ULV-Ausschuss am
30.09.2009, TPO 12 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 07.10.2013, TOP 16 NÖ ULV am 02.10.2013 TOP 17,
NÖ Gemeinsame Ortsbesichtigung
der Mitglieder des ULV sowie Kreis- und Strategieausschuss am 16.10.2013 am
Kastensee Kreis- und
Strategieausschuss am 24.02.2014, TOP 15 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 07.04.2017, TOP 7 Ö und TOP 13 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 14.07.2014, TOP 19.2 NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 10.11.2014, TOP 14 NÖ Kreis- und Strategieausschuss
am 01.12.2014, TOP 17, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 12.10.2015, TOP 12, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 09.11.2015, TOP 19, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 11.07.2016. TOP NÖ 1 und 24 NÖ Gemeinsame Besprechung der
Mitglieder des Kreis- und Strategieausschuss sowie Vertretern der Verwaltung
und Betreiber des Badebetriebs bei Notar Frauhammer in Ebersberg am
26.01.2017 Kreis- und
Strategieausschuss am 06.02.2017, TOP 10, NÖ Kreis- und Strategieausschuss
am 23.04.2018, TOP 19, NÖ Kreis-und
Strategieausschuss am 03.12.2018, TOP 15, NÖ Kreis- und
Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 02 NÖ und TOP 11 Ö Kreis- und
Strategieausschuss am 06.05.2019, TOP 18 NÖ |
Der Landrat begrüßt Michael Ottl, Leiter SG 44, Wasserrecht und erläutert anhand des Übersichtsplans der versandten Sitzungsvorlage die betroffenen Grundstücke sowie den Sachverhalt.
Der Grundstückseigentümer habe im schriftlichen Dialog erklärt, dass er einem flächengleichen Tausch nicht zustimmen könne. Er sei zwar zu einem flächengleichen Tausch des sogenannten „Terrassengrundstücks“ (363 qm) gegen ein entsprechend großes Teilstück auf seinem Grundstück bereit, einen flächengleichen Tausch des entstehenden „Zwickelgrundstücks“ gegen eine entsprechende Teilfläche lehne er jedoch ab. Sein Vorschlag wäre, diesen Grundstücksanteil dem Landkreis abzukaufen. Letztmalig wiederholte der Grundstückseigentümer seinen Standpunkt Mitte Juni 2019.
Weiter erklärt der Landrat, dass der Kreis- und Strategieausschuss einen grundsätzlichen Beschluss gefasst habe, der nur den Tausch vorsehe. Es bestehe noch eine Frist. Sollte bis dahin der Grundstückseigentümer noch auf den Landkreis zukommen, werde er wieder auf den Ausschuss zukommen.
Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt den Sachstand der Verhandlungen zur Kenntnis.