Diese Angelegenheit wurde bereits behandelt im
Kreistag am 25.07.2022, TOP 8Ö
Der Kreistag fasste am 25.07.2022
folgenden Beschluss:
1. Mit der Umsetzung der Errichtung von
Personalwohnbauten für die Kreisklinik Ebersberg gGmbH auf dem Grundstück des
Landkreises Fl-Nrn. 824/7 Gemarkung Ebersberg mit einer Größe von 2.413 qm wird
das gemeinsame Kommunalunternehmen Wohnbaugesellschaft Ebersberg beauftragt.
2. Voraussetzung ist, dass eine Förderfähigkeit nach dem
KommWFP gegeben ist und eine satzungskonforme Umsetzung (günstiger Wohnraum)
erfolgen kann.
3. Die Änderungssatzung zur Aufnahme des Grundstückes in
der von-Scala-Straße gemäß Anlage 12 wird beschlossen. Der Landrat wird
beauftragt und ermächtigt die Änderungssatzung zu unterzeichnen.
Darlehensaufnahme:
Der Landkreis
Ebersberg hat der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU (WBE gKU) den Auftrag
erteilt, die Errichtung von Wohnungen für die Bediensteten der Kreisklinik
Ebersberg in der von-Scala-Straße (Fl.-Nr. 824/7) umzusetzen. Die WBE gKU hat
im Januar 2025 den Auftrag an den Generalunternehmer B&O vergeben. Es
werden insgesamt 64 Wohnungen (40 Apartments & 24 2-3 Zimmer Wohnungen)
errichtet. Der Spatenstich ist für Juni 2025 terminiert. Die Wohnungen können
vorrausichtlich Anfang 2027 bezogen werden.
Die
Finanzierung dieses Bauprojektes läuft über das Kommunale Wohnbauförderungs-programm
(KommWFP) des Freistaats Bayern. Der Landkreis erhält über dieses Programm 35%
Zuschuss. Zusätzlich wird dieses Projekt über den Baukostenzuschuss des
Landkreises mit 5.000 € pro Wohneinheit gefördert. Der nicht durch Zuschuss
gedeckte Investitionsanteil wird über ein zinsvergünstigtes Darlehen der Bayern
LABO gedeckt. Die Zuschüsse und das Darlehen werden vom Landkreis 1:1 an die
WBE gKU weitergeleitet (auf Grundlage des Betrauungsaktes). Der komplette
Schuldendienst (Zins und Tilgung) wird von der WBE gKU geleistet. Der Landkreis bringt keine eigene Liquidität
in dieses Bauvorhaben ein. Ausnahme bilden lediglich die vorbereitenden
Kosten, die in der Zweckvereinbarung zwischen der WBE gKU und dem Landkreis
geregelt sind, so wie das auch bei allen anderen Bauvorhaben, die die WBE gKU
ausführt, geregelt ist. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die
Finanzierung des Bauvorhabens:
Baukosten
11.936.100 €
Zuschuss
KommWFP -
5.275.550 €
Landkreisförderung - 320.000 €
Zinsvergünstigte
Darlehen 6.340.550 €
Damit beträgt
die Förderung für dieses Projekt 47 %.
Das Darlehen
der Bayern LABO wird mit einer Zinslaufzeit von 10 Jahren und einer Darlehenslaufzeit
von 30 Jahren angeboten. Zum Stichtag 13.01.2025 liegt zu den genannten
Konditionen der Zinssatz bei 2,1 %. Der Zinssatz wird erst am Abruf des
Darlehens festgelegt.
Überbrückungsdarlehen:
Die Planung des Bauvorhabens von-Scala-Straße hat 2022 begonnen. Die WBE gkU musste bis heute mit insgesamt 108.000 € in Vorleistung gehen (Rechtsberatung, Architektenleistungen). Durch die Bezahlung der Rechnungen für das Bauvorhaben konnte die WBE gKU in 2024 und 2025 Ihre laufenden Kosten nicht bezahlen, sodass der Landkreis mit Liquiditätsüberbrückungen von insgesamt 90.000 € aushelfen musste. Diese Verpflichtung in solchen Situationen auszuhelfen wird im Betrauungsakt zwischen dem Landkreis und der Wohnbaugesellschaft vorgegeben. Damit der Landkreis auch seine Verpflichtung in solchen Engpässen nachgehen kann, ist eine Gemeinschaftszweckvereinbarung (GZV) zwischen dem Landkreis und der Wohnbaugesellschaft abzuschließen. Darin werden die Aufgaben und Pflichten der zwei Parteien für das Bauvorhaben festgelegt. Im § 6 der GZV können somit bei Liquiditätsengpässen der WBE gKU für das Bauvorhaben mit Überbrückungsdarlehen, die mit 2% verzinst werden, an die WBE gKU weitergegeben werden.
Die Gemeinschaftszweckvereinbarung wird derzeit erarbeitet. Sie ist danach über den Kreis- und Strategieausschuss dem Kreistag zur Genehmigung vorzulegen. Die GZV konnte nicht früher erstellt werden, weil dafür keine konkreten Daten zur Verfügung standen, die für die Erstellung des GVZ notwendig sind. Die GZV wird parallel zur Zuschlagserteilung des Generalunternehmens erstellt.
Die Gemeinschaftszweckvereinbarung (GVZ) wurde am 26.02.2025 in der Verwaltungsratssitzung der WBE gKU beschlossen. Sie ist als Anlage 1 beigefügt und die Ergänzungen sind gelb markiert.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
Dem Kreis- und Strategieausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Dem Kreistag wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
1.
Der
Landkreis Ebersberg nimmt ein Darlehen (Baukosten abzüglich Fördergelder) in
Höhe von 6.340.550 € bei der Bayern LABO über das Kommunale Wohnbauförderungsprogramm (KommWFP)
auf.
2.
Dieses
Darlehen wird in voller Höhe an die WBE gKU weitergeleitet. Der komplette
Schuldendienst (Tilgung und Zins) wird durch die WBE gKU getragen. Dem
Landkreis entstehen keine Kosten durch dieses Darlehen.
3. Die Gemeinschaftszweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Wohnbaugesellschaft Ebersberg gKU wird beschlossen. Sie ist Anlage zum Protokoll.
4. Der Landrat wird ermächtigt, die Gemeinschaftszweckvereinbarung zu unterzeichnen.
Auswirkung auf den Haushalt:
Das Darlehen belastet das Schuldenportfolie des
Landkreises. Auswirkungen auf den Kreishaushalt hat es dagegen nicht, weil das
Darlehen komplett durch die WBE gKU getilgt und verzinst wird.