Beschluss: Kenntnis genommen

Vorberatung        

ULV-Ausschuss am 30.09.2009, TPO 12 NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 07.10.2013, TOP 16 NÖ

ULV am 02.10.2013 TOP 17, NÖ

Gemeinsame Ortsbesichtigung der Mitglieder des ULV sowie Kreis- und Strategieausschuss am 16.10.2013 am Kastensee

Kreis- und Strategieausschuss am 24.02.2014, TOP 15 NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 07.04.2017, TOP 7 Ö und TOP 13 NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 14.07.2014, TOP 19.2 NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 10.11.2014, TOP 14 NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 01.12.2014, TOP 17, NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 12.10.2015, TOP 12, NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 09.11.2015, TOP 19, NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 11.07.2016. TOP NÖ 1 und 24 NÖ

Gemeinsame Besprechung der Mitglieder des Kreis- und Strategieausschuss sowie Vertretern der Verwaltung und Betreiber des Badebetriebs bei Notar Frauhammer in Ebersberg am 26.01.2017

Kreis- und Strategieausschuss am 06.02.2017, TOP 10, NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 23.04.2018, TOP 19, NÖ

Kreis-und Strategieausschuss am 03.12.2018, TOP 15, NÖ

Kreis- und Strategieausschuss am 25.02.2019, TOP 02 NÖ und TOP 11 Ö

Kreis- und Strategieausschuss am 06.05.2019, TOP 18 NÖ

 

Der Landrat begrüßt Michael Ottl, Leiter SG 44, Wasserrecht und erläutert anhand des Übersichtsplans der versandten Sitzungsvorlage die betroffenen Grundstücke sowie den Sachverhalt.

Der Grundstückseigentümer habe im schriftlichen Dialog erklärt, dass er einem flächengleichen Tausch nicht zustimmen könne. Er sei zwar zu einem flächengleichen Tausch des sogenannten „Terrassengrundstücks“ (363 qm) gegen ein entsprechend großes Teilstück auf seinem Grundstück bereit, einen flächengleichen Tausch des entstehenden „Zwickelgrundstücks“ gegen eine entsprechende Teilfläche lehne er jedoch ab. Sein Vorschlag wäre, diesen Grundstücksanteil dem Landkreis abzukaufen. Letztmalig wiederholte der Grundstückseigentümer seinen Standpunkt Mitte Juni 2019.

Weiter erklärt der Landrat, dass der Kreis- und Strategieausschuss einen grundsätzlichen Beschluss gefasst habe, der nur den Tausch vorsehe. Es bestehe noch eine Frist. Sollte bis dahin der Grundstückseigentümer noch auf den Landkreis zukommen, werde er wieder auf den Ausschuss zukommen.


Der Kreis- und Strategieausschuss nimmt den Sachstand der Verhandlungen zur Kenntnis.