Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Sachvortragende(r):

Margrita Schwanke-Berner, SG-Leiterin 11, Personalservice

Der Landrat führt kurz in den Sachverhalt ein und erklärt, dass dieses Thema den Landkreis „überrollt“ habe. Es hätte mehr Dialog und Abstimmung mit den Landkreisen geben müssen, denn es sei wie eine Welle, die auch auf die Gemeinden und Zweckverbände überschwappen werde. Er unterstütze die München-Zulage, die aber eine finanzielle Herausforderung für den Landkreis darstelle, aber aufgrund der Konkurrenzsituation plädiere er für die Einführung der München-Zulage in voller Höhe.

Frau Schwanke-Berner erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zum Protokoll) zu folgenden Punkten:

·      Rechtslage bisher

·      Ballungsraumzulage

·      Ausgestaltung der Ballungsraumzulage

·      Großraumzulage München

·      Ausgestaltung der Großraumzulage

·      Umfrage bei den anderen Landkreisen

·      Zahlen, Daten, Fakten

·      Beamte

·      Gründe für die Zahlung der Großraumzulage

·      Auswirkung auf den Haushalt

Nach der Präsentation gibt Karin Stanuch, Personalratsvorsitzende ein Statement ab und appelliert an das Gremium, der Großraumzulage zuzustimmen.

In der anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:

KR Alexander Müller erklärt, dass er der Großraumzulage zustimmen werde, obwohl er persönlich dieses Geld lieber in bezahlbaren Wohnraum investiert hätte.

KR Reinhard Oellerer erklärt, dass seine Fraktion der Großraumzulage zustimmen werde, da es nicht an den Angestellten des Landkreises ausgelassen werden könne, dass es so eine Mietpreisentwicklung im Landkreis gebe.

KR Martin Wagner erklärt, dass die CSU-FDP-Fraktion dem Vorschlag mit unterschiedlicher Begeisterung zustimmen werde. Er schildert aus seiner Sicht als stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Vaterstetten, wie schwierig es sei Personal zu bekommen. Er hoffe, dass sich mit der Großraumzulage der Wettbewerbsnachteil verringere.

KR Dr. Ernst Böhm merkt an, dass alles teurer werde, vor allem die Grundstücke. Er sei der Meinung, dass beim Personal nicht gespart werden solle.

KR Albert Hingerl erklärt, dass es für ihn alternativlos sei, diesen Beschluss zu fassen. Er sei sich bewusst, dass sich der Landkreis in einer Spirale befinde bezüglich der Kosten, aber es solle nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden, wenn die Politik es nicht schaffe, die Grundstückskosten zu regulieren.

KR Christian Eckert erklärt, dass er jedem das Geld gönne, aber es gebe die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen, wenn es für die Miete nicht reichen sollte. Momentan würde er dagegen stimmen.

KR Roland Frick erklärt, dass sich nicht alle die Mieten in München leisten könnten. Wenn die Kommunen gutes Personal in der Kreisklinik, den Kindergärten etc. haben wollen, müsse dieses anständig bezahlt werden.

KR Udo Ockel erklärt, auch wenn es für die Gemeinden „schmerzhaft“ sein werde, findet er die Großraumzulage in Ordnung. Ihn würde noch interessieren, ob dort, wo bereits die Zulage beschlossen wurde, die Klinik miteingerechnet wurde. Denn diese hätte das größere Arbeitsmarktproblem. Brigitte Keller, Finanzmanagerin und Abteilungsleitung 1 antwortet, dass es hierzu noch keine Diskussion gab. Sie werde das Thema in den Aufsichtsrat der Klinik geben.

KR Martin Wagner an KR Christian Eckert gewandt erklärt, dass ein Angestellter im mittleren Dienst nicht in den Genuss von Wohngeld (EOF) komme.

KR Christian Eckert erklärt, dass er „Bauchweh“ habe, denn es betreffe auch das Personal des Krankenhauses. Dies sei eine Kosten-Spirale nach oben. Wenn die Kreisumlage um einen Punkt erhöht werde, dann wäre er dafür.

KR Dr. Ernst Böhm erklärt, dass es für ihn allerhöchste Zeit sei, dass mit den Gehältern nachgezogen werde. Dies sei das Einmaleins für Frieden in der Gesellschaft. Die Behörden müssten lernen, an dem Wachstum der Immobilien und Gewerbe teil zu haben. Ebenso müsse man prüfen, wo gespart werden könne.

KR Georg Reitsberger erklärt, dass wir in einer Wirtschaftsregion mit hohen Lebenshaltungskosten leben würden, daher sei eine Zulage notwendig.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Landrat den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Kreis- und Strategieausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.   Der Landkreis Ebersberg gewährt den Beschäftigten des Landkreises ab 01.01.2020 die Großraumzulage München entsprechend dem mit der Landeshauptstadt München abgeschlossenen Tarifvertrag. Hierfür werden Haushaltsmittel in Höhe von 1.132.300 € im Haushalt 2020 und in der Finanzplanung veranschlagt. Die Beschlussfassung des Kreistags erfolgt zusammen mit dem Haushalt 2020.

2.   Der „Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern“ (TV-EL vom 23.07.2007) und der Änderungsvertrag Nr. 5 zum TV-EL werden ab 01.01.2020 nicht mehr für Beschäftigte des Landkreises angewendet. Die Ballungsraumzulage nach TV-EL wird daher ab 01.01.2020 nicht mehr an Beschäftigte des Landkreises gewährt.

3.   Für die Beamten des Landkreises wird der „Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern“ (TV-EL vom 23.07.2007) und der „Änderungsvertrag Nr. 5 zum TV-EL“ über den 01.01.2020 hinaus solange angewendet, bis neue Regelungen für Beamte im Großraum München durch den Freistaat festgesetzt werden. Der Landrat wird ermächtigt diese analog für die Beamten des Landkreises anzuwenden.