Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Vorberatung        

03. Jugendhilfeausschuss am 23.10.2014, TOP 07ö

06. Jugendhilfeausschuss vom 22.10.2015, TOP 06ö

08. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2016, TOP 17ö

11. Jugendhilfeausschuss vom 12.10.2017, TOP 06ö

14. Jugendhilfeausschuss vom 11.10.2018, TOP 15ö

17. Jugendhilfeausschuss vom 10.10.2019, TOP 15ö

02. Jugendhilfeausschuss vom 13.10.2020, TOP 09ö

Sachvortragende(r):

Florian Robida, stellvertretender Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie

Florian Robida hält einen kurzen Sachvortrag.

KR Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich zu Fallzahlen im letzten Jahr in der Schreibabyambulanz und, ob es möglich sei, auf eine Fallkostenpauschale überzugehen, mit allen Aspekten der Qualitätssicherung.  

Regina Brückner, Fachdienstleiterin der Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien informiert, dass auch dieser Bereich zwischen dem Kreisjugendamt und der Caritas neu verhandelt werde. Es handle sich nicht um eine Schreibabyambulanz im eigentlichen Sinne, so Regina Brückner, sondern um eine Schreibabyberatung in der alle Eltern mit ihren 0 – 3-jährigen Kindern kommen können, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Im letzten Jahr waren es 28 Familien/Fälle, allerdings seien die Zahlen Corona-bedingt nicht repräsentativ. Über die Außensprechstunde kamen bis Oktober 2021 noch 28 Fälle hinzu, so Regina Brückner, die bis zum Jahresende sicher noch mehr werden würden – es gehe nicht nur um Fallzahlen, sondern auch um das „Drumherum“.

Beschließendes Mitglied Michael Nerreter merkt an, dass der Landkreis froh sein könne, ein solches Beratungsangebot zu haben.

Es folgt keine weitere Wortmeldung.

Die Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2022, dem Caritaszentrum Ebersberg für sein Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen/ Schreibabyberatung folgenden Zuschuss:

Zuschuss lt. Antrag:                         10.305,64 Euro

(Veränderung zu 2021                  +      327,61 Euro    = 3,28%)

  1. Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.

 

  1. Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2022 eingeplant.