Sitzung: 20.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2021/0429
03. Jugendhilfeausschuss am
23.10.2014, TOP 07ö 06. Jugendhilfeausschuss
vom 22.10.2015, TOP 06ö 08. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2016, TOP 16ö 11. Jugendhilfeausschuss
vom 12.10.2017, TOP 7ö 14. Jugendhilfeausschuss
vom 11.10.2018, TOP 16ö 17. Jugendhilfeausschuss
vom 10.10.2019, TOP 14ö 02. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2020, TOP 15ö |
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Sachvortragende(r): |
Florian Robida, stellvertretender
Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie |
Florian
Robida hält einen kurzen Sachvortrag und weist auf einen Rechenfehler im
Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage hin, indem die ‚Veränderung zu 2021‘
statt 12,46 % 1,34% heißen müsse.
Der Beschlussvorschlag wird entsprechend angepasst.
KR
Christian Bauer erkundigt sich zu den anteiligen Gebäudekosten für Grafing und
Markt Schwaben in Höhe von rund 112.000 €. Richard Stefke (Kreisgeschäftsführer
der Caritas) erklärt, dass das Caritaszentrum räumlich sehr gut ausgestattet
sei. Intern sei es bereits Thema, wie die Gebäudekosten auf Dauer reduziert
werden könnten, davon wäre auch die Erziehungsberatungsstelle betroffen. Durch
die gute räumliche Ausstattung könne das Caritaszentrum auch qualitativ eine
gute Arbeit machen, so Richard Stefke, weil Beratungs- und Gruppenangebote
separat im Haus durchgeführt werden können. Im Beschlussvorschlag stehe unter
der Ziffer 2, dass die Kostenbeteiligung „spitz“ abgerechnet werde. Seines
Erachtens bestehe noch Potential, auf Dauer die Kosten an dieser Stelle zu
reduzieren - jetzt wurde aber noch die realistische Zahl mitreingerechnet, so
Richard Stefke.
Richard
Stefke und Florian Robida beantworten zufriedenstellend die Fragen aus dem
Gremium zum Grundlagenvertrag zwischen dem Landkreis Ebersberg und der Caritas.
Auf
Vorschlag von KR Dr. Wilfried Seidelmann, eine Fall-Pauschale im Vertrag mitaufzunehmen,
erklärt Florian Robida, dass die Caritas und der Landkreis sich darauf geeinigt
hätten, zuerst die fachliche und als zweiten Schritt erst die finanzielle Seite
zu betrachten. Da derzeit noch die fachliche Seite beschrieben werde, so
Florian Robida, wurde für das Jahr 2022 nochmals ein Pauschalzuschuss
vorgeschlagen. Richard Stefke bestätigt die Aussage von Florian Robida und
erklärt, dass das Caritaszentrum ebenfalls an einer inhaltlichen Evaluation interessiert
sei, allerdings ermögliche der Pauschalzuschuss dem Caritaszentrum
bedarfsorientierter umzugehen. Die Anliegen des Caritaszentrums seien, so
Richard Stefke, wenig Bürokratie und möglichst viele Stunden für die Beratung
von Eltern, Kinder und Jugendlichen in der Erziehungsberatungsstelle zu haben.
Mit Stand heute, so Richard Stefke abschließend, habe er keine Bedenken mit dem
Kreisjugendamt hier zu einer vernünftigen Lösung zu finden.
Die
Vorsitzende stellt den angepassten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der
Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Die vom Caritaszentrum beantragte Kostenbeteiligung an der als
Pflichtaufgabe des Landkreises wahrzunehmenden Erziehungsberatung nach
§ 28 SGB VIII, in Höhe von 560.266,93 Euro, wird, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2022, genehmigt.
Kostenbeteiligung
lt. Antrag: 560.266,93 Euro
(Veränderung
zu 2021: +
7.381,60
Euro = 1,34 %)
- Wie bisher wird die Kostenbeteiligung nach Vorlage des
Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.