefallen. Die Grundstücke sind Eigentum des Landkreises, sodass dieser für die rechtliche Klärung verantwortlich ist.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten Überschreitungen zur Kenntnis.

Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.    Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) in Höhe von 697.525 € werden genehmigt.

2.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 210 (Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangel.) in Höhe von 550.944 € wird genehmigt.

3.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114 (Gastschüler) in Höhe von 796.978 € wird genehmigt.

4.    Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 910 Kreisstraßen und –unterhalt in Höhe von 419.183 € wird genehmigt.

5.    Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 285.377 € wird genehmigt.

6.    Die fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 237.659 € der Investition 830-0021 RS MS: Digital Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.

7.    Die fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 317.285 € der Investition 850-0021 Gym Vat: Digital Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.

8.    Die fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe 246.747 € der Investition 860-0021 Gym MS: Digital Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.

9.    Die fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe 290.237 € der Investition 865-0021 Gym Kirchseeon: Digital Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.

10.  Die fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 220.000 € der Investition 910-06-003 EBE6: Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt" werden zur Kenntnis genommen.

11.  Die überplanmäßigen Ausgaben auf des Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 280.153 € werden genehmigt.

12.  Die überplanmäßige Ausgabe des Teilbudgets Kommunale Abfallwirtschaft bzw. der Kostenstelle 720 Kommunale Abfallwirtschaft in Höhe von 1.137.347 € wird genehmigt.

Auswirkung auf Haushalt:

 

Die entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden Mitteln bestritten. Der geplante Ergebnisüberschuss 2024 in Höhe von 4.497.939 € wurde ohne Berücksichtigung des Defizites der kommunalen Abfallwirtschaft um 2.406.915 € übertroffen. Das Jahr 2024 schließt mit einem positiven Saldo von 6.904.854 € ab (ohne Verlust der kommunalen Abfallwirtschaft). Bezieht man das Defizit der kommunalen Abfallwirtschaft, welches in den kommenden Jahren durch die Anhebung der Gebühren wieder ausgeglichen wird, mit ein, wurde der Planansatz um 1.269.568 € übertroffen. Der positive Saldo beträgt 5.767.507 €.

 

Die bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit Einführung der Doppik im Jahr 2005) sinkt durch die Umbuchung der 11.088.741 € in die allgemeine Rücklage (siehe 1. in der folgenden Tabelle) von 62,3 Mio. € auf 51,2 Mio. € (siehe 3. in der folgenden Tabelle). Dafür steigt die allgemeine Rücklage von 61,4 Mio. € auf 72,5 Mio. € an. Diese Umbuchung wurde vom Kreistag am 16.12.2024 Top 6 Ö beschlossen. Der kumulierte Jahresüberschuss (5.) steigt durch den Jahresüberschüsse 2024 um 5.767.507 €. Zum 31.12.2024 wird dadurch in der Bilanz ein Jahresüberschuss in Höhe von 26.846.196 € ausgewiesen.

 

Eigenkapitalübersicht des Jahresabschlusses

 

Landratsamt Ebersberg

 

Bezeichnung

Stand nach Ablauf HHJ 2020

Stand nach Ablauf HHJ 2021

Stand nach Ablauf HHJ 2022

Stand nach Ablauf HHJ 2023

Veränderg. in 2024 +/-

Stand nach Ablauf HHJ 2024

1. Allgemeine Rücklage (Nettoposition)

-61.459.536

-61.371.144

-61.371.144

-61.371.144

-11.088.741

-72.459.885

2. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

-2.000.000

0

-2.000.000

3. Ergebnisrücklage

-58.715.401

-58.715.401

-78.943.439

-62.331.255

11.088.741

-51.242.514

3.1. Sonderrücklage

-308.926

-337.491

-421.002

0

0

0

4. Ergebnisvortrag

0

0

0

0

0

0

5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-3.615.855

-7.503.139

2.864.058

-21.078.689

-5.767.507

-26.846.196

6. Summe = Eigenkapital

-126.099.718

-129.927.175

-139.871.527

-146.781.088

-5.767.507

-152.548.595

 

Durch die vom Kreistag beschlossene Umbuchung des Jahresüberschusses 2019 in die allgemeine Rücklage erhöht sich die Nettoposition (dauerhaftes Eigenkapital) erstmals seit der Einführung der Doppik um rund 11,1 Mio. €.

 

Das Bilanzvolumen ist seither von 105,3 Mio. € auf 347 Mio. € gestiegen, sodass die Nettoposition von 47,8 % auf 20,9 % zurückging. Ohne der Umbuchung des Jahresüberschusses 2019 in die allgemeine Rücklage wäre die Nettoposition von 47,8 % auf 17,7 % gesunken.

 

Um die Nettoposition weiter zu stärken, sollten weitere Umbuchungen von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital im Rahmen der jährlichen Jahresabschlüsse beschlossen werden.