Vorberatung        

KSA-Ausschuss am 13.11.2017, TOP 10 ö

SFB-Ausschuss am 21.03.2018, TOP 09 ö

SFB-Ausschuss am 02.10.2018, TOP 15 ö

Sachvortragende(r):

Jochen Specht, Teamleiter Abteilung 6, Demografie

Katja Goudinoudis; MAS Zentrum für Ambulante Hospiz- und PalliativVersorgung München Land, Stadtrand und Landkreis Ebersberg

Der Landrat begrüßt Frau Goudinoudis, Herrn Specht und Herrn Dr. Schneider (Vorsitzender des Christophorus Hospizvereins).

Herr Specht erklärt, dass die Verwaltung den Antrag der CSU-FDP-Fraktion als Prüfauftrag verstanden habe. Die Prüfung habe ergeben, dass nach Überzeugung der Krankenkasse AOK sowie des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Genehmigung eines stationären Hospizes für den Landkreis Ebersberg bestehe. Dies liege vor allem daran, dass das Verfahren im Landkreis Erding bereits viel weiter vorangeschritten und ein weiterer Bedarf für den Regierungsbezirk Oberbayern nicht erkennbar sei. Grundlage für die Bedarfsbemessung sei ein Verteilungsschlüssel von einem Platz pro 60.000 Einwohner. Der Regierungsbezirk Oberbayern müsste um 706.000 Einwohner wachsen, um wieder Anspruch auf ein weiteres Hospiz mit acht Plätzen zu haben. Die Verwaltung wollte es nicht dabei belassen und habe nach Alternativen gesucht und evtl. eine gute Lösung mit der Hospizinsel gefunden. In der versandten Sitzungsvorlage wurde unter Auswirkungen für den Haushalt ‚keine‘ angegeben, dies würde nur auf die 3. Variante des Beschlussvorschlages zutreffen. Für die Variante 2 (stationäres Hospiz) würden Kosten im mittleren einstelligen Millionenbereich (ca. 5 – 7 Mio. €) entstehen; 5 % müssten immer aus Eigenmitteln finanziert werden. Ob dies aus Spenden erfolgen könne, sei derzeit offen.

Frau Goudinoudis erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 4 zum Protokoll). U. a. erklärt sie, dass es keine Inaussichtstellung für ein stationäres Hospiz für den Landkreis Ebersberg gebe, da der Bedarf an stationären Hospizen laut Krankenkassen durch die bestehenden in Erding und Germering sowie der Neuplanung am Chiemsee gedeckt sei. Die Dichte sei groß und es solle auch keine Konkurrenz in dieser „Lebensliga“ entstehen.

Dr. Schneider erklärt, dass ein stationäres Hospiz nicht in der Kreisklinik angesiedelt sein dürfe. Bei der Hospizinsel müsse klar unterschieden werden, dass es sich hier um eine ambulante Versorgung handeln werde. Im Pfarrer-Guggetzer-Haus gebe es im Erdgeschoss die Möglichkeit, acht Zimmer anzumieten, die für die Hospizinsel genutzt werden könnten. Jedes Zimmer habe eine Nasszelle, die barrierefrei gut befahrbar sei. Die Nähe der Räumlichkeiten zur Klinik sei für eine Hospizinsel ideal. Das Essen könnte über die Klinikküche erfolgen. Momentan sei geplant, dass eine Diabetologie-Praxis in die Räumlichkeiten einziehe, die aber nicht alle 8 Zimmer benötigen werden.

KRin Marina Matjanovski appelliert, an die Schwerstkranken zu denken, die nicht einmal mehr die Notglocke bedienen könnten. Daher solle weiterhin an die Errichtung eines eigenen stationären Hospizes im Landkreis Ebersberg festgehalten werden.

KR Rolf Jorga spricht die Komplexität der Finanzierung an.

Christian Salberg, Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie appelliert, nicht dogmatisch zu denken. Der Landkreis bekomme momentan kein stationäres Hospiz. Wenn es dem Landkreis gelänge, diese Hospizinsel auszubauen, könne das Leben bis zum Lebensende einiger Patienten der Klinik besser gestaltet werden.

KRin Bianka Poschenrieder schlägt vor, die Beschlussvarianten 1 und 2 zusammenzufassen. Dies sei ein Kompromiss, um auch an einem eigenen stationären Hospiz festzuhalten, falls sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern.

KRin Christa Stewens erklärt, dass sie ebenfalls dazu tendiere, die Varianten 1 und 2 des Beschlussvorschlages zusammenzuführen, um langfristig gesehen, an der Hospitzstation im Landkreis festzuhalten.

Der Landrat formuliert die Beschlussvarianten 1 und 2 aus.

KR Vincent Kalnin bittet um getrennte Abstimmung.


Der SFB-Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, das Modell der Hospizinsel im Pfarrer-Guggetzer-Haus weiterzuverfolgen und zur Sitzung des SFB-Ausschusses im Oktober 2019 ein Konzept vorzulegen, welches insbesondere auch Aussagen zu den möglichen Kosten trifft. Dabei soll auch die Behandlung der Schwerstkranken berücksichtigt werden. Die Palliativärzte der Kreisklinik werden einbezogen.

&

einstimmig angenommen

 

Ja 14 Nein 0

 

 

2.   Der Kreistag hält langfristig an der Errichtung eines eigenen stationären Hospizes im Landkreis Ebersberg fest und hält hierzu weiterhin Kontakt zum zuständigen Kostenträger und zu den politisch Verantwortlichen.

&

angenommen

 

Ja 12 Nein 2