Das schadensgegenständliche Bauteil ist ein
Erkertrakt vor der Westfassade des Hauptgebäudes, der aus dem Erdgeschoss und
einem Obergeschoß besteht. Die Fassaden dieses Anbautrakts sind mit grauen
Faserzementplatten als Vorsatzschale bekleidet. Die Oberfläche ist alters- und
witterungsbedingt vergraut und teilweise mit Grünspan belegt. Über die Fassadenhöhe
sind 4,5 Zeilen Faserzementplatten im Kreuzverband montiert. Die einzelnen
Platten weisen Abmessungen von ca. 1,74m Höhe und ca. 74cm Breite auf.
Fassadenbereich:
Der betroffene Fassadenbereich (in Orange markiert,
Draufsicht) mit Nord-West-Ausrichtung zum Pausenhof besteht aus einer
vorgesetzten, hinterlüfteten und gedämmten
Faserzement-Fassadenplatten-Konstruktion, montiert auf einer längs und quer
verlaufenden Holzlattung mit einer Gesamtfläche von ca. 210 m², bei einer Höhe
von ca. 8m und einer Breite von 22m.
Abb.
1: Fassade Ansicht markierter Bereich in Richtung Pausenhof
Abb.
2: Fassade Übersicht südlicher Teil mit sichtbaren Einzelplatten
Eingeleitete Sofortmaßnahmen:
Mit
Feststellen der baulichen Situation wurden unmittelbar fest miteinander
verschraubte Gitterzaunelemente mit entsprechendem Sicherheitsabstand zur
Fassade im Pausenhof aufgestellt. Somit kann ein mögliches Herabfallen von
Fassadenplatten auf Personen im Pausenhof ausgeschlossen werden.
Des
Weiteren wurden an den 3 Ausgängen in Richtung Pausenhof Gerüsttunnel
aufgebaut. Auch hiermit wird ein möglicher Personenschaden ausgeschlossen und
gleichzeitig können die Ausgänge noch Ihren nötigen Zweck als Fluchtweg
erfüllen. Die beschriebene Situation mit Zaun und Tunnel ist auf Abbildung 2 zu
erkennen.
Um die
bauliche Situation und den möglichen Schaden an der Fassade technisch fundiert
einordnen zu können, wurde direkt im Anschluss an die sicherheitsrelevanten
Sofortmaßnahmen das Ingenieurbüro Bachmann – Runschke – Partner mbH mit einem
entsprechenden Sachverständigengutachten beauftragt (siehe Anlage 1).
Stellungnahme
Sachverständigengutachten zum Schadensbild und Schadensursache:
Die Fassaden-Vorsatzschale des Anbautrakts aus
Faserzementplatten ist alterungsbedingt verschlissen, stark unfallgefährlich
und nicht mehr verkehrssicher.
Es können
sich jederzeit ohne Vorwarnung Fassadenplatten ablösen und herabfallen. Es
be-steht akute Unfallgefahr!
Hauptschadensursache:
Fäulnis der Traglattung durch Wassereintrag
Im Bereich von Öffnungen in der
Fassadenoberfläche, z.B. offenen Hinterlüftungsfugen mit Loch-Gitterstreifen,
offenen Stoßfugen und Ausschnitten in den Gummi-Abdeckbändern auf der
Traglattung kann Niederschlagswasser in die Unterkonstruktion der Vorsatzschale
ein-dringen.
Die hölzerne Traglattung ist in den Bereichen,
mit stattfindendem Wassereintrag, durch Fäulnis zerstört und zerfällt teilweise
unter völliger Gefügeauflösung, siehe Abbildung 3.
Abb. 3: Durch
Fäulnis zerstörte Traglatte, neben der rechten Fensterlaibung
Im Bereich der verfaulten Traglattung hält die
Verschraubung der Fassadenplatten nicht mehr im Untergrund, die Platten können
abfallen.
Der Feuchteeintrag in die Holzlattung erfolgt
verstärkt im Bereich unter den überstehenden Fenstereinfassungsrahmen. Diese
weisen auf den unteren Sohlbankriegeln kein Gefälle nach außen und an der
Außenkante keine Tropfkanten auf, siehe Abbildung 4.
Abb. 4: Durch
Fäulnis zerstörte Traglatte unter der Fensterlaibungsecke
Durch seine Oberflächenspannung kann Wasser an
der Unterseite der Sohlbänke zurücklaufen und dringt über das offene
Lochblechgitter und die offenen Ausschnitte und Stoßfugen der Gummi-Abdeckstreifen
in die Holzlatten ein.
Sanierungskonzept:
Aufgrund
der dargelegten baulichen Situation und der Höhe des Alters der zu sanierenden
Fassade von über 25 Jahren ergibt sich folgender Sanierungsvorschlag:
Rückbau und
Entsorgung der gesamten Fassadenkonstruktion bestehend aus Fassadenplatten,
Holzunterkonstruktion, Dämmung und Vordeckbahn bis zum Mauerwerk.
Aufgrund
der Vorwandmontage der Fenster mit den fehlerhaft konstruierten
Umfassungsrahmen ohne Neigung nach außen und ohne Tropfkante erscheint auch die
Demontage der 19 Fensterelemente inklusive der Lüftungsgitterstreifen und der
Ausgangstür mit festem Seitenelement notwendig. Hinzu kommen Demontage von
Dachrinnen, Regenfallrohren, 4 Lüftungsauslassgittern und eines
Feuerwehrkastens an der südlichen Stirnseite der Erkerkonstruktion.
Bei der
Montage der neuen Fassadenvorsatzschale empfiehlt sich auf Grund der längeren
Lebenserwartung eine feuchtebeständige Unterkonstruktion aus Metall und die
Montage neuer stoßfester Fassadenplatten.
Bzgl. einer
Erneuerung der Wärmedämmung ist noch zu klären, ob eine dickere Wärmedämmung
bis ggf. 30cm durch mögliche Fördermaßnahmen abgedeckt wäre. Aufgrund der über
dem Fassadenbereich liegenden Pultdachkonstruktion ohne Vordach ist in der
weiteren Planung herauszustellen, in wie weit eine dickere Dämmung
möglicherweise auch einen Eingriff in die Dachkonstruktion und somit
zusätzliche Spengler- und Zimmererarbeiten mit sich bringen würde.
Aufgrund
des fortgeschrittenen Alters ist über einen Ersatz der Fenster und der
Ausgangstür durch neue Elemente mit wärmedämmenden Eigenschaften nach heutigem
Standard zu entscheiden, was sich wiederum auch positiv auf den Klimaschutz
auswirken würde.
Um
zukünftig einen möglichen Wasser- und Feuchteeintrag in die Fassadenkonstruktion
so gut es geht zu vermeiden, ist bei der Planung eine Integration des
Feuerwehrkastens in die Fassade zu berücksichtigen, anstatt der bisherigen
nachträglichen Montage vor der Fassadenkonstruktion.
Grobkosten:
Für die Sanierung des betroffenen Fassadenbereichs wurden
Grobkosten in Höhe von 460.000 € brutto ermittelt. Darin sind unter anderem
folgende Leistungen enthalten:
·
Material und Handwerkerleistung Fassade
·
Fenster und Tür inkl. Montagearbeiten
·
Material und Handwerkerleistung Dach
·
Nebenkosten / Unvorhergesehenes
Geplante Rahmentermine:
Planersuche mit Beauftragung bis Juli 2025
Fertigstellung November
2026
Aufgrund der Unfallgefahr stellt
diese Investition ein unaufschiebbares Geschäft gem. § 47 Abs. 1 GeschO-KT dar.
Die Planung der Maßnahme muss ohne Aufschub erfolgen, eine Sitzung des Kreis-
und Strategieausschusses bzw. eine Kreistagssitzung kann nicht abgewartet
werden, da ansonsten erhebliche Nachteile für den Landkreis oder Einzelne
entstehen könnten. Der Landrat wird den Kreistag im nächsten Kreis- und
Strategieausschuss und in der nächsten Kreistagssitzung gem. § 47 Abs. 2 in
Kenntnis setzen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Dem LSV-Ausschuss wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Keiner - Kenntnisnahme der dringlichen
Anordnung eines unaufschiebbaren Geschäfts gem. § 47 GeschO-KT
Auswirkung auf den Haushalt:
Diese Mängel wurden nach der
Haushaltsplanung für 2025 festgestellt und daher nicht in den Haushalt 2025
eingeplant.
Aufgrund der gravierenden Schäden an
der Fassade des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Poing und der
Verbesserung der Gebäudesubstanz wird diese Sanierung über eine Investition
abgerechnet.
Anhand des oben dargestellten
Rahmenterminplans lassen sich Kosten in Höhe von 80.000 € brutto, die im
Haushaltsjahr 2025 anfallen, prognostizieren. Sie stellen eine außerplanmäßige
Ausgabe gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1.1. dar und sind vom Landrat zu genehmigen. Die
restlichen 380.000 € brutto fallen voraussichtlich erst im Haushaltjahr 2026 an
und werden in den Haushalt 2026 eingeplant.