Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Vorberatung        

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016, TOP 24 N

Kreis- und Strategieausschuss am 10.10.2016, TOP 18 N

Kreistag am 24.10.2016, TOP 16 N

Kreis- und Strategieausschuss am 05.12.2016, TOP 9.1

Kreis- und Strategieausschuss am 24.04.2017, TOP 17 N

LSV-Ausschuss am 01.06.2017, TOP 3 ö

Kreis- und Strategieausschuss am 12.07.2017, TOP 27 N

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 6 ö

LSV-Ausschuss am 18.10.2017, TOP 12 N

Kreis- und Strategieausschuss am 04.12.2017, TOP 10 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 4 ö

LSV-Ausschuss am 11.04.2018, TOP 9 N

LSV-Ausschuss am 18.07.2018, TOP 5 Ö

LSV-Ausschuss am 24.09.2018, TOP 3 Ö

An der Beratung nahmen teil:

Norbert Neugebauer, Leiter Büro Landrat

Der Landrat verliest die bisher genannten Namen der Mitglieder und deren Stellvertreter für die interfraktionelle Arbeitsgruppe. Während der Sitzung werden noch folgende KRe als Stellvertreter benannt: Hans Schwaiger, Josef Schwäbl, Franz Finauer, Max Weindl.

KR Christian Eckert klärt in der Ausschussgemeinschaft die Stellvertretung noch ab.

Somit setzt sich die Arbeitsgruppe mit derzeit folgenden ordentlichen Mitgliedern und deren Stellvertretern zusammen:

Mitglied

VertreterIn

Wieser Bernhard

Schwaiger Hans

Zetzl Bettina

Schwäbl Josef

Dr. Böhm Ernst

Platzer Elisabeth

Proske Ulrich

Platzer Elisabeth

Greithanner Franz

Ackstaller Ilke

Kirchlechner Melanie

Oellerer Reinhard

Ossenstetter Simon

Finauer Franz

Dr. Seidelmann Wilfried

Weindl Max

Eckert Christian

wird noch bekannt gegeben [1]

Theurich Hagen

wird noch bekannt gegeben

 

 

Verwaltung:

Funktion:

Robert Niedergesäß

Landrat/Vorsitz

Brigitte Keller

Finanzmanagerin/Abteilungsleitung 1 Zentrales und Bildung

Renate Ellmann

Liegenschaftsverwaltung

Monica Spachmann

Liegenschaftsverwaltung

Kurze Diskussion zu den schriftlichen Anregungen von KR Reinhard Oellerer, ob diese in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden sollen. KRin Bettina Zetzl möchte in der Arbeitsgruppe mehr nach vorne und in die Zukunft schauen; sie befürchte, dass der Arbeitsgruppe durch die erneute Aufarbeitung Kapazität genommen werde. Einige Kreisräte sehen die Aufarbeitung als einen weiteren wichtigen Punkt an, so dass Konsens besteht, die Punkte von KR Reinhard Oellerer im Beschlussvorschlag mitaufzunehmen.

KR Bernhard Wieser moniert, dass sein Antrag, den er in der Sondersitzung des LSV-Ausschusses am 24.09.2018 verlesen habe, nicht im Beschlussvorschlag aufgenommen wurde. Ihm sei vor allem der erste Satz in seinem Antrag wichtig: ‘Sanierung des KSK-Gebäudes ohne Trennung der größeren Büroräume auf zwei Personenbüros/Aufpreis für eine Trennung mit Raumteiler, ohne schalltechnische Trennung von Decke, Wand und Boden‘.

Der Landrat erklärt, der Antrag von KR Bernhard Wieser, über den bereits in der vorangegangenen LSV-Sitzung beraten worden sei, werde dem Protokoll der heutigen Sitzung (Anlage 2 zum Protokoll) beigefügt und zum Arbeitspaket der Arbeitsgruppe genommen.

Herr Neugebauer präzisiert den Beschlussvorschlag, indem er diesen um die aus der versandten Sitzungsvorlage genannten und von KR Reinhard Oellerer am 18.10.2018 schriftlich eingereichten Themenkomplexe, ergänzt.

Der Landrat stellt den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.



[1] Im Nachgang zur Sitzung teilt die Ausschussgemeinschaft folgende KRe als Vertreter mit: Nikolaus Adlberger und Franz-Xaver Garhammer.


Der LSV-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem KSA wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

1.   Mit den vorgestellten und nachfolgend aufgeführten Themenkomplexen besteht Einverständnis:

1.1     Bedarfsermittlung im Bereich der Personalentwicklung.

1.2     Ermittlung der nach Nr. 1 erforderlichen Büroflächen bzw. Ermittlung der erforderlichen Raumplanung (mit Nebenräumen) im Hinblick auf die unterschiedlichen Varianten für die möglichen Ein-Haus- und Zwei-Haus-Konzepte.

1.3     Festlegung der möglichen Varianten am Standort ‚Eichthalstraße‘.

1.4     Festlegung der möglichen Varianten am Standort ‚Kolpingstraße‘.

1.5     Prüfung möglicher weiterer Varianten

1.6     Prüfung der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Varianten.

1.7     Kostenvergleich aller Varianten.

1.8     Festlegung der Varianten, die weiterverfolgt werden sollen.

1.9     Prüfung der baurechtlichen Belange einschließlich Stellplatznachweis.

1.10   Untersuchung von Mietlösungen.

1.11   Untersuchung des Verkaufs des Standorts ‚Kolpingstraße‘.

Die genannten Themenkomplexe werden noch ergänzt um die Anregung von KR Reinhard Oellerer vom 18.10.2018:

1.12   Analyse der fachlichen Vorbereitung des Kaufs des ehemaligen Sparkassengebäudes.

1.13   Darstellung des jeweiligen Kenntnisstands der Verwaltung und der Kreisgremien zu diesem Komplex.

2.   Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen zum weiteren Vorgehen mit dem Grundstück und dem Verwaltungsgebäude an der Kolpingstraße sowie mit möglichen Alternativen.

3.   Erste Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe werden in der Sitzung des LSV-Ausschusses am 26.03.2019 vorgestellt.