Sitzung: 20.10.2021 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Vorlage: 2021/0430
03. Jugendhilfeausschuss am
23.10.2014, TOP 07ö 06. Jugendhilfeausschuss
vom 22.10.2015, TOP 06ö 08. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2016, TOP 17ö 11. Jugendhilfeausschuss
vom 12.10.2017, TOP 06ö 14. Jugendhilfeausschuss
vom 11.10.2018, TOP 15ö 17. Jugendhilfeausschuss
vom 10.10.2019, TOP 15ö 02. Jugendhilfeausschuss
vom 13.10.2020, TOP 09ö |
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Sachvortragende(r): |
Florian Robida, stellvertretender
Abteilungsleiter 6, Jugend, Familie, Demografie |
Florian
Robida hält einen kurzen Sachvortrag.
KR
Dr. Wilfried Seidelmann erkundigt sich zu Fallzahlen im letzten Jahr in der
Schreibabyambulanz und, ob es möglich sei, auf eine Fallkostenpauschale
überzugehen, mit allen Aspekten der Qualitätssicherung.
Regina
Brückner, Fachdienstleiterin der Beratungsstelle für Eltern, Kinder,
Jugendliche und Familien informiert, dass auch dieser Bereich zwischen dem
Kreisjugendamt und der Caritas neu verhandelt werde. Es handle sich nicht um
eine Schreibabyambulanz im eigentlichen Sinne, so Regina Brückner, sondern um
eine Schreibabyberatung in der alle Eltern mit ihren 0 – 3-jährigen Kindern
kommen können, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Im letzten Jahr waren es
28 Familien/Fälle, allerdings seien die Zahlen Corona-bedingt nicht
repräsentativ. Über die Außensprechstunde kamen bis Oktober 2021 noch 28 Fälle
hinzu, so Regina Brückner, die bis zum Jahresende sicher noch mehr werden würden
– es gehe nicht nur um Fallzahlen, sondern auch um das „Drumherum“.
Beschließendes
Mitglied Michael Nerreter merkt an, dass der Landkreis froh sein könne, ein
solches Beratungsangebot zu haben.
Es
folgt keine weitere Wortmeldung.
Die
Vorsitzende stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss fasst
folgenden Beschluss:
- Der Landkreis bewilligt, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushalts 2022, dem Caritaszentrum Ebersberg für sein
Beratungsangebot für Eltern von 0 bis 3-jährigen/ Schreibabyberatung
folgenden Zuschuss:
Zuschuss lt. Antrag: 10.305,64 Euro
(Veränderung zu 2021 + 327,61
Euro = 3,28%)
- Wie bisher wird der Zuschuss nach Vorlage des
Verwendungsnachweises „spitz“ abgerechnet.
- Der genannte Betrag wird in den Haushalt 2022
eingeplant.