Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 07ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 06ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 16ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 7ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 16ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 14ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 15ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, stellvertretender Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie

Florian Robida hält einen kurzen Sachvortrag und weist auf einen Rechenfehler im Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage hin, indem die ‚Veränderung zu 2021‘ statt 12,46 % 1,34% heißen müsse. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst.

KR Christian Bauer erkundigt sich zu den anteiligen Gebäudekosten für Grafing und Markt Schwaben in Höhe von rund 112.000 €. Richard Stefke (Kreisgeschäftsführer der Caritas) erklärt, dass das Caritaszentrum räumlich sehr gut ausgestattet sei. Intern sei es bereits Thema, wie die Gebäudekosten auf Dauer reduziert werden könnten, davon wäre auch die Erziehungsberatungsstelle betroffen. Durch die gute räumliche Ausstattung könne das Caritaszentrum auch qualitativ eine gute Arbeit machen, so Richard Stefke, weil Beratungs- und Gruppenangebote separat im Haus durchgeführt werden können. Im Beschlussvorschlag stehe unter der Ziffer 2, dass die Kostenbeteiligung „spitz“ abgerechnet werde. Seines Erachtens bestehe noch Potential, auf Dauer die Kosten an dieser Stelle zu reduzieren - jetzt wurde aber noch die realistische Zahl mitreingerechnet, so Richard Stefke.

Richard Stefke und Florian Robida beantworten zufriedenstellend die Fragen aus dem Gremium zum Grundlagenvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Caritas.

Auf Vorschlag von KR Dr. Wilfried Seidelmann, eine Fall-Pauschale im Vertrag mitaufzunehmen, erklärt Florian Robida, dass die Caritas und der Landkreis sich darauf geeinigt hätten, zuerst die fachliche und als zweiten Schritt erst die finanzielle Seite zu betrachten. Da derzeit noch die fachliche Seite beschrieben werde, so Florian Robida, wurde für das Jahr 2022 nochmals ein Pauschalzuschuss vorgeschlagen. Richard Stefke bestätigt die Aussage von Florian Robida und erklärt, dass das Caritaszentrum ebenfalls an einer inhaltlichen Evaluation interessiert sei, allerdings ermögliche der Pauschalzuschuss dem Caritaszentrum bedarfsorientierter umzugehen. Die Anliegen des Caritaszentrums seien, so Richard Stefke, wenig Bürokratie und möglichst viele Stunden für die Beratung von Eltern, Kinder und Jugendlichen in der Erziehungsberatungsstelle zu haben. Mit Stand heute, so Richard Stefke abschließend, habe er keine Bedenken mit dem Kreisjugendamt hier zu einer vernünftigen Lösung zu finden. 

Die Vorsitzende stellt den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Die vom Caritaszentrum beantragte Kostenbeteiligung an der als Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, in Höhe von 560.266,93 Euro, wird, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, genehmigt.

Kostenbeteiligung lt. Antrag:          560.266,93 Euro

(Veränderung zu 2021:                  +     7.381,60 Euro    = 1,34 %)

  1. Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.