Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Herr Neugebauer stellt den Sachverhalt kurz vor.

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern führt im Rahmen der Flurbereinigung eine Änderung der Gemeindegrenze zwischen Steinhöring-Albaching durch. Dabei sollen die Gemeindegrenzen der neuen Feldeinteilung angepasst und auf örtlich erkennbare Grenzen verlegt werden.

Das betroffene Gebiet ist unbebaut und unbewohnt. In der Auflistung (Anlage 10 zum Protokoll) sowie der Grenzänderungskarte (Anlage 11 zum Protokoll) seien die Änderungen der Grundstücke entsprechend aufgeführt und kartographisch dargestellt. Das Einverständnis der Gemeinden Steinhöring und Albaching zur beabsichtigten Grenzänderung liege dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern vor.

Mit der Änderung der Grenzen der Gemeindegebiete Steinhöring-Albaching sei gleichzeitig auch eine Änderung der Grenzen der Landkreise Ebersberg und Rosenheim verbunden.

Gemäß dem Flächenverzeichnis zur Gemeindegrenzänderung ergebe sich für das Gebiet des Landkreises Ebersberg eine Flächenminderung von 0,1386 ha.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen diese Grenzänderung keine Bedenken.

Mit Einverständnis des Landkreises Ebersberg zur Gebietsänderung gehe die Ausübung der hoheitlichen Befugnisse auf den Landkreis Rosenheim über.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

Im Rahmen der Flurbereinigung wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, entsprechend dem Auszug der Gemeindegrenzänderungskarte, eine Änderung der Landkreisgrenze vorgeschlagen. Durch den neuen Grenzverlauf ergibt sich für den Bestand des Landkreises Ebersberg eine Flächenminderung von 0,1386 ha. Der vorgeschlagenen Grenzänderung wird zugestimmt. Es besteht Einverständnis, dass im Umgliederungsgebiet das Ortsrecht des Landkreises Ebersberg außer Kraft tritt.