Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Jugendhilfeausschuss am 03.04.2025, TOP 3 ö
SFB-Ausschuss am 08.04.2025, TOP 3 ö
ULV-Ausschuss am 29.04.2025, TOP 3 ö
Diese Angelegenheit wird (nach der Ladung) behandelt im
LSV-Ausschuss am 06.05.2025, TOP 3 ö
1.
Überschreitungen der
Fachausschüsse (zwischen 100.000 € und 200.000 €)
Gem. § 46 Abs. 3 Ziff. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages ist der Kreis- und Strategieausschuss über die getroffenen Entscheidungen der jeweiligen Fachausschüsse bezüglich der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € bis 200.000 € zu informieren.
Die Überschreitungen vom JHA-, SFB- und ULV-Ausschuss wurden bereits vom jeweiligen Fachausschuss beschlossen. Die Überschreitungen des LSV-Ausschusses werden am 06.05.2025 nach Ladung dieser Sitzungsvorlage behandelt. Etwaige Änderungen werden in der Sitzung aufgeführt. Nähere Erläuterungen zu den Überschreitungen sind in den entsprechenden Sitzungsvorlagen, Haushalt 2024; Bericht über das Jahresergebnis 2024, der jeweiligen Fachausschüsse nachzulesen.
Fachausschuss |
Kostenstelle/ |
Beschreibung |
Überschreitung |
Investitionsnr. |
|||
SFB |
850 |
Gymnasium
Vaterstetten |
102.012 € |
865 |
Gymnasium
Kirchseeon |
119.473 € |
|
896 |
Berufsfachschule
Kirchseeon |
110.011 € |
|
835-SO-026 |
PV-Anlage
|
174.556 € |
|
ULV |
910-13-033 |
EBE13:
Verbreiterung Feldkirchner Str. in Glonn |
155.825 € |
910-06-003 |
EBE6:
Radweg von EBE 20 bis "EBE 6-alt" |
183.412 € |
|
LSV |
958 |
Gebäude
Gymnasium Markt Schwaben (incl. Außen-u.Sportflächen) |
158.279 € |
Folgende
Überschreitungen wurden aufgrund von Periodenverschiebung der
Zuschusseingänge verursacht, welche die entsprechenden Fachausschüsse zur
Kenntnis genommen haben. |
|||
LSV |
941-0028 |
Wettbewerb
KommunalDigital |
119.803 € |
SFB |
820-0021 |
RS
Ebersberg: Digital Pakt Schule |
184.270 € |
840-0021 |
Gym
Grafing: Digital Pakt Schule |
192.592 € |
|
890-0021 |
SFZ
Poing: Digital Pakt Schule |
123.785 € |
Die überplanmäßige Ausgabe
der Investition des Kreis- und Strategieausschusses wurde im vorherigen Top
behandelt.
KSA |
035-VS-001 |
WBE: Von-Scala-Straße |
139.852 € |
2.
Genehmigungspflichtige
Sachverhalte Kreis- und Strategieausschuss (bis 200.000 €)
Überschreitungen,
die den gesamten Teilhaushalt betreffen, sind bis zu 200.000 € vom Kreis- und Strategieausschuss
zu genehmigen.
Die
überplanmäßige Ausgabe des Teilhaushaltes Allgemeine Finanzwirtschaft (Kostenstelle
020 (Finanzierung)) in Höhe von 122.399 € wurde im vorherigen Top behandelt.
Weitere
genehmigungspflichtige Sachverhalte für die Überschreitung der Teilhaushalte
bis 200.000 € sind nicht eingetreten.
3.
Genehmigungspflichtige
Sachverhalte Kreistag (über 200.000 €)
Gem. § 29 Abs. 2 Ziff. 5 der Geschäftsordnung des Kreistages behält sich der Kreistag vor, über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 200.000 Euro übersteigen, zu beschließen.
Die
Überschreitungen vom LSV-Ausschuss und vom Kreis- und Strategieausschuss werden
aufgrund der Ausschusstermine erst nach der Ladung dieser Sitzungsvorlage zum
Beschluss vorgelegt. Etwaige Änderungen werden in der Sitzung mitgeteilt.
3.1 Jugendhilfeausschuss
In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige
Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Kostenstelle 232 Hilfe für junge Volljährige
– Überschreitung 697.525 €
Die Überschreitung resultiert im
Wesentlichen aufgrund höherer Fallzahlen im Bereich der stationären
Eingliederungshilfe (Plan: 10 Fälle, Ist 22 Fälle). Gerade kostenintensive
Fälle z.B. mit schweren psychischen Krankheitsbildern oder Essstörungen sind
massiv angestiegen. Bisher lässt sich keine Stagnation der Fallzahlen
feststellen, sodass auch im Jahr 2025 mit einem weiteren Anstieg gerechnet
werden muss.
Teilbudget des
Jugendhilfeausschusses – Überschreitung 280.153 €
Innerhalb der Kostenstellen des Jugendhilfeausschusses werden verschiedene Kostenträger bewirtschaftet. Bei den verschiedenen Kostenträgern kommt es zu Plan-Ist-Abweichungen aufgrund abweichender Fallzahlen und Produktkosten der verschiedenen Hilfearten und aufgrund des Wechsels von Zuständigkeiten durch den Zuzug bzw. Wegzug der Hilfeempfänger. Die große Überschreitung der Kostenstelle 232 konnten die restlichen Kostenstellen durch Planunterschreitungen „nur“ minimieren, aber nicht komplett kompensieren. Der Mehrbedarf in 2024 begründet sich hauptsächlich aufgrund steigender Fallzahlen. Ebenso nehmen aber auch die schwere der Fälle zu. Hinzukommt die Erhöhung der Unterbringungskosten, da die Tagessätze in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe massiv gestiegen sind.
3.2 SFB-Ausschuss
In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige
Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Kostenstelle 210: Wohnungswesen,
Ausbildungsförderung, Versicherungsangel. – Überschreitung
550.944 €
Allein 444.200 € sind zusätzlich für Personalkosten angefallen. Das SG 21 bekam 8 neue Stellen von den genehmigten Reservestellen, welche auf der Kostenstelle 021 (Gemeinkostentopf) geplant wurden. Von der einmalig ausgezahlten Integrationspauschale wurden dieser Kostenstelle 200.000 € als Ertrag für die anteiligen Personalkosten gutgeschrieben. Für die Bildung und Teilhabe wurden die Planansätze überschritten. Allein für die Mittagsverpflegung sind 124.000 € mehr angefallen als geplant. Es gehen immer mehr Anträge ein und durch die neu eingestellten Mitarbeiter konnten 2024 einige Rückstände aufgearbeitet werden. Die bewilligten Anträge sind stark gestiegen. Zum Vergleich im Jahr 2023 waren es 884 Fälle und 2024 waren es 1353 Fälle, ein Plus von 53 %! Darüber hinaus steigen die Kosten für das Essen weiterhin an. Zur Haushaltsplanung wurde zwar ein Mehrbedarf für die Mittagsverpflegung berücksichtigt, jedoch nicht in dem Ausmaß. Für Kostenerstattungen im Bereich der Bildung und Teilhabe (BuT) werden 7,3 % (ab Juni 2024 7,9 %) des Erstattungsbetrages für die Kosten der Unterkunft (siehe Kst. 250) dieser Kostenstelle gutgeschrieben. An sich übersteigen die tatsächlichen Erstattungsbeiträge die Planwerte, weil mehr Bedarfsgemeinschaften als geplant abgerechnet wurden. Diesen Erstattungsbeiträgen unterliegt jedoch eine Revision und Umverteilung. Aus dieser Nachberechnung ergab sich für BuT eine Nachzahlung in Höhe von 300.500 €, welche nicht in der Planung berücksichtigt werden konnte.
Kostenstelle
114 Gastschüler – Überschreitung 796.978 €
Unter
Berücksichtigung der Auflösung und Neubildung von Rückstellungen fielen
insgesamt 813.405 € mehr als geplant für Gastschulbeiträge an. Der größte
Posten bei der Überschreitung spiegelt sich bei den Berufsschulen (+ 985.208 €)
wider. Der Kostenersatz pro Schüler ist stark gestiegen. Die Berufsschulen
erheben keine Gastschulbeitragspauschale, sondern rechnen den angefallenen
Schulaufwand kostendeckend ab. Die Höhe des Kostenersatzes ist somit schwer
planbar und es wird zur Haushaltsplanung mit dem Durchschnitt der letzten 3
Jahre gerechnet. Hingegen die Fach-/Berufsoberschulen eine Unterschreitung in
Höhe von 214.538 € aufweisen. Die abgerechneten Schülerzahlen blieben hinter
den Planzahlen zurück und der Kostenersatz war niedriger als geplant. Bei den
Gymnasien kam es zu einer Planüberschreitung in Höhe von 83.600 €. Die
Gastschulbeitragspauschale hat sich wie geplant zwar nicht erhöht, aber für das
Gymnasium Kirchheim wurden 100 Schüler mehr als geplant abgerechnet. Bei den
Wirtschaftsschulen kam es zu einer Unterschreitung von 44.275 €, weil 11
Schüler weniger als geplant abgerechnet wurden.
Hinzu
kommt, dass die Rückstellung aus 2023 nicht komplett aufgelöst werden konnten,
weil die Abrechnung von der FOS/BOS Wasserburg mit 116 Schülern noch aussteht.
Insgesamt wurden lediglich 36.000 € an Rückstellungen aus 2023 aufgelöst,
hingegen für 2024 366.000 € neu gebildet werden mussten. Größtenteils betraf
dies die Berufsschulen.
Die
Differenz von dem Mehrbedarf aufgrund der Gastschulbeiträge (813.405 €) und der
Überschreitung der Kostenstelle begründet sich an Hand der Personalkosten.
Aufgrund der zeitverzögerten Nachbesetzung von Stellen wurden die geplanten
Personalkosten um 17.800 € unterschritten.
Laut der Geschäftsordnung Kreistag
§29 Abs. 2 Nr. 5 muss der Kreistag über die fehlenden Einnahmen der vier
folgenden Investitionen informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht nötig, da
es sich um eine Periodenverschiebung handelt.
830-0021
RS MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 237.659 €
(zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 237.659 €)
850-0021
Gym Vat: Digital Pakt Schule – Überschreitung 223.808 €
(zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 317.285 €)
860-0021
Gym MS: Digital Pakt Schule – Überschreitung 253.729 €
(zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 246.747 €)
865-0021
Gym Kirchseeon: Digital Pakt Schule – Überschreitung 290.237
€ (zeitliche Verschiebung des Zuschusseingangs in Höhe von 290.237 €)
Trotz rechtzeitiger Vorlage des
Verwendungsnachweises für den DigitalPakt 2019 - 2024, sind die Zuweisung vom Kultusministerium
für die Digitalisierung nicht wie erwartet in 2024 eingegangen. Dies führt wie
im Jahr 2023 zu einer Planüberschreitung.
3.3 ULV-Ausschuss
In diesem Teilbudget sind zwei genehmigungspflichtige
Sachverhalte eingetreten, die vom Kreistag zu genehmigen sind.
Kostenstelle
910 Kreisstraßen und -unterhalt – Überschreitung 419.183 €
Die geplanten Abschreibungen wurden 2024 um
241.300 € überschritten. Gerade die Inbetriebnahme der EBE 18 Geh- und Radweg
und EBE 5 Fahrbahnerneuerung OD Forstinning sorgen für höhere Abschreibungen.
Der Planansatz des Winterdienstes weist eine Überschreitung in Höhe von 99.600
€ auf. Die Winterdienstabrechnung für 2021 und 2022 in Höhe von 228.572 € ist
erst Ende Januar 2024 gekommen und wurde fälschlicherweise in das Jahr 2024
gebucht. Darüber hinaus gab es schwerere Wintereinbrüche. 16.200 € sind mehr für
Instandhaltungen angefallen. So mussten Ersatzteile für das Anbaumähgerät und
für den Schneepflug beschafft werden. Des Weiteren verschiebt sich der Verkauf
des Stramotfahrzeuges nach 2025. Außerdem wurden die Planansätze für die ZEB
Befahrung 2023-2024, für die Reparaturen am Fuhrpark und für die Beseitigung
von Unwetterschäden überschritten.
Der Teilhaushalt der Kommunale Abfallwirtschaft bzw.
Kostenstelle 720 Kommunale Abfallwirtschaft wurde um 1.137.347
€ überschritten.
Geplant war für das Jahr 2024
auf Grundlage der 2021 kalkulierten Gebührensätze mit einem ausgeglichenen
Haushalt für die kommunale Abfallwirtschaft. Das geplante Defizit sollte durch
die Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Jedoch wurde die gesamte
Gebührenausgleichsrücklage bereits für das Defizit 2023 aufgelöst, sodass für
2024 kein Ausgleich mehr möglich war. In 2024 weist die Kostenstelle eine
Überschreitung in Höhe von 1.137.347 € auf. Mit der
neuen Gebührenkalkulation ab 2025 sind die Defizite aus 2023 und 2024 bereits
einkalkuliert, sodass diese Verluste nachträglich wieder erwirtschaftet werden.
Laut der Geschäftsordnung Kreistag
§29 Abs. 2 Nr. 5 muss der Kreistag über die fehlenden Einnahmen der folgenden
Investition informiert werden. Eine Genehmigung ist nicht nötig, da es sich um
eine Periodenverschiebung handelt.
910-06-003 EBE6: Radweg von
EBE 20 bis "EBE 6-alt" – Überschreitung 403.412 €
Ein Teil des Budgets
(183.412 €), welches in 2025 eingeplant war, wurde bereits in 2024 benötigt. Der Radwegebau konnte auf Grund einer optimierten Planung
bereits nach 6 Wochen Bauzeit abgeschlossen werden, ursprünglich war eine
Bauzeit von 3 Monaten angedacht. Geplant waren 220.000 € in 2025. Des Weiteren
sind die geplanten Zuschüsse in 2024 in Höhe von 220.000 € nicht eingegangen.
Diese werden in 2025 erwartet.
Die Überschreitung des
Ausgabebudgets in Höhe von 183.412 € ist vom ULV-Ausschuss zu genehmigen. Der
Kreistag muss über die fehlenden Einnahmen in Höhe von 220.000 € informiert
werden, weil es sich um eine Periodenverschiebung handelt. Die Gesamtkosten der
Maßnahme über alle Planjahre werden nicht überschritten.
3.4 LSV-Ausschuss
In diesem Teilhaushalt ist kein genehmigungspflichtiger Sachverhalt für den Kreistag eingetreten.
3.5 Kreis- und Strategieausschuss
In diesem Teilbudget ist ein genehmigungspflichtiger Sachverhalt eingetreten, der vom Kreistag zu genehmigen ist.
Kreisklinik
gGmbH (041) – Überschreitung
285.377 €
Die Überschreitung der
Kostenstelle für die Kreisklinik begründet sich durch die höheren
Abschreibungen und niedrigeren Zinserträge. Die Zinserträge für die Betriebsmittelkredite
wurden mit 2 % für 10 Mio. € geplant. Die tatsächlichen Zahlungen fanden
während des Jahres gestaffelt statt, sodass insgesamt rund 111.000 € weniger
Zinsen eingingen. Die geplanten Abschreibungen
von Investitionszuschüssen an die Klinik wurden insgesamt um rund 168.700 €
überschritten. Die Abschreibungen für den Zuschuss der medizinischen Geräte und
EDV kann von der Kreisklinik nicht für das kommende Jahr geplant werden. Es ist
im Voraus nicht zu ersehen, welche Art der Investitionen in welcher Höhe
realisiert werden können. Des Weiteren sind 5.300 € für die Beraterleistung
bezüglich der Grundsteuerreform angefallen. Die Grundstücke sind Eigentum des
Landkreises, sodass dieser für die rechtliche Klärung verantwortlich ist.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt die von den jeweiligen Fachausschüssen genehmigten Überschreitungen zur Kenntnis.
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
1. Die überplanmäßigen Ausgaben auf der Kostenstelle 232 (Hilfe für junge Volljährige § 41) in Höhe von 697.525 € werden genehmigt.
2.
Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 210
(Wohnungswesen, Ausbildungsförderung, Versicherungsangel.) in Höhe von 550.944 € wird genehmigt.
3.
Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 114
(Gastschüler) in Höhe von 796.978 € wird genehmigt.
4. Die überplanmäßige Ausgabe auf der Kostenstelle 910 Kreisstraßen und –unterhalt
in
Höhe von 419.183 € wird genehmigt.
5. Die überplanmäßige Ausgabe der Kostenstelle 041 (Kreisklinik gGmbH) in Höhe von 285.377 € wird genehmigt.
6.
Die
fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 237.659 € der Investition 830-0021 RS MS: Digital Pakt
Schule werden zur Kenntnis genommen.
7.
Die
fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 317.285 € der
Investition 850-0021
Gym Vat: Digital Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.
8.
Die
fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe 246.747 € der Investition 860-0021 Gym MS: Digital Pakt
Schule werden zur Kenntnis genommen.
9.
Die
fehlenden Zuschüsse in 2023 in Höhe 290.237 € der Investition 865-0021 Gym Kirchseeon: Digital
Pakt Schule werden zur Kenntnis genommen.
10. Die fehlenden Zuschüsse in 2024 in Höhe von 220.000
€ der Investition 910-06-003 EBE6: Radweg von
EBE 20 bis "EBE 6-alt" werden zur Kenntnis genommen.
11. Die überplanmäßigen Ausgaben auf des Teilbudgets des Jugendhilfeausschusses in Höhe von 280.153 € werden genehmigt.
12. Die überplanmäßige Ausgabe des Teilbudgets
Kommunale Abfallwirtschaft bzw. der Kostenstelle
720 Kommunale Abfallwirtschaft in
Höhe von 1.137.347 € wird genehmigt.
Die
entstandenen überplanmäßigen Ausgaben wurden vollständig aus den liquiden
Mitteln bestritten. Der geplante Ergebnisüberschuss
2024 in Höhe von 4.497.939 € wurde ohne Berücksichtigung des Defizites der
kommunalen Abfallwirtschaft um 2.406.915 € übertroffen. Das Jahr 2024 schließt mit einem positiven Saldo von 6.904.854 € ab
(ohne Verlust der kommunalen Abfallwirtschaft). Bezieht man das Defizit der kommunalen Abfallwirtschaft, welches in den
kommenden Jahren durch die Anhebung der Gebühren wieder ausgeglichen wird, mit
ein, wurde der Planansatz um 1.269.568 € übertroffen. Der positive Saldo
beträgt 5.767.507 €.
Die
bilanzielle Ergebnisrücklage (= erwirtschaftete Ergebnisüberschüsse seit
Einführung der Doppik im Jahr 2005) sinkt durch die Umbuchung der 11.088.741 €
in die allgemeine Rücklage (siehe 1. in der folgenden Tabelle) von 62,3 Mio. €
auf 51,2 Mio. € (siehe 3. in der folgenden Tabelle). Dafür steigt die
allgemeine Rücklage von 61,4 Mio. € auf 72,5 Mio. € an. Diese Umbuchung wurde
vom Kreistag am 16.12.2024 Top 6 Ö beschlossen. Der kumulierte Jahresüberschuss
(5.) steigt durch den Jahresüberschüsse 2024 um 5.767.507 €. Zum 31.12.2024
wird dadurch in der Bilanz ein Jahresüberschuss in Höhe von 26.846.196 € ausgewiesen.
Eigenkapitalübersicht des
Jahresabschlusses Landratsamt Ebersberg |
||||||
Bezeichnung |
Stand nach Ablauf HHJ 2020 |
Stand nach Ablauf HHJ 2021 |
Stand nach Ablauf HHJ 2022 |
Stand nach Ablauf HHJ 2023 |
Veränderg. in 2024 +/- |
Stand nach Ablauf HHJ 2024 |
1. Allgemeine Rücklage (Nettoposition) |
-61.459.536 |
-61.371.144 |
-61.371.144 |
-61.371.144 |
-11.088.741 |
-72.459.885 |
2. Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden
Zuwendungen |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
-2.000.000 |
0 |
-2.000.000 |
3. Ergebnisrücklage |
-58.715.401 |
-58.715.401 |
-78.943.439 |
-62.331.255 |
11.088.741 |
-51.242.514 |
3.1. Sonderrücklage |
-308.926 |
-337.491 |
-421.002 |
0 |
0 |
0 |
4. Ergebnisvortrag |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
-3.615.855 |
-7.503.139 |
2.864.058 |
-21.078.689 |
-5.767.507 |
-26.846.196 |
6. Summe = Eigenkapital |
-126.099.718 |
-129.927.175 |
-139.871.527 |
-146.781.088 |
-5.767.507 |
-152.548.595 |
Durch die vom Kreistag beschlossene Umbuchung des Jahresüberschusses 2019 in die allgemeine Rücklage erhöht sich die Nettoposition (dauerhaftes Eigenkapital) erstmals seit der Einführung der Doppik um rund 11,1 Mio. €.
Das Bilanzvolumen ist seither von 105,3 Mio. € auf 347 Mio. € gestiegen, sodass die Nettoposition von 47,8 % auf 20,9 % zurückging. Ohne der Umbuchung des Jahresüberschusses 2019 in die allgemeine Rücklage wäre die Nettoposition von 47,8 % auf 17,7 % gesunken.
Um die Nettoposition weiter zu stärken, sollten weitere Umbuchungen von Ergebnisrücklagen in dauerhaftes Eigenkapital im Rahmen der jährlichen Jahresabschlüsse beschlossen werden.