Betreff
Seerosenschule Poing - Sonderpädagogisches Förderzentrum; Sanierung Fassade
Vorlage
2025/1457
Aktenzeichen
13
Art
Sitzungsvorlage

Während einer routinemäßigen Kontrolle der Nord-West ausgerichteten Faserzement-Fassadenplatten-Konstruktion wurde das Absetzen einer Fassadenplatte auf eine darunter liegende Fassadenplatte festgestellt. Es war demnach kein Spaltmaß mehr zwischen den einzelnen Platten festzustellen. Die Fassadenplatten hingen somit direkt übereinander Stoß an Stoß an der Fassade. Ein Versuch, die abgesenkte Platte zu lösen, neu auszurichten und erneut zu verschrauben ist gescheitert, da die Schrauben zur Fixierung keinen Halt gefunden haben.

Das schadensgegenständliche Bauteil ist ein Erkertrakt vor der Westfassade des Hauptgebäudes, der aus dem Erdgeschoss und einem Obergeschoß besteht. Die Fassaden dieses Anbautrakts sind mit grauen Faserzementplatten als Vorsatzschale bekleidet. Die Oberfläche ist alters- und witterungsbedingt vergraut und teilweise mit Grünspan belegt. Über die Fassadenhöhe sind 4,5 Zeilen Faserzementplatten im Kreuzverband montiert. Die einzelnen Platten weisen Abmessungen von ca. 1,74m Höhe und ca. 74cm Breite auf.

Fassadenbereich:

Der betroffene Fassadenbereich (in Orange markiert, Draufsicht) mit Nord-West-Ausrichtung zum Pausenhof besteht aus einer vorgesetzten, hinterlüfteten und gedämmten Faserzement-Fassadenplatten-Konstruktion, montiert auf einer längs und quer verlaufenden Holzlattung mit einer Gesamtfläche von ca. 210 m², bei einer Höhe von ca. 8m und einer Breite von 22m.

 


Betroffener Fassadenbereich

 

 


Abb. 1: Fassade Ansicht markierter Bereich in Richtung Pausenhof


Abb. 2: Fassade Übersicht südlicher Teil mit sichtbaren Einzelplatten
Eingeleitete Sofortmaßnahmen:

Mit Feststellen der baulichen Situation wurden unmittelbar fest miteinander verschraubte Gitterzaunelemente mit entsprechendem Sicherheitsabstand zur Fassade im Pausenhof aufgestellt. Somit kann ein mögliches Herabfallen von Fassadenplatten auf Personen im Pausenhof ausgeschlossen werden.

Des Weiteren wurden an den 3 Ausgängen in Richtung Pausenhof Gerüsttunnel aufgebaut. Auch hiermit wird ein möglicher Personenschaden ausgeschlossen und gleichzeitig können die Ausgänge noch Ihren nötigen Zweck als Fluchtweg erfüllen. Die beschriebene Situation mit Zaun und Tunnel ist auf Abbildung 2 zu erkennen.

Um die bauliche Situation und den möglichen Schaden an der Fassade technisch fundiert einordnen zu können, wurde direkt im Anschluss an die sicherheitsrelevanten Sofortmaßnahmen das Ingenieurbüro Bachmann – Runschke – Partner mbH mit einem entsprechenden Sachverständigengutachten beauftragt (siehe Anlage 1).

Stellungnahme Sachverständigengutachten zum Schadensbild und Schadensursache:

Die Fassaden-Vorsatzschale des Anbautrakts aus Faserzementplatten ist alterungsbedingt verschlissen, stark unfallgefährlich und nicht mehr verkehrssicher.

Es können sich jederzeit ohne Vorwarnung Fassadenplatten ablösen und herabfallen. Es be-steht akute Unfallgefahr!

Hauptschadensursache: Fäulnis der Traglattung durch Wassereintrag

Im Bereich von Öffnungen in der Fassadenoberfläche, z.B. offenen Hinterlüftungsfugen mit Loch-Gitterstreifen, offenen Stoßfugen und Ausschnitten in den Gummi-Abdeckbändern auf der Traglattung kann Niederschlagswasser in die Unterkonstruktion der Vorsatzschale ein-dringen.

Die hölzerne Traglattung ist in den Bereichen, mit stattfindendem Wassereintrag, durch Fäulnis zerstört und zerfällt teilweise unter völliger Gefügeauflösung, siehe Abbildung 3.

 


Abb. 3: Durch Fäulnis zerstörte Traglatte, neben der rechten Fensterlaibung

Im Bereich der verfaulten Traglattung hält die Verschraubung der Fassadenplatten nicht mehr im Untergrund, die Platten können abfallen.

Der Feuchteeintrag in die Holzlattung erfolgt verstärkt im Bereich unter den überstehenden Fenstereinfassungsrahmen. Diese weisen auf den unteren Sohlbankriegeln kein Gefälle nach außen und an der Außenkante keine Tropfkanten auf, siehe Abbildung 4.


Abb. 4: Durch Fäulnis zerstörte Traglatte unter der Fensterlaibungsecke

Durch seine Oberflächenspannung kann Wasser an der Unterseite der Sohlbänke zurücklaufen und dringt über das offene Lochblechgitter und die offenen Ausschnitte und Stoßfugen der Gummi-Abdeckstreifen in die Holzlatten ein.

Sanierungskonzept:

Aufgrund der dargelegten baulichen Situation und der Höhe des Alters der zu sanierenden Fassade von über 25 Jahren ergibt sich folgender Sanierungsvorschlag:

Rückbau und Entsorgung der gesamten Fassadenkonstruktion bestehend aus Fassadenplatten, Holzunterkonstruktion, Dämmung und Vordeckbahn bis zum Mauerwerk.

Aufgrund der Vorwandmontage der Fenster mit den fehlerhaft konstruierten Umfassungsrahmen ohne Neigung nach außen und ohne Tropfkante erscheint auch die Demontage der 19 Fensterelemente inklusive der Lüftungsgitterstreifen und der Ausgangstür mit festem Seitenelement notwendig. Hinzu kommen Demontage von Dachrinnen, Regenfallrohren, 4 Lüftungsauslassgittern und eines Feuerwehrkastens an der südlichen Stirnseite der Erkerkonstruktion.

Bei der Montage der neuen Fassadenvorsatzschale empfiehlt sich auf Grund der längeren Lebenserwartung eine feuchtebeständige Unterkonstruktion aus Metall und die Montage neuer stoßfester Fassadenplatten.

Bzgl. einer Erneuerung der Wärmedämmung ist noch zu klären, ob eine dickere Wärmedämmung bis ggf. 30cm durch mögliche Fördermaßnahmen abgedeckt wäre. Aufgrund der über dem Fassadenbereich liegenden Pultdachkonstruktion ohne Vordach ist in der weiteren Planung herauszustellen, in wie weit eine dickere Dämmung möglicherweise auch einen Eingriff in die Dachkonstruktion und somit zusätzliche Spengler- und Zimmererarbeiten mit sich bringen würde.

Aufgrund des fortgeschrittenen Alters ist über einen Ersatz der Fenster und der Ausgangstür durch neue Elemente mit wärmedämmenden Eigenschaften nach heutigem Standard zu entscheiden, was sich wiederum auch positiv auf den Klimaschutz auswirken würde.

Um zukünftig einen möglichen Wasser- und Feuchteeintrag in die Fassadenkonstruktion so gut es geht zu vermeiden, ist bei der Planung eine Integration des Feuerwehrkastens in die Fassade zu berücksichtigen, anstatt der bisherigen nachträglichen Montage vor der Fassadenkonstruktion.

Grobkosten:

Für die Sanierung des betroffenen Fassadenbereichs wurden Grobkosten in Höhe von 460.000 € brutto ermittelt. Darin sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:

·         Material und Handwerkerleistung Fassade

·         Fenster und Tür inkl. Montagearbeiten

·         Material und Handwerkerleistung Dach

·         Nebenkosten / Unvorhergesehenes

Geplante Rahmentermine:

Planersuche mit Beauftragung                       bis Juli 2025

Fertigstellung                                                  November 2026

Aufgrund der Unfallgefahr stellt diese Investition ein unaufschiebbares Geschäft gem. § 47 Abs. 1 GeschO-KT dar. Die Planung der Maßnahme muss ohne Aufschub erfolgen, eine Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses bzw. eine Kreistagssitzung kann nicht abgewartet werden, da ansonsten erhebliche Nachteile für den Landkreis oder Einzelne entstehen könnten. Der Landrat wird den Kreistag im nächsten Kreis- und Strategieausschuss und in der nächsten Kreistagssitzung gem. § 47 Abs. 2 in Kenntnis setzen.

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                                                                       ja, positiv

                                                                       ja, negativ

                                                                       nein

Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

Keiner - Kenntnisnahme der dringlichen Anordnung eines unaufschiebbaren Geschäfts gem. § 47 GeschO-KT

Auswirkung auf den Haushalt:

Diese Mängel wurden nach der Haushaltsplanung für 2025 festgestellt und daher nicht in den Haushalt 2025 eingeplant.

Aufgrund der gravierenden Schäden an der Fassade des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Poing und der Verbesserung der Gebäudesubstanz wird diese Sanierung über eine Investition abgerechnet.

Anhand des oben dargestellten Rahmenterminplans lassen sich Kosten in Höhe von 80.000 € brutto, die im Haushaltsjahr 2025 anfallen, prognostizieren. Sie stellen eine außerplanmäßige Ausgabe gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1.1. dar und sind vom Landrat zu genehmigen. Die restlichen 380.000 € brutto fallen voraussichtlich erst im Haushaltjahr 2026 an und werden in den Haushalt 2026 eingeplant.